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   BFH, 19.03.2013 - II R 17/11   

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https://dejure.org/2013,10980
BFH, 19.03.2013 - II R 17/11 (https://dejure.org/2013,10980)
BFH, Entscheidung vom 19.03.2013 - II R 17/11 (https://dejure.org/2013,10980)
BFH, Entscheidung vom 19. März 2013 - II R 17/11 (https://dejure.org/2013,10980)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Zum Anspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem FA auf Erteilung eines Kontoauszugs für den Insolvenzschuldner

  • openjur.de

    Zum Anspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem FA auf Erteilung eines Kontoauszugs für den Insolvenzschuldner

  • Bundesfinanzhof

    AO § 34 Abs 1, AO § 34 Abs 3, AO § 251 Abs 2, AO § 251 Abs 3, InsO § 80 Abs 1, InsO § 174, InsO § 178, InsO § 185, FGO § 102, GG Art 19 Abs 4, GG Art 20 Abs 3, AO § 5, InsO § 129, InsO §§ 129 ff
    Zum Anspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem FA auf Erteilung eines Kontoauszugs für den Insolvenzschuldner

  • Bundesfinanzhof

    Zum Anspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem FA auf Erteilung eines Kontoauszugs für den Insolvenzschuldner

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 1 AO, § 34 Abs 3 AO, § 251 Abs 2 AO, § 251 Abs 3 AO, § 80 Abs 1 InsO
    Zum Anspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem FA auf Erteilung eines Kontoauszugs für den Insolvenzschuldner

  • IWW
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Anspruch des Insolvenzverwalters gegen das FA auf Erteilung eines Kontoauszugs für den Insolvenzschuldner

  • zvi-online.de

    InsO §§ 80, 174 ff.; AO § 34; GG Art. 19 Abs. 4, Art. 20Abs. 3
    Zum Anspruch des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt auf Erteilung eines Kontoauszugs für den Insolvenzschuldner

  • cpm-steuerberater.de

    Zum Anspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem FA auf Erteilung eines Kontoauszugs für den Insolvenzschuldner

  • rewis.io

    Zum Anspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem FA auf Erteilung eines Kontoauszugs für den Insolvenzschuldner

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Erteilung eines Kontoauszugs durch das Finanzamt

  • datenbank.nwb.de

    Zum Anspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem FA auf Erteilung eines Kontoauszugs für den Insolvenzschuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Anspruch des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt auf Erteilung eines Kontoauszugs für den Insolvenzschuldner

  • heise.de (Pressebericht, 17.06.2013)

    Finanzamt muss Insolvenzverwalter keinen Kontoauszug geben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Insolvenzverwalter und der Kontoauszug des Finanzamtes

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Erteilung eines Kontoauszugs durch das Finanzamt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Anspruch des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt auf Erteilung eines Kontoauszugs für den Insolvenzschuldner

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch des Insolvenzverwalters gegenüber FA auf Erteilung eines Kontoauszugs für den Insolvenzschuldner

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Erteilung eines Kontoauszugs

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Anspruch des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt auf Erteilung eines Kontoauszugs für den Insolvenzschuldner

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Anspruch des Insolvenzverwalters gegen das FA auf Erteilung eines Kontoauszugs für den Insolvenzschuldner

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt auf Erteilung eines Kontoauszugs für den Insolvenzschuldner

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Finanzamt kann mit Auskünften gegenüber Insolvenzverwalter mauern

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 240, 497
  • ZIP 2013, 1133
  • NZI 2013, 706
  • WM 2013, 1996
  • BStBl II 2013, 639
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 15.09.2010 - II B 4/10

    Akteneinsichtsrecht des Insolvenzverwalters im Besteuerungsverfahren

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - II R 17/11
    d) Wird über das Vermögen eines Steuerpflichtigen das Insolvenzverfahren eröffnet, steht dem Insolvenzverwalter, der nach § 80 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) i.V.m. § 34 Abs. 3 und 1 AO die steuerlichen Pflichten des Insolvenzschuldners (Steuerpflichtigen) zu erfüllen hat, das Recht zu, dass das Finanzamt über seinen im Besteuerungsverfahren gestellten Antrag auf Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet (vgl. BFH-Beschluss vom 15. September 2010 II B 4/10, BFH/NV 2011, 2).

    Das Akteneinsichts- und Auskunftsrecht des Insolvenzverwalters reicht aber grundsätzlich nicht weiter als das zunächst dem Insolvenzschuldner (Steuerpflichtigen) zustehende Akteneinsichts- und Auskunftsrecht (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 2; zustimmend BMF-Schreiben in BStBl I 2013, 118, Nr. 31, Tz. 4.5).

    g) Das Ermessen des Finanzamts ist bei einem Antrag des Insolvenzverwalters auf Gewährung von Auskunft nicht grundsätzlich auf Null reduziert (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 2).

  • BFH, 23.02.2010 - VII R 48/07

    Feststellungsbescheid über eine bestandskräftige Steuerfestsetzung im

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - II R 17/11
    Die Feststellung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis erfolgt nicht nach § 180 Abs. 1 InsO im ordentlichen Verfahren, sondern ist gemäß § 185 Satz 1 InsO vom Finanzamt als zuständiger Verwaltungsbehörde vorzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 2010 VII R 48/07, BFHE 228, 134, BStBl II 2010, 562).

    Dem Finanzamt als Vollstreckungsgläubiger muss die Möglichkeit verbleiben, die durch das Bestreiten verursachte Ungewissheit über sein Recht zu beenden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 228, 134, BStBl II 2010, 562).

  • BFH, 06.03.1996 - II R 102/93

    Grunderwerbsteuergesetz des Landes Baden-Württemberg nicht mehr revisibel;

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - II R 17/11
    Dabei muss das Gericht auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abstellen (BFH-Urteil vom 6. März 1996 II R 102/93, BFHE 180, 178, BStBl II 1996, 396).
  • BFH, 18.11.1999 - V B 73/99

    Gesamtvollstreckungsverfahren; Feststellungsbescheid

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - II R 17/11
    Eine Feststellung kommt insbesondere in Betracht, wenn der Insolvenzverwalter eine angemeldete Steuer- oder Abgabenforderung bestreitet (vgl. BFH-Beschluss vom 18. November 1999 V B 73/99, BFH/NV 2000, 548, m.w.N.).
  • BFH, 04.06.2003 - VII B 138/01

    Recht auf Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - II R 17/11
    Gleichwohl geht der BFH in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass dem während eines Verwaltungsverfahrens um Akteneinsicht nachsuchenden Steuerpflichtigen oder seinem Vertreter ein Anspruch auf eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung des Finanzamts zusteht, weil das Finanzamt nicht gehindert ist, in Einzelfällen Akteneinsicht zu gewähren (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juni 2003 VII B 138/01, BFHE 202, 231, BStBl II 2003, 790, m.w.N.).
  • BFH, 05.10.2006 - VII R 24/03

    Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage gegen einen kommunalen

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - II R 17/11
    Grundlage dieses Anspruchs ist das Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. dem Prozessgrundrecht gemäß Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 2006 VII R 24/03, BFHE 215, 32, BStBl II 2007, 243).
  • BFH, 10.02.2011 - VII B 183/10

    Eröffnung des Finanzrechtswegs im Streit um allgemeine Einsicht in

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - II R 17/11
    Wegen der Abweichung zur Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Februar 2011 VII B 183/10, BFH/NV 2011, 992) hat das BVerwG das Beschwerdeverfahren ausgesetzt und die Rechtsfrage dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Entscheidung vorgelegt (vgl. dazu Eisolt, Deutsches Steuerrecht 2013, 439).
  • BFH, 14.04.2011 - VII B 201/10

    Kein Anspruch des Insolvenzverwalters gegen das FA auf Prüfung von Amts wegen, ob

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - II R 17/11
    Weiter ist für die Ermessensabwägung maßgebend, ob die Auskunft der Wahrnehmung von Rechten in einem bestehenden Steuerrechtsverhältnis dienen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 14. April 2011 VII B 201/10, BFH/NV 2011, 1296).
  • BFH, 28.09.2011 - VIII R 8/09

    Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung - Vorlage- und

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - II R 17/11
    Nach § 102 Satz 1 FGO können Ermessensentscheidungen durch das FG nur darauf überprüft werden, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten wurden und ob das Finanzamt das ihm eingeräumte Ermessen unter Beachtung des Gesetzeszwecks fehlerfrei ausgeübt hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. September 2011 VIII R 8/09, BFHE 235, 298, BStBl II 2012, 395).
  • BFH, 24.11.2011 - V R 13/11

    Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren -

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - II R 17/11
    Die ohne Widerspruch erfolgte Eintragung in die Forderungstabelle kann jedoch wie eine bestandskräftige Feststellung i.S. des § 251 Abs. 3 AO unter den Voraussetzungen des § 130 AO geändert werden (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 2011 V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298).
  • BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 2.12

    Steuerakten; Vollstreckungsakten; Informationszugang; Akteneinsicht; Rechtsweg;

  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 58/06

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des Insolvenzverwalters gegen im Wege

  • BVerwG, 16.09.2020 - 6 C 10.19

    Kein datenschutzrechtlicher Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auskunft über

    Der Bundesfinanzhof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass dem während eines Verwaltungsverfahrens um Akteneinsicht nachsuchenden Steuerpflichtigen oder seinem Vertreter ein Anspruch auf eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung des Finanzamts zusteht (BFH, Urteil vom 19. März 2013 - II R 17/11 - BFHE 240, 497 Rn. 11, 14 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2019 - 11 LC 121/17

    Übergang des Auskunftsanspruchs bezüglich personenbezogener Daten von

    Der streitgegenständliche Auskunftsanspruch ist - unabhängig davon, ob die Klage als Verpflichtungs- oder als allgemeine Leistungsklage eingeordnet wird (siehe dazu obige Ausführungen unter II.) - anhand der zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltenden Rechtslage zu beurteilen (BVerwG, Beschl. v. 8.3.2019 - 20 F 8/17 -, juris, Rn. 7; dasselbe, Urt. v. 27.9.2018 - 7 C 5/17 -, juris, Rn. 23; vgl. auch Senatsbeschl. v. 26.9.2018 - 11 LA 131/17 -, n.V.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.8.2018 - 5 C 18.1236 -, juris, Rn. 23; für ein Abstellen auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung demgegenüber: BFH, Urt. v. 19.3.2013 - II R 17/11 -, BFHE 240, 497, juris, Rn. 26).

    Entsprechende Anspruchsgrundlagen, die es dem Insolvenzverwalter ermöglichen, von Dritten Auskünfte über personenbezogene Daten des Insolvenzschuldners zu erlangen, gibt es weder in der Insolvenz- noch in der Abgabenordnung (bzgl. der AO: BFH, Urt. v. 19.3.2013 - II R 17/11 -, a.a.O., juris, Rn. 11; derselbe, Beschl. v. 15.9.2010 - II B 4/10 -, juris, Rn. 6; bzgl. der InsO: BVerwG, Beschl. v. 15.11.2018 - 6 B 147/18 -, juris, Rn. 11; BGH, Beschl. v. 7.2.2008 - IX ZB 137/07 -, juris, Rn. 9).

    Der von der Rechtsprechung unter Bezugnahme auf verfassungsrechtliche Gewährleistungen entwickelte, nicht einfachgesetzlich normierte Auskunftsanspruch des Steuerpflichtigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.3.2008 - 1 BvR 2388/03 -, BVerfGE 120, 351, juris, Rn. 70 ff.) bzw. des Insolvenzverwalters (vgl. BFH, Beschl. v. 4.6.2003 - VII B 138/01 -, BFHE 202, 231, juris, Rn. 6; derselbe, Urt. v. 19.3.2013 - II R 17/11 -, a.a.O., juris, Rn. 11 ff., näheres dazu unten unter III. 4. c)) gegenüber dem Finanzamt wird durch den Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO ersetzt (so in Bezug auf den Anspruch des Steuerpflichtigen auch: Drüen, in: Tipke/Kruse, a.a.O., AO, § 32 e, Rn. 3).

    c) Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf die vom Bundesfinanzhof auf der Grundlage von Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG entwickelte Rechtsprechung berufen, wonach "ein Insolvenzverwalter, der nach § 80 Abs. 1 InsO i.V.m. § 34 Abs. 3 und 1 AO die steuerlichen Pflichten des Insolvenzschuldners (Steuerpflichtigen) zu erfüllen hat und im Besteuerungsverfahren die Erteilung eines Kontoauszugs für den Insolvenzschuldner beantragt", Anspruch darauf hat, "dass das Finanzamt darüber nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet" (BFH, Beschl. v. 4.6.2003 - VII B 138/01 -, a.a.O., juris, Rn. 6; derselbe, Urt. v. 19.3.2013 - II R 17/11 -, a.a.O., juris, Rn. 11 ff.).

    Es reicht insoweit nicht aus, dass ein Insolvenzverwalter eine Auskunft im Hinblick auf die ordnungsgemäße Bearbeitung des Insolvenzverfahrens beantragt (BFH, Urt. v. 19.3.2013 - II R 17/11 -, a.a.O., juris, Rn. 20).

    Fehlt eine solche Darlegung, kann das Finanzamt schon aus diesem Grunde die Erteilung eines Kontoauszugs ablehnen (BFH, Urt. v. 19.3.2013 - II R 17/11 -, a.a.O., juris, Rn. 21).

    Der alleinige Verdacht des Insolvenzverwalters, dass nach §§ 129 ff. InsO anfechtbare Zahlungen auf Steuerschulden vorliegen könnten, ist auch nach der zitierten Rechtsprechung nicht ausreichend, einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Finanzamt zu begründen (BFH, Urt. v. 19.3.2013 - II R 17/11 -, a.a.O., juris, Rn. 22; ebenso BGH, Urt. v. 13.8.2009 - IX ZR 58/06 -, juris, Orientierungssatz und Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2019 - 11 LA 274/18

    Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; berechtigtes Interesse; betroffene Person;

    Davon ausgehend gilt hier Folgendes: Nach materiellem Recht sind die streitgegenständlichen Auskunftsansprüche anhand der zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltenden Rechtslage zu beurteilen (BVerwG, Beschl. v. 8.3.2019 - 20 F 8/17 -, juris, Rn. 7; dasselbe, Urt. v. 27.9.2018 - 7 C 5/17 -, juris, Rn. 23; Senatsurt. v. 20.6.2019 - 11 LC 121/17 -, juris; vgl. auch Senatsbeschl. v. 26.9.2018 - 11 LA 131/17 -, n.V.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.8.2018 - 5 C 18.1236 -, juris, Rn. 23; für ein Abstellen auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung demgegenüber: BFH, Urt. v. 19.3.2013 - II R 17/11 -, BFHE 240, 497, juris, Rn. 26).

    Entsprechende Anspruchsgrundlagen, die es dem Insolvenzverwalter ermöglichen, von Dritten Auskünfte über personenbezogene Daten des Insolvenzschuldners zu erlangen, gibt es weder in der Insolvenz- noch in der Abgabenordnung (bzgl. der AO: BFH, Urt. v. 19.3.2013 - II R 17/11 -, a.a.O., juris, Rn. 11; derselbe, Beschl. v. 15.9.2010 - II B 4/10 -, juris, Rn. 6; bzgl. der InsO: BVerwG, Beschl. v. 15.11.2018 - 6 B 147/18 -, juris, Rn. 11; BGH, Beschl. v. 7.2.2008 - IX ZB 137/07 -, juris, Rn. 9).

    Der Senat schließt sich in diesem Zusammenhang vielmehr der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes an, wonach es zur Darlegung eines begründeten Interesses nicht ausreicht, dass ein Insolvenzverwalter eine Auskunft im Hinblick auf die ordnungsgemäße Bearbeitung des Insolvenzverfahrens beantragt (BFH, Urt. v. 19.3.2013 - II R 17/11 -, BFHE 240, 497, juris, Rn. 20).

    Auch der Verdacht eines Insolvenzverwalters, dass nach §§ 129 ff. InsO anfechtbare Zahlungen auf Steuerschulden vorliegen könnten, ist nach der zitierten Rechtsprechung nicht ausreichend, ein berechtigtes Interesse an einem Auskunftsanspruch gegenüber dem Finanzamt zu begründen (BFH, Urt. v. 19.3.2013 - II R 17/11 -, a.a.O., juris, Rn. 22; ebenso BGH, Urt. v. 13.8.2009 - IX ZR 58/06 -, juris, Orientierungssatz und Rn. 7).

    c) Entsprechendes gilt für die Fragen Nrn. 7 und 8. Mit den bereits unter 1. erwähnten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (Urt. v. 19.3.2013 - II R 17/11 -, BFHE 240, 497, juris) und des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 13.8.2009 - IX ZR 58/06 -, ZIP 2009, 1823, juris) liegen - jedenfalls in Bezug auf die vor dem 25. Mai 2018 geltende Rechtslage - bereits Grundsatzentscheidungen zum Auskunftsrecht eines Insolvenzverwalters gegenüber den Steuerbehörden und der Frage vor, unter welchen Voraussetzungen ein einfachgesetzlich nicht normiertes Akteneinsichtsrecht unmittelbar aus dem Verfassungsrecht erwachsen kann.

    Im Einklang damit hat das Verwaltungsgericht einen unmittelbar aus dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. dem Prozessgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG hergeleiteten Anspruch eines Insolvenzverwalters auf eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung über die Gewährung auf Akteneinsicht oder Auskunft zu den steuerlichen Belangen des Insolvenzschuldners auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs anerkannt (vgl. zuletzt: BFH, Urt. v. 19.3.2013 - II R 17/11 - a.a.O., juris).

    Der bloße Verweis auf die gesetzliche Stellung des Insolvenzverwalters, die bereits Gegenstand der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (Urt. v. 19.3.2013 - II R 17/11 -, BFHE 240, 497, juris), des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 13.8.2009 - IX ZR 58/06 -, ZIP 2009, 1823, juris) und des Senats (Urt. v. 20.6.2019 - 11 LC 121/17 -, juris) war, zeigt keine neuen klärungsbedürftigen Gesichtspunkte auf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.11.2018 - 6 B 147/18 -, juris, Rn. 11).

  • FG Niedersachsen, 18.03.2022 - 7 K 11127/18

    Behördliche Ermessensentscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht und Recht

    Grundlage dieses Anspruchs ist das Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) i.V.m. dem Prozessgrundrecht gemäß Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BFH-Urteile vom 19. März 2013, II R 17/11, BStBl. II 2013, 639, und vom 5. Oktober 2006, VII R 24/03, BStBl. II 2007, 243).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2015 - 8 A 1032/14

    Herausgabe von Steuerkontoauszügen an Insolvenzverwalter verletzt nicht das

    Entgegen der Auffassung von Nitschke (a. a. O.) ergibt sich auch aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. März 2013 - II R 17/11 - nichts anderes; dieses bestätigt vielmehr die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung.

    vgl. BFH, Urteil vom 19. März 2013 - II R 17/11 -, BFHE 240, 497 = juris Rn. 13-22.

  • VG Lüneburg, 01.03.2017 - 1 A 343/15

    Auskunftsanspruch; Insolvenzverwalter; Steuerkontoauszug

    Anerkannt wird im steuerrechtlichen Verfahren nur ein (ungeschriebener) Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der zuständigen Finanzbehörde über einen Antrag auf Akteneinsicht, weil diese nicht durch Vorschriften gehindert ist, in Einzelfällen Akteneinsicht zu gewähren (BFH, Urt. v. 19.3.2013 - II R 17/11 - und Urt. v. 23.2.2010 - VII R 19/09 - sowie Beschluss v. 4.6.2003 - VII B 138/01-; Schoch, Informationsfreiheitsgesetz, Kommentar, 2. Aufl. 2016, § 1 Rn. 390 ff. m.w.N.; Seer in: Tipke/Lang, Steuerrecht, 22. Aufl. 2015, § 21 Rn 10; Winterfeld, NVwZ 2013, S. 815).

    Der Bundesfinanzhof geht davon aus, dass auch dem Insolvenzverwalter das Recht zusteht, dass das Finanzamt über seinen im Besteuerungsverfahren gestellten Antrag auf Akteneinsicht oder Erteilung eines Steuerkontoauszugs nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet (BFH, Urt. v. 19.3.2013 - II R 17/11 -, juris).

    Fehle jedoch eine solche Darlegung, könne das Finanzamt schon aus diesem Grunde die Erteilung eines Kontoauszugs ablehnen (BFH, Urt. v. 19.3.2013 - II R 17/11 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2014 - 3 L 319/13

    Informationszugang für Insolvenzverwalter in Sachsen-Anhalt; hier:

    Grundlage dieses Anspruchs ist das Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3 GG i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BFH, Urt. v. 19.03.2013 - II R 17/11 -, juris unter Hinweis auf BFH, Beschl. v. 04.06.2003 - VII B 138/01 -, juris).

    Ein berechtigtes Interesse wird jedoch verneint, wenn die Auskunft dazu dienen kann, zivilrechtliche Ansprüche gegen den Bund oder ein Land durchzusetzen und Bund oder Land zivilrechtlich nicht verpflichtet sind, Auskunft zu erteilen (z.B. bei einer Insolvenzanfechtung, vgl. BFH, Urt. 19.03.2013, a. a. O.; Beschl. v. 14.04.2011 - VII B 201/10 -, juris; BGH, Urt. v. 13.08.2009 - IX ZR 58/06 -, juris).

    Das Akteneinsichts- und Auskunftsrecht des Insolvenzverwalters reicht aber grundsätzlich nicht weiter als das ursprünglich dem Insolvenzschuldner zustehende Einsichts- und Auskunftsrecht (vgl. BFH, Urt. v. 19.03.2013, a. a. O.).

    Denn der Insolvenzverwalter hat allein wegen des Verdachts anfechtbarer Zahlungen auf Steuerschulden keinen Auskunftsanspruch gegenüber dem Finanzamt (vgl. BFH, Urt. v. 19.03.2013, a. a. O.).

    Damit hat der Beklagte ermessensfehlerfrei darauf abgestellt, dass der durch das Steuerrechtsverhältnis begründete Auskunftsanspruch ihn nicht verpflichtet, durch Herausgabe von Unterlagen zur Ermittlung von Insolvenzanfechtungstatbeständen beizutragen (vgl. hierzu: BFH, Urt. v. 19.03.2013, a. a. O.).

  • BVerwG, 15.11.2018 - 6 B 144.18

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zugang zu finanzbehördlichen

    Mit den von der Beschwerdebegründung in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 19. März 2013 - II R 17/11 - BFHE 240, 497) und des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 13. August 2009 - IX ZR 58/06 - ZIP 2009, 1823) liegen bereits Grundsatzentscheidungen zum Auskunftsrecht eines Insolvenzverwalters gegenüber den Steuerbehörden und der Frage vor, unter welchen Voraussetzungen ein einfachgesetzlich nicht normiertes Akteneinsichtsrecht unmittelbar aus dem Verfassungsrecht erwachsen kann.

    Im Einklang damit hat das Berufungsgericht einen unmittelbar aus dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. dem Prozessgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG hergeleiteten Anspruch eines Insolvenzverwalters auf eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung über die Gewährung auf Akteneinsicht oder Auskunft zu den steuerlichen Belangen des Insolvenzschuldners auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs anerkannt (vgl. zuletzt BFH, Urteil vom 19. März 2013 - II R 17/11 - BFHE 240, 497 m.w.N.).

    Der bloße Verweis auf die gesetzliche Stellung des Insolvenzverwalters, die bereits Gegenstand der Urteile des Bundesfinanzhofs vom 19. März 2013 - II R 17/11 - (BFHE 240, 497) und des Bundesgerichtshofs vom 13. August 2009 - IX ZR 58/06 - (ZIP 2009, 1823) war, zeigt keine neuen klärungsbedürftigen Gesichtspunkte auf.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2015 - 8 A 1073/14

    Herausgabe von Steuerkontoauszügen an Insolvenzverwalter verletzt nicht das

    Entgegen der Auffassung von Nitschke (a. a. O.) ergibt sich auch aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. März 2013 - II R 17/11 - nichts anderes; dieses bestätigt vielmehr die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung.

    vgl. BFH, Urteil vom 19. März 2013 - II R 17/11 -, BFHE 240, 497 = juris Rn. 13-22.

  • BVerwG, 15.11.2018 - 6 B 145.18

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zugang zu den finanzbehördlichen

    Mit den von der Beschwerdebegründung in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 19. März 2013 - II R 17/11 - BFHE 240, 497) und des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 13. August 2009 - IX ZR 58/06 - ZIP 2009, 1823) liegen bereits Grundsatzentscheidungen zum Auskunftsrecht eines Insolvenzverwalters gegenüber den Steuerbehörden und der Frage vor, unter welchen Voraussetzungen ein einfachgesetzlich nicht normiertes Akteneinsichtsrecht unmittelbar aus dem Verfassungsrecht erwachsen kann.

    Im Einklang damit hat das Berufungsgericht einen unmittelbar aus dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. dem Prozessgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG hergeleiteten Anspruch eines Insolvenzverwalters auf eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung über die Gewährung auf Akteneinsicht oder Auskunft zu den steuerlichen Belangen des Insolvenzschuldners auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs anerkannt (vgl. zuletzt BFH, Urteil vom 19. März 2013 - II R 17/11 - BFHE 240, 497 m.w.N.).

    Der bloße Verweis auf die gesetzliche Stellung des Insolvenzverwalters, die bereits Gegenstand der Urteile des Bundesfinanzhofs vom 19. März 2013 - II R 17/11 - (BFHE 240, 497) und des Bundesgerichtshofs vom 13. August 2009 - IX ZR 58/06 - (ZIP 2009, 1823) war, zeigt keine neuen klärungsbedürftigen Gesichtspunkte auf.

  • FG Nürnberg, 23.11.2022 - 5 K 246/21

    Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch

  • OVG Hamburg, 08.02.2018 - 3 Bf 107/17

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Kenntnis der den Insolvenzschuldner

  • BVerwG, 15.11.2018 - 6 B 143.18

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zugang zu finanzbehördlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2015 - 8 A 1074/14

    Herausgabe von Steuerkontoauszügen an Insolvenzverwalter verletzt nicht das

  • FG Baden-Württemberg, 26.07.2021 - 10 K 3159/20

    Kein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Einsicht in die Prüfer-Handakte während

  • BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 3.16

    Anfechtungsanspruch; Auskunftsanspruch; Grundrechtsschutz; Insolvenzmasse;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2015 - 8 A 1126/14

    Herausgabe von Steuerkontoauszügen an Insolvenzverwalter verletzt nicht das

  • BVerwG, 15.11.2018 - 6 B 147.18

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zugang zu den finanzbehördlichen

  • FG Hamburg, 13.06.2022 - 3 K 73/21

    Abgabenordnung, Datenschutzgrundverordnung: Kein Anspruch des Insolvenzverwalters

  • BVerwG, 15.11.2018 - 6 B 146.18

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zugang zu finanzbehördlichen

  • BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 5.16

    Steuerliches Auskünftebegehren des Insolvenzverwalters von dem für die

  • VG Gießen, 23.10.2019 - 4 K 252/19

    "begehrtes Steuerkonto"

  • VG Stade, 28.03.2018 - 1 A 2323/15

    Auskunft; Finanzamt; Insolvenzverwalter

  • BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 6.16

    Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem Finanzamt hinsichtlich

  • BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 4.16

    Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem Finanzamt hinsichtlich

  • VG Köln, 27.03.2014 - 13 K 602/13

    Auskunftserteilung eines Insolvenzverwalters über die beim Finanzamt in Bezug auf

  • FG Hamburg, 29.04.2021 - 6 K 206/19

    Allgemeine Leistungsklage auf Auskunftserteilung

  • FG Niedersachsen, 06.11.2018 - 12 K 132/18

    Streit um einen Anspruch auf Akteneinsicht in die Kindergeldakte

  • VG Hamburg, 30.10.2013 - 13 K 2920/12
  • VG Hamburg, 30.10.2013 - 13 K 2072/11
  • FG München, 18.09.2014 - 14 K 441/11

    Wahl des Schwerpunkts der wirtschaftlichen Tätigkeit im Stromsteuerrecht

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 16 K 7154/20
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