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   BFH, 12.01.2011 - XI R 9/08   

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https://dejure.org/2011,970
BFH, 12.01.2011 - XI R 9/08 (https://dejure.org/2011,970)
BFH, Entscheidung vom 12.01.2011 - XI R 9/08 (https://dejure.org/2011,970)
BFH, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - XI R 9/08 (https://dejure.org/2011,970)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Vorsteuerabzugsrecht einer GmbH aus den Bauerrichtungskosten eines ihren Gesellschafter-Geschäftsführern für private Wohnzwecke überlassenen Gebäudes - Zuordnungswahlrecht bei gemischtgenutztem Grundstück

  • openjur.de

    Vorsteuerabzugsrecht einer GmbH aus den Bauerrichtungskosten eines ihren Gesellschafter-Geschäftsführern für private Wohnzwecke überlassenen Gebäudes; Zuordnungswahlrecht bei gemischtgenutztem Grundstück

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 2 Buchst b, UStG § ... 4 Nr 12 Buchst a, UStG § 15 Abs 1 Nr 1, UStG § 15 Abs 2 S 1 Nr 1, EWGRL 388/77 Art 6 Abs 2 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst b, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 2
    Vorsteuerabzugsrecht einer GmbH aus den Bauerrichtungskosten eines ihren Gesellschafter-Geschäftsführern für private Wohnzwecke überlassenen Gebäudes - Zuordnungswahlrecht bei gemischtgenutztem Grundstück

  • Bundesfinanzhof

    Vorsteuerabzugsrecht einer GmbH aus den Bauerrichtungskosten eines ihren Gesellschafter-Geschäftsführern für private Wohnzwecke überlassenen Gebäudes - Zuordnungswahlrecht bei gemischtgenutztem Grundstück

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 1 S 2 Buchst b UStG 1993, § 4 Nr 12 Buchst a UStG 1993, § 15 Abs 1 Nr 1 UStG 1993, § 15 Abs 2 S 1 Nr 1 UStG 1993, Art 6 Abs 2 Buchst a EWGRL 388/77
    Vorsteuerabzugsrecht einer GmbH aus den Bauerrichtungskosten eines ihren Gesellschafter-Geschäftsführern für private Wohnzwecke überlassenen Gebäudes - Zuordnungswahlrecht bei gemischtgenutztem Grundstück

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Vorsteuerabzugsrecht einer GmbH für Errichtung eines gemischtgenutzten Gebäudes

  • rewis.io

    Vorsteuerabzugsrecht einer GmbH aus den Bauerrichtungskosten eines ihren Gesellschafter-Geschäftsführern für private Wohnzwecke überlassenen Gebäudes - Zuordnungswahlrecht bei gemischtgenutztem Grundstück

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorsteuerabzugsrecht einer GmbH aus den Bauerrichtungskosten eines ihren Gesellschafter-Geschäftsführern für private Wohnzwecke überlassenen Gebäudes - Zuordnungswahlrecht bei gemischtgenutztem Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzugsrecht aus Bauerrichtungskosten einer GmbH bei Errichtung eines teilweise unternehmerisch genutzten und teilweise den Gesellschafter-Geschäftsführern unentgeltlich für private Wohnzwecke überlassenen Gebäudes; Ausschluss eines Vorsteuerabzugs aus ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorsteuerabzugsrecht einer GmbH aus den Bauerrichtungskosten eines ihren Gesellschafter-Geschäftsführern für private Wohnzwecke überlassenen Gebäudes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzugsrecht aus den Bauerrichtungskosten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzugsrecht einer GmbH aus den Bauerrichtungskosten eines ihren Gesellschafter-Geschäftsführern für private Wohnzwecke überlassenen Gebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsteuerabzug für die Geschäftsführer-Wohnung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorsteuerabzugsrecht aus Bauerrichtungskosten einer GmbH bei Errichtung eines teilweise unternehmerisch genutzten und teilweise den Gesellschafter-Geschäftsführern unentgeltlich für private Wohnzwecke überlassenen Gebäudes; Ausschluss eines Vorsteuerabzugs aus ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorsteuerabzugsrecht einer GmbH für Errichtung eines gemischtgenutzten Gebäudes

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zuordnungswahlrecht bei gemischt genutzten Grundstücken

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzugsrecht einer GmbH aus Bauerrichtungskosten

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Wahlrecht für die Zuordnung zum Unternehmen bei einem Gebäude, das für private Wohnzwecke überlassen wird

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 232, 254
  • NJW 2011, 2320
  • NZM 2011, 286
  • BB 2011, 725
  • DB 2011, 690
  • BStBl II 2012, 58
  • NZG 2011, 680
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 08.05.2003 - C-269/00

    Seeling

    Auszug aus BFH, 12.01.2011 - XI R 9/08
    Allerdings sei dieser Rechtsprechung spätestens durch die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) im Fall Seeling (Urteil vom 8. Mai 2003 Rs. C-269/00 --Seeling--, Slg. 2003, I-4101, BStBl II 2004, 378) die Grundlage entzogen worden.

    Errichtet ein Unternehmer ein Gebäude, das zu Zwecken seines Unternehmens und zu seinen privaten Wohnzwecken genutzt werden soll, hat er die Wahl, ob der privat genutzte Teil "für die Anwendung der Sechsten Richtlinie zu seinem Unternehmen gehören soll oder nicht" (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2003, I-4101, BStBl II 2004, 378, Rz 40, m.w.N.).

    In dem Urteil "Seeling" (Slg. 2003, I-4101, BStBl II 2004, 378) hat der EuGH entschieden, dass entgegen der Auffassung der deutschen Regierung die Nutzung der Wohnräume durch den Unternehmer keine steuerfreie Vermietung i.S. des Art. 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG ist.

  • BFH, 30.07.1986 - V R 99/76

    Überlassung einer Werkdienstwohnung an Arbeitnehmer umsatzsteuerfrei

    Auszug aus BFH, 12.01.2011 - XI R 9/08
    Auch die frühere Rechtsprechung des BFH habe dies im Bereich der Umsatzsteuer so gesehen (Urteil vom 30. Juli 1986 V R 99/76, BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877).

    Der Wohnraum wird vielmehr regelmäßig als Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zur Verfügung gestellt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877, und vom 7. Oktober 1987 V R 2/79, BFHE 151, 228, BStBl II 1988, 88).

  • BFH, 11.04.2008 - V R 10/07

    Vorsteuerabzug beim Erwerb einer Photovoltaikanlage?

    Auszug aus BFH, 12.01.2011 - XI R 9/08
    Das bedeutet, dass eine durch Beweisanzeichen gestützte Zuordnungsentscheidung zum unternehmerischen Bereich vorliegen muss (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, unter II.2.b, m.w.N.) und dass diese Entscheidung bereits bei der Anschaffung oder Herstellung des Gegenstandes zu treffen ist (vgl. BFH-Urteile vom 11. April 2008 V R 10/07, BFHE 221, 456, BStBl II 2009, 741, unter II.3.c, m.w.N., und vom 17. Dezember 2008 XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798).
  • BFH, 10.06.1999 - V R 87/98

    Pkw-Überlassung an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 12.01.2011 - XI R 9/08
    Soweit der BFH bei der Überlassung eines PKW an einen Gesellschafter-Geschäftsführer zur privaten Nutzung auch bei Fehlen ausdrücklicher Absprachen Arbeitslohn angenommen hat (vgl. dazu Urteil vom 10. Juni 1999 V R 87/98, BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580), ist zu bedenken, dass die Überlassung von Wohnraum auch bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer nicht als übliche Vergütungsleistung angesehen werden kann.
  • BFH, 31.01.2002 - V R 61/96

    Vermeidung der Umsatzsteuer bei Verkauf eines vorsteuerbefreiten Pkw

    Auszug aus BFH, 12.01.2011 - XI R 9/08
    Das bedeutet, dass eine durch Beweisanzeichen gestützte Zuordnungsentscheidung zum unternehmerischen Bereich vorliegen muss (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, unter II.2.b, m.w.N.) und dass diese Entscheidung bereits bei der Anschaffung oder Herstellung des Gegenstandes zu treffen ist (vgl. BFH-Urteile vom 11. April 2008 V R 10/07, BFHE 221, 456, BStBl II 2009, 741, unter II.3.c, m.w.N., und vom 17. Dezember 2008 XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798).
  • BFH, 17.12.2008 - XI R 64/06

    Umsatzsteuerliche Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen - Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 12.01.2011 - XI R 9/08
    Das bedeutet, dass eine durch Beweisanzeichen gestützte Zuordnungsentscheidung zum unternehmerischen Bereich vorliegen muss (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, unter II.2.b, m.w.N.) und dass diese Entscheidung bereits bei der Anschaffung oder Herstellung des Gegenstandes zu treffen ist (vgl. BFH-Urteile vom 11. April 2008 V R 10/07, BFHE 221, 456, BStBl II 2009, 741, unter II.3.c, m.w.N., und vom 17. Dezember 2008 XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798).
  • BFH, 17.06.2009 - XI B 6/09

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls -

    Auszug aus BFH, 12.01.2011 - XI R 9/08
    Bei der Aussage des Geschäftsführers handelt es sich nicht um eine Zeugenaussage, sondern um einen Beteiligtenvortrag, der in einem Steuerprozess nur als "letztes Beweismittel" zur Aufklärung des Sachverhalts gilt (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Juni 2009 XI B 6/09, nicht veröffentlicht, juris; BFH-Urteil vom 2. Juli 1998 IV R 39/97, BFHE 186, 299, BStBl II 1999, 28, unter 5.b; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 76 Rz 26, m.w.N.).
  • BFH, 02.07.1998 - IV R 39/97

    Endgerichtsbescheid nach Antrag auf mündliche Verhandlung gegen

    Auszug aus BFH, 12.01.2011 - XI R 9/08
    Bei der Aussage des Geschäftsführers handelt es sich nicht um eine Zeugenaussage, sondern um einen Beteiligtenvortrag, der in einem Steuerprozess nur als "letztes Beweismittel" zur Aufklärung des Sachverhalts gilt (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Juni 2009 XI B 6/09, nicht veröffentlicht, juris; BFH-Urteil vom 2. Juli 1998 IV R 39/97, BFHE 186, 299, BStBl II 1999, 28, unter 5.b; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 76 Rz 26, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 01.08.2007 - 1 K 37/05

    Vorsteuerabzug - Errichtung eines Gebäudes des Unternehmensvermögens durch eine

    Auszug aus BFH, 12.01.2011 - XI R 9/08
    Das Urteil des FG ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 903.
  • EuGH, 18.11.2004 - C-284/03

    Temco Europe - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe b -

    Auszug aus BFH, 12.01.2011 - XI R 9/08
    Für die Annahme einer entgeltlichen Vermietung i.S. von Art. 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG ist es nicht zwingend, dass die Nutzung von vornherein auf eine bestimmte Dauer festgelegt ist (vgl. EuGH-Urteil vom 18. November 2004 Rs. C-284/03 --Temco--, Slg. 2004, I-11237, BFH/NV Beilage 2005, 86, Rz 22, m.w.N.).
  • BFH, 23.04.2009 - VI R 81/06

    Private PKW-Nutzung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH führt zu

  • EuGH, 29.07.2010 - C-40/09

    Astra Zeneca UK - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 Nr. 1 - Begriff

  • EuGH, 27.01.2000 - C-23/98

    Heerma

  • BFH, 17.07.2008 - I R 83/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Private PKW-Nutzung - Kostenentscheidung bei

  • BFH, 01.09.1998 - VIII R 3/97

    Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer

  • BFH, 07.10.1987 - V R 2/79

    Überlassung einer Werkdienstwohnung an Arbeitnehmer umsatzsteuerfrei

  • BFH, 01.04.2009 - XI R 26/08

    Hälftiger Vorsteuerabzug bei unternehmerisch genutzten Fahrzeugen

  • EuGH, 12.02.2009 - C-515/07

    Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie - Sechste

  • EuGH, 12.02.1998 - C-346/95

    STEUERRECHT

  • BFH, 07.07.2011 - V R 42/09

    Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen

    Er kann den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen oder ihn in vollem Umfang in seinem Privatvermögen belassen oder den Gegenstand entsprechend dem --geschätzten-- unternehmerischen Nutzungsanteil seinem Unternehmen und im Übrigen seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen (vgl. EuGH-Urteile vom 11. Juli 1991 C-97/90, Lennartz, Slg. 1991, I-3795; vom 4. Oktober 1995 C-291/92, Armbrecht, Slg. 1995, I-2775; Bakcsi in Slg. 2001, I-01831; BFH-Urteile vom 12. Januar 2011 XI R 9/08, BFHE 232, 254, BFH/NV 2011, 941; in BFH/NV 2009, 798; in BFHE 221, 456, BStBl II 2009, 741; zur gemischten Nutzung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts vgl. BFH-Urteil vom 3. März 2011 V R 23/10, BFH/NV 2011, 1261).
  • FG München, 17.09.2014 - 3 K 1122/14

    (Vorsteuerabzug einer GmbH aus den Herstellungskosten eines Gebäudes, das

    Bei der Verwendungsabsicht handelt es sich um eine innere Tatsache, deren Vorhandensein durch Hilfstatsachen indiziert sein muss (BFH-Urteil vom 12. Januar 2011 XI R 9/08, BFHE 232, 254, BStBl II 2012, 58, Rn. 30).

    33 Bei Vereinbarung einer Nutzungsüberlassung im Rahmen eines Anstellungsvertrages wird die Wohnung regelmäßig als Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Geschäftsführers und damit nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt (BFH-Urteil vom 12. Januar 2011 XI R 9/08, BFHE 232, 254, BStBl II 2012, 58, Rn. 21 ff.).

    Auch wenn die Vertragsergänzung erst unter dem 1. Mai 2004 erfolgt ist, ist sie nach der BFH-Rechtsprechung ein gewichtiges Indiz für die Verwendungsabsicht der Klägerin bei Leistungsbezug im Streitjahr 2003 (vgl. BFH-Urteil vom 12. Januar 2011 XI R 9/08, BFHE 232, 254, BStBl II 2012, 58).

    36 Die Vereinbarung einer Nutzungsüberlassung im Rahmen eines Anstellungsvertrages führt in der Regel zu einer Vermietung i.S.d. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG im materiellen Sinn (vgl. BFH-Urteil vom 12. Januar 2011 XI R 9/08, BFHE 232, 254, BStBl II 2012, 58, Rn. 20).

    aa) Dafür ist es nicht zwingend, dass die Nutzung von vornherein auf eine bestimmte Dauer festgelegt ist (EuGH-Urteil vom 18.11.2004 Rs. C-284/03 - Temco, Slg 2004, I-11237, Rn. 21 f.; BFH-Urteil vom 12. Januar 2011 XI R 9/08, BFHE 232, 254, BStBl II 2012, 58, Rn. 24).

    44 bbb) Indessen bedeutet "gegen Zahlung eines Mietzinses" nicht - wie der BFH mit Urteil vom 12. Januar 2011 XI R 9/08, BFHE 232, 254, BStBl II 2012, 58 entschieden hat, dass die Gegenleistung für die Wohnungsüberlassung nur in Geld (Bargeld oder Buchgeld) bestehen kann.

    51 c) Der Einwand der Klägerin, dass der Geschäftsführer zuvor die identischen Dienstleistungen ohne entsprechende Nutzungsmöglichkeit von Wohnraum erbracht habe, begründet deshalb keine (beabsichtigte) Wohnungsüberlassung an den Geschäftsführer in seiner Eigenschaft als Gesellschafter mit der Folge einer unentgeltlichen Wertabgabe nach § 3 Abs. 9a Satz 1 Nr. 1 UStG, die nicht nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs führen würde (BFH-Urteil vom 12. Januar 2011 XI R 9/08, BFHE 232, 254, BStBl II 2012, 58, Rn. 25).

    Der Senat folgt (auch im zweiten Rechtsgang) dem BFH-Urteil vom 12. Januar 2011 XI R 9/08, BFHE 232, 254, BStBl II 2012, 58.

  • BFH, 18.02.2016 - V R 23/15

    Vorsteuerabzug für privat genutzten Gebäudeteil ("Seeling" Altfall)

    Demgegenüber kann eine juristische Person (Unternehmerin) --anders als eine natürliche Person, die keine Verträge mit sich schließen kann-- einen ihr gehörenden Gegenstand (z.B. Gebäude) einem ihrer Gesellschafter oder einem Vertretungsorgan auf vertraglicher Grundlage entgeltlich oder unentgeltlich überlassen (BFH-Urteile vom 1. September 2010 V R 6/10, BFH/NV 2011, 80, unter II.3.b, m.w.N., und vom 12. Januar 2011 XI R 9/08, BFHE 232, 254, BStBl II 2012, 58, Rz 17 f., Rz 25).

    Die Vergütung für eine Nutzungsüberlassung kann in einer Geldzahlung sowie in einer Sach- oder Dienstleistung --tauschähnlicher Umsatz-- (EuGH-Urteile Mac Donald Resorts, EU:C:2010:780, Rz 52, und Serebryannay vek EOOD vom 26. September 2013 C-283/12, EU:C:2013:599, Rz 39 f.) und damit auch in einer Arbeitsleistung bestehen (BFH-Urteil in BFHE 232, 254, BStBl II 2012, 58, Rz 20 ff.).

    Ein solcher Zusammenhang besteht regelmäßig, wenn die unternehmerisch tätige juristische Person mit ihrem Vertretungsorgan einen Mietvertrag geschlossen oder die Nutzungsüberlassung im Rahmen eines Anstellungsvertrags vereinbart haben (BFH-Urteil in BFHE 232, 254, BStBl II 2012, 58, Rz 18 f.).

    (a) Die Vorentscheidung geht zu Recht davon aus, dass eine --wie im Streitfall-- im Anstellungsvertrag vereinbarte Wohnungsüberlassung durch einen Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer in der Regel als Gegenleistung für die Arbeitsleistung erbracht wird und damit gegen eine Vergütung erfolgt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 232, 254, BStBl II 2012, 58, Rz 21 f.).

    (c) Nachdem die Nutzungsüberlassung zwischen der Klägerin und ihrem Geschäftsführer im (ergänzenden) Anstellungsvertrag geregelt wurde, kommt eine unentgeltliche Überlassung aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses zwischen der Klägerin und ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer durch eine anderweitige oder eine fehlende Vereinbarung nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 232, 254, BStBl II 2012, 58, Rz 25).

  • BFH, 19.07.2011 - XI R 29/09

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf

    Denn nur in diesen Fällen ist das Erfordernis erfüllt, dass das --durch eine Zuordnungsentscheidung entstandene-- Recht auf einen vollständigen Vorsteuerabzug mit der (späteren) Verpflichtung zur (teilweisen) Versteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe korrespondiert (vgl. BFH-Urteil vom 12. Januar 2011 XI R 9/08, BFHE 232, 254, BFH/NV 2011, 941, UR 2011, 357, unter II.2.).
  • BFH, 07.07.2011 - V R 21/10

    Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen -

    Er kann den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen oder ihn in vollem Umfang in seinem Privatvermögen belassen oder den Gegenstand entsprechend dem --geschätzten-- unternehmerischen Nutzungsanteil seinem Unternehmen und im Übrigen seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen (vgl. EuGH-Urteile vom 11. Juli 1991 C-97/90 --Lennartz--, Slg 1991, I-3795; vom 4. Oktober 1995 C-291/92 --Armbrecht--, Slg. 1995, I-2775; --Bakcsi-- in Slg. 2001, I-1831, BFH/NV Beilage 2001, 52; BFH-Urteile vom 12. Januar 2011 XI R 9/08, BFHE 232, 254, BFH/NV 2011, 941; vom 17. Dezember 2008 XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798; vom 11. April 2008 V R 10/07, BFHE 221, 456, BStBl II 2009, 741; zur gemischten Nutzung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts vgl. BFH-Urteil vom 3. März 2011 V R 23/10, BFH/NV 2011, 1261).
  • FG Niedersachsen, 16.10.2019 - 5 K 309/17

    Steuerbare Binnenumsätze im Rahmen einer Organschaft bei einer Stiftung

    Unternehmensfremd in diesem Sinne sind - entsprechend der Regelung in Art. 26 Abs. 1 MwStSystRL - die Verwendung von Gegenständen oder Leistungen für den privaten Bedarf des Unternehmers, für den privaten Bedarf seines Personals oder für private Zwecke des Gesellschafters (BFH Urteile vom 3. März 2011 V R 23/10, BStBl. II 2012, 74; vom 12. Januar 2011 XI R 9/08, BStBl. II 2012, 58; UStAE 2.3. Abs. 1a).
  • FG München, 27.07.2011 - 3 K 1502/11

    Kein voller Vorsteuerabzug aus den Bauaufwendungen für ein teilweise zu

    Bei der Verwendungsabsicht handelt es sich um eine innere Tatsache, deren Vorhandensein durch Hilfstatsachen indiziert sein muss (BFH-Urteil vom 12. Januar 2011 XI R 9/08, BFHE 232, 254, juris Rn. 30).

    25 Bei Vereinbarung einer Nutzungsüberlassung im Rahmen eines Anstellungsvertrages wird die Wohnung regelmäßig als Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Geschäftsführers und damit nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt (BFH-Urteil vom 12. Januar 2011 XI R 9/08, BFHE 232, 254, juris Rn. 21 ff.).

    28 Die Vereinbarung einer Nutzungsüberlassung im Rahmen eines Anstellungsvertrages führt in der Regel zu einer Vermietung i.S.d. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (vgl. BFH-Urteil vom 12. Januar 2011 XI R 9/08, BFHE 232, 254, juris Rn. 20).

    Dafür ist es nicht zwingend, dass die Nutzung von vornherein auf eine bestimmte Dauer festgelegt ist (BFH-Urteil vom 12. Januar 2011 XI R 9/08, BFHE 232, 254, juris Rn. 24).

    c) Der Einwand der Klägerin, dass der Geschäftsführer zuvor die identischen Dienstleistungen ohne entsprechende Nutzungsmöglichkeit von Wohnraum erbracht habe, begründet keine (beabsichtigte) Wohnungsüberlassung an den Geschäftsführer in seiner Eigenschaft als Gesellschafter mit der Folge einer unentgeltlichen Wertabgabe nach § 3 Abs. 9a Satz 1 Nr. 1 UStG, die nicht nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs führen würde (BFH-Urteil vom 12. Januar 2011 XI R 9/08, BFHE 232, 254, juris Rn. 25).

  • BFH, 04.05.2022 - XI R 28/21

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.05.2022 XI R 29/21 (XI R 7/19) -

    Zudem betreffen der BFH-Beschluss vom 10.03.2006 - V B 81/05 (BFH/NV 2006, 1364, Rz 3) sowie die BFH-Urteile vom 12.01.2011 - XI R 9/08 (BFHE 232, 254, BStBl II 2012, 58, Rz 32) und vom 12.01.2011 - XI R 10/08 (BFH/NV 2011, 860, Rz 32) andere, mit dem Streitfall von vorneherein nicht vergleichbare Sachverhalte.
  • BFH, 20.03.2014 - V R 27/12

    Vorsteuerabzug bei zu Wohnzwecken genutztem Geschäftsgebäude einer GmbH

    Zur weiteren Begründung wird auf das Urteil des XI. Senats des BFH vom 12. Januar 2011 XI R 9/08 (BFHE 232, 254, unter II.2.) verwiesen, dem sich der Senat insoweit anschließt.
  • BFH, 15.12.2011 - V R 48/10

    Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern

    Er kann den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen oder ihn in vollem Umfang in seinem Privatvermögen belassen oder den Gegenstand entsprechend dem --geschätzten-- unternehmerischen Nutzungsanteil seinem Unternehmen und im Übrigen seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen (vgl. EuGH-Urteile vom 11. Juli 1991 C-97/90, Lennartz, Slg. 1991, I-3795; vom 4. Oktober 1995 C-291/92, Armbrecht, Slg. 1995, I-2775; Bakcsi in Slg. 2001, I-1831; BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 1980, unter II.2.; in DB 2011, 2754, unter II.1.b; vom 12. Januar 2011 XI R 9/08, BFHE 232, 254, BFH/NV 2011, 941; vom 17. Dezember 2008 XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798; vom 11. April 2008 V R 10/07, BFHE 221, 456, BStBl II 2009, 741; zur gemischten Nutzung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts vgl. BFH-Urteil vom 3. März 2011 V R 23/10, BFH/NV 2011, 1261).
  • BFH, 25.02.2014 - V B 75/13

    Zuordnungsentscheidung beim Vorsteuerabzug eines gemischt genutzten Gebäudes

  • FG Münster, 28.01.2021 - 5 K 1265/20

    Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus der Anschaffung eines Hotelappartements

  • FG Nürnberg, 09.03.2015 - 2 V 687/14

    Vorsteuerabzug: Dokumentation der Zuordnungsentscheidung

  • FG Köln, 09.12.2015 - 3 K 2557/11

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten in Form von Schuldzinsen und Vorsteuern aus

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