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   BFH, 15.10.2009 - XI R 6/08   

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https://dejure.org/2009,1226
BFH, 15.10.2009 - XI R 6/08 (https://dejure.org/2009,1226)
BFH, Entscheidung vom 15.10.2009 - XI R 6/08 (https://dejure.org/2009,1226)
BFH, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - XI R 6/08 (https://dejure.org/2009,1226)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    UStG 1999 § 3 Abs. 1 und 9, § ... 12 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, Nrn. 28, 31, 32, 33 der Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Art. 12 Abs. 3 Buchst. a, Anhang H Kategorie 1

  • openjur.de

    EuGH-Vorlage zur Abgrenzung von Restaurationsleistungen (Dienstleistungen) und Lieferungen von Nahrungsmitteln; Zubereitung der Speisen oder Mahlzeiten als Dienstleistungselement; Umsätze eines Partyservice-Unternehmens

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vorlage an den EuGH: Umsatzsteuer - Abgrenzung einer Restaurationsleistung zu Dienstleistungen und Nahrungsmittellieferung (Partyservice)

  • Betriebs-Berater

    EuGH-Vorlage zur Abgrenzung von Restaurationsleistungen Dienstleistungen und Lieferungen von Nahrungsmitteln - Zubereitung der Speisen oder Mahlzeiten als Dienstleistungselement - Umsätze eines Partyservice-Unternehmens

  • Judicialis

    Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 12 Abs. 3 Buchst. a; ; Richtlinie 77/... 388/EWG Anhang H Kategorie 1; ; MwStSystRL Art. 129 Abs. 1; ; UStG 1999 § 3 Abs. 1; ; UStG 1999 § 12 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage von Fragen zur Vorabentscheidung an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften; Abgabe von zubereiteten Speisen oder Mahlzeiten zum sofortigen Verzehr als Lieferung i.S.v. Art. 5 der Richtlinie 77/388/EWG; Anforderungen an den Begriff "Nahrungsmittel" im ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage von Fragen zur Vorabentscheidung an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften; Abgabe von zubereiteten Speisen oder Mahlzeiten zum sofortigen Verzehr als Lieferung i.S.v. Art. 5 der Richtlinie 77/388/EWG; Anforderungen an den Begriff "Nahrungsmittel" im ...

  • datenbank.nwb.de

    EuGH-Vorlage zur Abgrenzung von Restaurationsleistungen (Dienstleistungen) und Lieferungen von Nahrungsmitteln; Umsätze eines Partyservice-Unternehmens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgrenzung von Restaurationsleistungen zu Lieferungen von Nahrungsmitteln: EuGH-Vorlagen des V. und des XI. Senats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pommes 19%?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorlage von Fragen zur Vorabentscheidung an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften; Abgabe von zubereiteten Speisen oder Mahlzeiten zum sofortigen Verzehr als Lieferung i.S.v. Art. 5 der Richtlinie 77/388/EWG; Anforderungen an den Begriff "Nahrungsmittel" im ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Bundesfinanzhof fragt Europäischen Gerichtshof, wann bei der Lieferung von Nahrungsmitteln der ermäßigte Umsatzsteuersatz Anwendung findet

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer an Pommesbude und Europäischer Gerichtshof

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Restaurationsleistungen und Lieferungen von Nahrungsmitteln

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesfinanzhof legt EuGH Fragen zur Abgrenzung von Restaurationsleistungen (Dienstleistungen) und Lieferungen von Nahrungsmitteln vor - Genauere Definition für Restaurationsleistung und Lieferung muss für Abgrenzung geklärt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 227, 242
  • BB 2009, 2677
  • DB 2010, 34
  • BStBl II 2010, 364
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 02.05.1996 - C-231/94

    Faaborg-Gelting Linien / Finanzamt Flensburg

    Auszug aus BFH, 15.10.2009 - XI R 6/08
    Der EuGH hat sich in dem den Leistungsort betreffenden Urteil vom 2. Mai 1996 Rs. C-231/94 --Faaborg-Gelting Linien-- (Slg. 1996, I-2395, BStBl II 1998, 282) mit der Besteuerung von Restaurationsumsätzen in Form der Abgabe von Mahlzeiten zum Verzehr an Bord von Fährschiffen befasst.

    Der EuGH ist unter Hinweis auf das Urteil Faaborg-Gelting Linien in Slg. 1996, I-2395, BStBl II 1998, 282 davon ausgegangen, dass für die Qualifizierung des Umsatzes das überwiegende Element zu berücksichtigen sei.

    Er hat dafür auf das Urteil Faaborg-Gelting Linien in Slg. 1996, I-2395, BStBl II 1998, 282 verwiesen, wonach "die Abgabe von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr das Ergebnis einer Reihe von Dienstleistungen vom Zubereiten bis zum Darreichen der Speisen" (Randnr. 13) sei.

    Zwar kann sich die Auffassung, der Vorgang der Zubereitung sei im Rahmen der Gesamtwürdigung als Dienstleistungselement zu berücksichtigen, auf den Wortlaut der Randnr. 13 des EuGH-Urteils Faaborg-Gelting Linien in Slg. 1996, I-2395, BStBl II 1998, 282 stützen.

  • EuGH, 10.03.2005 - C-491/03

    Hermann - Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/12/EWG - Kommunale Steuer auf die

    Auszug aus BFH, 15.10.2009 - XI R 6/08
    Das EuGH-Urteil vom 10. März 2005 Rs. C-491/03 --Hermann-- (Slg. 2005, I-2025, BFH/NV Beilage 2005, 210) betrifft eine kommunale Steuer, die auf die entgeltliche Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle im Rahmen einer Bewirtungstätigkeit erhoben worden ist.

    Nach dem EuGH-Urteil Hermann in Slg. 2005, I-2025, BFH/NV Beilage 2005, 210 (Randnr. 22) sind im Rahmen der Qualifizierung einer einheitlichen Leistung solche Dienstleitungen, die mit der Vermarktung des Gegenstands notwendig verbunden sind, nicht als Dienstleistungselemente zu berücksichtigen.

  • EuGH, 29.03.2007 - C-111/05

    Aktiebolaget NN - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Lieferung von Gegenständen -

    Auszug aus BFH, 15.10.2009 - XI R 6/08
    Nach dem EuGH-Urteil vom 29. März 2007 Rs. C-111/05 --Aktiebolaget NN-- (Slg. 2007, I-2697, Randnr. 37) darf jedoch bei der Qualifizierung eines komplexen Umsatzes den Kosten allein keine ausschlaggebende Bedeutung zukommen.
  • BFH, 01.04.2009 - XI R 3/08

    Steuersatz für die Leistungen eines Partyservices bei Gedeckgestellung

    Auszug aus BFH, 15.10.2009 - XI R 6/08
    Der XI. Senat des BFH hat sich dieser Rechtsprechung in einem Urteil vom 1. April 2009 XI R 3/08 (BFH/NV 2009, 1469) angeschlossen.
  • EuGH, 11.06.2009 - C-572/07

    RLRE Tellmer Property - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Befreiung

    Auszug aus BFH, 15.10.2009 - XI R 6/08
    Dabei kann es nach Auffassung des Senats auch keinen Unterschied machen, ob der Unternehmer nur eine Rechnung erteilt, in der er für jede Leistung den für sie geltenden Steuersatz anwendet oder ob er zwei Rechnungen erteilt und in der einen die Speisen zum ermäßigten Steuersatz und in der anderen die übrigen Leistungen zum Regelsteuersatz aufführt (vgl. zur Bedeutung von getrennten Rechnungen aber EuGH-Urteil vom 11. Juni 2009 Rs. C-572/07 --RLRE Tellmer Property--, BFH/NV 2009, 1368, Randnr. 23).
  • BFH, 18.12.2008 - V R 55/06

    Umsatzsteuerrechtliche Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung - Kein

    Auszug aus BFH, 15.10.2009 - XI R 6/08
    Der V. Senat des BFH hat unter Berufung auf diese Rechtsprechung in einem Urteil vom 18. Dezember 2008 V R 55/06 (BFHE 223, 539, BFH/NV 2009, 673) die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens dann, wenn zusätzlich zur Abgabe der zubereiteten Speisen Geschirr und Besteck überlassen und anschließend gereinigt wurden, als einheitliche Leistung und nicht als mehrere selbständige Hauptleistungen behandelt und als Dienstleistung qualifiziert.
  • EuGH, 27.10.2005 - C-41/04

    Levob Verzekeringen und OV Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2,

    Auszug aus BFH, 15.10.2009 - XI R 6/08
    Nach dem EuGH-Urteil vom 27. Oktober 2005 Rs. C-41/04 --Levob Verzekeringen und OV Bank-- (Slg. 2005, I-9433, BFH/NV Beilage 2006, 38, Randnr. 28) können bei der Bestimmung der dominierenden Bestandteile einer komplexen Leistung u.a. auch die auf sie entfallenden Kosten relevant sein.
  • BFH, 23.11.2011 - XI R 6/08

    Regelsteuersatz für Leistungen eines Partyservice - Abgrenzung von

    Der Senat hat mit Beschluss vom 15. Oktober 2009 XI R 6/08 (BFHE 227, 242, BStBl II 2010, 364) das Revisionsverfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    Denn der EuGH hat entsprechende Überlegungen in dem Vorlagebeschluss des Senats in BFHE 227, 242, BStBl II 2010, 364 nicht übernommen.

  • BFH, 01.12.2010 - XI R 46/08

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen eines Vereins für Rettungsdienste u. a., der

    Außerdem hat der BFH zwischenzeitlich mehrere Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, um zu klären, nach welchen Kriterien die Umsätze eines --dem Menüservice vergleichbaren-- Partyservice als ermäßigt zu besteuernde Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG oder als dem Regelsteuersatz unterliegende Restaurationsumsätze zu qualifizieren sind (BFH-Beschlüsse vom 15. Oktober 2009 XI R 6/08, BFHE 227, 242, und vom 27. Oktober 2009 V R 35/08, BFHE 227, 268; V R 3/07, BFHE 227, 259).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 6 K 1649/09

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Trennung von Speiselieferung und Gestellung von

    Soweit der BFH in seinem Vorlagebeschluss vom 15. Oktober 2009 im Verfahren XI R 6/08 (C-502/02) die Frage aufgeworfen habe, ob schon die verzehrfertige Zubereitung von Speisen als solche als prägendes Dienstleistungselement zu werten sei, könne die Entscheidung des EuGH unabhängig von ihrem möglichen Inhalt Wirkung lediglich für die Zukunft entfalten.

    Der BFH (Vorabentscheidungsersuchen vom 15. Oktober 2009 XI R 6/08, BStBl II 2010, 364) vertrat unter Berufung auf das Urteil Faaborg-Gelting Linien die Ansicht, dass die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens eine einheitliche Leistung seien, wenn zusätzlich zur Abgabe der zubereiteten Speisen Geschirr und Besteck überlassen und anschließend gereinigt würden, und dass der Vorgang der Zubereitung der Speisen oder Mahlzeiten zu einem - vom jeweiligen Kunden - bestimmten Zeitpunkt ein wesentliches Dienstleistungselement darstelle.

  • FG Rheinland-Pfalz, 31.07.2012 - 6 K 1120/12

    Die Lieferung eines Spanferkels kann dem regulären Steuersatz unterliegen

    Das Gericht hat mit Beschluss vom 15. März 2010 das Ruhen des Verfahrens bis zum Ergehen einer Entscheidung in den beim BFH anhängigen Revisionsverfahren XI R 37/08, XI R 6/08, V R 3/07 und V R 35/08 angeordnet (Bl. 29 d. PrA.).
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