Rechtsprechung
   BFH, 16.06.2011 - IV B 120/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1425
BFH, 16.06.2011 - IV B 120/10 (https://dejure.org/2011,1425)
BFH, Entscheidung vom 16.06.2011 - IV B 120/10 (https://dejure.org/2011,1425)
BFH, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - IV B 120/10 (https://dejure.org/2011,1425)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1425) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    AdV: Festsetzung von Verzögerungsgeld im Rahmen einer Außenprüfung - Zulässigkeit einer mehrfachen Festsetzung von Verzögerungsgeldern - Adressierung an Personengesellschaft - Anwendungsbereich des § 68 FGO - Nachholung von Ermessenserwägungen

  • openjur.de

    AdV: Festsetzung von Verzögerungsgeld im Rahmen einer Außenprüfung; Zulässigkeit einer mehrfachen Festsetzung von Verzögerungsgeldern; Adressierung an Personengesellschaft; Anwendungsbereich des § 68 FGO; Nachholung von Ermessenserwägungen

  • Bundesfinanzhof

    AO § 146 Abs 2b, AO § 200 Abs 1, AO § 332 Abs 3, FGO § 69 Abs 3 S 1, FGO § 69 Abs 2 S 2, FGO § 68, AO § 365 Abs 3, AO § 193 Abs 1, AO § 5
    AdV: Festsetzung von Verzögerungsgeld im Rahmen einer Außenprüfung - Zulässigkeit einer mehrfachen Festsetzung von Verzögerungsgeldern - Adressierung an Personengesellschaft - Anwendungsbereich des § 68 FGO - Nachholung von Ermessenserwägungen

  • Bundesfinanzhof

    AdV: Festsetzung von Verzögerungsgeld im Rahmen einer Außenprüfung - Zulässigkeit einer mehrfachen Festsetzung von Verzögerungsgeldern - Adressierung an Personengesellschaft - Anwendungsbereich des § 68 FGO - Nachholung von Ermessenserwägungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 146 Abs 2b AO, § 200 Abs 1 AO, § 332 Abs 3 AO, § 69 Abs 3 S 1 FGO, § 69 Abs 2 S 2 FGO
    AdV: Festsetzung von Verzögerungsgeld im Rahmen einer Außenprüfung - Zulässigkeit einer mehrfachen Festsetzung von Verzögerungsgeldern - Adressierung an Personengesellschaft - Anwendungsbereich des § 68 FGO - Nachholung von Ermessenserwägungen

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    AdV

  • rewis.io

    AdV: Festsetzung von Verzögerungsgeld im Rahmen einer Außenprüfung - Zulässigkeit einer mehrfachen Festsetzung von Verzögerungsgeldern - Adressierung an Personengesellschaft - Anwendungsbereich des § 68 FGO - Nachholung von Ermessenserwägungen

  • ra.de
  • rewis.io

    AdV: Festsetzung von Verzögerungsgeld im Rahmen einer Außenprüfung - Zulässigkeit einer mehrfachen Festsetzung von Verzögerungsgeldern - Adressierung an Personengesellschaft - Anwendungsbereich des § 68 FGO - Nachholung von Ermessenserwägungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einmalige Festsetzung eines Verzögerungsgeldes bei einer wiederholten Verletzung von Mitwirkungspflichten i.R.e. Außenprüfung; Zulässigkeit der mehrfachen Festsetzung eines Verzögerungsgelds wegen fortdauernder Nichtvorlage derselben Unterlagen

  • datenbank.nwb.de

    AdV: Festsetzung von Verzögerungsgeld im Rahmen einer Außenprüfung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AdV: Festsetzung von Verzögerungsgeld im Rahmen einer Außenprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Festsetzung von Verzögerungsgeld im Rahmen einer Außenprüfung

  • IWW (Leitsatz)

    § 146 AO
    § 146 Abs. 2b AO: Verzögerungsgeld darf nicht mehrfach festgesetzt werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verzögerungsgeld bei der Außenprüfung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verzögerungsgeld steht im Konkurrenzverhältnis zum Zwangsgeld und kann bei einer wiederholten Verletzung von Mitwirkungspflichten i.R.e. Außenprüfung nur einmal festgesetzt werden; Einmalige Festsetzung eines Verzögerungsgeldes bei einer wiederholten Verletzung von ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Festsetzung von Verzögerungsgeld im Rahmen einer Außenprüfung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    AdV

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Festsetzung von Verzögerungsgeld im Rahmen einer Außenprüfung

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Festsetzung von Verzögerungsgeld im Rahmen einer Außenprüfung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Finanzamt kann bis zu 250.000 Euro Verzögerungsgeld fordern

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Festsetzung von Verzögerungsgeld im Rahmen einer Außenprüfung

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Festsetzung von Verzögerungsgeld im Rahmen einer Außenprüfung (BFH)

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Mehrfache Festsetzung von Verzögerungsgeld

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verzögerungsgeld: Nur einmal für den gleichen Verstoß

Besprechungen u.ä.

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Festsetzung von Verzögerungsgeld im Rahmen einer Außenprüfung (BFH)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 233, 317
  • BB 2011, 2275
  • DB 2011, 14
  • DB 2011, 1619
  • BStBl II 2011, 855
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 06.11.2008 - IV B 126/07

    Betroffensein der Insolvenzmasse im Fall des gerichtlichen Streits über die

    Auszug aus BFH, 16.06.2011 - IV B 120/10
    Die AdV setzt nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (vgl. BFH-Beschluss vom 6. November 2008 IV B 126/07, BFHE 223, 294, BStBl II 2009, 156).

    Im Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung über einen Antrag auf AdV durch das FG hat der BFH als Tatsachengericht grundsätzlich selbst die Befugnis und Pflicht zur Tatsachenfeststellung (BFH-Beschluss in BFHE 223, 294, BStBl II 2009, 156, m.w.N.).

  • FG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - 3 K 1235/10

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 16.06.2011 - IV B 120/10
    Die gegen den Bescheid vom 1. Juni 2010 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung erhobene Klage ist beim Finanzgericht (FG) unter dem Aktenzeichen 3 K 1235/10 anhängig.
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Festsetzung eines Verzögerungsgeldes: nicht nur bei Verlagerung der Buchführung

    Auszug aus BFH, 16.06.2011 - IV B 120/10
    Ernstliche Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182, seitdem ständige Rechtsprechung).
  • FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 64/10

    Anerkennung von ausgewiesenen Beträgen durch eingesetzte Subunternehmer als

    Auszug aus BFH, 16.06.2011 - IV B 120/10
    Über diesen direkten Normzusammenhang hinaus kann nach dem zuvor dargelegten Wortlaut ein Verzögerungsgeld aber auch dann verhängt werden, wenn ein Steuerpflichtiger einer Aufforderung des Finanzamts zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage angeforderter Unterlagen i.S. von § 200 Abs. 1 AO im Rahmen einer Außenprüfung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommt (Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 1. Februar 2011  3 K 64/10, Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 846; ebenso Geißler, Neue Wirtschaftsbriefe 2009, 4076; Klein/Rätke, AO, 10. Aufl., § 146 Rz 5b; Gebbers, Die steuerliche Betriebsprüfung 2009, 130).
  • BFH, 25.10.1994 - VIII B 101/94

    Erstmalige Ermessensausübung in ersetzendem Haftungsbescheid - Gegenstand des

    Auszug aus BFH, 16.06.2011 - IV B 120/10
    Der Anwendungsbereich des § 68 FGO ist auch eröffnet, wenn die Hauptsache sich noch im Vorverfahren befindet und der Änderungsbescheid gemäß § 365 Abs. 3 AO Gegenstand des Vorverfahrens geworden ist (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 1994 VIII B 101/94, BFH/NV 1995, 611).
  • BFH, 16.12.2008 - I R 29/08

    Existenzgründereigenschaft einer GmbH & Co. KG zweifelhaft

    Auszug aus BFH, 16.06.2011 - IV B 120/10
    Dies gilt gleichermaßen auch dann, wenn der ursprüngliche Bescheid keine hinreichenden Ausführungen zur Ermessensausübung enthält und diese in dem "ersetzenden" Bescheid nachgeholt werden (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2008 I R 29/08, BFHE 224, 195, BStBl II 2009, 539, m.w.N.).
  • BFH, 06.02.2009 - IV B 125/08

    Keine Begründung für eine erste Anschlussprüfung erforderlich -

    Auszug aus BFH, 16.06.2011 - IV B 120/10
    Der BFH ist daran --abgesehen von Fällen greifbarer Gesetzeswidrigkeit-- gebunden (BFH-Beschluss vom 6. Februar 2009 IV B 125/08, BFH/NV 2009, 760, m.w.N.).
  • BFH, 19.11.2009 - IV B 62/09

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - Räumung

    Auszug aus BFH, 16.06.2011 - IV B 120/10
    Der Bescheid ist nach Abschluss des dagegen gerichteten Klage- und Revisionszulassungsverfahrens bestandskräftig (siehe BFH-Beschluss vom 19. November 2009 IV B 62/09, BFH/NV 2010, 595).
  • BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94

    Einstweilige Rechtsschutzverfahren über Anerkennung von Verlusten aus Filmfonds

    Auszug aus BFH, 16.06.2011 - IV B 120/10
    b) Die Entscheidung über einen Antrag auf AdV ergeht wegen dessen Eilbedürftigkeit aufgrund des Prozessstoffs, der sich aus den dem Gericht vorliegenden Unterlagen, insbesondere den Akten der Finanzbehörde und präsenten Beweismitteln ergibt (BFH-Beschluss vom 21. Juli 1994 IX B 78/94, BFH/NV 1995, 116).
  • BFH, 26.06.2007 - IV R 75/05

    Zu den Voraussetzungen eines Verzögerungsgeldes nach § 146 Abs. 2b AO

    Auszug aus BFH, 16.06.2011 - IV B 120/10
    Unterhält eine Personengesellschaft einen Gewerbebetrieb (§ 193 Abs. 1 AO), ist sie selbst Prüfungssubjekt und damit Inhaltsadressatin der Prüfungsanordnung nicht nur für die Steuern, die sie persönlich schuldet (z.B. Gewerbesteuer und Umsatzsteuer), sondern gleichermaßen im Hinblick auf die gesondert und einheitlich festzustellenden Einkünfte ihrer Gesellschafter (BFH-Urteil vom 26. Juni 2007 IV R 75/05, Deutsches Steuerrecht/ Entscheidungsdienst 2008, 341).
  • BFH, 24.04.2014 - IV R 25/11

    Zu den Grundsätzen der Ausübung des Entschließungs- und Auswahlermessens bei der

    a) In der Rechtsprechung des BFH ist anerkannt, dass, ungeachtet der Entstehungsgeschichte des § 146 Abs. 2b AO im Zusammenhang mit der ebenfalls durch das Jahressteuergesetz 2009 vom 19. Dezember 2008 (BGBl I 2008, 2794) geschaffenen Regelung in § 146 Abs. 2a AO, ein Verzögerungsgeld im Einklang mit dem Wortlaut der Vorschrift sowie der Intention des Gesetzgebers auch dann festgesetzt werden kann, wenn der Steuerpflichtige seine Bücher und Aufzeichnungen im Inland führt und aufbewahrt, er jedoch der ihm im Rahmen einer Außenprüfung obliegenden Mitwirkungspflicht zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage von Unterlagen (§ 200 Abs. 1 AO) innerhalb angemessener Frist nicht nachkommt (BFH-Urteil vom 28. August 2012 I R 10/12, BFHE 239, 1, BStBl II 2013, 266; BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2011 IV B 120/10, BFHE 233, 317, BStBl II 2011, 855, und vom 28. Juni 2011 X B 37/11, BFH/NV 2011, 1833).

    Maßgeblich ist allein, dass die Aufforderung zur Vorlage der Unterlagen im Zeitpunkt des Erlasses der Einspruchsentscheidung am 30. Juli 2010 vollziehbar war (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 233, 317, BStBl II 2011, 855).

    Unterhält eine Personengesellschaft einen Gewerbebetrieb (§ 193 Abs. 1 AO), ist sie selbst Prüfungssubjekt und damit Inhaltsadressatin der Prüfungsanordnung nicht nur für die Steuern, die sie persönlich schuldet (z.B. Gewerbesteuer und Umsatzsteuer), sondern gleichermaßen im Hinblick auf die gesondert und einheitlich festzustellenden Einkünfte ihrer Gesellschafter (BFH-Beschluss in BFHE 233, 317, BStBl II 2011, 855).

    a) Die Festsetzung des Verzögerungsgelds erfordert nach § 146 Abs. 2b AO neben den tatbestandlichen Voraussetzungen (hier die Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht gemäß § 200 Abs. 1 AO innerhalb einer angemessenen Frist, s. unter II.2.) eine zweifache Ermessensentscheidung des FA: erstens im Hinblick darauf, ob im jeweiligen Einzelfall ein Verzögerungsgeld festgesetzt wird (sog. Entschließungsermessen), sowie zweitens --falls das Entschließungsermessen zu Lasten des Steuerpflichtigen ausgeübt wird-- eine Entscheidung über die Höhe des Verzögerungsgelds innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens von mindestens 2.500 EUR bis höchstens 250.000 EUR (sog. Auswahlermessen; vgl. insgesamt BFH-Beschlüsse in BFHE 233, 317, BStBl II 2011, 855, und in BFH/NV 2011, 1833, sowie unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien BFH-Urteil in BFHE 239, 1, BStBl II 2013, 266).

  • BFH, 26.06.2014 - IV R 17/14

    Umfang der Ermessenserwägungen und Zeitpunkt der gerichtlichen Kontrolle bei der

    Die Entscheidung hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 16. Juni 2011 IV B 120/10 (BFHE 233, 317, BStBl II 2011, 855) aufgehoben und den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt.

    Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) in BFHE 233, 317, BStBl II 2011, 855 geht das FA davon aus, dass für die Ermessensentscheidung auf den Zeitpunkt der erstmaligen Festsetzung des Verzögerungsgelds abzustellen sei.

    Dies gilt gleichermaßen auch dann, wenn der ursprüngliche Bescheid keine hinreichenden Ausführungen zur Ermessensausübung enthält und diese in dem "ersetzenden" Bescheid nachgeholt werden (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2008 I R 29/08, BFHE 224, 195, BStBl II 2009, 539, m.w.N.; BFH-Beschluss in BFHE 233, 317, BStBl II 2011, 855).

    Zweitens muss --falls das Entschließungsermessen zu Lasten des Steuerpflichtigen ausgeübt wird-- eine Entscheidung über die Höhe des Verzögerungsgelds innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens von mindestens 2.500 EUR bis höchstens 250.000 EUR getroffen werden (sog. Auswahlermessen; vgl. insgesamt BFH-Beschlüsse in BFHE 233, 317, BStBl II 2011, 855, und vom 28. Juni 2011 X B 37/11, BFH/NV 2011, 1833, sowie unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien BFH-Urteil vom 28. August 2012 I R 10/12, BFHE 239, 1, BStBl II 2013, 266, und BFH-Urteil vom 24. April 2014 IV R 25/11, zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen).

    bb) Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Beschluss des Senats in BFHE 233, 317, BStBl II 2011, 855.

  • BFH, 06.06.2012 - I R 99/10

    Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben -

    bbb) Da die einzelnen Mitwirkungsverlangen nach der Rechtsprechung des BFH regelmäßig als Verwaltungsakte zu qualifizieren sind (z.B. BFH-Urteile vom 28. Oktober 2009 VIII R 78/05, BFHE 227, 338, BStBl II 2010, 455; vom 24. Juni 2009 VIII R 80/06, BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 200 AO Rz 6), waren sie --und damit mittelbar auch die gesetzlichen Verpflichtungen gemäß § 200 AO-- ferner sanktionsbewehrt, d.h. mit Zwangsmitteln --beispielsweise durch die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld (§ 329 i.V.m. §§ 332 f. AO; vgl. dazu z.B. BFH-Urteil in BFHE 227, 338, BStBl II 2010, 455; zum Verzögerungsgeld gemäß § 146 Abs. 2b AO i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2009 vom 19. Dezember 2008, BGBl I 2008, 2794; s. BFH-Beschluss vom 16. Juni 2011 IV B 120/10, BFHE 233, 317, BStBl II 2011, 855)-- durchsetzbar.
  • BFH, 28.08.2012 - I R 10/12

    Verzögerungsgeld: Ermessensausübung - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    Gleichwohl ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) anerkannt, dass ein Verzögerungsgeld im Einklang mit dem Wortlaut der Vorschrift sowie der Intention des Gesetzgebers (BTDrucks 16/10189, S. 81: "Vermeidung von Ungleichbehandlungen") auch dann festgesetzt werden kann, wenn der Steuerpflichtige seine Bücher und Aufzeichnungen im Inland führt und aufbewahrt, er jedoch der ihm im Rahmen einer Außenprüfung obliegenden Mitwirkungspflicht zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage von Unterlagen (§ 200 Abs. 1 AO) innerhalb angemessener Frist nicht nachkommt (BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2011 IV B 120/10, BFHE 233, 317, BStBl II 2011, 855; vom 28. Juni 2011 X B 37/11, BFH/NV 2011, 1833, jeweils m.w.N.).

    Der BFH hat es zwar in dem Aussetzungsbeschluss in BFHE 233, 317, BStBl II 2011, 855 als i.S. von § 69 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 FGO ernstlich zweifelhaft angesehen, ob im Hinblick auf die fortdauernde Nichtvorlage derselben Unterlagen ein Verzögerungsgeld mehrfach festgesetzt werden kann (vgl. nunmehr auch BMF-Schreiben vom 28. September 2011, Referat IV A 4, zu Frage 18; abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/001_a1.html, Suchwort: Verzögerungsgeld; a.A. Hopp/Bruns, DStR 2012, 1485).

    a) Die Festsetzung des Verzögerungsgelds erfordert nach § 146 Abs. 2b AO neben den zwingenden tatbestandlichen Voraussetzungen (z.B. Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht gemäß § 200 Abs. 1 AO) eine zweifache Ermessensentscheidung der Behörde, nämlich erstens im Hinblick darauf, ob im jeweiligen Einzelfall ein Verzögerungsgeld festgesetzt wird (sog. Entschließungsermessen), sowie zweitens --falls das Entschließungsermessen zu Lasten des Steuerpflichtigen ausgeübt wird-- eine Entscheidung über die Höhe der Sanktion innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens von mindestens 2.500 EUR bis höchstens 250.000 EUR (sog. Auswahlermessen; vgl. insgesamt BFH-Beschlüsse in BFHE 233, 317, BStBl II 2011, 855; in BFH/NV 2011, 1833).

  • FG Hessen, 12.07.2016 - 9 K 512/14

    § 146 Abs. 2 b AO

    Entscheidend ist lediglich, ob die Aufforderung vollziehbar ist (BFH-Urteil vom 16.06.2011, IV B 120/10, BStBl II 2011, 855).

    Dies ist der Inhaltsadressat der Prüfungsanordnung, dem auch die Mitwirkungspflicht obliegt (BFH-Beschluss vom 16.06.2011, IV B 120/10, BStBl II 2011, 855).

    Obwohl die aus § 200 AO resultierenden Pflichten neben dem Verzögerungsgeld auch mit Zwangsmitteln sanktionsbewehrt sind (BFH-Urteil vom 06.06.2012, I R 99/10, BStBl II 2013, 196) und Zwangsmittel und Verzögerungsgeld demnach in einem Konkurrenzverhältnis zueinander stehen, (BFH-Beschluss vom 16.06.2011, IV B 120/10, BStBl II 2011, 855), sind die Regelungen bzgl. der Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld nach Auffassung der Rspr. auf das Verzögerungsgeld nicht analog anwendbar, weil das Zwangsgeld präventiven Charakter hat, es sich beim Verzögerungsgeld hingegen um ein Druckmittel eigener Art und gerade nicht um ein Zwangsmittel, sondern eine steuerliche Nebenleistung gem. § 3 Abs. 4 AO handelt.

  • FG Hamburg, 02.03.2016 - 2 V 278/15

    Aussetzung der Vollziehung: Verdeckte Gewinnausschüttung bei im Voraus

    Die Aussetzung der Vollziehung setzt nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2011 IV B 120/10, BFH/NV 2011, 1549; vom 6. November 2008 IV B 126/07, BStBl II 2009, 156).
  • FG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - 4 K 2121/11

    Zu den Anforderungen an die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes gemäß § 146 Abs.

    Diese Auslegung ist auch aus gleichheitsrechtlichen Gründen naheliegend, da nicht ersichtlich ist, weshalb die Sanktionierung der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß § 200 Abs. 1 AO durch die Festsetzung von Verzögerungsgeldern von der Gewinnermittlungsart abhängig sein sollte (vgl. zur nur eingeschränkten Bedeutung der systematischen Einordnung der Regelung des § 146 Abs. 2b AO: BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2011 IV B 120/10, BStBl II 2011, 855 und vom 28. Juni 2011 X B 37/11, BFH/NV 2011, 1833).

    Dieser Verwaltungsakt muss außerdem vollziehbar sein (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2011 IV B 120/10, BStBl II 2011, 855 und vom 28. Juni 2011 X B 37/11, BFH/NV 2011, 1833).

    Denn die Regelung des § 146 Abs. 2b AO ist über den direkten Normzusammenhang zu § 146 Abs. 2a AO auch in anderen Fällen anwendbar, in denen - ohne Verlagerung der Buchführung ins Ausland - ein Steuerpflichtiger einer Aufforderung des Finanzamts zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage angeforderter Unterlagen im Sinne von § 200 Abs. 1 AO im Rahmen einer AP innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommt (BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2011 IV B 120/10, BStBl II 2011, 855 und vom 28. Juni 2011 X B 37/11, BFH/NV 2011, 1833) mit weiteren Nachweisen - m.w.N. - anderer Ansicht: Drüen, in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 146 AO Rn. 51).

  • BFH, 28.06.2011 - X B 37/11

    Festsetzung eines Verzögerungsgeldes im Rahmen einer Außenprüfung

    NV: Kommt ein Steuerpflichtiger einer Aufforderung des Finanzamts zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage angeforderter Unterlagen i.S. von § 200 Abs. 1 AO im Rahmen einer Außenprüfung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, kann ein Verzögerungsgeld gem. § 146 Abs. 2b AO verhängt werden (Anschluss an den BFH-Beschluss vom 16. Juni 2011 IV B 120/10).

    Im Streitfall bestehen bei summarischer Prüfung keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides über die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes in Höhe von 2.500 EUR (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Juni 2011 IV B 120/10, www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen).

  • FG Hamburg, 07.02.2019 - 6 V 240/18

    Einkommensteuer: Hinzuschätzung von Einnahmen und Umsätzen bei einem Döner-Imbiss

    Die AdV setzt nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen, irgendeine vage Erfolgsaussicht genügt allerdings nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 2017, X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204; vom 16. Juni 2011, IV B 120/10, BFH/NV 2011, 1549).
  • FG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - 3 K 1235/10

    Fehlerfreie Ausübung des Entschließungsermessens bei der Festsetzung eines

    Er verweist auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 16. Juni 2011 IV B 120/10, BStBl II 2011, 855.

    Auch aus dem Beschluss des BFH vom 16. Juni 2011 IV B 120/10, BStBl II 2011, 855, ergibt sich nichts Anderes (a.A. Hopp/Bruns, Aktuelle Rechtsentwicklungen beim Verzögerungsgeld gemäß § 146 Abs. 2b AO, DStR 2012, 1485, 1487).

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.01.2012 - 12 K 12205/10

    Keine Multiplikation des Mindestverzögerungsgeldes mit der Anzahl der

  • FG Hessen, 08.08.2011 - 8 V 1281/11

    Ermessensausübung bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes

  • FG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - 3 K 1236/10

    Änderung der Festsetzung des Verzögerungsgeldes: Maßgeblichkeit der jüngsten

  • FG Hamburg, 29.11.2016 - 2 V 285/16

    Aussetzung der Vollziehung: vGA - Angemessenheit einer Gewinntantieme

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.07.2011 - 1 V 1151/11

    Androhung von Verzögerungsgeld kein Verwaltungsakt - Unterschied zwischen

  • FG Hamburg, 16.11.2011 - 2 V 173/11

    Abgabenordnung: Ermessensausübung bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes

  • FG Hessen, 27.08.2014 - 4 K 2534/13

    Ermessenserwägungen; Festsetzung; Verzögerungsgeld

  • FG Hessen, 18.09.2013 - 4 K 2019/12

    Ermessensausübung bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes bei mangelnder

  • FG Nürnberg, 15.05.2013 - 5 K 950/11

    Festsetzung eines Verzögerungsgeldes als Sanktion der Nichtvorlage einer dem

  • FG Hamburg, 08.01.2020 - 6 V 270/19

    Aufhebung der Vollziehung: Gewerbesteuerliche Kürzung bei Schifffahrtsunternehmen

  • FG Hamburg, 30.11.2017 - 3 V 194/17

    Aussetzung der Vollziehung: Private Veräußerungsgewinne - Ausnahme bei

  • FG Hamburg, 06.03.2017 - 2 V 295/16

    Umsatzsteuer: Anforderungen an die Leistungsbeschreibung einer Rechnung für den

  • FG Hamburg, 16.01.2018 - 6 V 120/17

    Aussetzung der Vollziehung: Versagung des Vorsteuerabzugs bei Steuerhinterziehung

  • FG Niedersachsen, 14.03.2018 - 13 K 114/17

    Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit für die Festsetzung eines

  • FG Nürnberg, 15.08.2018 - 2 V 888/18

    Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides

  • FG Schleswig-Holstein, 05.12.2012 - 2 K 9/12

    Verzögerungsgeld: Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach Festsetzung kein

  • FG Hamburg, 06.02.2018 - 2 V 324/17

    Haftung, Aussetzung der Vollziehung: Haftung des Geschäftsführers für

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 3 V 3006/12

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Festsetzung eines

  • FG Saarland, 29.06.2023 - 1 V 1051/23

    Sachlich unzuständige Behörde, Zugangsvoraussetzung nach § 69 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1

  • FG Hamburg, 21.10.2019 - 6 V 201/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Verlustfeststellungsbescheide: Bindungswirkung

  • FG Hamburg, 25.07.2018 - 6 V 135/18

    Gerichtliches AdV-Verfahren: 1%-Regelung bei privater Pkw-Nutzung in der ESt und

  • FG Hamburg, 12.09.2016 - 2 V 177/16

    Vorsteuerabzug

  • FG Hamburg, 01.06.2018 - 6 V 85/18

    StBerG: Voraussetzungen für eine Steuerberatungsgesellschaft

  • FG Hamburg, 24.04.2012 - 2 V 233/11

    Haftung wegen Steuerhinterziehung im Rahmen eines Umsatzsteuerkarussells -

  • FG Hamburg, 06.12.2011 - 2 V 149/11

    Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei berichtigter Rechnung - Verfahren der

  • FG München, 03.08.2023 - 12 V 1055/23

    Formell ordnungsmäßige Buchführung - Übertragung von Werten auf das nächste

  • FG Hessen, 20.02.2014 - 4 K 2542/12

    Verzögerungsgeld wegen der unbewilligten Verlagerung der elektronischen

  • FG Düsseldorf, 21.06.2021 - 15 V 709/21

    Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden zur Einkommensteuer und wegen

  • FG Hamburg, 10.12.2019 - 6 V 278/19

    Tonnagesteuer - Hinzurechnung eines Unterschiedsbetrags i.S.v. § 5a Abs. 4 Satz 1

  • FG Hamburg, 12.12.2013 - 6 K 187/13

    Verzögerungsgeld: Ermessensausübung bei der Festsetzung des Verzögerungsgeldes

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.10.2012 - 5 V 5284/12

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Verzögerungsgeld

  • FG Sachsen, 18.10.2012 - 6 V 1129/12

    Nichtigkeit eines Einheitswertsbescheides wegen fehlender Klarheit über den

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2011 - 13 K 13246/10
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht