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   BFH, 09.02.2012 - III R 53/10   

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https://dejure.org/2012,8666
BFH, 09.02.2012 - III R 53/10 (https://dejure.org/2012,8666)
BFH, Entscheidung vom 09.02.2012 - III R 53/10 (https://dejure.org/2012,8666)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - III R 53/10 (https://dejure.org/2012,8666)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Kindergeld für ein im Rahmen der Eingliederungshilfe tagsüber teilstationär in einer Werkstatt für behinderte Menschen untergebrachtes Kind

  • openjur.de

    Kindergeld für ein im Rahmen der Eingliederungshilfe tagsüber teilstationär in einer Werkstatt für behinderte Menschen untergebrachtes Kind

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, EStG § 33b Abs 3, EStG § 33b Abs 6 S 3, EStG § 33b Abs 6 S 4, SvEV § 2 Abs 6
    Kindergeld für ein im Rahmen der Eingliederungshilfe tagsüber teilstationär in einer Werkstatt für behinderte Menschen untergebrachtes Kind

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeld für ein im Rahmen der Eingliederungshilfe tagsüber teilstationär in einer Werkstatt für behinderte Menschen untergebrachtes Kind

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG 2002, § 33b Abs 3 EStG 2002, § 33b Abs 6 S 3 EStG 2002, § 33b Abs 6 S 4 EStG 2002, § 2 Abs 6 SvEV
    Kindergeld für ein im Rahmen der Eingliederungshilfe tagsüber teilstationär in einer Werkstatt für behinderte Menschen untergebrachtes Kind

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Kindergeld für ein im Rahmen der Eingliederungshilfe tagsüber teilstationär in einer Werkstatt für behinderte Menschen untergebrachtes Kind

  • rewis.io

    Kindergeld für ein im Rahmen der Eingliederungshilfe tagsüber teilstationär in einer Werkstatt für behinderte Menschen untergebrachtes Kind

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit des zusätzlichen Ansatzes des Behinderten-Pauschbetrags nach § 33b Abs. 3 EStG zu den Leistungen der Eingliederungshilfe als behinderungsbedingter Mehrbedarf im Falle einer teilstationären Unterbringung

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld für ein im Rahmen der Eingliederungshilfe tagsüber teilstationär in einer Werkstatt für behinderte Menschen untergebrachtes Kind

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kindergeld für ein im Rahmen der Eingliederungshilfe tagsüber teilstationär in einer Werkstatt für behinderte Menschen untergebrachtes Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld bei teilstationärer Unterbringung in einer Werkstatt für behinderte Menschen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit des zusätzlichen Ansatzes des Behinderten-Pauschbetrags nach § 33b Abs. 3 EStG zu den Leistungen der Eingliederungshilfe als behinderungsbedingter Mehrbedarf im Falle einer teilstationären Unterbringung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Eigene Mittel eines teilstationär untergebrachten behinderten Kindes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 236, 417
  • NJW 2012, 2142
  • FamRZ 2012, 875
  • DB 2012, 2264
  • BStBl II 2014, 391
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 50/03

    Rückwirkende Änderung des Pflegekindbegriffs gilt auch für Kindergeld -

    Auszug aus BFH, 09.02.2012 - III R 53/10
    Im Fall einer teilstationären Unterbringung kann der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG nicht zusätzlich zu den Leistungen der Eingliederungshilfe als behinderungsbedingter Mehrbedarf angesetzt werden (Bestätigung der BFH-Urteile vom 24. August 2004 VIII R 50/03, BFHE 207, 250, BStBl II 2010, 1052, und VIII R 90/03, BFH/NV 2005, 332).

    aa) Zwar hat der BFH einerseits bereits entschieden, dass auch im Fall einer nur teilstationären Unterbringung der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG nicht zusätzlich zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für die Werkstattunterbringung angesetzt werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2004 VIII R 50/03, BFHE 207, 250, BStBl II 2010, 1052, unter 2.b, und VIII R 90/03, BFH/NV 2005, 332).

    bb) Der BFH hat jedoch andererseits keine Zweifel daran gehabt, dass zusätzlich zu den Aufwendungen für die teilstationäre Unterbringung ein weiterer behinderungsbedingter Mehrbedarf anfällt, da offensichtlich ist, dass ein behindertes Kind mit dem Merkmal "H" während des Aufenthalts in dem Haushalt, in dem es lebt, der Betreuung bedarf und nicht ohne Hilfeleistungen anderer Personen auskommt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 207, 250, BStBl II 2010, 1052, unter 2.c).

    Der BFH hat ebenfalls klargestellt, dass dieser zusätzliche behinderungsbedingte Mehrbedarf nicht nur dann zu berücksichtigen ist, wenn die dafür angefallenen Kosten nachgewiesen werden, sondern dass dieser ggf. nach § 162 der Abgabenordnung zu schätzen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 207, 250, BStBl II 2010, 1052).

  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 90/03

    Behinderungsbedingter Mehrbedarf bei teilstationärer Unterbringung

    Auszug aus BFH, 09.02.2012 - III R 53/10
    Im Fall einer teilstationären Unterbringung kann der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG nicht zusätzlich zu den Leistungen der Eingliederungshilfe als behinderungsbedingter Mehrbedarf angesetzt werden (Bestätigung der BFH-Urteile vom 24. August 2004 VIII R 50/03, BFHE 207, 250, BStBl II 2010, 1052, und VIII R 90/03, BFH/NV 2005, 332).

    aa) Zwar hat der BFH einerseits bereits entschieden, dass auch im Fall einer nur teilstationären Unterbringung der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG nicht zusätzlich zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für die Werkstattunterbringung angesetzt werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2004 VIII R 50/03, BFHE 207, 250, BStBl II 2010, 1052, unter 2.b, und VIII R 90/03, BFH/NV 2005, 332).

  • BFH, 31.08.2006 - III R 71/05

    Kindergeld für volljähriges blindes Kind - Vermutung für behinderungsbedingten

    Auszug aus BFH, 09.02.2012 - III R 53/10
    An dieser Auffassung hält der Senat fest (s. bereits Senatsurteil vom 31. August 2006 III R 71/05, BFHE 214, 544, BStBl II 2010, 1054).
  • BSG, 12.02.2003 - B 9 SB 1/02 R

    Schwerbehindertenrecht - Hilflosigkeit - Merkzeichen H - Hilfebedarf -

    Auszug aus BFH, 09.02.2012 - III R 53/10
    Letzteres ist im Schwerbehindertenausweis einzutragen, wenn der schwerbehinderte Mensch hilflos i.S. des § 33b EStG oder entsprechender Vorschriften ist (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 der auf Grund von § 70 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ergangenen Schwerbehindertenausweisverordnung - Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Februar 2003 B 9 SB 1/02 R, BFH/NV 2004, Beilage 2, 189, mit weiteren Ausführungen zum Ausmaß des Hilfebedarfs).
  • BFH, 12.12.2012 - VI R 101/10

    Kindergeld: Behinderungsbedingter Mehrbedarf eines volljährigen behinderten

    Steht ein behinderungsbedingter Mehrbedarf dem Grunde nach zur Überzeugung des Gerichts fest, ist er bei fehlendem Nachweis der Höhe nach zu schätzen (Bestätigung der BFH-Urteile vom 9. Februar 2012 III R 53/10, BFHE 236, 417; vom 24. August 2004 VIII R 50/03, BFHE 207, 250, BStBl II 2010, 1052; VIII R 90/03, BFH/NV 2005, 332).

    Werden mit einer Behinderung im Zusammenhang stehende Kosten im Wege der Eingliederungshilfe gemäß §§ 53 ff. SGB XII durch einen Sozialleistungsträger übernommen, ist die gewährte Eingliederungshilfe einerseits als Leistung eines Dritten bei den zur Verfügung stehenden eigenen finanziellen Mitteln und andererseits als im Einzelnen nachgewiesener behinderungsbedingter Mehrbedarf zu berücksichtigen (Bestätigung des BFH-Urteils in BFHE 236, 417) .

    aa) Zu den dem behinderten Kind zur Verfügung stehenden eigenen finanziellen Mitteln gehören nicht nur dessen Einkünfte und Bezüge als verfügbares Einkommen, sondern auch Leistungen Dritter, wie etwa solche im Zusammenhang mit der Unterbringung in einer WfbM oder die in der WfbM gewährte Verpflegung; auf die Herkunft der Mittel und ihre Zweckbestimmung kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 2012 III R 53/10, BFHE 236, 417).

    Dazu gehören alle mit einer Behinderung zusammenhängenden außergewöhnlichen wirtschaftlichen Belastungen, etwa Aufwendungen für zusätzliche Wäsche, Unterstützungs- und Hilfeleistungen sowie typische Erschwernisaufwendungen (BFH-Urteil in BFHE 236, 417).

    Steht ein behinderungsbedingter Mehrbedarf dem Grunde nach zur Überzeugung des Gerichts fest, ist er bei fehlendem Nachweis der Höhe nach gemäß § 162 der Abgabenordnung zu schätzen (BFH-Urteile in BFHE 236, 417; in BFHE 207, 250, BStBl II 2010, 1052; in BFH/NV 2005, 332).

    b) Werden mit einer Behinderung im Zusammenhang stehende Kosten im Wege der Eingliederungshilfe gemäß §§ 53 ff. SGB XII durch einen Sozialleistungsträger übernommen, ist die gewährte Eingliederungshilfe einerseits als Leistung eines Dritten bei den zur Verfügung stehenden eigenen finanziellen Mitteln und andererseits als im Einzelnen nachgewiesener behinderungsbedingter Mehrbedarf zu berücksichtigen (BFH-Urteil in BFHE 236, 417).

    Da diese vom Sozialleistungsträger übernommenen Kosten hierdurch bereits in tatsächlicher Höhe als behinderungsbedingter Mehrbedarf erfasst sind, scheidet ihre nochmalige Berücksichtigung durch die in § 33b Abs. 3 EStG festgelegten Behinderten-Pauschbeträge aus (vgl. BFH-Urteile in BFHE 236, 417; in BFHE 207, 250, BStBl II 2010, 1052; in BFH/NV 2005, 332).

    bb) Der Ansatz eines weiteren behinderungsbedingten Mehrbedarfs folgt auch nicht aus den BFH-Urteilen in BFHE 207, 250, BStBl II 2010, 1052; in BFH/NV 2005, 332; in BFHE 236, 417, wonach ein für die Zeit der häuslichen Pflege dem Grunde nach feststehender Mehrbedarf ggf. der Höhe nach geschätzt berücksichtigt werden kann.

  • BFH, 13.04.2016 - III R 28/15

    Kindergeld: Keine Berücksichtigung einer Schmerzensgeldrente bei den finanziellen

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Senatsurteil vom 9. Februar 2012 III R 53/10 (BFHE 236, 417, BStBl II 2014, 391, Rz 11) und dem BFH-Urteil vom 12. Dezember 2012 VI R 101/10 (BFHE 240, 50, BStBl II 2015, 651, Rz 12).
  • BFH, 15.02.2017 - III B 93/16

    Kindergeldanspruch von Eltern für ihre verheirateten behinderten Kinder

    Zu den dem behinderten Kind zur Verfügung stehenden eigenen finanziellen Mitteln gehören nicht nur dessen Einkünfte und Bezüge als verfügbares Einkommen, sondern auch Leistungen Dritter; auf die Herkunft der Mittel und ihre Zweckbestimmung kommt es in diesem Zusammenhang nicht an, soweit diese zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt und geeignet sind (vgl. Senatsurteile vom 13. April 2016 III R 28/15, BFHE 253, 249, BStBl II 2016, 648, Rz 17; vom 9. Februar 2012 III R 53/10, BFHE 236, 417, BStBl II 2014, 391, Rz 11).
  • BFH, 27.11.2019 - III R 28/17

    Kindergeld für behinderte Kinder; keine Berücksichtigung des Kindergelds als

    Im Streitfall ist ein behinderungsbedingter Betreuungsbedarf dadurch nachgewiesen, dass T Eingliederungshilfeleistungen nach §§ 53 ff. SGB XII erhielt (BFH-Urteil vom 09.02.2012 - III R 53/10, BFHE 236, 417, BStBl II 2014, 391, Rz 13).

    bb) Die Eingliederungshilfeleistungen, die --wie oben dargestellt-- nicht nur auf der Bedarfsseite, sondern auch auf der Einnahmenseite zu berücksichtigen sind (BFH-Urteil in BFHE 236, 417, BStBl II 2014, 391, Rz 13).

  • FG Münster, 23.01.2018 - 12 K 4010/16

    Kindergeld - In welchem Zeitraum sind Nachzahlungen zu Kostenbeiträgen für eine

    c) Zu den dem behinderten Kind zur Verfügung stehenden eigenen finanziellen Mitteln gehören nicht nur dessen Einkünfte und Bezüge als verfügbares Einkommen, sondern auch Leistungen Dritter, wie etwa solche im Zusammenhang mit einer Heimunterbringung; auf die Herkunft der Mittel und ihre Zweckbestimmung kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 2012 III R 53/10, BFHE 236, 417).

    Steht ein behinderungsbedingter Mehrbedarf dem Grunde nach zur Überzeugung des Gerichts fest, ist er bei fehlendem Nachweis der Höhe nach gemäß § 162 der Abgabenordnung zu schätzen (BFH-Urteile in BFHE 236, 417; in BFHE 207, 250, BStBl II 2010, 1052; in BFH/NV 2005, 332).

    Werden mit einer Behinderung im Zusammenhang stehende Kosten im Wege der Eingliederungshilfe durch einen Sozialleistungsträger übernommen, ist die gewährte Eingliederungshilfe einerseits als Leistung eines Dritten bei den zur Verfügung stehenden eigenen finanziellen Mitteln und andererseits als im Einzelnen nachgewiesener behinderungsbedingter Mehrbedarf zu berücksichtigen (BFH-Urteil in BFHE 236, 417).

    Da diese vom Sozialleistungsträger übernommenen Kosten hierdurch bereits in tatsächlicher Höhe als behinderungsbedingter Mehrbedarf erfasst sind, scheidet ihre nochmalige Berücksichtigung durch die in § 33b Abs. 3 EStG festgelegten Behinderten-Pauschbeträge aus (vgl. BFH-Urteile in BFHE 236, 417; in BFHE 207, 250, BStBl II 2010, 1052; in BFH/NV 2005, 332).

  • FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 18/11

    Gewährung von Kindergeld für ein behindertes Kind über das 27. Lebensjahr hinaus

    Die Pauschbeträge sind jedoch dann nicht als Mehraufwand anzusetzen, wenn das behinderte Kind teilstationär untergebracht ist und die Kosten hierfür im Rahmen der Eingliederungshilfe vom zuständigen Träger übernommen werden (BFH-Urteil vom 28. August 2004 VIII R 50/03, BFHE 207, 250, BStBl. II 2010, 1052, vom 9. Februar 2012 III R 53/10, BFH/NV 2012, 853).

    Ist jedoch offensichtlich, dass ein (weiterer) behinderungsbedingter Mehrbedarf, z.B. für notwendige Pflegeleistungen im häuslichen Bereich, anfällt, kann dieser mangels Einzelnachweis nach § 162 der Abgabenordnung (AO) geschätzt werden (vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 2012 III R 53/10, a.a.O., m.w.N.).

    Im Gegensatz zu dem vom BFH in der Entscheidung vom 9. Februar 2012 ( III R 53/10, a.a.O) zu beurteilenden Sachverhalt ist im Streitfall keine Behinderung mit einem Merkmal "H" gegeben, welche weitere Hilfeleistungen außerhalb der teilstationären Unterbringung offensichtlich erscheinen lässt.

    Hierzu gehören nicht nur dessen Einkünfte und Bezüge als verfügbares Einkommen, sondern auch Leistungen Dritter, wie beispielsweise die Kosten der Unterbringung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (Eingliederungshilfe - vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 2012 III R 53/10, BFH/NV 2012, 853).

  • BFH, 27.10.2021 - III R 19/19

    Kindergeld; Feststellung der Fähigkeit volljähriger behinderter Kinder zum

    Der Verpflegungswert ist als Sachbezug nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu bewerten (Senatsurteil vom 09.02.2012 - III R 53/10, BFHE 236, 417, BStBl II 2014, 391, Rz 13).
  • BFH, 20.04.2023 - III R 7/21

    Kindergeld; Opferrente als Bezug eines behinderten volljährigen Kindes

    Denn --anders als in der von der Familienkasse angestellten Berechnung-- wäre im Streitfall dann auch als behinderungsbedingter Mehrbedarf ein Betrag in Höhe der Rente anzusetzen, wie dies z.B. auch bei der Eingliederungshilfe (Senatsurteil vom 09.02.2012 - III R 53/10, BFHE 236, 417, BStBl II 2014, 391) oder dem Pflegegeld (Senatsurteil vom 20.10.2022 - III R 13/21, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2023, 941) geschieht.
  • BFH, 17.10.2013 - III R 23/13

    Abzweigung von Kindergeld an Grundsicherungsträger bei einem teilstationär

    Insoweit hat der Senat bereits entschieden, dass zur Ermittlung des Mehrbedarfs im Fall einer teilstationären Unterbringung zwar nicht zusätzlich zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für die Werkstattunterbringung der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG angesetzt werden kann (Senatsurteil vom 9. Februar 2012 III R 53/10, BFHE 236, 417, m.w.N.).
  • FG Hessen, 21.09.2017 - 12 K 2289/13

    § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG

    Die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Februar 2012 III R 53/10, Bundessteuerblatt (BStBl) II 2014, 391, und vom 12. Dezember 2012 VI R 101/10, BStBl II 2015, 651, bezögen sich auf Sachverhalte, in denen das Kind auf Kosten des Sozialamts in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt war, sodass diese vorliegend nicht einschlägig seien.

    Die Dienstanweisung steht insoweit auch im Einklang mit der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, wie sie in den Urteilen vom 9. Februar 2012 III R 53/10 und vom 12. Dezember 2012 VI R 101/10 zum Ausdruck kommt.

  • BFH, 17.10.2013 - III R 24/13

    Abzweigung von Kindergeld an Grundsicherungsträger bei einem teilstationär

  • BFH, 20.10.2022 - III R 13/21

    Kindergeldanspruch für ein volljähriges behindertes Kind; Pflegegeld;

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2021 - 3 K 126/20

    Kindergeld für volljähriges behindertes Kind - Einzusetzende finanzielle Mittel

  • FG Baden-Württemberg, 23.09.2014 - 11 K 419/13

    Keine Ungleichbehandlung behinderter Kinder durch § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG

  • FG Düsseldorf, 23.05.2013 - 14 K 2164/11

    Kindergeld: Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum

  • FG Niedersachsen, 03.09.2020 - 1 K 129/17

    Aspruch der Mutter eines behinderten Kindes auf Zahlung von Kindergeld nach

  • FG Nürnberg, 25.02.2021 - 4 K 392/19

    Kindergeld für ein behindertes Kind

  • FG Niedersachsen, 16.08.2013 - 2 K 87/13

    Überprüfung der Einkünfte bei einem verheirateten Kind in Ausbildung bzgl. der

  • FG Niedersachsen, 20.07.2021 - 12 K 226/20

    Aufhebung der Festsetzung von Kindergeld für ein volljähriges Kind mit einer

  • FG Saarland, 13.11.2013 - 2 K 1224/13

    Kein Anspruch auf Kindergeld für behindertes Kind mit Einkünften über dem

  • FG Hamburg, 06.01.2022 - 1 K 50/20

    Kindergeld: Berücksichtigung von Blindengeld und Blindenhilfe als

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