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   BFH, 22.12.2011 - III R 37/09   

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https://dejure.org/2011,43327
BFH, 22.12.2011 - III R 37/09 (https://dejure.org/2011,43327)
BFH, Entscheidung vom 22.12.2011 - III R 37/09 (https://dejure.org/2011,43327)
BFH, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - III R 37/09 (https://dejure.org/2011,43327)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Kumulationsverbot bei dem Zusammentreffen von Investitionszulage und erhöhten Absetzungen für nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Wohngebäude

  • openjur.de

    Kumulationsverbot bei dem Zusammentreffen von Investitionszulage und erhöhten Absetzungen für nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Wohngebäude

  • Bundesfinanzhof

    InvZulG § 3 Abs 1 S 1 Nr 1, InvZulG § 3 Abs 1 S 1 Nr 3, InvZulG § 3 Abs 1 S 2, HGB § 255 Abs 2, InvZulG § 3 Abs 3 S 1, InvZulG § 3 Abs 3 S 2 Nr 1
    Kumulationsverbot bei dem Zusammentreffen von Investitionszulage und erhöhten Absetzungen für nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Wohngebäude

  • Bundesfinanzhof

    Kumulationsverbot bei dem Zusammentreffen von Investitionszulage und erhöhten Absetzungen für nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Wohngebäude

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 S 1 Nr 1 InvZulG 1999, § 3 Abs 1 S 1 Nr 3 InvZulG 1999, § 3 Abs 1 S 2 InvZulG 1999, § 255 Abs 2 HGB, § 3 Abs 3 S 1 InvZulG 1999
    Kumulationsverbot bei dem Zusammentreffen von Investitionszulage und erhöhten Absetzungen für nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Wohngebäude

  • IWW
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InvZulG 1999 § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3, Satz 2; HGB § 255 Abs. 2
    Abgrenzung nachträglicher Herstellungsarbeiten von Erhaltungsaufwand zur Feststellung des Kumulationsverbots nach InvZulG

  • cpm-steuerberater.de

    Kumulationsverbot bei dem Zusammentreffen von Investitionszulage und erhöhten Absetzungen für nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Wohngebäude

  • Betriebs-Berater

    Kumulationsverbot bei dem Zusammentreffen von Investitionszulage und erhöhten Absetzungen für nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Wohngebäude

  • rewis.io

    Kumulationsverbot bei dem Zusammentreffen von Investitionszulage und erhöhten Absetzungen für nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Wohngebäude

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7h; InvZulG 1999 § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3
    Anspruch auf Investitionszulage für Arbeiten im Innenbereich eines Gebäudes und für die Errichtung einer Balkonanlage unter Beachtung des Kumulationsverbots; Folgen des Erhalts von erhöhten Absetzungen nach § 7h EStG für Arbeiten an der Außenhülle des Gebäudes für einen ...

  • datenbank.nwb.de

    Kumulationsverbot bei dem Zusammentreffen von Investitionszulage und erhöhten Absetzungen für nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Wohngebäude

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Investionszulage vs. Absetzung Sanierungsmaßen: Kumulationsverbot!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kumulationsverbot beim Zusammentreffen von InvZul und erhöhten Absetzungen für nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Wohngebäude

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Investitionszulage bei Gebäudesanierungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Investitionszulage für Arbeiten im Innenbereich eines Gebäudes und für die Errichtung einer Balkonanlage unter Beachtung des Kumulationsverbots; Folgen des Erhalts von erhöhten Absetzungen nach § 7h EStG für Arbeiten an der Außenhülle des Gebäudes für einen ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kumulationsverbot bei Investitionszulage und erhöhter Absetzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 236, 179
  • NZM 2012, 570
  • BB 2012, 1275
  • DB 2012, 1010
  • BStBl II 2013, 182
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 31.03.1992 - IX R 175/87

    AfA gem. § 7 Abs. 5 EStG nur für bautechnisch neue Gebäude

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 37/09
    b) Das von dem FG zur Begründung seiner Entscheidung herangezogene BFH-Urteil vom 31. März 1992 IX R 175/87 (BFHE 168, 109, BStBl II 1992, 808) befasste sich hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 7 Abs. 5 EStG mit der Abgrenzung zwischen dem nachträglichen Herstellungsaufwand und der Errichtung eines neuen Gebäudes.

    Das ist insbesondere der Fall, wenn verbrauchte Teile ersetzt werden, die für die Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmend sind, wie z.B. Fundamente, tragende Außen- und Innenwände, Geschossdecken und die Dachkonstruktion (BFH-Urteil in BFHE 168, 109, BStBl II 1992, 808, m.w.N.).

    Nur wenn ein solcher neuer Vermögensgegenstand hergestellt wird, liegt --unabhängig davon, ob die Zweckänderung dem Gebäude gleichzeitig auch ein anderes bautechnisches Gepräge im o.g. Sinne verleiht und daher zu einem neuen Gebäude führt-- kein sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand, sondern Herstellungsaufwand vor (BFH-Urteil in BFHE 168, 109, BStBl II 1992, 808, m.w.N.).

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 37/09
    Von einer Aufteilung in Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen kann nur insoweit abgesehen werden, als die Herstellungs- und Erhaltungsarbeiten in einem engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen und in ihrer Gesamtheit eine einheitliche Baumaßnahme bilden; ein sachlicher Zusammenhang in diesem Sinne liegt vor, wenn die einzelnen Baumaßnahmen bautechnisch ineinander greifen (BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632).

    Dass die Arbeiten lediglich gleichzeitig vorgenommen worden sind, begründet einen solchen Zusammenhang ebenso wenig wie eine einheitliche Inrechnungstellung (BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632).

  • BFH, 27.09.2001 - X R 55/98

    Nachträgliche HK; Funktionsänderung eines Gebäudes

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 37/09
    Ein solcher Zusammenhang ist anzunehmen, wenn die einzelnen Baumaßnahmen wechselseitig voneinander abhängig, d.h. entweder die Erhaltungsarbeiten Vorbedingung für die Herstellungsarbeiten oder sonst durch sie veranlasst (verursacht) sind (vgl. BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 55/98, BFH/NV 2002, 627; BFH-Beschluss vom 8. Juni 2004 IX B 128/03, DStRE 2004, 1187).
  • BFH, 08.06.2004 - IX B 128/03

    Rüge eines Verfahrensmangels wegen mangelnder Sachverhaltsaufklärung; Abgrenzung

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 37/09
    Ein solcher Zusammenhang ist anzunehmen, wenn die einzelnen Baumaßnahmen wechselseitig voneinander abhängig, d.h. entweder die Erhaltungsarbeiten Vorbedingung für die Herstellungsarbeiten oder sonst durch sie veranlasst (verursacht) sind (vgl. BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 55/98, BFH/NV 2002, 627; BFH-Beschluss vom 8. Juni 2004 IX B 128/03, DStRE 2004, 1187).
  • BFH, 24.06.2009 - X R 8/08

    Auch ein Neubau im bautechnischen Sinn kann steuerrechtlich als Denkmal gefördert

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 37/09
    Dies ergebe sich auch aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BFHE 225, 431, BStBl II 2009, 960.
  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 37/09
    Insoweit gibt es keine tatsächliche Vermutung, dass die besondere Höhe der nachträglichen Aufwendungen im Verhältnis zur Höhe des Kaufpreises auf eine wesentliche Verbesserung des Gebäudes schließen lässt (vgl. etwa BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569, zu II.3.b cc, und vom 22. September 2009 IX R 21/08, BFH/NV 2010, 846).
  • BFH, 20.08.2002 - IX R 40/97

    Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 37/09
    Eine Steigerung des Wohnstandards setzt voraus, dass die Baumaßnahmen mindestens für drei der vier Kernbereiche (Heizungs-, Sanitär- und Elektro-Installation sowie Fenster) den Gebrauchswert deutlich gesteigert haben; die bloße Reparatur und/oder die Ersetzung des Vorhandenen durch zeitgemäßes Neues führt zu keiner wesentlichen Verbesserung (BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 40/97, BFHE 199, 555, BStBl II 2003, 582).
  • BFH, 14.07.2004 - IX R 52/02

    Einbau einer Solaranlage als Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 37/09
    bb) Unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung sind (nachträgliche) Herstellungskosten gegeben, wenn nach Fertigstellung bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Gebäude eingefügt werden (Substanzmehrung) und dies eine "Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes" zur Folge hat (BFH-Urteil vom 14. Juli 2004 IX R 52/02, BFHE 206, 441, BStBl II 2004, 949, m.w.N.).
  • BFH, 15.09.2004 - I R 7/02

    Renovierungskosten als "anschaffungsnaher Aufwand" - unentgeltliche Übertragung

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 37/09
    Für vor dem 1. Januar 2004 begonnene Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen bleibt es dagegen bei den vom BFH entwickelten allgemeinen Grundsätzen (BFH-Urteil vom 15. September 2004 I R 7/02, BFHE 207, 429, BStBl II 2005, 867).
  • BFH, 19.10.2006 - III R 73/05

    Bauzeitzinsen als Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage

    Auszug aus BFH, 22.12.2011 - III R 37/09
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist für die Begriffsbestimmung auf die für die Einkommensbesteuerung entwickelten Grundsätze zurückzugreifen (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2006 III R 73/05, BFHE 215, 438, BStBl II 2007, 331, m.w.N.).
  • BFH, 24.01.2008 - III R 9/05

    Investitionszulagenbegünstigter Umbau eines Gebäudes zu einem Mietwohngebäude -

  • BFH, 22.09.2009 - IX R 21/08

    Zur Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen, keine

  • FG Münster, 29.01.2015 - 12 K 3193/12

    Einkommensteuerliche Bewertung von Aufwendungen als Herstellungskosten oder als

    Dass die Arbeiten gleichzeitig vorgenommen wurden, begründet diesen Zusammenhang nicht (BFH, Urteil vom 22.12.2011 III R 37/09, BStBl II 2013, 182).
  • BFH, 15.05.2013 - IX R 36/12

    Umbau als Erweiterung i. S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB - Umbau eines Flachdachs

    b) So wurde eine Erweiterung u.a. angenommen (s.a. Blümich/ Ehmcke, § 6 EStG Rz 390 "Einzelfälle"), wenn ein Flachdach durch ein Satteldach (BFH-Urteil vom 19. Juni 1991 IX R 1/87, BFHE 165, 355, BStBl II 1992, 73) oder durch ein Spitzgiebeldach ersetzt (BFH-Urteil vom 19. Dezember 1995 IX R 88/93, BFH/NV 1996, 537), wenn ein Kelleranbau unter der vergrößerten Terrasse errichtet (BFH-Urteil in BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628), wenn auf einer Dachterrasse ein ganzjährig nutzbarer Wintergarten errichtet wurde (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 605), oder wenn durch Einbau einer Dachgaube (BFH-Urteil in BFHE 201, 148, BStBl II 2003, 590) oder durch ein neues Treppenhaus als Vorbau (BFH-Beschluss vom 24. September 2009 IV B 126/08, BFH/NV 2010, 37) die nutzbare Fläche vergrößert wurde oder wenn an dem Gebäude Balkone angebaut und das Dachgeschoss mit neuen Gauben ausgebaut wurde (BFH-Urteil vom 22. Dezember 2011 III R 37/09, BFHE 236, 179, BStBl II 2013, 182).
  • BFH, 05.10.2012 - III B 15/11

    Investitionszulage: Abschluss von Investitionen bei "ansanierten" Immobilien -

    Weder sein Vortrag, dass der BFH die Frage noch nicht entschieden habe, noch der Hinweis auf die zwei Revisionsverfahren III R 37/09 und III R 32/09, in denen die Revision jeweils von den Finanzgerichten (FG) zugelassen worden war, sind ausreichend.

    Ungenügend ist der Verweis auf das Revisionsverfahren III R 37/09 auch deshalb, weil dieses Verfahren einen anderen Sachverhalt und eine andere Rechtsfrage betrifft.

    Während es vorliegend um die Auslegung der Tatbestandsmerkmale "Investitionen ... abschließt" i.S. des § 3 Abs. 2 Satz 1 des Investitionszulagengesetzes 1999 (InvZulG 1999), "beendet" i.S. des § 3 Abs. 2 Satz 2 InvZulG 1999 und "Beendigung der nachträglichen Herstellungsarbeiten oder der Erhaltungsarbeiten" i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 InvZulG 1999 im Zusammenhang mit Immobilien geht, deren Generalsanierung zwar geplant, die aber nach Durchführung einzelner Arbeiten jahrelang im Stadium eines "Rohbaus" verblieben sind, betraf das Verfahren III R 37/09 allein die Anwendung des Kumulationsverbots gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 und die damit verbundene Frage, wann dieselben Herstellungsarbeiten vorliegen.

  • BFH, 21.02.2019 - III B 34/18

    Neuherstellung eines Gebäudes im Investitionszulagenrecht

    Der BFH habe im Urteil vom 22. Dezember 2011 III R 37/09 (BFHE 236, 179, BStBl II 2013, 182) keine alternative Betrachtung angestellt.

    Der Senat hat im Urteil in BFHE 236, 179, BStBl II 2013, 182, welches das FA als Divergenzurteil zitiert hat, nicht den Rechtssatz aufgestellt, dass auch bei einem Gebäude, bei dem ein Vollverschleiß vorgelegen hatte, für die Annahme einer Neuherstellung die Einfügung neuer, prägender Gebäudeteile erforderlich ist.

  • BFH, 26.07.2012 - III R 72/10

    Änderung eines bestandskräftigen Investitionszulagenbescheids wegen

    b) Hinsichtlich der Abgrenzung zwischen nachträglichen Herstellungsarbeiten und Erhaltungsarbeiten wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Senatsurteil vom 22. Dezember 2011 III R 37/09 (BFHE 236, 179, BFH/NV 2012, 1069 Rz 24 ff.) verwiesen, ebenso für die Frage, ob mehrere Herstellungsarbeiten so ineinandergreifen, dass von einer mangelnden Abgrenzbarkeit ausgegangen werden muss (Senatsurteil in BFHE 236, 179, BFH/NV 2012, 1069 Rz 35 ff.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2013 - 13 K 13080/12

    Investitionszulage nach § 3 InvZulG für das Jahr 1999

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, wonach die im Investitionszulagenrecht verwendeten Begriffe der Herstellung, der Herstellungsarbeiten und der Herstellungskosten den einkommensteuerrechtlichen Begriffsbestimmungen entsprechen (vgl. BFH-Urteile 22. Dezember 2011 III R 37/09, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2012, 1069 und vom 24. Februar 2010 III R 69/07, BFH/NV 2010, 1202 m. w. N.).

    Im Übrigen hat der BFH auch für die vergleichbare Aufzählung in § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 entschieden, dass Erhaltungsarbeiten im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 nicht erfasst werden (BFH-Urteil 22. Dezember 2011 III R 37/09, BFH/NV 2012, 1069).

  • FG Sachsen-Anhalt, 07.10.2021 - 4 K 550/20

    Werbungskostenabzug bei Eigenbedarfskündigung und Zusammenlegung von Wohnungen

    So wurde eine Erweiterung u. a. in folgenden Fällen angenommen: der erstmalige Einbau einer Fahrstuhlanlage in ein bereits bestehendes Gebäude (BFH, Urteil vom 19 September 1995 - IX R 37/93, BStBl II 1996, 131), der Anbau oder die Aufstockung um ein weiteres Geschoss bei einem bereits bestehenden Gebäude (BFH, Urteil vom 9. Mai 1995 - IX R 116/92, BStBl II 1996, 632), das Ersetzen eines Flachdachs durch ein Satteldach (BFH, Urteil vom 15. Mai 2013 - IX R 36/12, BStBl II 2013, 732) oder durch ein Spitzgiebeldach (BFH, Urteil vom 19. Dezember 1995 - IX R 88/93, BFH/NV 1996, 537), der Einbau einer Dachgaube (BFH, Urteil vom 3. Dezember 2002 - IX R 64/99, BStBl II 2003, 590) oder der Anbau eines Balkons an das Gebäude anführen (BFH, Urteil vom 22. Dezember 2011 - III R 37/09, BStBl II 2013, 182).
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