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   BFH, 12.04.2011 - VII R 20/07   

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https://dejure.org/2011,10922
BFH, 12.04.2011 - VII R 20/07 (https://dejure.org/2011,10922)
BFH, Entscheidung vom 12.04.2011 - VII R 20/07 (https://dejure.org/2011,10922)
BFH, Entscheidung vom 12. April 2011 - VII R 20/07 (https://dejure.org/2011,10922)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Zolltarifliche Abgrenzung stromkompensierter Drosselspulen von Transformatoren - Indizwirkung und zeitlicher Anwendungsbereich klarstellender Einreihungsverordnungen - Zulässigkeit der Heranziehung der Erläuterungen zum Harmonisierten System bei der Auslegung von ...

  • openjur.de

    Zolltarifliche Abgrenzung stromkompensierter Drosselspulen von Transformatoren; Indizwirkung und zeitlicher Anwendungsbereich klarstellender Einreihungsverordnungen; Zulässigkeit der Heranziehung der Erläuterungen zum Harmonisierten System bei der Auslegung von ...

  • Bundesfinanzhof

    KN AllgVorschr 6 S 1, KN AllgVorschr 3 Buchst c, KN Pos 8504 UPos 31, KN Pos 8504 UPos 32, KN Pos 8504 UPos 5080, KN Pos 8504 UPos 5095, EUV 1076/2010
    Zolltarifliche Abgrenzung stromkompensierter Drosselspulen von Transformatoren - Indizwirkung und zeitlicher Anwendungsbereich klarstellender Einreihungsverordnungen - Zulässigkeit der Heranziehung der Erläuterungen zum Harmonisierten System bei der Auslegung von ...

  • Bundesfinanzhof

    Zolltarifliche Abgrenzung stromkompensierter Drosselspulen von Transformatoren - Indizwirkung und zeitlicher Anwendungsbereich klarstellender Einreihungsverordnungen - Zulässigkeit der Heranziehung der Erläuterungen zum Harmonisierten System bei der Auslegung von ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    AllgVorschr 6 S 1 KN, AllgVorschr 3 Buchst c KN, Pos 8504 UPos 31 KN, Pos 8504 UPos 32 KN, Pos 8504 UPos 5080 KN
    Zolltarifliche Abgrenzung stromkompensierter Drosselspulen von Transformatoren - Indizwirkung und zeitlicher Anwendungsbereich klarstellender Einreihungsverordnungen - Zulässigkeit der Heranziehung der Erläuterungen zum Harmonisierten System bei der Auslegung von ...

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verordnung (EU) Nr. 1076/2010
    Zolltarifliche Abgrenzung stromkompensierter Drosselspulen von Transformatoren

  • rewis.io

    Zolltarifliche Abgrenzung stromkompensierter Drosselspulen von Transformatoren - Indizwirkung und zeitlicher Anwendungsbereich klarstellender Einreihungsverordnungen - Zulässigkeit der Heranziehung der Erläuterungen zum Harmonisierten System bei der Auslegung von ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Zolltarifliche Abgrenzung stromkompensierter Drosselspulen von Transformatoren - Indizwirkung und zeitlicher Anwendungsbereich klarstellender Einreihungsverordnungen - Zulässigkeit der Heranziehung der Erläuterungen zum Harmonisierten System bei der Auslegung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO /2010/EU Nr. 1076
    Anwendung der Einreihungsverordnung der Kommission auch für vor Inkrafttreten der Verordnung eingeführte Waren als Indiz für die zutreffende tarifliche Einreihung; Definition von Transformatoren i.R.d. zolltariflichen Abgrenzung stromkompensierter Drosselspulen von ...

  • datenbank.nwb.de

    Zolltarifliche Abgrenzung stromkompensierter Drosselspulen von Transformatoren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zolltarifliche Abgrenzung stromkompensierter Drosselspulen von Transformatoren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einreihungsverordnungen der Kommission können auch für vor Inkrafttreten der Verordnung eingeführte Waren als Indiz für die zutreffende tarifliche Einreihung herangezogen werden; Anwendung der Einreihungsverordnung der Kommission auch für vor Inkrafttreten der Verordnung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 233, 561
  • DB 2011, 2076
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.03.2004 - VII R 20/01

    Verbindliche Zolltarifauskunft - Widerruf

    Auszug aus BFH, 12.04.2011 - VII R 20/07
    Sofern sie jedoch wie im Regelfall lediglich zur Klarstellung der Rechtslage zum Zweck der einheitlichen Anwendung der KN und nicht zur Änderung des bestehenden Rechts ergehen, bestehen keine Bedenken, solche Verordnungen als Indiz zur Bestätigung tariflicher Einreihungen heranzuziehen, sofern die Warenbeschreibung --wie im Streitfall-- in ihren wesentlichen Punkten mit derjenigen der einzureihenden Ware übereinstimmt (vgl. Senatsurteil vom 11. März 2004 VII R 20/01, BFH/NV 2004, 1305, m.w.N.).
  • EuGH, 05.06.2008 - C-312/07

    JVC France - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur -

    Auszug aus BFH, 12.04.2011 - VII R 20/07
    Die vom FG als weiteres Erkenntnismittel herangezogenen ErlHS sind zwar keine verbindlichen Rechtsnormen, tragen aber erheblich zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen bei, (vgl. Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 12. Januar 2006 C-311/04 --Algemene Scheeps Agentuur Dordrecht--, Slg. 2006, I-609, ZfZ 2006, 89; vom 5. Juni 2008 C-312/07 --JVC France--, Slg. 2008, I-4165).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-311/04

    Algemene Scheeps Agentuur Dordrecht - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen -

    Auszug aus BFH, 12.04.2011 - VII R 20/07
    Die vom FG als weiteres Erkenntnismittel herangezogenen ErlHS sind zwar keine verbindlichen Rechtsnormen, tragen aber erheblich zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen bei, (vgl. Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 12. Januar 2006 C-311/04 --Algemene Scheeps Agentuur Dordrecht--, Slg. 2006, I-609, ZfZ 2006, 89; vom 5. Juni 2008 C-312/07 --JVC France--, Slg. 2008, I-4165).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-142/06

    Olicom - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in die Kombinierte

    Auszug aus BFH, 12.04.2011 - VII R 20/07
    Die auf die genannten ErlHS gestützte Auslegung der Tarifpositionen ist tarifrechtlich zulässig, weil der Inhalt der ErlHS mit den Bestimmungen der KN in Einklang steht und deren Bedeutung nicht verändert (vgl. EuGH-Urteil vom 18. Juli 2007 C-142/06 --Olicom--, Slg. 2007, I-6675, ZfZ 2007, 268, Rz 31).
  • BFH, 13.12.2018 - V R 52/17

    Vorsteuerabzug und Margenbesteuerung bei Kaffeefahrten

    Die Verordnung betrifft zwar nicht die Streitjahre, kann aber gleichwohl für die Beurteilung der Verwendungsfähigkeit Berücksichtigung finden, da es sich um eine bloße Auslegungsbestimmung ohne konstitutiven Charakter handelt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 12. April 2011 VII R 20/07, BFHE 233, 561, Leitsatz 1).
  • FG München, 29.01.2015 - 14 K 3093/12

    Zollrechtliche Tarifierung eines SEPIC-Transformers

    Dem Wortlaut der Position 8504 KN und ihrer Unterpositionen sowie den Anmerkungen zu Abschnitt XVI oder zu Kapitel 85 KN lassen sich keine Anhaltspunkte für die Abgrenzung elektrischer Transformatoren von Drossel- und anderen Selbstinduktionsspulen entnehmen (vgl. auch BFH-Urteil vom 12. April 2011 VII R 20/07, BFHE 233, 561).

    Auch aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass ein Kriterium für die Einordnung einer Ware als Transformator im zolltariflichen Sinn in der Umwandlung von Strom in einen Strom anderer Stärke oder Spannung liegt (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 2011 VII R 20/07, a. a. O.).

    36 Auch aus dem BFH-Urteil vom 12. April 2011 VII R 20/07 ergibt sich, dass Drosselspulen oder Selbstinduktionsspulen nur eine stromleitende Wicklung haben, was im Sinne von "nur einen Stromkreis bildend" zu verstehen ist, weil Drosselspulen oder Selbstinduktionsspulen zwar durchaus mehrere (Teil-)Wicklungen aufweisen können, die aber ausnahmslos in Reihe geschaltet sind, so dass durch diese Wicklungen nur ein Strom fließt und sie deshalb auch nur wie eine Wicklung wirken.

    Sofern sie jedoch wie im Regelfall lediglich zur Klarstellung der Rechtslage zum Zweck der einheitlichen Anwendung der KN und nicht zur Änderung des bestehenden Rechts ergehen, bestehen keine Bedenken, solche Verordnungen als Indiz zur Bestätigung tariflicher Einreihungen heranzuziehen, sofern die Warenbeschreibung in ihren wesentlichen Punkten mit derjenigen der einzureihenden Ware übereinstimmt (BFH-Urteil vom 12. April 2011 VII R 20/07, BFHE 233, 561).

  • BFH, 21.02.2017 - VII R 2/15

    Einreihung von Waren, die Leuchtdioden (LED) enthalten

    Für die zolltarifliche Einreihung der Waren des Streitfalls ist die VO Nr. 1037/2014 ohne rechtliche Bedeutung, weil sie erst nach der Einfuhr der Waren des Streitfalls in Kraft getreten ist (vgl. Senatsurteil vom 12. April 2011 VII R 20/07, BFHE 233, 561, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2011, 177) und im Übrigen andere Waren betrifft.

    Anders als das FG meint, kommt der VO Nr. 1037/2014 auch keine Indizwirkung (vgl. insoweit Senatsurteil in BFHE 233, 561, ZfZ 2011, 177) für die Tarifentscheidung des Streitfalls zu, weil das ihr zu entnehmende Einreihungskriterium der Verbundenheit der Warenbestandteile "auf praktisch untrennbare Weise", welches das FG für die Tarifierung der streitgegenständlichen Waren übernommen hat, keine Stütze in den die Pos. 8541 KN betreffenden zolltariflichen Vorschriften findet und die Kommission mit diesem Einreihungskriterium in unzulässiger Weise in die Struktur des Harmonisierten Systems eingreift.

  • BFH, 30.06.2020 - VII R 40/18

    Tarifierung eines Internetradios

    Sofern Einreihungsverordnungen jedoch wie im Regelfall lediglich zur Klarstellung der Rechtslage zum Zweck der einheitlichen Anwendung der KN und nicht zur Änderung des geltenden Rechts ergehen, bestehen keine Bedenken, solche Verordnungen als Indiz zur Bestätigung tariflicher Einreihungen heranzuziehen, sofern die Warenbeschreibung in ihren wesentlichen Punkten mit derjenigen der einzureihenden Ware übereinstimmt (Senatsurteil vom 12.04.2011 - VII R 20/07, BFHE 233, 561, ZfZ 2011, 177; Senatsbeschluss vom 10.02.2014 - VII R 39/12, ZfZ 2014, 132).
  • BFH, 25.04.2017 - VII R 8/16

    Einreihung von Waren, die Laserdioden enthalten

    a) Für die zolltarifliche Einreihung der Waren des Streitfalls ist die VO Nr. 1037/2014 ohne rechtliche Bedeutung, weil sie erst nach der Einfuhr der Waren des Streitfalls in Kraft getreten ist (vgl. Senatsurteil vom 12. April 2011 VII R 20/07, BFHE 233, 561, ZfZ 2011, 177) und im Übrigen andere Waren betrifft.

    Anders als das FG meint, kommt der VO Nr. 1037/2014 auch keine Indizwirkung (vgl. insoweit Senatsurteil in BFHE 233, 561, ZfZ 2011, 177) für die Tarifentscheidung des Streitfalls zu, weil das ihr zu entnehmende Einreihungskriterium der Verbundenheit der Warenbestandteile "auf praktisch untrennbare Weise", welches das FG für die Tarifierung der streitgegenständlichen Waren übernommen hat, keine Stütze in den die Pos. 8541 KN betreffenden zolltariflichen Vorschriften findet und die Kommission mit diesem Einreihungskriterium in unzulässiger Weise in die Struktur des Harmonisierten Systems eingreift.

  • BFH, 18.02.2020 - VII R 15/18

    Tarifierung von Katzenkratzbäumen

    Sofern Einreihungsverordnungen jedoch wie im Regelfall lediglich zur Klarstellung der Rechtslage zum Zweck der einheitlichen Anwendung der KN und nicht zur Änderung des bestehenden Rechts ergehen, bestehen keine Bedenken, solche Verordnungen als Indiz zur Bestätigung tariflicher Einreihungen heranzuziehen, sofern die Warenbeschreibung in ihren wesentlichen Punkten mit derjenigen der einzureihenden Ware übereinstimmt (Senatsurteil vom 12.04.2011 - VII R 20/07, BFHE 233, 561, ZfZ 2011, 177; Senatsbeschluss vom 10.02.2014 - VII R 39/12, ZfZ 2014, 132).
  • BFH, 15.01.2019 - VII R 16/17

    Einreihung von Laserdioden

    Sofern sie jedoch wie im Regelfall lediglich zur Klarstellung der Rechtslage zum Zweck der einheitlichen Anwendung der KN und nicht zur Änderung des bestehenden Rechts ergehen, bestehen keine Bedenken, solche Verordnungen als Indiz zur Bestätigung tariflicher Einreihungen heranzuziehen, sofern die Warenbeschreibung in ihren wesentlichen Punkten mit derjenigen der einzureihenden Ware übereinstimmt (vgl. Senatsurteile vom 11. März 2004 VII R 20/01, BFH/NV 2004, 1305, m.w.N., und vom 12. April 2011 VII R 20/07, BFHE 233, 561, ZfZ 2011, 177).
  • FG München, 04.12.2014 - 14 K 2827/11

    Einreihung verschiedener LED-Leuchten

    Sofern sie jedoch wie im Regelfall lediglich zur Klarstellung der Rechtslage zum Zweck der einheitlichen Anwendung der KN und nicht zur Änderung des bestehenden Rechts ergehen, bestehen keine Bedenken, solche Verordnungen als Indiz zur Bestätigung tariflicher Einreihungen heranzuziehen, sofern die Warenbeschreibung in ihren wesentlichen Punkten mit derjenigen der einzureihenden Ware übereinstimmt (BFH-Urteil vom 12. April 2011 VII R 20/07, BFHE 233, 561).
  • FG Hamburg, 14.11.2023 - 4 K 47/19

    Zollrecht: Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung von Abdeckplanen für Schwimm-

    Die Warenbeschreibung muss in ihren wesentlichen Punkten mit derjenigen der einzureihenden Ware übereinstimmen (BFH, Urteil vom 12. April 2011, VII R 20/07, juris, Rn. 13).
  • FG Hamburg, 10.04.2018 - 4 V 194/16

    Zollrecht - Tarifierung: Eilrechtsschutz gegen verbindliche Zolltarifauskünfte

    Die Warenbeschreibung muss in ihren wesentlichen Punkten mit derjenigen der einzureihenden Ware übereinstimmen (BFH, Urteil vom 12.04.2011, VII R 20/07, juris Rn. 13).
  • FG Baden-Württemberg, 14.03.2017 - 11 K 1438/14

    Zolltarifliche Einreihung von Waren der Lasertechnik

  • FG Hamburg, 25.05.2023 - 4 V 92/21

    Zolltarifrecht: Eilrechtsschutz gegen eine verbindliche Zolltarifauskunft

  • FG München, 18.09.2014 - 14 K 1772/11

    Zolltarifliche Einreihung eines Elektromobils

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