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   BFH, 01.10.2009 - VI R 41/07   

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https://dejure.org/2009,2135
BFH, 01.10.2009 - VI R 41/07 (https://dejure.org/2009,2135)
BFH, Entscheidung vom 01.10.2009 - VI R 41/07 (https://dejure.org/2009,2135)
BFH, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - VI R 41/07 (https://dejure.org/2009,2135)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 40 Abs. 2 Satz 2, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

  • openjur.de

    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

  • Techniker Krankenkasse
  • streifler.de

    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 40 Abs. 2 S. 2
    Ohnehin geschuldeter Arbeitslohn i.S.d. § 40 Abs. 2 S. 2 Einkommensteuergesetz ( EStG ) als arbeitsrechtlich geschuldeter Lohn; Leistung eines Zuschusses zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn i.S.d. § 40 Abs. 2 S. 2 EStG unter Anrechnung auf andere freiwillige Sonderzahlungen

  • datenbank.nwb.de

    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ohnehin geschuldeter Arbeitslohn i.S.d. § 40 Abs. 2 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) als arbeitsrechtlich geschuldeter Lohn; Leistung eines Zuschusses zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn i.S.d. § 40 Abs. 2 S. 2 EStG unter Anrechnung auf andere freiwillige Sonderzahlungen

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Fahrkostenzuschüsse: Lohnsteuerpauschalierung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Besteuerung von Zuschüssen zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Mitarbeiterentgelt: Gehalt umwandeln - Eine Gehaltserhöhung verpufft dank hoher Steuer- und Abgabenlast zum guten Teil. Zum Glück lässt sich das Weihnachtsgeld zumindest teilweise in einen steuerbegünstigten Zuschuss oder gar in ein steuerfreies Extra umwandeln.

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Steuerfreie Einnahmen nach dem EStG, ABC-Form
    ABC-Form

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 40 Abs 2 S 2, EStG § 42d, LStDV § 2
    Barlohnumwandlung; Fahrtkostenzuschuss; Haftung; Lohnsteuer; Pauschalierung; Weihnachtsgeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 227, 40
  • NJW 2010, 1168 (Ls.)
  • NZA 2010, 268
  • BB 2010, 277
  • DB 2010, 539
  • BStBl II 2010, 487
  • NZA-RR 2010, 314
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 31.10.1986 - VI R 52/81

    Jubiläumszuwendung ist steuerfrei, wenn sie zum Arbeitslohn hinzukommt, auf den

    Auszug aus BFH, 01.10.2009 - VI R 41/07
    bb) Der Senat hält an seiner schon in früheren Entscheidungen getroffenen Differenzierung fest, dass das Tatbestandsmerkmal "ohnehin geschuldeter Arbeitslohn" dahingehend zu verstehen ist, dass es sich um Arbeitslohn handeln muss, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (Senatsurteile vom 15. Mai 1998 VI R 127/97, BFHE 186, 224, BStBl II 1998, 518, steuerfreier Zinszuschuss; vom 31. Oktober 1986 VI R 52/81, BFHE 148, 54, BStBl II 1987, 139; vom 12. März 1993 VI R 71/92, BFHE 171, 67, BStBl II 1993, 521, steuerfreie Jubiläumszuwendung).
  • BFH, 15.05.1998 - VI R 127/97

    Gehaltsumwandlung bei steuerbefreiten Zuschüssen

    Auszug aus BFH, 01.10.2009 - VI R 41/07
    bb) Der Senat hält an seiner schon in früheren Entscheidungen getroffenen Differenzierung fest, dass das Tatbestandsmerkmal "ohnehin geschuldeter Arbeitslohn" dahingehend zu verstehen ist, dass es sich um Arbeitslohn handeln muss, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (Senatsurteile vom 15. Mai 1998 VI R 127/97, BFHE 186, 224, BStBl II 1998, 518, steuerfreier Zinszuschuss; vom 31. Oktober 1986 VI R 52/81, BFHE 148, 54, BStBl II 1987, 139; vom 12. März 1993 VI R 71/92, BFHE 171, 67, BStBl II 1993, 521, steuerfreie Jubiläumszuwendung).
  • BFH, 12.03.1993 - VI R 71/92

    1. Als Jubiläumszuwendungen sind nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten

    Auszug aus BFH, 01.10.2009 - VI R 41/07
    bb) Der Senat hält an seiner schon in früheren Entscheidungen getroffenen Differenzierung fest, dass das Tatbestandsmerkmal "ohnehin geschuldeter Arbeitslohn" dahingehend zu verstehen ist, dass es sich um Arbeitslohn handeln muss, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (Senatsurteile vom 15. Mai 1998 VI R 127/97, BFHE 186, 224, BStBl II 1998, 518, steuerfreier Zinszuschuss; vom 31. Oktober 1986 VI R 52/81, BFHE 148, 54, BStBl II 1987, 139; vom 12. März 1993 VI R 71/92, BFHE 171, 67, BStBl II 1993, 521, steuerfreie Jubiläumszuwendung).
  • BFH, 06.03.2008 - VI R 6/05

    Kein Steuerrabatt bei Barlohnumwandlung von Urlaubsgeld in Warengutschein

    Auszug aus BFH, 01.10.2009 - VI R 41/07
    Auch im Fall einer Umwandlung von Barlohn in Form von Urlaubsgeld in Sachlohn in Form eines Warengutscheins war auf Grundlage des arbeitsrechtlichen Anspruchs zu differenzieren, nämlich ob zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer über seinen Lohnanspruch verfügte, ein Anspruch auf Barlohn oder ein solcher auf Sachlohn bestand (Senatsurteil vom 6. März 2008 VI R 6/05, BFHE 220, 478, BStBl II 2008, 530).
  • BFH, 20.07.2006 - VI R 22/03

    Änderungsbescheid wegen des Revisionsverfahrens

    Auszug aus BFH, 01.10.2009 - VI R 41/07
    Damit liegt dem Urteil insoweit ein nicht mehr existierender Bescheid zu Grunde, so dass auch das Urteil des FG insoweit keinen Bestand haben kann (§ 127 FGO; vgl. z. B. Senatsentscheidung vom 20. Juli 2006 VI R 22/03, BFH/NV 2006, 2109).
  • FG Nürnberg, 28.06.2007 - VI 105/06

    Möglichkeit der pauschalen Besteuerung der von dem Arbeitgeber für zusätzlich zum

    Auszug aus BFH, 01.10.2009 - VI R 41/07
    Das Finanzgericht (FG) wies aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1687 veröffentlichten Gründen die dagegen erhobene Klage ganz überwiegend ab, beurteilte allerdings die im Einspruchsverfahren ergangenen Änderungsbescheide vom 9. Oktober 2001 und vom 16. März 2006 mangels hinreichender Bestimmtheit als nach § 125 Abs. 1 i. V. m. § 119 Abs. 1 AO nichtig und verurteilte insoweit das FA zur Änderung.
  • BFH, 01.08.2019 - VI R 32/18

    Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

    Danach ist der "ohnehin geschuldete Arbeitslohn" der lohnsteuerrechtlich erhebliche Vorteil, der arbeitsrechtlich geschuldet ist; das ist der Arbeitslohn, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (Senatsurteile vom 19.09.2012 - VI R 54/11, BFHE 239, 85, BStBl II 2013, 395, Rz 10 ff., und VI R 55/11, BFHE 239, 91, BStBl II 2013, 398, Rz 11, sowie vom 01.10.2009 - VI R 41/07, BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487, Rz 17 ff., m.w.N.; kritisch Thomas, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2013, 233, und 2018, 1342; Obermair, DStR 2013, 1118; Plenker, Der Betrieb 2013, 1202; Steiner in Lademann, EStG, § 3 Rz 251).

    Denn das Recht ist auf den gegenwärtigen und nicht auf einen vergangenen oder fiktiven Sachverhalt anzuwenden (Senatsurteil in BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487; ebenso Thomas, DStR 2018, 1342, 1344).

    So hat der Senat bei der Umwandlung von regelbesteuertem Weihnachtsgeld in ermäßigt besteuerte Fahrtkostenzuschüsse die Begünstigung nicht verwehrt (Senatsurteil in BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487).

  • BFH, 01.08.2019 - VI R 21/17

    Im Wesentlichen Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.08.2019 VI R 32/18 -

    Danach ist der "ohnehin geschuldete Arbeitslohn" der lohnsteuerrechtlich erhebliche Vorteil, der arbeitsrechtlich geschuldet ist; das ist der Arbeitslohn, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (Senatsurteile vom 19.09.2012 - VI R 54/11, BFHE 239, 85, BStBl II 2013, 395, Rz 10 ff., und VI R 55/11, BFHE 239, 91, BStBl II 2013, 398, Rz 11, sowie vom 01.10.2009 - VI R 41/07, BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487, Rz 17 ff., m.w.N.; kritisch Thomas, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2013, 233, und 2018, 1342; Obermair, DStR 2013, 1118; Plenker, Der Betrieb 2013, 1202; Steiner in Lademann, EStG, § 3 Rz 251).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2016 - 2 K 1180/16

    Lohnsteuerhaftung nach Abschluss geänderter Arbeitsverträge mit Zusatzleistungen

    Leistungen erfolgen dann zusätzlich, wenn sie zu Lohnzahlungen hinzukommen, die arbeitsrechtlich geschuldet sind, auf die also ein Rechtsanspruch besteht (BFH, Urteil vom 01. Oktober 2009, VI R 41/07, BStBl. II 2010, 487).

    Die neuere Rechtsprechung (vgl. das Urteil vom 01. Oktober 2009, VI R 41/07, a.a.O., sowie das Urteil des BFH vom 19. September 2012, VI R 54/11, BStBl. II 2013, 395 zu einem mit dem hier zu entscheidenden Streitfall vergleichbaren Sachverhalt; vgl. auch Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. August 2013, 6 K 739/08, abgedruckt in JURIS) teilt jedenfalls die Auffassung, dass Lohnumwandlungen durch das Zusätzlichkeitserfordernis aus der Begünstigungsnorm ausgegrenzt werden.

  • BFH, 19.09.2012 - VI R 54/11

    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn - Steuerbefreiung von

    a) Der erkennende Senat hatte schon mit Urteil vom 1. Oktober 2009 VI R 41/07 (BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487, m.w.N.) zu § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG entschieden, dass Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dann "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" geleistet werden, wenn sie zu den Lohnzahlungen hinzukommen, die entweder durch Vereinbarung oder etwa durch eine dauernde Übung arbeitsrechtlich geschuldet sind.

    Denn der "ohnehin geschuldete Arbeitslohn" ist der lohnsteuerrechtlich erhebliche Vorteil, der entweder durch Vereinbarung oder etwa durch eine dauernde Übung arbeitsrechtlich geschuldet ist; das ist der Arbeitslohn, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- in BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487, mit Hinweis auf Senatsurteile vom 15. Mai 1998 VI R 127/97, BFHE 186, 224, BStBl II 1998, 518, steuerfreier Zinszuschuss; vom 31. Oktober 1986 VI R 52/81, BFHE 148, 54, BStBl II 1987, 139; vom 12. März 1993 VI R 71/92, BFHE 171, 67, BStBl II 1993, 521, steuerfreie Jubiläumszuwendung).

    Anlässlich des Falles einer Barlohnumwandlung in ermäßigt besteuerte Fahrtkostenzuschüsse (Urteil in BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487) hatte der Senat das in § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG normierte Tatbestandsmerkmal des ohnehin geschuldeten Arbeitslohns dahingehend ausgelegt, dass damit der Gesetzgeber auf anerkannte zivil- und arbeitsrechtliche Grundsätze zurückgreife und so für diesen Lohnbegriff ein hinreichend sicher feststellbares Abgrenzungsmerkmal biete.

    Unerheblich bleibt dagegen auch hier der hypothetische Umstand, ob der Arbeitgeber die Leistungen auch ohne eine solche Verpflichtung erbracht hätte (BFH-Urteil in BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487).

  • FG Münster, 28.06.2017 - 6 K 2446/15

    Lohnsteuer - Abgrenzung von Gehaltsumwandlung und Zuschuss zum ohnehin

    Denn der "ohnehin geschuldete Arbeitslohn" ist der lohnsteuerrechtlich erhebliche Vorteil, der entweder durch Vereinbarung oder etwa durch eine dauernde Übung arbeitsrechtlich geschuldet ist; das ist der Arbeitslohn, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (Urteile des BFH vom 19.09.2012 VI R 54/11, BFHE 239, 85, BStBl II 2013, 395; vom 01.10.2009 VI R 41/07, BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487, m.w.N. zu § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG, mit Hinweis auf BFH-Urteil vom 15.05.1998 VI R 127/97, BFHE 186, 224, BStBl II 1998, 518, steuerfreier Zinszuschuss; vom 31.10.1986 VI R 52/81, BFHE 148, 54, BStBl II 1987, 139, und vom 12.03.1993 VI R 71/92, BFHE 171, 67, BStBl II 1993, 521, steuerfreie Jubiläumszuwendung).

    Anlässlich des Falles einer Barlohnumwandlung in ermäßigt besteuerte Fahrtkostenzuschüsse (Urteil in BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487) hatte der BFH das in § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG normierte Tatbestandsmerkmal des ohnehin geschuldeten Arbeitslohns dahingehend ausgelegt, dass damit der Gesetzgeber auf anerkannte zivil- und arbeitsrechtliche Grundsätze zurückgreife und so für diesen Lohnbegriff ein hinreichend sicher feststellbares Abgrenzungsmerkmal biete.

    Unerheblich bleibt dagegen auch hier der hypothetische Umstand, ob der Arbeitgeber die Leistungen auch ohne eine solche Verpflichtung erbracht hätte (BFH-Urteil in BFHE 239, 85, BStBl II 2013, 395 und in BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487).

    Demgegenüber stellt die Differenzierung danach, ob zu dem Zeitpunkt der Zahlung ein zivil- oder arbeitsrechtlicher verbindlicher Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber bestand, ein hinreichend klares und sicher feststellbares Abgrenzungskriterium dar (vgl. hierzu auch BFH in BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487).

    Zwar geht die Finanzverwaltung im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgrund der gesetzlichen Formulierung "ohnehin geschuldet" gemäß §§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, 40 Abs. 2 Satz 2 und 3 Nr. 33 EStG davon aus, dass eine Entgelt- oder Barlohnumwandlung von der Steuerbegünstigung bzw. -freiheit ausgeschlossen ist (vgl. BFH in BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487).

  • BFH, 01.08.2019 - VI R 40/17

    Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

    Danach ist der "ohnehin geschuldete Arbeitslohn" der lohnsteuerrechtlich erhebliche Vorteil, der arbeitsrechtlich geschuldet ist; das ist der Arbeitslohn, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (Senatsurteile vom 19.09.2012 - VI R 54/11, BFHE 239, 85, BStBl II 2013, 395, Rz 10 ff., und VI R 55/11, BFHE 239, 91, BStBl II 2013, 398, Rz 11, sowie vom 01.10.2009 - VI R 41/07, BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487, Rz 17 ff., m.w.N.; kritisch Thomas, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2013, 233, und 2018, 1342; Obermair, DStR 2013, 1118; Plenker, Der Betrieb 2013, 1202; Steiner in Lademann, EStG, § 3 Rz 251).
  • LSG Bayern, 14.09.2017 - L 14 R 586/14

    Beitragsrechtliche Relevanz einer Gehaltsumwandlung

    Dieses Verständnis entspreche dem in den Regelungen § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG und § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers, einen Anreiz für zusätzliche Förderung zu schaffen (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 16.06.2011, 11 K 81/10, Rn. 32) und zu verhindern, dass regulär besteuerter Arbeitslohn in steuerfreie Zuschüsse umgewandelt wird (BFH, Urteil vom 19.09.2012, VI R 54/11, Rn. 13, 14; BFH, Urteil vom 01.10.2009, VI R 41/07, Rn. 18).
  • FG Düsseldorf, 24.05.2018 - 11 K 3448/15

    Keine Lohnsteuerpauschalierung im Fall der Gehaltsumwandlung

    Denn der BFH hatte bereits zuvor in diversen Urteilen entschieden, dass der ohnehin geschuldete Arbeitslohn der Arbeitslohn ist, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (Urteil des BFHin BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487, mit Hinweis auf Urteile vom 15.05.1998 VI R 127/97, BFHE 186, 224, BStBl II 1998, 518, steuerfreier Zinszuschuss; vom 31.10.1986 VI R 52/81, BFHE 148, 54, BStBl II 1987, 139; vom 12.03.1993 VI R 71/92, BFHE 171, 67, BStBl II 1993, 521, steuerfreie Jubiläumszuwendung).

    Darüber hinaus nimmt der BFH in seinem Urteil vom 19.09.2012, VI R 54/11, ausdrücklich Bezug auf sein Urteil vom 01.10.2009, VI R 41/07, BStBl II 2010, 487.

  • SG München, 03.06.2014 - S 56 R 1478/12

    Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen bzgl. Neuberechnung unter

    Das Tatbestandsmerkmal der Zusätzlichkeit wurde gerade deshalb normiert, um eine Umwandlung von Barlohn in begünstigte Zusatzleistungen zu verhindern (BFH, Urteil vom 19.09.2012, VI R 54/11, Rn. 16, zitiert nach Juris; so auch BFH, Urteil vom 01.10.2009, VI R 41/07, Rn. 18, zitiert nach Juris).

    Zudem gilt auch hier der Grundsatz, dass Zusätzlichkeit nicht bejaht werden kann, wenn - wie vorliegend - eine Gehaltsumwandlung erfolgt ist (BFH, Urteil vom 01.10.2009, VI R 41/07, Rn. 18, zitiert nach Juris).

    Im übrigen entspricht dieses Verständnis des in den Regelungen § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG und § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers, einen Anreiz für zusätzliche Förderung zu schaffen (Niedersächsisches Finanzge-icht, Urteil vom 16.06.2011, 11 K 81/10, Rn. 32, zitiert nach Juris) und zu verhindern, dass regulär besteuerter Arbeitslohn in steuerfreie Zuschüsse umgewandelt wird (BFH, Urteil vom 19.09.2012, VI R 54/11, Rn. 13, 14, zitiert nach Juris; BFH, Urteil vom 01.10.2009, VI R 41/07, Rn. 18, zitiert nach Juris).

  • FG Sachsen-Anhalt, 15.08.2013 - 6 K 739/08

    Lohnsteuerhaftung: nach Abschluss neuer Arbeitsverträge Aushändigung von

    Zum Zusätzlichkeitserfordernis i. S. der §§ 3 Nr. 34, 40 Abs. 2 Satz 2 EStG hat der BFH entschieden (BFH-Urteil vom 1. Oktober 2009 VI R 41/07, BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487, m.w.N.), dass Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dann "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" geleistet werden, wenn sie zu den Lohnzahlungen hinzukommen, die entweder durch Vereinbarung oder etwa durch eine dauernde Übung arbeitsrechtlich geschuldet sind.

    § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG schließt deshalb eine Entgelt- oder Barlohnumwandlung aus (BFH-Urteil vom 01. Oktober 2009 VI R 41/07, BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487; vgl. a. Wagner, in Hermann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 40 EStG Rdn. 44).

    Der BFH vertritt hierzu in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass das Tatbestandsmerkmal "ohnehin geschuldeter Arbeitslohn" dahingehend auszulegen ist, dass es sich um Arbeitslohn handeln muss, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (BFH- Urteile vom 01. Oktober 2009 VI R 41/07, BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487; vom 15. Mai 1998 VI R 127/97, BFHE 186, 224, BStBl II 1998, 518).

    Eine teilweise Umwandlung des Arbeitslohns in einen steuerfreien Kindergartenzuschuss ist deshalb nicht möglich (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 2009 VI R 41/07, BFHE 227, 40, BStBl 2010 II S. 487).

  • FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 11 K 192/10

    Lohnsteuerliche Behandlung der in geänderten Arbeitsverträgen aufgeführten

  • FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 11 K 81/10

    Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Pauschalversteuerung bei

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