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   BFH, 20.10.2010 - I R 117/08   

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BFH, 20.10.2010 - I R 117/08 (https://dejure.org/2010,2897)
BFH, Entscheidung vom 20.10.2010 - I R 117/08 (https://dejure.org/2010,2897)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - I R 117/08 (https://dejure.org/2010,2897)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen "Spin-off" für den inländischen Privatanleger - Urteilsaufhebung nach Änderung des Verfahrensgegenstandes während des Revisionsverfahrens - Verfassungswidrigkeit von Vollzugsmängeln nur bei Verantwortlichkeit des Gesetzgebers

  • openjur.de

    Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen "Spin-off" für den inländischen Privatanleger; Urteilsaufhebung nach Änderung des Verfahrensgegenstandes während des Revisionsverfahrens; Verfassungswidrigkeit von Vollzugsmängeln nur bei Verantwortlichkeit des Gesetzgebers

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 20 Abs 1 Nr 1, EStG § 20 Abs 2a, FGO § 68 S 1, FGO § 121 S 1, GG Art 3 Abs 1
    Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen "Spin-off" für den inländischen Privatanleger - Urteilsaufhebung nach Änderung des Verfahrensgegenstandes während des Revisionsverfahrens - Verfassungswidrigkeit von Vollzugsmängeln nur bei Verantwortlichkeit des Gesetzgebers

  • Bundesfinanzhof

    Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen "Spin-off" für den inländischen Privatanleger - Urteilsaufhebung nach Änderung des Verfahrensgegenstandes während des Revisionsverfahrens - Verfassungswidrigkeit von Vollzugsmängeln nur bei Verantwortlichkeit des Gesetzgebers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 1 Nr 1 EStG 1997, § 20 Abs 2a EStG 1997, § 68 S 1 FGO, § 121 S 1 FGO, Art 3 Abs 1 GG
    Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen "Spin-off" für den inländischen Privatanleger - Urteilsaufhebung nach Änderung des Verfahrensgegenstandes während des Revisionsverfahrens - Verfassungswidrigkeit von Vollzugsmängeln nur bei Verantwortlichkeit des Gesetzgebers

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen "Spinoff" für inländische Privatanleger - Pflicht zur Feststellung des ausländischen Gesellschaftsrechts

  • Betriebs-Berater

    Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen "Spin-off" für inländischen Privatanleger

  • rewis.io

    Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen "Spin-off" für den inländischen Privatanleger - Urteilsaufhebung nach Änderung des Verfahrensgegenstandes während des Revisionsverfahrens - Verfassungswidrigkeit von Vollzugsmängeln nur bei Verantwortlichkeit des Gesetzgebers

  • ra.de
  • rewis.io

    Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen "Spin-off" für den inländischen Privatanleger - Urteilsaufhebung nach Änderung des Verfahrensgegenstandes während des Revisionsverfahrens - Verfassungswidrigkeit von Vollzugsmängeln nur bei Verantwortlichkeit des Gesetzgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines steuerpflichtigen Kapitalertrags für inländische Anteilseigner hinsichtlich einer Zuteilung von Aktien einer ausländischen Kapitalgesellschaft im Wege eines sog. Spin-off bei Qualifizierung dieser Zuteilung als Gewinnverteilung; Zurechnung eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen "Spin-off" für den inländischen Privatanleger

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen spin-off für den inländischen Privatanleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen eines steuerpflichtigen Kapitalertrags für inländische Anteilseigner hinsichtlich einer Zuteilung von Aktien einer ausländischen Kapitalgesellschaft im Wege eines sog. Spin-off bei Qualifizierung dieser Zuteilung als Gewinnverteilung; Zurechnung eines ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Folgen eines ausländischen spin-off für den inländischen Privatanleger

  • axisrechtsanwaelte.de PDF (Kurzinformation)

    Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen Spin-off

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Zuteilung von Aktien aus ausländischem "Spin-off" als steuerpflichtiger Kapitalertrag

  • axisrechtsanwaelte.de PDF (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Neue Revision beim BFH zum Spin Off

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 232, 15
  • BB 2011, 534
  • DB 2011, 453
  • NZG 2011, 395
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 70/02

    Bonusaktien als Einnahmen aus Kapitalvermögen

    Auszug aus BFH, 20.10.2010 - I R 117/08
    Unerheblich ist hiernach insbesondere, ob die Bezüge zu Lasten des Gewinns oder zu Lasten der Vermögenssubstanz der Gesellschaft geleistet werden und in welcher Form die Vorteilszuwendung ausgestaltet ist (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 2004 VIII R 70/02, BFHE 208, 546, BStBl II 2005, 468, m.w.N.).

    Denn mit der Übertragung der Aktien wurden dem Kläger nicht neue, aus seinem bisherigen Aktienbestand teilweise abgespaltene Mitgliedschaftsrechte, sondern --als Gegenstand eines Wechsels der Inhaberschaft-- weitere eigenständige Anteilsrechte zu Lasten der Beteiligungsquote der A eingeräumt (so ausdrücklich zum Erwerb von Bonusaktien BFH-Urteil in BFHE 208, 546, BStBl II 2005, 468; vgl. auch Blümich/Buciek, § 5 EStG Rz 960 "Tausch").

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus BFH, 20.10.2010 - I R 117/08
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG können strukturell gegenläufige Erhebungsregeln im Zusammenwirken mit der zu vollziehenden Steuernorm eine Verletzung des Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG begründen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 17. Februar 2010  1 BvR 2664/09, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2010, 651; BVerfG-Urteil vom 9. März 2004  2 BvL 17/02, BVerfGE 110, 94, BStBl II 2005, 56; BVerfG-Urteil vom 27. Juni 1991  2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654).

    Bloße Vollzugsmängel führen allerdings noch nicht zur Verfassungswidrigkeit; erforderlich ist ein normatives Defizit des widersprüchlich auf Ineffektivität angelegten Rechts (vgl. BVerfG-Urteil in BVerfGE 110, 94, BStBl II 2005, 56; BVerfG-Urteil in BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BFH, 20.10.2010 - I R 117/08
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG können strukturell gegenläufige Erhebungsregeln im Zusammenwirken mit der zu vollziehenden Steuernorm eine Verletzung des Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG begründen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 17. Februar 2010  1 BvR 2664/09, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2010, 651; BVerfG-Urteil vom 9. März 2004  2 BvL 17/02, BVerfGE 110, 94, BStBl II 2005, 56; BVerfG-Urteil vom 27. Juni 1991  2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654).

    Bloße Vollzugsmängel führen allerdings noch nicht zur Verfassungswidrigkeit; erforderlich ist ein normatives Defizit des widersprüchlich auf Ineffektivität angelegten Rechts (vgl. BVerfG-Urteil in BVerfGE 110, 94, BStBl II 2005, 56; BVerfG-Urteil in BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654).

  • BFH, 14.10.1992 - I R 1/91

    Absetzen von Kapitalrückzahlung von den Anschaffungskosten bei

    Auszug aus BFH, 20.10.2010 - I R 117/08
    Dieser Systematik folgend stellen einerseits Kapitalrückzahlungen aufgrund einer handelsrechtlich wirksamen Kapitalherabsetzung auch einer ausländischen Kapitalgesellschaft in Höhe des Betrags der Nennkapitalherabsetzung rechtlich und wirtschaftlich keinen Ertrag dar (vgl. Senatsurteil vom 14. Oktober 1992 I R 1/91, BFHE 169, 213, BStBl II 1993, 189).
  • BFH, 18.11.2005 - II B 23/05

    Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG : kein Verstoß gegen Richtlinie

    Auszug aus BFH, 20.10.2010 - I R 117/08
    Eine Ausgangslage, die der deutsche Gesetzgeber nicht verändern kann, kann ihm nicht als Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichmäßigkeit der Steuererhebung angelastet werden (vgl. umfassend BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 VIII R 33/95, BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499; BFH-Beschluss vom 18. November 2005 II B 23/05, BFH/NV 2006, 612).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 5 K 1484/07

    Die zusätzlich zu einer Bardividende von einer ausländischen Aktiengesellschaft

    Auszug aus BFH, 20.10.2010 - I R 117/08
    Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg (Finanzgericht --FG-- Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. September 2007  5 K 1484/07, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 41).
  • BFH, 27.04.2000 - I R 58/99

    Einzahlung in die Kapitalrücklage in Fremdwährung

    Auszug aus BFH, 20.10.2010 - I R 117/08
    Andererseits sind, nach der Rechtslage im Streitjahr und über den Wortlaut des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG 1997 hinaus, auch Kapitalrückzahlungen außerhalb der Herabsetzung von Nennkapital bei ausländischen Kapitalgesellschaften nicht zu besteuern, sofern unter Heranziehung des einschlägigen ausländischen Handels- und Gesellschaftsrechts von einer Rückzahlung aus einer Kapitalrücklage auszugehen ist (vgl. auch BRDrucks 542/1/06 vom 11. September 2006, unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 27. April 2000 I R 58/99, BFHE 192, 428, BStBl II 2001, 168; Rödder/Schumacher, Deutsches Steuerrecht 2003, 909, 910; zur fehlenden Steuerpflicht der Ausgabe von Gratisaktien zu Lasten der Agiorücklage einer japanischen Kapitalgesellschaft Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 15. Februar 1982, Der Betrieb 1982, 1842).
  • BFH, 16.12.1992 - I R 32/92

    Überlassung von Ferienwohnungen an Aktionäre ist sonstiger Bezug aus Aktien

    Auszug aus BFH, 20.10.2010 - I R 117/08
    Vielmehr werden von ihm auch ausländische Rechtsgebilde erfasst, die ihrer inneren Struktur nach einer nach deutschem Aktienrecht errichteten Aktiengesellschaft im Wesentlichen entsprechen (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 1992 I R 32/92, BFHE 170, 354, BStBl II 1993, 399; zur einhelligen Meinung auch BFH-Urteil vom 14. März 2007 XI R 15/05, BFHE 217, 438, BStBl II 2007, 924, m.w.N.).
  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 33/95

    Betriebsprüfung - Anforderung von Kontrollmaterial ohne Bezug zur Betriebsprüfung

    Auszug aus BFH, 20.10.2010 - I R 117/08
    Eine Ausgangslage, die der deutsche Gesetzgeber nicht verändern kann, kann ihm nicht als Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichmäßigkeit der Steuererhebung angelastet werden (vgl. umfassend BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 VIII R 33/95, BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499; BFH-Beschluss vom 18. November 2005 II B 23/05, BFH/NV 2006, 612).
  • BFH, 20.08.2008 - I R 34/08

    Beteiligung an einer US-amerikanischen Limited Liability Company (LLC) kann

    Auszug aus BFH, 20.10.2010 - I R 117/08
    Ebenso ist es für die Besteuerung unerheblich, ob es sich bei der ausschüttenden Gesellschaft um eine in- oder eine ausländische Kapitalgesellschaft handelt (vgl. Senatsurteil vom 20. August 2008 I R 34/08, BFHE 222, 521, BStBl II 2009, 263).
  • BFH, 25.10.1972 - GrS 1/72

    Steuerbescheid - Gegenstand des Revisionsverfahrens - Berichtigungsbescheid -

  • BFH, 14.03.2007 - XI R 15/05

    Gewerbliche Prägung durch ausländische Kapitalgesellschaft

  • BFH, 19.12.2007 - I R 46/07

    Anwendung einer subjekt-to-tax-Klausel - Auslegung ausländischen Rechts -

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09

    Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - Keine Verletzung von Art

  • BFH, 13.07.2016 - VIII R 47/13

    Besteuerung eines ausländischen sog. "Spin-off" - Besteuerung der

    § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist unter Fortführung der Rechtsprechung des BFH-Urteils vom 20. Oktober 2010 I R 117/08 (BFHE 232, 15) unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass eine Einlagenrückgewähr auch von einer Gesellschaft getätigt werden kann, die in einem Drittstaat ansässig ist und für die kein steuerliches Einlagekonto i.S. des § 27 KStG geführt wird.

    a) Der I. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat in seinem Urteil vom 20. Oktober 2010 I R 117/08 (BFHE 232, 15) entschieden, dass unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG alle Zuwendungen in Geld oder Geldeswert (§ 8 Abs. 1 EStG) fallen, die dem Gesellschafter von der Kapitalgesellschaft selbst oder von einem Dritten zufließen, soweit die Vorteilszuwendung nicht als Einlagenrückgewähr zu werten ist.

    Mit der Übertragung der B Aktien wurden der Klägerin nicht von ihrem bisherigen Aktienbestand abgespaltene Mitgliedschaftsrechte, sondern neue, eigenständige Anteilsrechte eingeräumt (BFH-Urteil in BFHE 232, 15, Rz 17, m.w.N.).

    Dies gilt auch dann, wenn es an einem dem Gewinnverteilungsbeschluss i.S. des § 20 Abs. 5 Satz 2 EStG vergleichbaren Rechtsakt fehlt, da die Gewährung der B Aktien unmittelbare Folge der im Wege des "Spin-off" erfolgten Zuteilung war und die Klägerin im Zeitpunkt der Übertragung der B Aktien Anteilseignerin der A war (BFH-Urteil in BFHE 232, 15, Rz 16).

    b) Der BFH hat bereits in seinem Urteil in BFHE 232, 15 die Auffassung vertreten, dass eine Einlagenrückgewähr auch bei einer Kapitalrückzahlung vorliegen kann, die von einem Rechtssubjekt gewährt wird, das nicht im Inland oder in einem Mitgliedstaat der EU, sondern in einem Drittstaat ansässig ist.

    Jedoch sah auch die Regelung des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG i.d.F. vom 16. April 1997, die der Entscheidung des I. Senats des BFH in BFHE 232, 15 zugrunde lag, eine Beschränkung des Anwendungsbereichs der nicht steuerbaren Einlagenrückgewähr auf Ausschüttungen einer im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft vor.

    dd) Danach ist unter Fortführung der Rechtsprechung des BFH in BFHE 232, 15 § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass eine Einlagenrückgewähr auch von einer Gesellschaft getätigt werden kann, die in einem Drittstaat ansässig ist und für die kein steuerliches Einlagekonto i.S. des § 27 KStG geführt wird.

  • BFH, 10.04.2019 - I R 15/16

    Einlagenrückgewähr durch eine Drittstaatengesellschaft

    Zwar ist die Höhe des ausschüttbaren Gewinns einer Drittstaatengesellschaft nach dem jeweiligen ausländischen Handels- und Gesellschaftsrecht zu ermitteln (Bestätigung der Rechtsprechung; Senatsurteil vom 20. Oktober 2010 - I R 117/08, BFHE 232, 15; BFH-Urteil vom 13. Juli 2016 - VIII R 73/13, BFHE 254, 404); seine Verwendung und damit auch die (nachrangige) Rückgewähr von Einlagen unterliegt jedoch der gesetzlichen Verwendungsfiktion des § 27 Abs. 1 Satz 3 und 5 KStG (insoweit Fortentwicklung der Rechtsprechung).

    a) Zur Rechtslage vor dem Systemwechsel vom körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungs- zum Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren hat der erkennende Senat entschieden, dass über den Wortlaut des seinerzeitigen § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG hinaus bei ausländischen Kapitalgesellschaften auch Kapitalrückzahlungen außerhalb der Herabsetzung von Nennkapital nicht zu besteuern sind, sofern unter Heranziehung des ausländischen Handels- und Gesellschaftsrechts von einer Rückzahlung aus einer Kapitalrücklage auszugehen ist (Senatsurteil in BFHE 232, 15; ebenso Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Juli 2016 - VIII R 73/13, BFHE 254, 404; s.a. Senatsurteil vom 27. April 2000 - I R 58/99, BFHE 192, 428, BStBl II 2001, 168).

    Hiervon ausgehend ist zwar die Höhe des ausschüttbaren Gewinns einer Drittstaatengesellschaft auf der Grundlage des jeweiligen ausländischen Handels- und Gesellschaftsrechts zu ermitteln (Senatsurteil in BFHE 232, 15; BFH-Urteile in BFHE 254, 390, und in BFHE 254, 404).

  • BFH, 13.07.2016 - VIII R 73/13

    Besteuerung eines ausländischen sog. "Spin-off" - Bindungswirkung der

    Der I. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) gab der Revision der Kläger im ersten Rechtsgang durch Urteil vom 20. Oktober 2010 I R 117/08 (BFHE 232, 15) statt und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück.

    Wie der I. Senat des BFH in seinem Urteil in BFHE 232, 15 entschieden hat, handelt es sich bei der Übertragung der A-Aktien um eine im Inland zu besteuernde Sachausschüttung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes in der im Streitjahr geltenden Fassung (EStG).

    Diese Bindungswirkung besteht trotz der vom BMF geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Urteil des I. Senats in BFHE 232, 15.

    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob nach Maßgabe des US-amerikanischen Rechts ein Gewinnverteilungsbeschluss i.S. des § 20 Abs. 2a Satz 2 EStG vorlag, da der Kläger nach den im zweiten Rechtsgang getroffenen Feststellungen des FG im Zeitpunkt der Übertragung der Anteile an der A Aktionär der F war (s. hierzu BFH-Urteil in BFHE 232, 15).

  • FG Münster, 19.11.2015 - 9 K 1900/12

    Körperschaftsteuerliche Qualifikation von Zahlungen einer US-amerikanischen

    Diese Grundsätze gälten unabhängig davon, ob die Kapitalrückführung wegen einer Herabsetzung des Nennkapitals oder wegen einer Rückzahlung von Kapitalrücklagen erfolge (vgl. BFH-Urteil vom 20.10.2010 I R 117/09, BFH/NV 2011, 669).

    Dieses "Heimatrecht" sei für Zwecke der Anwendung des deutschen Ertragsteuerrechts zu respektieren (vgl. BFH-Urteil vom 20.10.2010, a.a.O.).

    In der Sache werde zur Einlagenrückgewähr durch das BMF ausgeführt, dass das BFH-Urteil vom 20.10.2010 I R 117/08 (BFH/NV 2011, 669) eine "unzulässige Rechtsfortbildung" durch den I. Senat sei, der der VIII. Senat aus Sicht des BMF nicht folgen solle.

    § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG betrifft Kapitalrückzahlungen aufgrund einer handelsrechtlich wirksamen Nennkapitalherabsetzung (vgl. BFH-Urteil vom 20.10.2010 I R 117/08, BFH/NV 2011, 669).

    a) Der BFH hat eine derartige, über den Wortlaut der Norm hinausgehende Auslegung in Bezug auf § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG in der im zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens geltenden Fassung für Kapitalrückzahlungen ausländischer Kapitalgesellschaften (auch außerhalb der Herabsetzung des Nennkapitals) bejaht (BFH-Urteil vom 20.10.2010 I R 117/08, BFHE 232, 15, BFH/NV 2011, 669 m.w.N.) und insoweit eine erfolgsneutrale Minderung der Anschaffungskosten der Beteiligung angenommen (vgl. BFH-Urteil vom 27.04.2000 I R 58/99, BFHE 192, 428, BStBl II 2001, 168).

    b) Den Gesetzesmaterialien zum SEStEG lässt sich nicht eindeutig entnehmen, ob der Gesetzgeber § 27 KStG i.d.F. des SEStEG nunmehr als abschließende Regelung der "Einlagenrückgewähr" verstanden wissen wollte oder ob es für die Einlagenrückgewähr durch Drittstaaten-Körperschaften bei den allgemeinen durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen verbleiben sollte, die der BFH seinem vorgenannten späteren Urteil vom 20.10.2010 I R 117/08 (BFHE 232, 15, BFH/NV 2011, 669) zum KStG a.F. zugrunde gelegt hatte.

  • FG Düsseldorf, 29.01.2019 - 13 K 2119/17

    Keine steuerpflichtige Sachausschüttung durch Zuteilung der Aktien der

    Zu den Einnahmen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehören auch Gewinnanteile und Bezüge, die - wie im Streitfall - von einer ausländischen Kapitalgesellschaft stammen (vgl. etwa BFH-Urteile vom 20.10.2010 I R 117/08, Sammlung der Entscheidungen des BFH --BFHE-- 232, 15; vom 13.7.2016 VIII R 73/13, BFHE 254, 404).

    Voraussetzung ist allerdings, dass sie ihrer inneren Struktur nach einer nach deutschem Recht errichteten AG, KGaA, GmbH oder Genossenschaft im Wesentlichen vergleichbar sind (sog. Typenvergleich, vgl. BFH-Urteil vom 20.10.2010 I R 117/08, BFHE 232, 15; Intemann in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 20 EStG Rn. 54).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist diese Regelung unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass eine Einlagenrückgewähr auch von einer Gesellschaft getätigt werden kann, die in einem Drittstaat ansässig ist und für die kein steuerliches Einlagenkonto i.S.v. § 27 KStG geführt wird (vgl. BFH-Urteil vom 13.7.2016 VIII R 47/13, BFHE 254, 390; vgl. zur davor bestehenden Rechtslage BFH-Urteile vom 20.10.2010 I R 117/08, BFHE 232, 15; vom 13.7.2016 VIII R 73/13, BFHE 254, 404).

  • FG Nürnberg, 12.06.2013 - 5 K 1552/11

    (Übertragung von Aktien einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft aufgrund

    Im Hinblick auf das beim BFH anhängige vorgreifliche Verfahren (Aktenzeichen I R 117/08) ruhte einvernehmlich das Einspruchsverfahren.

    Für die Entscheidung des hier streitigen Sachverhalts sei das Urteil des BFH vom 20.10.2010 (Aktenzeichen I R 117/08) von grundsätzlicher Bedeutung.

    Zwar habe der BFH (Urteil vom 20.10.2010 I R 117/08, BFH/NV 2011, 669) entschieden, dass auch Kapitalrückzahlungen außerhalb der Herabsetzung von Nennkapital bei ausländischen Kapitalgesellschaften nicht zu besteuern seien, sofern unter Heranziehung des einschlägigen ausländischen Handels- und Gesellschaftsrechts von einer Rückzahlung aus einer Kapitalrücklage auszugehen sei.

    Aus der Grundsatzentscheidung des BFH vom 20.10.2010 (I R 117/08) ergebe sich, dass die Zuteilung sogenannter spin-off-Aktien durch eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft bei einem inländischen Anteilseigner nur dann zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führe, wenn sich die Zuteilung nach US-amerikanischen Handels- und Gesellschaftsrecht als Gewinnverteilung und nicht als Kapitalrückzahlung darstelle.

    In der Einspruchsentscheidung habe es das BFH-Urteil vom 20.10.2010 (I R 117/08, BFH/NV 2011, 669) berücksichtigt.

    Zu den einkommensteuerlichen Rechtsfolgen von Umstrukturierungsmaßnahmen US-amerikanischer Kapitalgesellschaften für unbeschränkt steuerpflichtige Privatanleger hat die Rechtsprechung des BFH bisher folgende Rechtsgrundsätze entwickelt (BFH-Urteil vom 20.10.2010 I R 117/08, BFHE 232, 15, BFH/NV 2011, 669 mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung):.

    Vielmehr ist auch für das Streitjahr den Rechtsgrundsätzen zu folgen, die die Rechtsprechung des BFH zu den ertragsteuerlichen Folgen eines ausländischen "spin-off" für den inländischen Privatanleger gefunden hat (vgl. BFH-Urteil vom 20.10.2010 I R 117/08, a.a.O., dort insb. Gründe II. 2. b mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 01.07.2021 - VIII R 9/19

    Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen "Spin-Off"- ertragsteuerliche

    Unerheblich ist es insofern, ob es sich bei der ausschüttenden Gesellschaft um eine in- oder ausländische Gesellschaft handelt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20.10.2010 - I R 117/08, BFHE 232, 15, Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 02.07.2014 - I R 46/12

    Ansammlungsrückstellung: Stichtagsbezogene Anpassung des Ansammlungszeitraums

    Das vorinstanzliche Urteil, das zu einem in seinen Rechtswirkungen suspendierten Bescheid ergangen ist, muss deshalb --ohne weitere Sachprüfung-- schon aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben werden (ständige Rechtsprechung, Senatsurteil vom 20. Oktober 2010 I R 117/08 , BFHE 232, 15).

    Das vorinstanzliche Urteil, das zu einem in seinen Rechtswirkungen suspendierten Bescheid ergangen ist, muss deshalb --ohne weitere Sachprüfung-- schon aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben werden (ständige Rechtsprechung, Senatsurteil vom 20. Oktober 2010 I R 117/08, BFHE 232, 15).

  • FG Niedersachsen, 15.09.2020 - 13 K 223/17

    Einbehalt von Kapitalertragsteuer aus der Entflechtung einer Gesellschaft

    Nach der Rechtsprechung des BFH komme es auch für die Beurteilung nach deutschem Steuerrecht darauf an, wie die Kapitalmaßnahme nach US-amerikanischem (Gesellschafts-)Recht einzustufen sei (vgl. BFH, Urteil vom 20.10.2010, Az. I R 117/08).

    Die in dieser Anteilszuteilung liegende Sachausschüttung ("sonstige Bezüge") im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (vgl. BFH, Urteil vom 20.10.2010 - I R 117/08, BFH/NV 2011, 669 und nachgehend BFH, Urteil vom 13.07.2016 - VIII R 73/13, BFH/NV 2016, 1827; BFH, Urteil vom 13.07.2016 - VIII R 47/13, BFH/NV 2016, 2392) ist - unabhängig von der in § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG vorgesehenen Ausnahme der Einlagenrückgewähr - jedenfalls deshalb nicht zu besteuern, weil nach § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG in Verbindung mit § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG die übernommenen HPE-Anteile steuerlich an die Stelle der bisherigen Anteile getreten sind (vgl. Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 39. Aufl. 2020, § 20 Rn. 226: "Fußstapfentheorie"); die allgemeinere Regelung des § 20 Abs. 4a Satz 5 EStG tritt insoweit zurück.

    Zu den Einnahmen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehören auch Gewinnanteile und Bezüge, die - wie im Streitfall - von einer ausländischen Kapitalgesellschaft stammen (vgl. etwa BFH, Urteil vom 20.10.2010 - I R 117/08, BFHE 232, 15; BFH, Urteil vom 13.07.2016 - VIII R 73/13, BFHE 254, 404; zu HPC-Aktien vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 29.012019 - 13 K 2119/17 E, EFG 2019, 698 und FG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2019 - 13 K 1762/17 E, EFG 2019, 1117).

    Voraussetzung ist allerdings, dass sie ihrer inneren Struktur nach einer nach deutschem Recht errichteten AG, KGaA, GmbH oder Genossenschaft im Wesentlichen vergleichbar sind (sog. Typenvergleich, vgl. BFH, Urteil vom 20.10.2010 - I R 117/08, BFHE 232, 15; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.08.2019 - 1 K 2295/17, EFG 2019, 1824; Intemann in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 20 EStG Rn. 54).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist diese Regelung unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass eine Einlagenrückgewähr auch von einer Gesellschaft getätigt werden kann, die in einem Drittstaat ansässig ist und für die kein steuerliches Einlagenkonto i.S.v. § 27 KStG geführt wird (vgl. BFH, Urteil vom 13.07.2016 - VIII R 47/13, BFHE 254, 390; vgl. zur davor bestehenden Rechtslage BFH, Urteil vom 20.10.2010 - I R 117/08, BFHE 232, 15; BFH, Urteil vom 13.07.2016 - VIII R 73/13, BFHE 254, 404).

  • FG Düsseldorf, 24.08.2018 - 14 K 564/16

    Rückzahlung von Nennkapital als nicht steuerbare Einnahmen

    Zu den Einkünften gehören gemäß §§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, 20 EStG auch Kapitaleinkünfte aus ausländischen Quellen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20.10.2010 I R 117/08, Sammlung aller Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2011, 669).

    Als sonstige Bezüge sind alle Zuwendungen in Geld oder Geldeswert (§ 8 Abs. 1 EStG) zu erfassen, die dem Gesellschafter entweder von der Kapitalgesellschaft selbst oder von Dritten zufließen, soweit die Zuwendung nicht als Kapitalrückzahlung zu werten ist (vgl. BFH, BFH/NV 2011, 669).

    Die dargestellten Abläufe erfüllen die für eine in der Schweiz ansässige Kapitalgesellschaft in Art. 732 und 734 Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Organisationsrecht) geregelten Erfordernisse an eine wirksame Kapitalherabsetzung, die im Falle einer ausländischen Gesellschaft maßgeblich sind (vgl. BFH-Urteil vom 20.10.2010 I R 117/08, BFH/NV 2011, 669).

  • FG München, 19.12.2019 - 8 K 981/17

    Steuerneutrale Sachausschüttung durch Zuteilung von Aktien im Rahmen eines

  • BFH, 03.05.2017 - X R 12/14

    Berücksichtigung der Beiträge anderer Versorgungseinrichtungen bei der Anwendung

  • FG Düsseldorf, 12.03.2019 - 13 K 1762/17

    Abspaltung zur Aufnahme - Anteilszuteilung an Aktionäre aufgrund eines sog.

  • FG Baden-Württemberg, 30.11.2018 - 13 K 3111/18

    Steuerliche Behandlung der Zuteilung neuer Aktien im Rahmen der Aufspaltung eines

  • BFH, 21.09.2017 - VIII R 59/14

    Grundsatz der Akzessorietät für die Nachforderung von Kapitalertragsteuer

  • BFH, 15.06.2016 - II R 51/14

    Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf

  • FG Düsseldorf, 17.12.2018 - 2 K 3874/15

    Steuerfreiheit einer Ausschüttung einer luxemburgischen SICAV trotz

  • FG Niedersachsen, 11.06.2013 - 13 K 163/11

    Nichteinordnung der unentgeltlichen Ausgabe von Aktien des indischen Konzerns

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2019 - 1 K 2295/17

    Keine steuerpflichtige Sachausschüttung durch Zuteilung der Hewlett-Packard

  • BFH, 04.05.2021 - VIII R 17/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 4.5.2021 VIII R 14/20 - Besteuerung

  • FG Köln, 11.03.2020 - 9 K 596/18

    Zuteilung von PayPal-Aktien durch ebay-"Spin-Off" nicht einkommensteuerpflichtig

  • BFH, 04.05.2021 - VIII R 14/20

    Besteuerung von Anteilszuteilungen durch eine EU-Kapitalgesellschaft -

  • FG Köln, 11.03.2020 - 9 K 2340/17

    Steuerliche Behandlung einer Zuweisung von Aktien an der A ... Inc. in das Depot

  • FG Hessen, 29.11.2017 - 4 K 1186/16

    Schachtelprivileg; Beteiligung an einer luxemburgischen SICAV

  • BFH, 18.05.2021 - I R 12/18

    Sog. Typenvergleich zur Qualifizierung von Ausschüttungen einer ausländischen

  • FG München, 06.06.2013 - 5 K 2416/12

    Steuerbarkeit des Barausgleichs beim Aktientausch

  • BFH, 01.07.2021 - VIII R 15/20

    Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen "Spin-Off" - ertragsteuerliche

  • BFH, 18.05.2021 - I B 75/20

    Einordnung einer US-amerikanischen LLC als Personen- oder Kapitalgesellschaft

  • BFH, 19.10.2021 - VIII R 7/20

    Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen "Spin-Off" vor Inkrafttreten

  • FG Münster, 16.01.2019 - 9 K 1107/17

    Körperschaftsteuer - Zur Frage, ob und wie das steuerliche Einlagekonto bei einer

  • FG München, 22.11.2016 - 6 K 2548/14

    Europarechtskonformes Verfahren zur Feststellung einer Einlagenrückgewähr von

  • FG Köln, 05.08.2015 - 3 K 1040/15

    Materiell-rechtliche Überprüfung einer Kapitalertragsteueranmeldung

  • FG Münster, 27.02.2020 - 13 K 3135/15

    Einkommensteuer - Führt die Weiterleitung des Erlöses aus der Veräußerung eines

  • FG Hessen, 29.11.2017 - 4 K 1116/16

    Schachtelprivileg; Beteiligung an einer luxemburgischen SICAV

  • FG München, 25.06.2013 - 15 K 3015/10

    Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Spin-off, Zusammentreffen von Renten aus der

  • FG Schleswig-Holstein, 05.06.2018 - 5 K 17/16

    Zulässigkeit der Erhebung einer Glückspielabgabe nach dem Glückspielgesetz

  • BFH, 01.07.2021 - VIII R 6/20

    Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen "Spin-Off" - ertragsteuerliche

  • BFH, 18.05.2021 - I B 76/20

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 18.05.2021 - I B 75/20 (AdV): Einordnung

  • BFH, 07.05.2014 - I R 59/13

    Aussetzung des Verfahrens - formeller Bilanzenzusammenhang

  • FG Schleswig-Holstein, 10.02.2021 - 5 K 199/18

    Dividende im Sinne das DBA-Luxemburg - Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten

  • FG Baden-Württemberg, 30.11.2018 - 13 K 715/14

    Einkommenssteuerliche Behandlung der Zuteilung von neuen Aktien; Aufspaltung

  • BFH, 01.07.2021 - VIII R 27/20

    Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen "Spin-Off" - ertragsteuerliche

  • FG Niedersachsen, 25.09.2012 - 8 K 179/10

    Qualifizierung von Kapitalrückzahlungen aufgrund einer handelsrechtlich wirksamen

  • BFH, 01.07.2021 - VIII R 28/19

    Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen "Spin-Off" - ertragsteuerliche

  • BFH, 01.07.2021 - VIII R 19/20

    Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen "Spin-Off" - ertragsteuerliche

  • FG Hamburg, 22.08.2016 - 3 K 36/16

    Versäumte Klagefrist oder Rechtsmittelfrist - Zu den persönlichen und

  • FG Baden-Württemberg, 22.06.2020 - 9 K 2483/17

    Keine steuerpflichtige Sachausschüttung durch Zuteilung von Aktien im Rahmen

  • FG München, 10.11.2020 - 6 V 1784/20

    Begriff der Dividende und Doppelbesteuerung

  • FG Münster, 22.11.2017 - 9 K 1877/10

    Prüfung des Entstehens eines Liquidationsgewinns bei erfolgte Liquidation der

  • FG Saarland, 04.08.2010 - 1 K 1130/07

    Kein allgemeines Aufrechnungsverbot in der Wohlverhaltensphase

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.11.2016 - 1 K 1412/14

    Erhöhung des Stammkapitals einer in Luxemburg ansässigen S.A.

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