Rechtsprechung
   BFH, 28.10.2009 - IX R 17/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2129
BFH, 28.10.2009 - IX R 17/09 (https://dejure.org/2009,2129)
BFH, Entscheidung vom 28.10.2009 - IX R 17/09 (https://dejure.org/2009,2129)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - IX R 17/09 (https://dejure.org/2009,2129)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2129) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; EStG § 17 Abs. 1; BGB § 313
    Rückabwicklung eines Anteilsverkaufs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage als rückwirkendes Ereignis

  • openjur.de

    Rückabwicklung eines Anteilsverkaufs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage als rückwirkendes Ereignis

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Wegfalls der Geschäftsgrundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der steuerlichen Rückwirkung des Verkaufs eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft auf den Zeitpunkt der Veräußerung bei tatsächlicher und vollständiger Rückgängigmachung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

  • datenbank.nwb.de

    Rückabwicklung eines Anteilsverkaufs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage als rückwirkendes Ereignis

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückabwicklung eines Anteilsverkaufs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage als rückwirkendes Ereignis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der rückgängig gemachte Anteilskauf

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit der steuerlichen Rückwirkung des Verkaufs eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft auf den Zeitpunkt der Veräußerung bei tatsächlicher und vollständiger Rückgängigmachung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; EStG § 17 Abs. 1; BGB § 313
    Rückabwicklung eines Anteilsverkaufs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage als rückwirkendes Ereignis

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rückerstattung von Spekulationssteuer bei Rückabwicklung des Kaufvertrags

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rückabwicklung eines Anteilsverkaufs lässt Gewinn entfallen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 17
    Anteilsveräußerung; Ausschüttung; Rückabwicklung; Rückwirkendes Ereignis; Veräußerungsgewinn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 227, 349
  • NJW 2010, 1631
  • BB 2010, 469
  • BB 2010, 747
  • DB 2010, 483
  • BStBl II 2010, 539
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 20.04.1999 - VIII R 44/96

    EK-04-Ausschüttung bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - IX R 17/09
    Auch sei der Veräußerungsgewinn unter Berücksichtigung der Ausschüttung aus dem EK 04 als negative Anschaffungskosten zu ermitteln gewesen (BFH-Urteil vom 20. April 1999 VIII R 44/96, BFHE 188, 352, BStBl II 1999, 698).

    In den deshalb grundsätzlich steuerbaren Veräußerungsgewinn der Klägerin sind auch die im Jahr 1996 vorgenommenen Ausschüttungen aus dem EK 04 der GmbH durch Verrechnung mit dem hingegebenen Darlehen als negative Anschaffungskosten einzubeziehen, wenn sie - wie hier - die Anschaffungskosten der Beteiligung übersteigen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 188, 352, BStBl II 1999, 698).

    Indes ist der Vorinstanz darin beizupflichten, dass diese Vertragsbedingung eine gemeinsame Fehlvorstellung über die steuerrechtlichen Folgen offenbart, die erst mit dem BFH-Urteil in BFHE 188, 352, BStBl II 1999, 698, und damit nach Vertragsabschluss hinreichend geklärt wurden.

  • BFH, 18.04.1989 - VIII R 329/84

    Berücksichtigung von Aufwendungen der GmbH für den Erwerb der Anteile eines

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - IX R 17/09
    Die Klägerin sei wesentlich an der GmbH beteiligt gewesen, weil eigene Geschäftsanteile außer Betracht bleiben müssten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. April 1989 VIII R 329/84, BFH/NV 1990, 27).

    Im Streitfall war die Klägerin innerhalb der letzten fünf Jahre vor Abschluss des Anteilskaufvertrages am 30. Juni des Streitjahres zu mehr als einem Viertel an der GmbH beteiligt, weil die GmbH mit ihren eigenen Geschäftsanteilen wirtschaftlich nicht an ihrem Unternehmen beteiligt ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1990, 27).

  • BFH, 19.08.2003 - VIII R 67/02

    Rückwirkendes Ereignis nach Anteilsveräußerung

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - IX R 17/09
    Ist der Kaufpreis schon beglichen, wirkt auf den Veräußerungstatbestand ein, wenn der Kaufpreis aus Gründen zurückgewährt wird, die im Kaufvertrag selbst angelegt sind (BFH-Urteil vom 19. August 2003 VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107, m. w. N.).

    Der Senat versteht die Ausführungen im BFH-Urteil in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107, zu § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO rein materiell-rechtlich in dem Sinne, dass ein rückwirkendes Ereignis auch - wie hier - bei noch offener Veranlagung zu berücksichtigen ist.

  • BFH, 27.06.2006 - IX R 47/04

    Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts kein steuerpflichtiges

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - IX R 17/09
    Dem entspricht es, wenn die Rechtsprechung in der Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts wegen Vertragsstörungen kein steuerbares Veräußerungsgeschäft sieht (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 47/04, BFHE 214, 267, BStBl II 2007, 162).
  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - IX R 17/09
    So verhält es sich bei späteren Veränderungen des Veräußerungspreises (BFH-Beschluss vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897).
  • BFH, 22.07.2008 - IX R 79/06

    Realisierung eines Veräußerungsverlustes durch Ausfall eines Darlehens bei

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - IX R 17/09
    Da verfahrensrechtlich die Veranlagung des Streitjahres noch offen ist, bedarf es § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 2008 IX R 79/06, BFHE 222, 464, BStBl II 2009, 227, unter II. 1., m. w. N.).
  • BFH, 06.11.2002 - XI R 42/01

    Entlassungsentschädigung: 1998 vereinbart und 1999 ausgezahlt

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - IX R 17/09
    Dabei gehören die steuerlichen Folgen eines Veräußerungsgeschäfts entgegen der Revision jedenfalls dann nicht in die alleinige Risikosphäre des Verkäufers, wenn die Vertragsparteien - wie hier in Ziff. 5 des Kaufvertrags - eine bestimmte steuerliche Lastenverteilung explizit zur Vertragsgrundlage gemacht haben (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 6. November 2002 XI R 42/01, BFHE 200, 560, BStBl II 2003, 257).
  • BFH, 25.02.2009 - IX R 76/07

    Vertragsauslegung des FG

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - IX R 17/09
    Dabei obliegt die Vertragsauslegung dem FG als Tatsacheninstanz; sie bindet den BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO, wenn sie den Grundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, d. h. jedenfalls möglich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteil vom 25. Februar 2009 IX R 76/07, BFH/NV 2009, 1268, m. w. N.).
  • BGH, 18.11.1975 - VI ZR 153/73

    Abschluss eines Beratungsvertrages und Repräsentationsvertrages - Wirksamkeit

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - IX R 17/09
    Entsprechend der zivilrechtlichen Rechtsprechung und Lehre in der - hier maßgebenden - Zeit vor Kodifizierung der Grundsätze über das Fehlen und den Wegfall der Geschäftsgrundlage in § 313 BGB kann auch der gemeinsame Irrtum über steuerliche Folgen zu einem Wegfall der Geschäftsgrundlage führen (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH -, vom 18. November 1975 VI ZR 153/73, Der Betrieb 1976, 234; aus dem Schrifttum z. B. Palandt/Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 68. Aufl., § 313 Rz 38; Unberath in Bamberger/Roth/Unberath, BGB, 2. Aufl., § 313 Rz 60; zum Begriff der Geschäftsgrundlage BGH-Urteil vom 24. November 1995 V ZR 164/94, BGHZ 131, 209, unter II. 3. b, m. w. N.).
  • BFH, 24.11.1992 - IX R 30/88

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Überlassung eines Grundstücks zur

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - IX R 17/09
    Zwar handelt es sich bei dieser Klausel nicht um eine Steuerklausel im engeren Sinne, die den Vertrag bei einer bestimmten steuerrechtlichen Einordnung von vornherein entfallen lässt (vgl. dazu eingehend BFH-Urteil vom 24. November 1992 IX R 30/88, BFHE 170, 71, BStBl II 1993, 296).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 164/94

    Keine Anpassung von DDR-Grundstückskaufverträgen wegen Wertsteigerung

  • BFH, 06.09.2016 - IX R 44/14

    Geschlossener Immobilienfonds - Veräußerung oder Rückabwicklung

    Dies ist u.a. der Fall, wenn das (auf die Anschaffung eines Grundstücks gerichtete) Erwerbsgeschäft wegen Vertragsstörung keinen Bestand hat und die Vertragspartner sich die gegenseitig erbrachten Leistungen vollständig zurückgewähren (vgl. BFH-Urteile in BFHE 214, 267, BStBl II 2007, 162, unter II.2.b; vom 28. Oktober 2009 IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539, unter II.2.a, und vom 16. Juni 2015 IX R 21/14, BFH/NV 2015, 1567, unter II.2.a; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. November 2005 III ZR 350/04, BFH/NV 2006, Beilage 2, 187, unter II.3.c bb; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 35. Aufl., § 23 Rz 49; Musil in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 23 EStG Rz 57; Kube in Kirchhof, EStG, 15. Aufl., § 23 Rz 17; Blümich/ Glenk, § 23 EStG Rz 151, 153; Berninghaus, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2014, 624, 625; Lampe, Betriebs-Berater 2008, 2599, 2603; P. Fischer, Finanz-Rundschau --FR-- 2000, 393, 394).
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.03.2021 - 5 K 2442/17

    Zeitpunkt der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung eines

    Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis infolge Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage zurückgezahlt werden muss (BFH-Urteil vom 28.10.2009 IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539).
  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 9 K 162/21

    Ehevertrag; Güterstandsschaukel; Steuerfolgen als Geschäftsgrundlage; Wegfall der

    Der vorliegende Sachverhalt sei mit dem, dem BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 IX R 17/09 (BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539) zugrundeliegenden Fall vergleichbar.

    Der Fall des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 IX R 17/09 sei mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.

    Nach der Rechtsprechung des BFH gilt § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO sinngemäß für Bescheide, die rechtzeitig - wie hier - mit dem Einspruch angefochten worden sind (vgl. BFH, Urteile vom 19. August 2003 VIII R 67/02 , BStBl II 2004, 107, 109; vom 28. Oktober 2009 IX R 17/09 , BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539).

    Für den Fall, dass der Verkauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft durch die Parteien des Kaufvertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage tatsächlich und vollständig rückgängig gemacht wird, hat der BFH zudem entschieden, dass dieses Ereignis steuerlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirken kann (vgl. BFH, Urteil vom 28. Oktober 2009 IX R 17/09 , BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539).

    Soweit ersichtlich, scheint der BFH in seinem Urteil vom 28. Oktober 2009 (IX R 17/09 , BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539) ebenso wie F. Dötsch (Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe, 1987, S. 143 ff.; jurisPR-SteuerR 13/2010 Anm. 3) davon auszugehen, dass im Falle eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage - jedenfalls vor der Kodifizierung in § 313 BGB - zwingend - also ohne weitere Prüfung - von einem rückwirkenden Ereignis im steuerrechtlichen Sinne auszugehen ist, da der Anknüpfungspunkt hier stets im Kaufvertrag liege.

    Zwar könnten an dieser Auffassung Zweifel bestehen, da der BFH in seinem Urteil vom 28. Oktober 2009 (IX R 17/09) unter II.2.b) ausgeführt hat, dass die steuerlichen Folgen eines Veräußerungsgeschäfts nicht in die alleinige Risikosphäre des Verkäufers gehören, wenn die Vertragsparteien eine bestimmte steuerliche Lastenverteilung explizit zur Vertragsgrundlage gemacht haben.

  • BFH, 06.09.2016 - IX R 27/15

    Fondsbeteiligung an Schrottimmobilien: Rückabwicklung im Umfang von

    Dies ist u.a. der Fall, wenn das (auf die Anschaffung eines Grundstücks gerichtete) Erwerbsgeschäft wegen Vertragsstörung keinen Bestand hat und die Vertragspartner sich die gegenseitig erbrachten Leistungen vollständig zurückgewähren (vgl. BFH-Urteile in BFHE 214, 267, BStBl II 2007, 162, unter II.2.b; vom 28. Oktober 2009 IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539, unter II.2.a, und vom 16. Juni 2015 IX R 21/14, BFH/NV 2015, 1567, unter II.2.a; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. November 2005 III ZR 350/04, BFH/NV 2006, Beilage 2, 187, unter II.3.c bb; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 35. Aufl., § 23 Rz 49; Musil in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 23 EStG Rz 57; Kube in Kirchhof, EStG, 15. Aufl., § 23 Rz 17; Blümich/ Glenk, § 23 EStG Rz 151, 153; Berninghaus, Deutsches Steuerrecht 2014, 624, 625; Lampe, Betriebs-Berater 2008, 2599, 2603; P. Fischer, Finanz-Rundschau --FR-- 2000, 393, 394).
  • BFH, 16.06.2015 - IX R 30/14

    Realisierung eines Veräußerungsverlusts - Änderung eines Steuerbescheids nach §

    Ob dem Ereignis eine rückwirkende steuerliche Bedeutung zukommt, bestimmt sich nach dem einschlägigen materiellen Recht (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteile vom 28. Oktober 2009 IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539, unter II.2.a, und vom 20. November 2012 IX R 34/12, BFHE 240, 8, BStBl II 2013, 378, unter II.1., jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 15.04.2015 - 13 K 2939/12

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrages

    Hinsichtlich der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Änderung des Sachverhalts im Zusammenhang mit einem einmaligen, punktuellen Ereignis zu einer rückwirkenden Änderung der steuerlichen Rechtsfolgen führt, unterscheidet die neuere Rechtsprechung des BFH zunächst danach, ob das dem Besteuerungstatbestand zugrunde liegende Rechtsgeschäft bereits vollzogen ist, d.h. die beiderseitigen Vertragspflichten erfüllt sind, oder nicht (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 28.10.2009 IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539; BFH-Urteil vom 19.08.2003 VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107).

    Tritt eine (bloße) Veränderung des Veräußerungspreises bei einem vollzogenen Rechtsgeschäft ein, wirkt diese Veränderung rückwirkend im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, wenn die Preisänderung aus einem Grund erfolgt, der im Kaufvertrag selbst angelegt ist (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 23.04.2012 IX R 32/11, BFHE 237, 234, BStBl II 2012, 675; BFH-Urteil vom 28.10.2009 IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539).

    Eine tatsächliche und vollständige Rückabwicklung liegt vor, wenn sich die Vertragsparteien so stellen, wie sie stünden, wenn der Kaufvertrag nicht abgeschlossen worden wäre (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 28.10.2009 IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539; BFH-Urteil vom 19.08.2003 VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107; v. Groll, in Hübschmann/Hepp/Spitaler AO § 175 Rz. 256).

    Anderenfalls liegt kein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, sondern ein neues Rechtsgeschäft, dem keine Rückwirkung beizumessen ist, vor (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 28.10.2009 IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539; BFH-Urteil vom 21.10.1999 I R 43, 44/98, BFHE 190, 377, BStBl II 2000, 424).

    Wird im Rahmen des Vergleichs aber nicht nur ein Streit über die Höhe des Veräußerungspreises beigelegt, sondern die Rückabwicklung eines bereits vollzogenen Rechtsgeschäfts geregelt, liegt ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO aber nur dann vor, wenn - wie bereits ausgeführt - der Grund für die im Vergleich getroffene Regelung im ursprünglichen Kaufvertrag angelegt ist und zum anderen mit der Regelung im Vergleich die wirtschaftlichen Folgen des Veräußerungsgeschäfts von den Vertragsparteien tatsächlich und vollständig beseitigt werden, d.h. aufgrund des Vergleichs eine tatsächliche und vollständige Rückabwicklung von Leistung und Gegenleistung erfolgt (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 28.10.2009 IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539; BFH-Urteil vom 19.08.2003 VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107).

  • BFH, 03.11.2011 - V R 16/09

    Umsatzsteuer bei "Refundierung" der "Vorverkaufsgebühr" beim Verkauf von

    Die Vertragsauslegung obliegt grundsätzlich dem FG als Tatsacheninstanz; sie bindet den BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO, wenn sie den Grundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, d.h. jedenfalls möglich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27. Januar 2011 V R 6/09, BFH/NV 2011, 1733, unter II.2.b, und vom 28. Oktober 2009 IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539, Leitsatz).
  • BFH, 06.12.2016 - IX R 49/15

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Rückabwicklung der

    Die Rückübertragung der Verfügungsmacht stellt in diesem Fall keinen gesonderten marktoffenbaren Vorgang, sondern nur einen notwendigen Teilakt im Rahmen der Rückabwicklung dar (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 2006 IX R 47/04, BFHE 214, 267, BStBl II 2007, 162, zu § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, bestätigt durch Senatsurteil vom 28. Oktober 2009 IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539, zu § 17 Abs. 1 EStG).
  • BFH, 22.08.2019 - V R 47/17

    Zum Zeitpunkt der Steuerentstehung bei Sollversteuerung

    An diese Vertragsauslegung ist der Senat gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden, da sie den Grundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, d.h. jedenfalls möglich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27.01.2011 - V R 6/09, BFH/NV 2011, 1733; vom 28.10.2009 - IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539; vom 03.11.2011 - V R 16/09, BFHE 235, 547, BStBl II 2012, 378).
  • BFH, 23.05.2012 - IX R 32/11

    Besserungsoption kein rückwirkendes Ereignis

    Vor diesem Hintergrund kann eine nachträgliche Änderung des Veräußerungspreises i.S. des § 17 Abs. 2 EStG grundsätzlich auch dann auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirken, wenn das Ereignis erst nach dem Zeitpunkt der Veräußerung eingetreten ist (BFH-Urteile vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648; vom 28. Oktober 2009 IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539).
  • BFH, 11.07.2017 - IX R 28/16

    Ersatz für beliebige Arten von Schadensfolgen ist keine Entschädigung i.S. des §

  • BFH, 06.09.2016 - IX R 45/14

    Fondsbeteiligung an Schrottimmobilien: Rückabwicklung im Umfang von

  • BFH, 31.01.2017 - IX R 26/16

    Übertragung von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds

  • BFH, 04.02.2020 - IX R 7/18

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Veräußerungspreis -

  • BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09

    Anteilsveräußerung gegen Aktien - Steuerbarkeit - Bestimmung des Übergangs des

  • FG Baden-Württemberg, 01.10.2014 - 2 K 2084/11

    Abgrenzung zwischen Rückabwicklung von Anschaffungsgeschäften und Veräußerung im

  • BFH, 19.03.2013 - IX R 65/10

    Abgrenzung zwischen nichtsteuerbarer Vermögensentschädigung und steuerbarem

  • FG Schleswig-Holstein, 29.07.2014 - 3 K 77/10

    Berücksichtigung von Sachverhaltsänderungen gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO bei

  • FG Hamburg, 25.08.2016 - 5 K 53/15

    Ende des Abwicklungszeitraums als gewerbesteuerrechtlich rückwirkendes Ereignis

  • BFH, 07.05.2020 - V R 22/18

    Zum Vorsteueranspruch aus dem Erwerb der Berechtigung, Verkaufsflächen des

  • BFH, 18.11.2020 - I R 24/18

    Besteuerung des Einbringungsgewinns II

  • FG Nürnberg, 10.05.2017 - 3 K 1157/16

    Rückgängigmachung der verdeckten Gewinnausschüttung

  • FG Baden-Württemberg, 01.10.2014 - 2 K 2085/11

    Abgrenzung zwischen Rückabwicklung und Spekulationsgeschäfte i. S. d. § 23 Abs. 1

  • BFH, 27.01.2011 - V R 7/09

    Leistungsaustausch bei "Verkaufswettbewerben" - außergerichtliche Kosten des

  • BFH, 30.12.2011 - IX B 66/11

    NZB: BVerfG-Tenor Auslegung; Rechtsfolgenirrtum; Bindungswirkung LG-Urteil; § 41

  • BFH, 27.01.2011 - V R 6/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27. 1. 2011 V R 7/09 -

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2018 - 3 K 206/16

    Herabsetzung des Kaufpreises außerhalb der Zweijahresfrist des § 16 Abs. 3 Nr. 1

  • FG Köln, 08.05.2013 - 9 K 1272/10

    Einkommensteuer: Zeitliche Zuordnung einer nachträglichen Kaufpreisänderung für

  • FG München, 20.10.2020 - 12 K 832/16

    Höhe der Beteiligung orientiert sich grundsätzlich am Nennkapital

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht