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   BFH, 13.06.2012 - VI R 47/11   

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https://dejure.org/2012,27959
BFH, 13.06.2012 - VI R 47/11 (https://dejure.org/2012,27959)
BFH, Entscheidung vom 13.06.2012 - VI R 47/11 (https://dejure.org/2012,27959)
BFH, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - VI R 47/11 (https://dejure.org/2012,27959)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb des Kunden - Definition: Reisekosten

  • openjur.de

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb des Kunden; Definition: Reisekosten

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 3 Nr 16, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1
    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb des Kunden - Definition: Reisekosten

  • Bundesfinanzhof

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb des Kunden - Definition: Reisekosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Nr 16 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG 2002, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002
    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb des Kunden - Definition: Reisekosten

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb des Kunden – Definition: Reisekosten

  • Betriebs-Berater

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb des Kunden

  • rewis.io

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb des Kunden - Definition: Reisekosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb des Kunden

  • datenbank.nwb.de

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb des Kunden

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb des Kunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der längerfristige Einsatz im Betrieb des Kunden

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb des Kunden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz beim Kunden

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb des Kunden

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb des Kunden

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Längerfristiger Einsatz beim gleichen Kunden - keine regelmäßige Arbeitsstätte

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb des Kunden

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 238, 53
  • NZA 2012, 1210
  • BB 2012, 2465
  • DB 2012, 2199
  • BStBl II 2013, 169
  • NZA-RR 2012, 652
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 34/04

    Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung, auswärtiger Unterkunft und

    Auszug aus BFH, 13.06.2012 - VI R 47/11
    Der Bezug einer Unterkunft am Ort der Auswärtstätigkeit begründet keine doppelte Haushaltsführung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Mai 2005 VI R 34/04, BFHE 209, 527, BStBl II 2005, 793; Schmidt/Loschelder, EStG, 31. Aufl., § 9 Rz 141).
  • BFH, 04.06.2008 - I R 30/07

    Keine Begründung einer Betriebsstätte durch bloßes Tätigwerden in den Räumen des

    Auszug aus BFH, 13.06.2012 - VI R 47/11
    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Arbeitgeber in der Betriebsstätte des Kunden über eine eigene betriebliche Einrichtung (Betriebsstätte, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 4. Juni 2008 I R 30/07, BFHE 222, 14, BStBl II 2008, 922) verfügt.
  • BFH, 17.06.2010 - VI R 35/08

    Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer - Verpflegungsmehraufwand

    Auszug aus BFH, 13.06.2012 - VI R 47/11
    Das ist regelmäßig im Betrieb des Arbeitgebers oder im Zweigbetrieb der Fall, nicht aber bei der Tätigkeitsstätte in einer betrieblichen Einrichtung des Kunden des Arbeitgebers (s. etwa Senatsurteile vom 9. Februar 2012 VI R 22/10, BFHE 236, 426; vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38; VI R 58/09, BFHE 234, 155, BStBl II 2012, 34; vom 17. Juni 2010 VI R 35/08, BFHE 230, 147, BStBl II 2010, 852).
  • FG Niedersachsen, 30.11.2016 - 9 K 130/16

    Einkommensteuerliche Zuordnung der betrieblichen Einrichtung des Entleihers die

    Im Unterschied zu den Outsourcing-Fällen und den Fällen, in denen der Arbeitnehmer dauerhaft beim Kunden tätig wird (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juni 2012, VI R 47/11, BStBl II 2013, 169), hält das BMF diese Rechtsprechung zu Leiharbeitnehmern erkennbar nicht für überholt.
  • BFH, 22.10.2014 - X R 13/13

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei den Gewinneinkünften

    Dies soll selbst dann gelten, wenn der Arbeitnehmer jahrzehntelang ausschließlich in derselben Einrichtung des Kunden des Arbeitgebers tätig wird (vgl. den Sachverhalt zum BFH-Urteil vom 13. Juni 2012 VI R 47/11, BFHE 238, 53, BStBl II 2013, 169).
  • FG Saarland, 24.05.2017 - 2 K 1082/14

    Steuerfreiheit von Fahrtkostenerstattungen - Anforderungen an die

    Bei den Reisekostenerstattungen handelt es sich - ungeachtet der Frage nach deren Steuerfreiheit - eindeutig um Einnahmen der Arbeitnehmer, die diesen "aus dem Dienstverhältnis" zugeflossen sind (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 LStDV; s.a. BFH vom 13. Juni 2012 VI R 47/11, BStBl II 2013, 169).
  • BFH, 21.03.2013 - VI R 42/12

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim

    Das FG wird deshalb zu prüfen haben, ob die E GmbH in F eine betriebliche Einrichtung (bei der Konzernmutter, vgl. BFH-Urteil vom 13. Juni 2012 VI R 47/11, BFHE 238, 53, BStBl II 2013, 169) vorgehalten hat und in welchem qualitativen Umfang der Kläger dort tätig geworden ist.
  • BFH, 10.04.2014 - VI R 11/13

    Auswärtstätigkeit im Ausland - Werbungskostenabzug - Abgrenzung zwischen

    b) Der Bezug einer Unterkunft am Ort der Auswärtstätigkeit begründet keine doppelte Haushaltsführung (Senatsurteil vom 13. Juni 2012 VI R 47/11, BFHE 238, 53, BStBl II 2013, 169; Schmidt/Loschelder, EStG, 32. Aufl., § 9 Rz 141).
  • FG Niedersachsen, 30.10.2015 - 9 K 105/12

    Ermittlung beruflich veranlasster Übernachtungskosten eines auswärtstätigen

    Zu den Werbungkosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören auch die im Gesetz nicht definierten Reisekosten, insbesondere die anlässlich einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehenden Übernachtungs-, Übernachtungsneben- bzw. Reisenebenkosten (BFH-Urteil vom 13. Juni 2012 VI R 47/11, BFHE 238, 53, BStBl II 2013, 169).

    Der Bezug einer Unterkunft am Ort der Auswärtstätigkeit begründet keine doppelte Haushaltsführung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG (BFH-Urteil vom 13. Juni 2012 VI R 47/11, BFHE 238, 53, BStBl II 2013, 169).

  • BFH, 08.08.2013 - VI R 72/12

    Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung

    a) Eine Auswärtstätigkeit liegt u.a. vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG) beruflich tätig wird (Senatsurteile vom 15. Mai 2013 VI R 41/12, BStBl II 2013, 704; vom 13. Juni 2012 VI R 47/11, BFHE 238, 53, BStBl II 2013, 169; in BFHE 221, 35, BStBl II 2008, 825; in BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782; in BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785; R 9.4 Abs. 2 Satz 1 LStR); dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer seiner Berufstätigkeit vorübergehend längerfristig an einer anderen betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers nachgeht (§ 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Sätze 1 ff. EStG).
  • FG Düsseldorf, 14.01.2013 - 11 K 3180/11

    Zur steuerlichen Behandlung von Expatriates

    Dies ist im Regelfall die dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nachhaltig, fortdauernd und immer wieder aufsucht (vgl. BFH-Urteile vom 09.02.2012 VI R 22/10, BFHE 236, 426 und vom 13.06.2012 VI R 47/11, DStR 2012, 1287 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Entsprechendes trifft auf einen Arbeitnehmer zu, der vorübergehend ausschließlich am Betriebssitz eines Kunden für seinen Arbeitgeber (vgl. BFH-Urteil vom 13.06.2012 VI R 47/11, DStR 2012, 1287) oder im Rahmen eines Outsourcing tätig ist (vgl. BFH-Urteil vom 09.02.2012 VI R 22/10, BStBl II 2012, 827).

    Eine Auswärtstätigkeit ist eine vorübergehende berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte eines Arbeitnehmers (vgl. BFH-Urteil vom 13.06.2012 VI R 47/11, DStR 2012, 1287; R 37 LStR 2007).

  • BFH, 08.08.2013 - VI R 27/12

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 08. 08. 2013 VI R 72/12 - Keine

    aa) Eine Auswärtstätigkeit liegt u.a. vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG) beruflich tätig wird (Senatsurteile vom 15. Mai 2013 VI R 41/12, BStBl II 2013, 704; vom 13. Juni 2012 VI R 47/11, BFHE 238, 53, BStBl II 2013, 169; in BFHE 221, 35, BStBl II 2008, 825; in BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782; in BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785); dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer seiner Berufstätigkeit vorübergehend längerfristig an einer anderen betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers nachgeht.
  • BFH, 24.09.2013 - VI R 51/12

    Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei wiederholter befristeter Zuweisung des

    a) Eine Auswärtstätigkeit liegt u.a. vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte beruflich tätig wird (Senatsurteile vom 15. Mai 2013 VI R 41/12, BFHE 241, 378, BStBl II 2013, 704; vom 13. Juni 2012 VI R 47/11, BFHE 238, 53, BStBl II 2013, 169; in BFHE 221, 35, BStBl II 2008, 825; in BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785; R 9.4 Abs. 2 Satz 1 der Lohnsteuer-Richtlinien --LStR--); dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer seiner Berufstätigkeit vorübergehend längerfristig an einer anderen betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers nachgeht.
  • BFH, 03.07.2018 - VI R 55/16

    Schätzung des beruflich veranlassten Anteils von Übernachtungskosten bei einer

  • FG Köln, 20.12.2012 - 11 K 2001/11

    Regelmäßige Arbeitsstätte, Verpflegungsmehraufwand, Reinigungskosten

  • FG Düsseldorf, 19.02.2013 - 10 K 829/11

    Fahrten eines Unternehmers zwischen der Wohnung und einer Einrichtung eines

  • BFH, 08.08.2013 - VI R 59/12

    Regelmäßige Arbeitsstätte nach unbefristeter Versetzung

  • BFH, 21.03.2018 - XI B 113/17

    Keine Anwendung des Art. 13 MwStSystRL auf eine beliehene GmbH, die von der

  • BFH, 10.03.2015 - VI R 87/13

    Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten eines Lokomotiv-Rangierführers:

  • BFH, 11.07.2013 - VI R 62/12

    Bauausführungen oder Montagen sind keine regelmäßigen Arbeitsstätten -

  • VG Düsseldorf, 27.04.2016 - 20 K 1831/15

    IHK; Betriebsstätte; Verjährung

  • FG Münster, 10.02.2017 - 4 K 1429/15

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Familienheimfahrten und die Miete einer

  • FG Köln, 19.02.2014 - 9 K 2957/12

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei Probearbeitsverhältnis

  • FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2014 - 4 K 352/14

    Fahrtkosten während der Probezeit begründen keinen Ansatz erhöhter Werbungskosten

  • FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2014 - 4 K 226/14

    Befristetes Arbeitsverhältnis begründet keinen Ansatz der Fahrtkosten nach

  • FG Thüringen, 27.02.2014 - 2 K 663/13

    Zur regelmäßigen Arbeitsstätte eines Finanzanwärters im Rahmen der dualen

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