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   BFH, 21.06.2012 - IV R 1/08   

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BFH, 21.06.2012 - IV R 1/08 (https://dejure.org/2012,18336)
BFH, Entscheidung vom 21.06.2012 - IV R 1/08 (https://dejure.org/2012,18336)
BFH, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - IV R 1/08 (https://dejure.org/2012,18336)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Teilentgeltliche Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft im Jahr 1999 - Entnahme - Keine Buchwertfortführung - Rückwirkungsverbot - Wegfall eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand der ...

  • openjur.de

    Teilentgeltliche Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft im Jahr 1999; Entnahme; Keine Buchwertfortführung; Rückwirkungsverbot; Wegfall eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand der Rechtslage

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 1, EStG § 6 Abs 5, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, EStG § 52 Abs 16 S 11
    Teilentgeltliche Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft im Jahr 1999 - Entnahme - Keine Buchwertfortführung - Rückwirkungsverbot - Wegfall eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand der ...

  • Bundesfinanzhof

    Teilentgeltliche Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft im Jahr 1999 - Entnahme - Keine Buchwertfortführung - Rückwirkungsverbot - Wegfall eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 EStG 1997 vom 24.03.1999, § 6 Abs 5 EStG 1997 vom 24.03.1999, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 EStG 1997, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Teilentgeltliche Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft im Jahr 1999 - Entnahme - Keine Buchwertfortführung - Rückwirkungsverbot - Wegfall eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand der ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Teilentgeltliche Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft

  • rewis.io

    Teilentgeltliche Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft im Jahr 1999 - Entnahme - Keine Buchwertfortführung - Rückwirkungsverbot - Wegfall eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1 S. 1; EStG § 1999 § 6 Abs. 5 S. 3
    Aufdeckung stiller Reserven bei teilentgeltlicher Übertragung eines Grundstücks in das Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft; Berücksichtigung eines Gewinns aus der Übertragung eines Grundstücks bei der Ermittlung der Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb

  • datenbank.nwb.de

    Teilentgeltliche Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft im Jahr 1999

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilentgeltliche Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Schwester-PersGes. im Jahr 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufdeckung stiller Reserven bei teilentgeltlicher Übertragung eines Grundstücks in das Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft; Berücksichtigung eines Gewinns aus der Übertragung eines Grundstücks bei der Ermittlung der Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb

  • beck.de (Kurzmitteilung)

    Teilentgeltliche Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft im Jahr 1999

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Überführung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG im VZ 1999

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Klagerücknahme im Streit um die Trennungstheorie

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Rückwirkung ohne Ende - Rückwirkende Abschaffung des Mitunternehmererlasses verfassungsgemäß?

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 237, 503
  • BB 2012, 2042
  • DB 2012, 1598
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03

    Entgangene Einnahmen

    Auszug aus BFH, 21.06.2012 - IV R 1/08
    Nach Veröffentlichung der BVerfG-Beschlüsse vom 7. Juli 2010  2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06 (BVerfGE 127, 31), 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 (BVerfGE 127, 1) und 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 (BVerfGE 127, 61) haben sich die Beteiligten mit einer Aufnahme des Verfahrens einverstanden erklärt.

    Darin liegt auch nach der neuesten Rechtsprechung des BVerfG eine sog. unechte Rückwirkung (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 127, 1; in BVerfGE 127, 31, sowie in BVerfGE 127, 61), weil die belastende Rechtswirkung der Neuregelung mit Entstehen der Einkommensteuer am Ende des Jahres 1999 an den vor der Verkündung verwirklichten Übertragungsvorgang anknüpft.

    Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 127, 1; in BVerfGE 127, 31, und in BVerfGE 127, 61).

    Deshalb können Steuerpflichtige regelmäßig nicht mehr darauf vertrauen, das gegenwärtig geltende Recht werde auch im Folgejahr unverändert fortbestehen (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 127, 31, Rz 74).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus BFH, 21.06.2012 - IV R 1/08
    Nach Veröffentlichung der BVerfG-Beschlüsse vom 7. Juli 2010  2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06 (BVerfGE 127, 31), 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 (BVerfGE 127, 1) und 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 (BVerfGE 127, 61) haben sich die Beteiligten mit einer Aufnahme des Verfahrens einverstanden erklärt.

    Darin liegt auch nach der neuesten Rechtsprechung des BVerfG eine sog. unechte Rückwirkung (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 127, 1; in BVerfGE 127, 31, sowie in BVerfGE 127, 61), weil die belastende Rechtswirkung der Neuregelung mit Entstehen der Einkommensteuer am Ende des Jahres 1999 an den vor der Verkündung verwirklichten Übertragungsvorgang anknüpft.

    Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 127, 1; in BVerfGE 127, 31, und in BVerfGE 127, 61).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05

    Beteiligungsquote

    Auszug aus BFH, 21.06.2012 - IV R 1/08
    Nach Veröffentlichung der BVerfG-Beschlüsse vom 7. Juli 2010  2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06 (BVerfGE 127, 31), 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 (BVerfGE 127, 1) und 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 (BVerfGE 127, 61) haben sich die Beteiligten mit einer Aufnahme des Verfahrens einverstanden erklärt.

    Darin liegt auch nach der neuesten Rechtsprechung des BVerfG eine sog. unechte Rückwirkung (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 127, 1; in BVerfGE 127, 31, sowie in BVerfGE 127, 61), weil die belastende Rechtswirkung der Neuregelung mit Entstehen der Einkommensteuer am Ende des Jahres 1999 an den vor der Verkündung verwirklichten Übertragungsvorgang anknüpft.

    Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 127, 1; in BVerfGE 127, 31, und in BVerfGE 127, 61).

  • BFH, 11.12.2001 - VIII R 58/98

    Buchwertfortführung bei Einbringung in Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 21.06.2012 - IV R 1/08
    Räumt eine Personengesellschaft ihrem Gesellschafter als Gegenleistung für die Übertragung eines Wirtschaftsguts eine Forderung ein, ist dieser Vorgang nicht anders als im Fall der Übernahme einer Verbindlichkeit des Gesellschafters durch die Gesellschaft als ein entgeltliches Geschäft zwischen Gesellschafter und Gesellschaft zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617, m.w.N.; zur Übernahme von Verbindlichkeiten BFH-Urteil vom 11. Dezember 2001 VIII R 58/98, BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420, m.w.N.).

    dd) Der hier vertretenen Auslegung steht das BFH-Urteil in BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420 nicht entgegen.

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus BFH, 21.06.2012 - IV R 1/08
    Ein Gewerbetreibender kann die Buchwerte der Wirtschaftsgüter seines Betriebsvermögens fortführen, wenn er nach Einstellung der werbenden Tätigkeit den Betrieb im Ganzen als geschlossenen Organismus oder zumindest alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs verpachtet (grundlegend Urteil des Großen Senats des BFH vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124, seither ständige Rechtsprechung).
  • FG Düsseldorf, 26.10.2007 - 18 K 621/04

    Möglichkeit der steuerneutralen Übertragung eines Wirtschaftsgutes aus dem

    Auszug aus BFH, 21.06.2012 - IV R 1/08
    Das Urteil des Finanzgerichts ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1110 abgedruckt.
  • BFH, 21.10.1976 - IV R 210/72

    Gesellschafter einer KG - Privatvermögen - Übertragung einer Beteiligung an

    Auszug aus BFH, 21.06.2012 - IV R 1/08
    Als Einräumung einer Forderung ist auch anzusehen, wenn die Personengesellschaft dem Gesellschafter als Gegenleistung für die Übertragung des Wirtschaftsguts eine Gutschrift auf einem Gesellschafterkonto erteilt, das jederzeit fällige Forderungen und damit aus der Sicht der Gesellschaft Fremdkapital ausweist (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1976 IV R 210/72, BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145).
  • BFH, 19.02.1991 - VIII R 65/89

    Vom Gesellschafter einer Personengesellschaft für Bauherrenmodell überlassenen

    Auszug aus BFH, 21.06.2012 - IV R 1/08
    Dies sind insbesondere solche Wirtschaftsgüter, die ein Mitunternehmer der Mitunternehmerschaft zur Nutzung für deren gewerbliche Tätigkeit überlässt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Februar 1991 VIII R 65/89, BFHE 164, 315, BStBl II 1991, 789), und zwar unabhängig davon, ob die Wirtschaftsgüter für die Zwecke der Mitunternehmerschaft notwendig sind (BFH-Urteile vom 23. Mai 1991 IV R 94/90, BFHE 164, 540, BStBl II 1991, 800; vom 13. Oktober 1998 VIII R 46/95, BFHE 187, 425, BStBl II 1999, 357, unter II.2.b der Gründe, und vom 17. Dezember 2008 IV R 65/07, BFHE 224, 91, BStBl II 2009, 371).
  • BFH, 23.05.1991 - IV R 94/90

    Notwendiges Sonderbetriebsvermögen auch bei Untervermietung durch die

    Auszug aus BFH, 21.06.2012 - IV R 1/08
    Dies sind insbesondere solche Wirtschaftsgüter, die ein Mitunternehmer der Mitunternehmerschaft zur Nutzung für deren gewerbliche Tätigkeit überlässt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Februar 1991 VIII R 65/89, BFHE 164, 315, BStBl II 1991, 789), und zwar unabhängig davon, ob die Wirtschaftsgüter für die Zwecke der Mitunternehmerschaft notwendig sind (BFH-Urteile vom 23. Mai 1991 IV R 94/90, BFHE 164, 540, BStBl II 1991, 800; vom 13. Oktober 1998 VIII R 46/95, BFHE 187, 425, BStBl II 1999, 357, unter II.2.b der Gründe, und vom 17. Dezember 2008 IV R 65/07, BFHE 224, 91, BStBl II 2009, 371).
  • BFH, 03.05.1993 - GrS 3/92

    Verlustabzug nach § 10a GewStG entfällt, soweit der Verlust auf ausgeschiedene

    Auszug aus BFH, 21.06.2012 - IV R 1/08
    aa) Der Gesellschafter einer Personengesellschaft kann Wirtschaftsgüter aus seinem Sonderbetriebsvermögen an die Gesellschaft wie ein fremder Dritter entgeltlich veräußern (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Mai 1993 GrS 3/92, BFHE 171, 246, BStBl II 1993, 616, unter C.III.6.a cc; BFH-Urteile vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94, BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684, und vom 11. Dezember 1997 IV R 28/97, BFH/NV 1998, 836).
  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 25/94

    Einlage einer wertgeminderten wesentlichen Beteiligung mit den höheren

  • BFH, 11.12.1997 - IV R 28/97

    Steuerliche Berücksichtigung der Übertragung des eigenbetrieblich genutzten

  • BFH, 13.10.1998 - VIII R 46/95

    Sonderbetriebsvermögen II bei einer Besitzpersonengesellschaft

  • BFH, 26.06.2007 - IV R 29/06

    Finanzierungskosten für Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen sind

  • BFH, 24.01.2008 - IV R 37/06

    Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine gewerbliche

  • BFH, 17.12.2008 - IV R 65/07

    Betriebsaufspaltung: Voraussetzungen für die Einordnung des Grundstücks eines

  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13

    § 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz

    Auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen den Sonderbetriebsvermögen verschiedener Mitunternehmer innerhalb einer Mitunternehmerschaft (vgl. BFHE 168, 521 m.w.N.), zwischen Gesamthandsvermögen und Sonderbetriebsvermögen innerhalb einer Mitunternehmerschaft (vgl. BFHE 184, 63 ; 193, 116 ) oder zwischen Sonderbetriebsvermögen und Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft (so wohl BFHE 164, 260 ; 228, 486 ; offenlassend BFHE 237, 503 ; dazu Düll/Fuhrmann/Eberhard, DStR 2000, S. 1713 ) sowie Übertragungen zwischen dem Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und dem Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers (vgl. BFHE 79, 264 ; 119, 285 ; 192, 516 m.w.N.) wurden von der Rechtsprechung zum Buchwert zugelassen.

    Vor diesem Hintergrund wird die Überführung allgemein als Transfer ohne einen (zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen) Rechtsträgerwechsel verstanden, während eine Übertragung mit einem solchen Rechtsträgerwechsel verbunden ist (vgl. BFHE 237, 503 ; 238, 135 ; 246, 413 ; Krumm, in: Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, § 6 EStG Rn. 1844 ; Niehus/Wilke, in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 6 EStG Rn. 1526 ).

  • BFH, 19.03.2014 - X R 28/12

    Teilentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter: Beitrittsaufforderung an

    Die Trennungstheorie sei von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich aufgegeben worden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juni 2012 IV R 1/08, BFHE 237, 503, und vom 19. September 2012 IV R 11/12, BFHE 239, 76).

    Derartige Darlehensforderungen stellen nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Gegenleistung dar (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 2001 VIII R 58/98, BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420, unter B.I.3.b bb bbb; vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617, unter II.2.a; in BFHE 237, 503, unter II.b aa, und vom 18. September 2013 X R 42/10, BFHE 242, 489, unter II.2.).

    (1) Dabei ist auch nach der Rechtsprechung des IV. Senats die Übernahme einer Verbindlichkeit --außerhalb des Anwendungsbereichs der Einheitstheorie-- als Entgelt anzusehen (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1997 IV R 28/97, BFH/NV 1998, 836, unter II.2.a; in BFHE 237, 503, unter II.b aa, und in BFHE 239, 76, unter 1.a).

    (3) Im Fall des BFH-Urteils in BFHE 237, 503 übertrug der Kläger ein Grundstück mit hohen stillen Reserven von seinem Sonderbetriebsvermögen bei der einen Personengesellschaft in das Gesamthandsvermögen einer anderen Personengesellschaft, an der er beteiligt war.

    aa) Vor Bekanntwerden der Entscheidungen des IV. Senats in BFHE 237, 503 und BFHE 239, 76 folgte ein wohl leicht überwiegender Teil der Literatur der von der Finanzverwaltung vertretenen strengen Trennungstheorie, zumeist allerdings ohne eigene Begründung (van Lishaut, DB 2000, 1784, 1786, und DB 2001, 1519, 1520; Brandenberg, FR 2000, 1182, 1185; DStZ 2002, 551, 558, und Steuerberatung 2012, 145, 150; Kloster/Kloster, GmbHR 2000, 1129, 1132, und GmbHR 2002, 717, 726; Kölpin, Steuern und Bilanzen 2001, 322; Dötsch, HFR 2002, 513; Röhner, Der Steuerberater --StB-- 2003, 206; Niehus/Wilke, FR 2005, 1012, 1015, und in Herrmann/Heuer/Raupach, § 6 EStG Rz 1453; Jäschke, GmbHR 2012, 601, 602; ohne eigene Stellungnahme die als "herrschende Ansicht" bezeichnete Verwaltungsauffassung wiedergebend Strahl, Kölner Steuer-Dialog --KÖSDI-- 2001, 12802, 12806, und FR 2005, 797; Rogall/Gerner, Unternehmensbesteuerung --Ubg-- 2012, 81, 84).

    bb) In der Literatur wird teilweise vertreten, die Anwendung der modifizierten Trennungstheorie führe auf der Seite des Erwerbers zu Problemen, weil der Buchwert bereits beim entgeltlichen Teil des Geschäfts verbraucht werde und der --eine Entnahme darstellende-- unentgeltliche Teil des Geschäfts daher mit 0 EUR bewertet werden müsse, was der in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG getroffenen Regelung widerspreche (so Demuth, BeSt 2012, 33, 34; EStB 2012, 457, 459, und in Demuth/Eisgruber, DStR 2012, Beihefter zu Heft 49, S. 135, 147; Stahl, BeSt 2013, 3, 4).

    Dementsprechend meint ein Teil der Literatur, die vom IV. Senat aufgestellten Grundsätze seien ohne Weiteres auch auf teilentgeltliche Veräußerungen steuerverstrickter Wirtschaftsgüter des Privatvermögens anzuwenden (so Demuth, BeSt 2012, 33, 34; EStB 2012, 457, 459, und in Demuth/Eisgruber, DStR 2012, Beihefter zu Heft 49, S. 135, 146; Dornheim, Ubg 2012, 618, 622; a.A. Stahl, BeSt 2013, 3, 4).

  • BFH, 10.04.2013 - I R 80/12

    BVerfG-Vorlage: Fehlende Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen

    Die Entnahme i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG 1997 wird nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG 1997 mit dem Teilwert bewertet bzw. bei einer den Teilwert nicht erreichenden Gegenleistung mit der Differenz zwischen der Gegenleistung und dem Teilwert (BFH-Urteile vom 21. Juni 2012 IV R 1/08, BFHE 237, 503; vom 19. September 2012 IV R 11/12, BFHE 239, 76; Prinz/Hütig, DB 2012, 2597, 2600 f.; Wendt, BFH/PR 2012, 299, 300; derselbe, BFH/PR 2012, 387; Wittwer, DStR 2012, 1503).

    Die Vorschrift stellt eine Bewertungsvorschrift dar, die als speziellere Norm § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG 1997 vorgeht und in den benannten Fällen ausnahmsweise eine Fortführung der Buchwerte zulässt (BFH-Urteile in BFHE 237, 503; in BFHE 239, 76; s. auch Gosch, DStR 2010, 1173, 1175; Wehrheim/ Nickel, BB 2006, 1361, 1363 f.).

  • BFH, 19.09.2012 - IV R 11/12

    Keine Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem

    Übernimmt die Personengesellschaft im Zusammenhang mit der Übertragung des Wirtschaftsguts eine Verbindlichkeit des Gesellschafters, ist darin ein Entgelt zu sehen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juni 2012 IV R 1/08, BFH/NV 2012, 1536, BFHE 237, 503, m.w.N.; vom 11. Dezember 2001 VIII R 58/98, BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420).

    Der Senat versteht die Norm als eine Bewertungsvorschrift für die dort genannten Wirtschaftsguttransfers, die im Fall der Unentgeltlichkeit für die dadurch ggf. verwirklichte Entnahme eine Bewertung mit dem Buchwert anordnet (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 1536, unter II.b cc (1)).

  • BFH, 27.10.2015 - X R 28/12

    Vorlage an den Großen Senat des BFH zur Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei

    Dieser hat mit Beschluss vom 6. Mai 2015 geantwortet, dass er an seiner in den Urteilen vom 21. Juni 2012 IV R 1/08 (BFHE 237, 503) und vom 19. September 2012 IV R 11/12 (BFHE 239, 76) geäußerten Meinung festhalte.

    Lediglich die modifizierte Trennungstheorie in der Variante der "modifizierten Trennungstheorie mit Verlustbeitrag" könnte diese Korrespondenz gefährden (vgl. Demuth, BeSt 2012, 33, 34; Demuth, EStB 2012, 457, 459; Stahl, BeSt 2013, 3, 4; Dornheim, DStZ 2013, 397, 402; Levedag, GmbHR 2013, 673, 680; Dornheim FR 2014, 869, 873).

  • BFH, 12.12.2023 - IX R 15/23

    Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG bei teilentgeltlicher Übertragung eines

    Hiergegen legten die Kläger Einspruch ein und verwiesen auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Anwendung der sogenannten modifizierten Trennungstheorie bei teilentgeltlicher Übertragung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens unter Beteiligung von Mitunternehmerschaften (BFH-Urteile vom 21.06.2012 - IV R 1/08, BFHE 237, 503 und vom 19.09.2012 - IV R 11/12, BFHE 239, 76).
  • BFH, 22.10.2013 - X R 14/11

    Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und

    cc) Dem stehen die BFH-Urteile vom 21. Juni 2012 IV R 1/08 (BFHE 237, 503) und vom 19. September 2012 IV R 11/12 (BFHE 239, 76) nicht entgegen, da sie zu spezifischen Fragestellungen bei der teilentgeltlichen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern im Rahmen (fortbestehender) Mitunternehmerschaften ergangen sind.
  • FG Düsseldorf, 23.02.2016 - 10 K 2708/15

    Vornahme einer Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) auf die

    Die Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft, an der er beteiligt ist, gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, wie sie im Streitfall hinsichtlich der Grundstücke vorliegt, stellt ein entgeltliches Geschäft dar, bei dem es zu einem Rechtsträgerwechsel kommt (BFH-Urteile vom 11.12.2001 VIII R 58/98, BStBl II 2002, 420, und vom 21.06.2012 IV R 1/08, BFH/NV 2012, 1536).
  • BFH, 20.12.2012 - IV B 12/12

    Bandbreitenrechtsprechung nicht auf die Ermittlung des Teilwerts übertragbar -

    Die Entnahme wird nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) mit dem Teilwert bewertet, bzw. bei einer den Teilwert nicht erreichenden Gegenleistung mit der Differenz zwischen der Gegenleistung und dem Teilwert (BFH-Urteil vom 21. Juni 2012 IV R 1/08, BFHE 237, 503).

    Verkauft die Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) dem Gesellschafter (Mitunternehmer) das Wirtschaftsgut unter dem erzielbaren Marktpreis, so liegt in Höhe der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Marktpreis eine (verdeckte) Entnahme des Gesellschafters vor (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 6. August 1985 VIII R 280/81, BFHE 144, 386, BStBl II 1986, 17; vom 25. Juli 2000 VIII R 46/99, BFHE 192, 516, und in BFHE 237, 503, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 16.12.2015 - IV R 18/12

    § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG 1999 als eigenständiger Besteuerungstatbestand -

    Dies findet seine Stütze in den Gesetzesmaterialien, aus denen sich ergibt, dass die steuerneutrale Übertragung nach dem sog. Mitunternehmererlass (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 1977 IV B 2 -S 2241- 231/77, BStBl I 1978, 8) abgeschafft werden sollte (Begründung zum Gesetzentwurf, BTDrucks 14/23, S. 172 f.), und dass an diesem Ziel auch im Verlauf der Beratungen über das StEntlG 1999/2000/2002 und der dabei vorgenommenen Änderungen am Entwurf des § 6 EStG festgehalten wurde (Bericht des Finanzausschusses, BTDrucks 14/443, S. 24; s. bereits BFH-Urteil vom 21. Juni 2012 IV R 1/08, BFHE 237, 503, Rz 28).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2023 - 2 K 1617/19

    Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG bei teilentgeltlicher Übertragung von Anteilen

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.02.2013 - 6 K 6228/08

    Keine Ermittlung des Verkehrswerts eines vom Gesellschafter auf die

  • BFH, 07.02.2013 - IV R 33/12

    Zurückweisung der Revision bei Sachurteil des FG trotz fehlender

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.06.2023 - 2 K 1826/20

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlicher Übertragung von

  • FG Niedersachsen, 15.12.2022 - 1 K 88/19

    Abwärme; Biogasanlage; Blockheizkraftwerk; Buchwertfortführung; Entnahme;

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