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   BFH, 06.05.2010 - VI R 4/09   

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https://dejure.org/2010,1353
BFH, 06.05.2010 - VI R 4/09 (https://dejure.org/2010,1353)
BFH, Entscheidung vom 06.05.2010 - VI R 4/09 (https://dejure.org/2010,1353)
BFH, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - VI R 4/09 (https://dejure.org/2010,1353)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Abgrenzung haushaltsnahe Dienstleistung zu Handwerkerleistung - Keine Unterscheidung nach einfachen und qualifizierten Handwerkerleistungen ab dem Veranlagungszeitraum 2006

  • openjur.de

    Abgrenzung haushaltsnahe Dienstleistung zu Handwerkerleistung; Keine Unterscheidung nach einfachen und qualifizierten Handwerkerleistungen ab dem Veranlagungszeitraum 2006

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 35a Abs 2 S 1, EStG § 35a Abs 2 S 2
    Abgrenzung haushaltsnahe Dienstleistung zu Handwerkerleistung - Keine Unterscheidung nach einfachen und qualifizierten Handwerkerleistungen ab dem Veranlagungszeitraum 2006

  • Bundesfinanzhof

    Abgrenzung haushaltsnahe Dienstleistung zu Handwerkerleistung - Keine Unterscheidung nach einfachen und qualifizierten Handwerkerleistungen ab dem Veranlagungszeitraum 2006

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35a Abs 2 S 1 EStG 2002 vom 26.04.2006, § 35a Abs 2 S 2 EStG 2002 vom 26.04.2006
    Abgrenzung haushaltsnahe Dienstleistung zu Handwerkerleistung - Keine Unterscheidung nach einfachen und qualifizierten Handwerkerleistungen ab dem Veranlagungszeitraum 2006

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Abgrenzung haushaltsnahe Dienstleistung - Handwerkerleistung

  • rewis.io

    Abgrenzung haushaltsnahe Dienstleistung zu Handwerkerleistung - Keine Unterscheidung nach einfachen und qualifizierten Handwerkerleistungen ab dem Veranlagungszeitraum 2006

  • ra.de
  • rewis.io

    Abgrenzung haushaltsnahe Dienstleistung zu Handwerkerleistung - Keine Unterscheidung nach einfachen und qualifizierten Handwerkerleistungen ab dem Veranlagungszeitraum 2006

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 35a Abs. 2 S. 1, 2; EStG § 52 Abs. 50b S. 2
    Einstufung von Malerarbeiten und Tapezierarbeiten an Innenwänden und Decken als hauswirtschaftliche Tätigkeiten i.S.v. haushaltsnahen Dienstleistungen gem. § 35a Abs. 2 S. 1 Einkommensteuergesetz ( EStG ) in Abgrenzung zu handwerklichen Tätigkeiten

  • datenbank.nwb.de

    Abgrenzung haushaltsnahe Dienstleistung zu Handwerkerleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung haushaltsnahe Dienstleistung zu Handwerkerleistung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgrenzung haushaltsnaher Dienstleistung zu Handwerkerleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Malern und Tapezieren - haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstufung von Malerarbeiten und Tapezierarbeiten an Innenwänden und Decken als hauswirtschaftliche Tätigkeiten i.S.v. haushaltsnahen Dienstleistungen gem. § 35a Abs. 2 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) in Abgrenzung zu handwerklichen Tätigkeiten

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung "Handwerkerleistungen" zu "haushaltsnahen Dienstleistungen"

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Maler- und Tapezierarbeiten keine haushaltsnahe Dienstleistung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerzahler fordern Handwerkerbonus und gleichzeitig Steuerbonus für "haushaltsnahe Dienstleistungen" eines Handwerkers

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abgrenzung haushaltsnaher Dienstleistungen zu Handwerkerleistungen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 229, 534
  • NJW 2010, 3326
  • NZM 2010, 914
  • BB 2010, 2142
  • DB 2010, 1861
  • BStBl II 2011, 909
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 01.02.2007 - VI R 77/05

    Die Renovierung einer Hausfassade ist keine haushaltsnahe Dienstleistung

    Auszug aus BFH, 06.05.2010 - VI R 4/09
    Nach der Rechtsprechung des Senats in seinen Urteilen vom 1. Februar 2007 VI R 77/05 (BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760) und VI R 74/05 (BFH/NV 2007, 900) müssen die Leistungen eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen bzw. damit im Zusammenhang stehen.

    Dazu gehören u.a. Einkaufen von Verbrauchsgütern, Kochen, Wäschepflege, Reinigung und Pflege der Räume, des Gartens und auch Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern und kranken Haushaltsangehörigen (Urteil des Bundesfinanzhofs in BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760).

  • BFH, 29.01.2009 - VI R 28/08

    Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen auch für Bewohner eines

    Auszug aus BFH, 06.05.2010 - VI R 4/09
    Derartige Tätigkeiten, nicht aber (qualifizierte) Handwerkerleistungen, die im Regelfall nur von Fachkräften durchgeführt werden, sind deshalb als haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd berücksichtigt worden (Senatsurteil vom 29. Januar 2009 VI R 28/08, BFHE 224, 255, BStBl II 2010, 166).
  • FG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 4 K 2030/04

    Renovierungsarbeiten sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen

    Auszug aus BFH, 06.05.2010 - VI R 4/09
    b) Auch (einfache) handwerkliche Tätigkeiten in der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung bzw. dem Haus des Steuerpflichtigen, etwa Schönheitsreparaturen oder kleine Ausbesserungsarbeiten (so auch Urteil des FG München vom 30. Juni 2005  5 K 2262/04, EFG 2005, 1612; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 2. September 2004  4 K 2030/04, EFG 2004, 1769) wurden zu den haushaltsnahen Dienstleistungen i.S. von § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG in der bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2005 geltenden Fassung gezählt.
  • BFH, 01.02.2007 - VI R 74/05

    Haushaltsnahe Dienstleistung

    Auszug aus BFH, 06.05.2010 - VI R 4/09
    Nach der Rechtsprechung des Senats in seinen Urteilen vom 1. Februar 2007 VI R 77/05 (BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760) und VI R 74/05 (BFH/NV 2007, 900) müssen die Leistungen eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen bzw. damit im Zusammenhang stehen.
  • FG Bremen, 11.12.2008 - 2 K 100/08

    Nichtberücksichtigung von Malerarbeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen i.S.v.

    Auszug aus BFH, 06.05.2010 - VI R 4/09
    Das Finanzgericht (FG) stützte sein in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2009, 478 veröffentlichtes Urteil im Wesentlichen darauf, dass der Gesetzgeber Handwerkerleistungen für Renovierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, ausdrücklich vom Anwendungsbereich des § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG ausgenommen habe und sich damit die Anwendungsbereiche der Sätze 1 und 2 des § 35a Abs. 2 EStG nicht überschneiden würden.
  • BFH, 13.07.2011 - VI R 61/10

    Erd- und Pflanzarbeiten im Garten als Handwerkerleistung

    Folglich überschneiden sich die Anwendungsbereiche der Sätze 1 und 2 des § 35a Abs. 2 EStG in der Fassung des FördWachsG nicht (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. Mai 2010 VI R 4/09, BFHE 229, 534).

    Denn sie gehen über die übliche hauswirtschaftlich geprägte Pflege des Gartens hinaus (vgl. Senatsurteil in BFHE 229, 534).

  • BFH, 20.03.2014 - VI R 56/12

    Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

    a) Handwerkerleistungen sind einfache wie qualifizierte handwerkliche Tätigkeiten, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt (vgl. Senatsurteil vom 6. Mai 2010 VI R 4/09, BFHE 229, 534, BStBl II 2011, 909).
  • BFH, 21.02.2018 - VI R 18/16

    Keine begünstigte Handwerkerleistung bei Baukostenzuschuss für öffentliche

    a) Handwerkerleistungen sind einfache wie qualifizierte handwerkliche Tätigkeiten, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt (vgl. Senatsurteil vom 6. Mai 2010 VI R 4/09, BFHE 229, 534, BStBl II 2011, 909).
  • BFH, 03.09.2015 - VI R 13/15

    Versorgung und Betreuung eines Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung

    So sind beispielsweise bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2005 auch (einfache, nicht aber qualifizierte) handwerkliche Tätigkeiten (Ausbesserungs- und Erhaltungsmaßnahmen, die üblicherweise durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte, beispielsweise einen Hausmeister, erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen) in der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung oder im Haus des Steuerpflichtigen, etwa Schönheitsreparaturen oder kleine Ausbesserungsarbeiten, von den Finanzbehörden (BMF-Schreiben vom 1. November 2004 IV C 8-S 2296b-16/04, BStBl I 2004, 958 Rz 5) und der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (z.B. Senatsurteile vom 29. Januar 2009 VI R 28/08, BFHE 224, 255, BStBl II 2010, 166, und vom 6. Mai 2010 VI R 4/09, BFHE 229, 534, BStBl II 2011, 909) zu den haushaltsnahen Dienstleistungen i.S. von § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG in der bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2005 geltenden Fassung gezählt worden.

    Zwar werden seit dem Veranlagungszeitraum 2006 sämtliche handwerklichen Tätigkeiten, also auch einfache handwerkliche Verrichtungen, etwa regelmäßige Ausbesserungs- und Erhaltungsmaßnahmen, die bislang als haushaltsnahe Dienstleistungen unter § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG angesehen worden sind, von dem neuen § 35a Abs. 2 Satz 2 i.d.F. des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26. April 2006 erfasst (Senatsurteil in BFHE 229, 534, BStBl II 2011, 909).

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 12 K 12040/17

    Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuerermäßigungen bei Straßenreinigungskosten

    Hierzu gehört zunächst die Wohnung des Steuerpflichtigen, aber auch der dazugehörige Grund und Boden, weil Arbeiten "auf dem Grundstück" ebenfalls begünstigt werden sollen (vgl. BTDrucks 16/643, 10, sowie BFH-Urteil vom 6. Mai 2010 VI R 4/09, BFHE 229, 534, BStBl II 2011, 909).

    a. Handwerkerleistungen sind einfache wie qualifizierte handwerkliche Tätigkeiten, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt (vgl. BFH-Urteil vom 6. Mai 2010 VI R 4/09, BFHE 229, 534, BStBl II 2011, 909).

  • BFH, 20.03.2014 - VI R 55/12

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

    Hierzu gehört zunächst die Wohnung des Steuerpflichtigen, aber auch der dazugehörige Grund und Boden, weil Arbeiten "auf dem Grundstück" ebenfalls begünstigt werden sollen (vgl. BTDrucks 16/643, 10, sowie Senatsurteil vom 6. Mai 2010 VI R 4/09, BFHE 229, 534, BStBl II 2011, 909).
  • FG Nürnberg, 24.06.2015 - 7 K 1356/14

    Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Zulegung an das öffentliche

    Handwerkerleistungen sind einfache wie qualifizierte handwerkliche Tätigkeiten, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt (vgl. BFH-Urteil vom 6. Mai 2010 VI R 4/09, BFHE 229, 534, BStBl II 2011, 909).
  • FG Sachsen, 12.11.2015 - 8 K 194/15

    Berücksichtigung eines Baukostenzuschusses für die Herstellung der

    Handwerkerleistungen sind einfache wie qualifizierte handwerkliche Tätigkeiten, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt (vgl. BFH, Urteil vom 6.5.2010 - VI R 4/09, BFHE 229, 534, BStBl II 2011, 909).
  • BFH, 06.11.2014 - VI R 1/13

    Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung als

    a) Handwerkerleistungen sind einfache wie qualifizierte handwerkliche Tätigkeiten, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt (vgl. Senatsurteil vom 6. Mai 2010 VI R 4/09, BFHE 229, 534, BStBl II 2011, 909).
  • FG Münster, 06.04.2016 - 13 K 136/15

    Versicherungsleistung mindert abzugsfähige Aufwendungen für haushaltsnahe

    Handwerkerleistungen sind einfache wie qualifizierte handwerkliche Tätigkeiten, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt (vgl. BFH - Urteil vom 6.5.2010 VI R 4/09, BFHE 229, 534, BStBl II 2011, 909).
  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 3887/11

    Kosten des Mittagessens im Wohnstift als haushaltsnahe Dienstleistung

  • FG Sachsen, 08.11.2016 - 3 K 218/16

    Steuerliche Berücksichtigung der Erstellung eines Schadensgutachtens sowie

  • FG Nürnberg, 11.11.2016 - 4 K 172/15

    Einspruchsverfahren

  • FG Köln, 18.10.2012 - 14 K 2159/12

    Steuerermäßigung für Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen

  • FG Schleswig-Holstein, 02.02.2011 - 2 K 56/10

    Handwerkerleistung im Rahmen von Neubaumaßnahmen

  • FG Sachsen, 16.12.2020 - 2 K 157/20

    Berücksichtigen von Kosten einer Dachsanierung als haushaltsnahe Dienstleistung

  • FG Nürnberg, 15.12.2010 - 3 K 1991/09

    Berücksichtigung von Handwerkerleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen oder

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