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   BFH, 08.12.2010 - II R 21/09   

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https://dejure.org/2010,6647
BFH, 08.12.2010 - II R 21/09 (https://dejure.org/2010,6647)
BFH, Entscheidung vom 08.12.2010 - II R 21/09 (https://dejure.org/2010,6647)
BFH, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - II R 21/09 (https://dejure.org/2010,6647)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Keine Versicherungsteuerpflicht bei entgeltlicher Haftungsfreistellung des Leasingnehmers durch Leasinggeber - Zivilrechtliche Risikoverteilung im Hinblick auf Substanzbeeinträchtigungen des Leasingguts - Abwälzung der Sachgefahr auf den Leasingnehmer

  • openjur.de

    Keine Versicherungsteuerpflicht bei entgeltlicher Haftungsfreistellung des Leasingnehmers durch Leasinggeber; Zivilrechtliche Risikoverteilung im Hinblick auf Substanzbeeinträchtigungen des Leasingguts; Abwälzung der Sachgefahr auf den Leasingnehmer

  • Bundesfinanzhof

    VersStG § 1 Abs 1, VersStG § 3 Abs 1 S 1, VVG §§ 74 ff, VVG § 74, BGB § 307 Abs 2 Nr 1
    Keine Versicherungsteuerpflicht bei entgeltlicher Haftungsfreistellung des Leasingnehmers durch Leasinggeber - Zivilrechtliche Risikoverteilung im Hinblick auf Substanzbeeinträchtigungen des Leasingguts - Abwälzung der Sachgefahr auf den Leasingnehmer

  • Bundesfinanzhof

    Keine Versicherungsteuerpflicht bei entgeltlicher Haftungsfreistellung des Leasingnehmers durch Leasinggeber - Zivilrechtliche Risikoverteilung im Hinblick auf Substanzbeeinträchtigungen des Leasingguts - Abwälzung der Sachgefahr auf den Leasingnehmer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 VersStG, § 3 Abs 1 S 1 VersStG, §§ 74 ff VVG, § 74 VVG, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB
    Keine Versicherungsteuerpflicht bei entgeltlicher Haftungsfreistellung des Leasingnehmers durch Leasinggeber - Zivilrechtliche Risikoverteilung im Hinblick auf Substanzbeeinträchtigungen des Leasingguts - Abwälzung der Sachgefahr auf den Leasingnehmer

  • IWW
  • rewis.io

    Keine Versicherungsteuerpflicht bei entgeltlicher Haftungsfreistellung des Leasingnehmers durch Leasinggeber - Zivilrechtliche Risikoverteilung im Hinblick auf Substanzbeeinträchtigungen des Leasingguts - Abwälzung der Sachgefahr auf den Leasingnehmer

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Versicherungsteuerpflicht bei entgeltlicher Haftungsfreistellung des Leasingnehmers durch Leasinggeber - Zivilrechtliche Risikoverteilung im Hinblick auf Substanzbeeinträchtigungen des Leasingguts - Abwälzung der Sachgefahr auf den Leasingnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlungen eines Leasingnehmers an einen Leasinggeber für eine Freistellung von der Haftung für die unverschuldete oder fahrlässige Beschädigung oder Zerstörung des Leasinggutes als Versicherungsentgelt i.S.d. §§ 1 Abs. 1 , 3 Abs. 1 Versicherungssteuergesetz ( VersStG )

  • datenbank.nwb.de

    Keine Versicherungsteuerpflicht bei entgeltlicher Haftungsfreistellung des Leasingnehmers durch Leasinggeber

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Versicherungsteuerpflicht bei entgeltlicher Haftungsfreistellung des Leasingnehmers durch Leasinggeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftungsfreistellung des Leasingnehmers - und die Versicherungssteuer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zahlungen eines Leasingnehmers an einen Leasinggeber für die Freistellung von der Haftung für die unverschuldete oder fahrlässige Beschädigung oder Zerstörung des Leasinggutes als Versicherungsentgelt i.S.d. §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1 Versicherungssteuergesetz (VersStG)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kostenpflichtige Haftungsfreistellung des Leasingnehmers steuerfrei

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Versicherungsteuer bei entgeltlicher Haftungsbefreiung durch Leasinggeber

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 231, 403
  • DB 2011, 340
  • BStBl II 2012, 387
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 16.12.2009 - II R 44/07

    Schadenszahlungen und Regulierungskosten eines Versicherungsnehmers kein

    Auszug aus BFH, 08.12.2010 - II R 21/09
    Unter dem Versicherungsverhältnis sind das durch Vertrag oder auf sonstige Weise entstandene Rechtsverhältnis des einzelnen Versicherungsnehmers zum Versicherer und seine Wirkungen zu verstehen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. August 1961 II 234/58 U, BFHE 73, 628, BStBl III 1961, 494; vom 29. April 1964 II 187/60 U, BFHE 79, 510, BStBl III 1964, 417; vom 5. Februar 1992 II R 93/88, BFH/NV 1993, 68; vom 16. Dezember 2009 II R 44/07, BFHE 228, 285, BStBl II 2010, 1097), wobei wesentliches Merkmal für ein solches "Versicherungsverhältnis" i.S. des § 1 Abs. 1 VersStG das Vorhandensein eines vom Versicherer gegen Entgelt übernommenen Wagnisses ist (BFH-Urteile vom 15. Juli 1964 II 147/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1965, 85; vom 29. November 2006 II R 78/04, BFH/NV 2007, 513; in BFHE 228, 285, BStBl II 2010, 1097).

    Da aber die Versicherungsteuer eine Verkehrsteuer auf den rechtlich erheblichen Vorgang des Geldumsatzes ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 228, 285, BStBl II 2010, 1097), kommt es alleine auf eine rechtliche Betrachtung an.

    Der von ihr aus eigenem Vermögen zu bewirkende Schadensausgleich kommt einer "Eigendeckung" gleich, die als Nichtversicherung keine Versicherungsteuerpflicht auslöst (vgl. zuletzt BFH-Urteil in BFHE 228, 285, BStBl II 2010, 1097).

  • FG Hamburg, 10.02.2009 - 2 K 14/09

    Versicherungssteuer: Vorliegen eines Versicherungsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 08.12.2010 - II R 21/09
    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhob die Klägerin gegen die Festsetzung der Versicherungsteuer Klage vor dem Finanzgericht (FG), das der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1074 veröffentlichten Urteil stattgab.

    Das BZSt beantragt, das Urteil des FG Hamburg vom 10. Februar 2009  2 K 14/09 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 30.09.1987 - VIII ZR 226/86

    Gebrauchsüberlassungspflicht des Leasinggebers; Abwälzen der Sach- und

    Auszug aus BFH, 08.12.2010 - II R 21/09
    Dies entspricht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) wiederholt entschieden hat (vgl. die Nachweise im BGH-Urteil vom 30. September 1987 VIII ZR 226/86, Betriebs-Berater 1987, 2260), den Besonderheiten des Finanzierungsleasings; die Überwälzung der Sachgefahr scheitert nicht an § 307 Abs. 2 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  • BFH, 07.12.2016 - II R 1/15

    Verkaufsaufschlag als Teil des Versicherungsentgelts

    Gegenstand der Versicherungsteuer ist nicht das Versicherungsverhältnis als solches, sondern die Zahlung des Versicherungsentgelts durch den Versicherungsnehmer, d.h. durch den zur Zahlung Verpflichteten (vgl. BFH-Urteil vom 8. Dezember 2010 II R 21/09, BFHE 231, 403, BStBl II 2012, 387, Rz 12).

    Zahlung des Versicherungsentgelts ist jede Leistung, die die Schuld des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer erlöschen lässt (BFH-Urteile vom 16. Dezember 2009 II R 44/07, BFHE 228, 285, BStBl II 2010, 1097, Rz 11, und in BFHE 231, 403, BStBl II 2012, 387, Rz 12, jeweils m.w.N.).

  • FG Köln, 06.05.2014 - 2 K 430/11

    Versicherungsteuer auch bei konzerninterner Absicherung des

    Hierzu verweist die Klägerin auf das Urteil des BFH vom 8. Dezember 2010 (Az. II R 21/09) betreffend die Haftungsfreistellung des Leasingnehmers gegen ein zusätzliches Entgelt.

    Dieser Betrachtung steht auch nicht das Urteil des BFH vom 8. Dezember 2010 (II R 21/09) entgegen.

    In der Folge unterliegt das an den Leasinggeber für den Verzicht der Risikoüberwälzung vom Leasingnehmer gezahlte zusätzliche Entgelt nicht der Versicherungsteuer (BFH-Urteil vom 8. Dezember 2010 II R 21/09, BFHE 231, 403, BStBl II 2012, 387).

  • BGH, 04.09.2019 - 1 StR 579/18

    Handeln für den Betriebsinhaber (Beauftragtenstellung: erforderliche Übernahme

    Die Versicherungsteuer ist eine Verkehrsteuer auf den rechtlich erheblichen Vorgang des Geldumsatzes (BFH, Urteile vom 13. Dezember 2011 - II R 26/10, BFHE 236, 212 Rn. 18; vom 8. Dezember 2010 - II R 12/08, BFHE 232, 223 Rn. 16 und II R 21/09, BFHE 231, 403 Rn. 12).
  • FG Köln, 27.09.2023 - 2 K 2132/21

    Versicherungssteuer - Zur Frage der Versicherungsteuerpflicht von sog.

    Eine derartige wirtschaftliche Betrachtung kann jedoch nicht zur Annahme von Versicherungsentgelt führen, da die Versicherungsteuer eine Steuer auf den Rechtsverkehr ist, bei der von der bürgerlich-rechtlichen Gestaltung und Betrachtungsweise und nicht von der bei anderen Steuerarten maßgeblichen wirtschaftlichen Betrachtungsweise auszugehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 8. Dezember 2010, II R 21/09, BStBl. II 2012, 387).
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