Rechtsprechung
| BFH, 22.09.2010 - VI R 54/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn - Zweck des Zuschlags nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG - Abgrenzung zwischen Betriebsstätte am Wohnsitz und Wohnung - Beruflich veranlasste Umwegfahrten - Keine Beeinträchtigung der Religionsausübungsfreiheit durch steuerliche Erfassung von Einnahmen kirchlich Angestellter
- openjur.de
Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn; Zweck des Zuschlags nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG; Abgrenzung zwischen Betriebsstätte am Wohnsitz und Wohnung; Beruflich veranlasste Umwegfahrten; Keine Beeinträchtigung der Religionsausübungsfreiheit durch steuerliche Erfassung von Einnahmen k
- Bundesfinanzhof
Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn - Zweck des Zuschlags nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG - Abgrenzung zwischen Betriebsstätte am Wohnsitz und Wohnung - Beruflich veranlasste Umwegfahrten - Keine Beeinträchtigung der Religionsausübungsfreiheit durch steuerliche Erfassung von Einnahmen kirchlich Angestellter
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
BFH zur Besteuerung von Dienstwagen
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Dienstwagen: 0,03 Prozent-Regel greift nicht immer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erhöhung der anzusetzenden Lohneinkünfte eines Arbeitnehmers bei einer arbeitgeberseitigen Fahrergestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Arbeitgeberseitige Fahrergestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Lohn
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn - Zweck des Zuschlags nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG
Kurzfassungen/Presse (7)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Fahrergestellung durch Arbeitgeber nicht stets Lohn
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
BFH zur Besteuerung von Dienstwagen: Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach tatsächlicher Benutzung - Zweifel an einem lohnsteuerlich erheblichen Vorteil bei Gestellung eines Fahrers
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Pauschale Dienstwagenbesteuerung bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Fragen zur Besteuerung von Dienstwagen
- lto.de (Kurzinformation)
Besteuerung von Dienstwagen
- wps-de.com (Kurzinformation)
Dienstwagennutzung für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte
- lto.de (Kurzinformation)
Arbeitgeberseitige Fahrergestellung ist nicht stets als Lohn zu betrachten
Besprechungen u.ä.
- steuerrecht.org
, S. 14 (Entscheidungsbesprechung)
Neues zur Dienstwagenbesteuerung bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (RA Dorothée Gierlich; SAM 02/2011, S. 53-57)
Sonstiges (4)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EStG § 8 Abs 2 S 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 4, EStG § 8 Abs 2 S 5, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, GG
Auslegung; Betriebsstätte; Dienstwohnung; Einzelbewertung; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Grundgesetz; Rechtsfortbildung; Zuschlag - wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 22.09.2010, Az.: VI R 54/09 (Arbeitgeberseitige Fahrergestellung: Nicht stets Arbeitslohn)" von RegDir/Dipl.-Finw. Wilfried Apitz, original erschienen in: EStB 2011, 49 - 50.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Fahrergestellung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätten sowie bei Familienheimfahrten - geldwerter Vorteil?" von Dipl.-Fw. Lukas Hilbert und RA/StB Stefan Sperandio, original erschienen in: DStR 2011, 1121 - 1123.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Firmenwagen - Aktuelle BFH-Rechtsprechung und Sicht der Finanzverwaltung" von Dipl.-Kfm. Lukas Hilbert, original erschienen in: BBK 2011, 163 - 171.
Verfahrensgang
- BFH, 16.03.2009 - VI B 50/09
- FG Hessen, 16.03.2009 - 11 K 3700/05
- BFH, 22.09.2010 - VI R 54/09
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 231, 127
- NJW 2011, 557
- BB 2011, 485
- BStBl II 2011, 354
- NZA-RR 2011, 96 (Ls.)
Wird zitiert von ... (23)
- BFH, 09.06.2011 - VI R 55/10
Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
Dies ist im Regelfall der Betrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder aufsucht (BFH-Urteil vom 22. September 2010 VI R 54/09, BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354, m. w. N.).Insoweit gelten die Grundsätze, welche die Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Betriebsstätte am Wohnsitz und Wohnung heranzieht (BFH-Urteile vom 16. Februar 1994 XI R 52/91, BFHE 174, 65, BStBl II 1994, 468;… vom 31. Juli 1996 XI R 5/95, BFH/ NV 1997, 279;… vom 6. Juli 2005 XI R 47/04, BFH/ NV 2006, 43;… BFH-Beschluss vom 12. Januar 2006 VI B 61/05, BFH/ NV 2006, 739; BFH-Urteil in BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354).
- BFH, 09.06.2011 - VI R 36/10
Auswärtstätigkeit bei Einsatz in verschiedenen Filialen - Regelmäßige …
Dies ist im Regelfall der Betrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder aufsucht (BFH-Urteil vom 22. September 2010 VI R 54/09, BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354, m. w. N.). - BFH, 06.10.2011 - VI R 56/10
Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger …
Der Gesetzgeber hat diese Fahrten in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG und § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG vielmehr der Erwerbssphäre zugeordnet (BFH-Urteil vom 22. September 2010 VI R 54/09, BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354) und den multikausalen und den multifinalen Wirkungszusammenhängen, die nach der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung auch für diesen Lebenssachverhalt im Schnittbereich zwischen beruflicher und privater Sphäre kennzeichnend sind (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 9. Dezember 2008 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, BVerfGE 122, 210), einfachgesetzlich durch einen beschränkten Werbungskostenabzug Rechnung getragen.
- FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 K 3014/09
Ansatz der 1%-Regelung bei Privatnutzung eines Dienstwagens für …
Dadurch hat der Gesetzgeber diese mittäglichen Heimfahrten - anders als die morgendliche Fahrt zur Arbeit und den abendlichen Rückweg zur Wohnung (vgl. dazu BFH-Urteile vom 22. September 2010 - VI R 54/09, BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354, und vom 6. Oktober 2011 - VI R 56/10, www.bundesfinanzhof.de, unter II. 3. c.) - nicht der Erwerbssphäre, sondern ausschließlich der Privatsphäre zugeordnet.Ob eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG vorliegt, beurteilt sich damit nach den Grundsätzen, die für den Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und (regelmäßiger) Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG gelten (…so ausdrücklich BFH-Entscheidungen vom 17. Juli 2008 - VI B 15/08, BFH/NV 2008, 1674, unter 1. a., und vom 22. September 2010 - VI R 54/09, BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354, unter II. 1. a., m. w. N.).
Indessen wäre dann - wenn das Fahrzeug (wie nach den Angaben des Klägers im Streitfall) dem Steuerpflichtigen ausschließlich für derartige Fahrten und für die morgendlichen und abendlichen Hin- und Rückfahrten überlassen wird - nach Maßgabe der BFH-Urteile in BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354 (unter II. 1.) und vom 6. Oktober 2011 - VI R 56/10 (www.bundesfinanzhof.de, unter II. 3. c.) kein weiterer geldwerter Vorteil aus einer Überlassung zur privaten Nutzung in Ansatz zu bringen.
- BFH, 09.02.2012 - VI R 22/10
Regelmäßige Arbeitsstätte bei Outsourcing; Sonderfall bei …
Dies ist im Regelfall der Betrieb, Zweigbetrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, denen der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder aufsucht (Senatsurteile vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFHE 222, 391, BStBl II 2009, 818; vom 9. Juli 2009 VI R 21/08, BFHE 225, 449, BStBl II 2009, 822; vom 17. Juni 2010 VI R 35/08, BFHE 230, 147, BStBl II 2010, 852; vom 22. September 2010 VI R 54/09, BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354, m. w. N.; vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38). - BFH, 28.03.2012 - VI R 48/11
Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei LKW-Fahrern
Dies ist im Regelfall der Betrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, denen der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit fortdauernd und immer wieder aufsucht (BFH-Urteile vom 22. September 2010 VI R 54/09, BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354; vom 19. Januar 2012 VI R 23/11 und VI R 36/11, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt). - FG Baden-Württemberg, 21.07.2010 - 1 K 2195/10
Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Kein …
Das Hessische FG hat mit Urteil vom 16. März 2009 11 K 3700/05 (EFG 2010, 1187, Az. des BFH: VI R 54/09) die 0, 03%-Regelung in einem Fall außer Anwendung gelassen, in dem die Nutzung zum Erreichen der Arbeitsstätte "nur gelegentlich, stets deutlich weniger als 15 mal im Monat" (im konkreten Fall: an 37 Tagen im ersten Streitjahr und an je 25 Tagen in den beiden anderen Streitjahren) erfolgt ist.Die Revision war zuzulassen, da die Rechtsfrage, in welchen Fällen über den vom BFH mit Urteil in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887 entschiedenen Sachverhalt hinaus abweichend vom Wortlaut des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG eine Einzelbewertung vorzunehmen ist, auch mit Blick auf die bereits beim BFH anhängigen Revisionsverfahren zu den Az.: VI R 54/09, VI R 55/09, VI R 57/09 und VI R 51/10 und den Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben in BStBl I 2008, 961) grundsätzliche Bedeutung hat (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).
- BFH, 19.01.2012 - VI R 36/11
Mehraufwendungen für die Verpflegung eines Rettungsassistenten - Tätigkeit als …
Dies ist im Regelfall der Betrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder aufsucht (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. September 2010 VI R 54/09, BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354, m. w. N.). - BFH, 19.01.2012 - VI R 23/11
Mehraufwendungen für die Verpflegung für den Fahrer eines Noteinsatzfahrzeugs
Dies ist im Regelfall der Betrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder aufsucht (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. September 2010 VI R 54/09, BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354, m. w. N.). - FG Sachsen-Anhalt, 19.04.2011 - 4 K 1690/05
Geldwerter Vorteil wegen der Gestellung eines Dienstwagens samt Fahrers für …
Soweit der BFH nunmehr in seinem Urteil vom 22.09.2010 - VI R 54/09, BFH/NV 2011, 345 die Überlegung angestellt hat, ob die arbeitgeberseitige Fahrergestellung für solche Fahrten überhaupt einen lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil begründet oder die Überlassung eines Fahrers eine Arbeitsbedingung darstellt, die im Grundsatz nicht anders zu behandeln ist wie andere Personalüberlassungen durch den Arbeitgeber für die Zwecke der Berufsausübung des betreffenden Arbeitnehmers, hat er dort letztlich offengelassen, ob er an seiner bisherigen Rechtsprechung weiterhin festhält.Diesem Zweck als Korrekturposten entspricht es, wenn die 0, 03 %-Zuschlagsregelung unabhängig von der 1 %-Regelung zur Anwendung kommt und ausgleicht, dass der Arbeitnehmer durch die Entfernungspauschale einen Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hat, obwohl ihm angesichts der Dienstwagenüberlassung dafür kein Aufwand entstanden war (BFH-Urteil vom 22. September 2010 - VI R 54/09, a. a. O.).
- FG Sachsen-Anhalt, 19.04.2011 - 4 K 1831/05
Fahrergestellung als geldwerter Vorteil Bemessung des geldwerten Vorteils der …
- BFH, 06.10.2011 - VI R 64/10
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 10. 2011 VI R 56/10 - Keine Anwendung der 1 …
- BFH, 19.01.2012 - VI R 32/11
Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
- BFH, 06.10.2011 - VI R 58/10
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 10. 2011 VI R 56/10 - Keine Anwendung der 1 …
- BFH, 06.10.2011 - VI R 63/10
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 10. 2011 VI R 56/10 - Keine Anwendung der 1 …
- BFH, 06.10.2011 - VI R 57/10
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 10. 2011 VI R 56/10 - Keine Anwendung der 1 …
- BFH, 06.10.2011 - VI R 54/10
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 10. 2011 VI R 56/10 - Keine Anwendung der 1 …
- BFH, 24.02.2011 - VI R 51/10
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22. 09. 2010 VI R 57/09 - …
- FG Niedersachsen, 22.08.2012 - 3 K 293/11
Regelmäßige Arbeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG
- FG Düsseldorf, 12.07.2010 - 11 K 2479/09
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Dienstwagen - 0,03 …
- FG Niedersachsen, 04.01.2012 - 4 K 211/11
Fort- und Weiterbildung: Fahrten zur Hochschule sind keine Betriebsausgaben
- FG Düsseldorf, 24.02.2012 - 11 K 3870/10
- FG Nürnberg, 11.08.2011 - 4 K 258/10
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Verfassungsmäßigkeit der …
