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   BFH, 17.04.2013 - X R 18/11   

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https://dejure.org/2013,14039
BFH, 17.04.2013 - X R 18/11 (https://dejure.org/2013,14039)
BFH, Entscheidung vom 17.04.2013 - X R 18/11 (https://dejure.org/2013,14039)
BFH, Entscheidung vom 17. April 2013 - X R 18/11 (https://dejure.org/2013,14039)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Private Rentenversicherung: Einheitliche Beurteilung der Garantierente und der Überschussbeteiligung - Vertrauensschutz - Überschussprognose - Bindungswirkung einer OFD-Verfügung

  • openjur.de

    Private Rentenversicherung: Einheitliche Beurteilung der Garantierente und der Überschussbeteiligung; Vertrauensschutz; Überschussprognose; Bindungswirkung einer OFD-Verfügung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb, FGO § 118 Abs 2
    Private Rentenversicherung: Einheitliche Beurteilung der Garantierente und der Überschussbeteiligung - Vertrauensschutz - Überschussprognose - Bindungswirkung einer OFD-Verfügung

  • Bundesfinanzhof

    Private Rentenversicherung: Einheitliche Beurteilung der Garantierente und der Überschussbeteiligung - Vertrauensschutz - Überschussprognose - Bindungswirkung einer OFD-Verfügung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb EStG 2002 vom 05.07.2004, § 118 Abs 2 FGO
    Private Rentenversicherung: Einheitliche Beurteilung der Garantierente und der Überschussbeteiligung - Vertrauensschutz - Überschussprognose - Bindungswirkung einer OFD-Verfügung

  • IWW
  • rewis.io

    Private Rentenversicherung: Einheitliche Beurteilung der Garantierente und der Überschussbeteiligung - Vertrauensschutz - Überschussprognose - Bindungswirkung einer OFD-Verfügung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb
    Einkommensteuerliche Behandlung einer privaten Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de

    Private Rentenversicherung: Einheitliche Beurteilung der Garantierente und der Überschussbeteiligung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Private Rentenversicherung: Einheitliche Beurteilung der Garantierente und der Überschussbeteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Private Rentenversicherungsverträge in der Einkommenssteuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überschußprognosse bei einer privaten Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einkommensteuerliche Behandlung einer privaten Rentenversicherung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Einkunftserzielungsabsicht bei privaten Rentenversicherungen

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Private Rentenversicherung - Kein Steuersparmodell

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 241, 27
  • NJW 2013, 3600
  • DB 2013, 1698
  • BStBl II 2014, 15
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 16.09.2004 - X R 25/01

    Überschussprognose bei den Einkünften aus einer fremdfinanzierten sofort

    Auszug aus BFH, 17.04.2013 - X R 18/11
    Hierfür berief das FA sich auf das Senatsurteil vom 16. September 2004 X R 25/01 (BFHE 207, 515, BStBl II 2006, 228, unter II.4.b), in dem es heißt, nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgenommene Änderungen der gesetzlichen Ertragsanteile seien im Rahmen der Überschussprognose nur dann zu berücksichtigen, wenn das entsprechende Änderungsgesetz im Zeitpunkt des Vertragsschlusses entweder bereits verkündet gewesen sei oder sich zwar noch im Gesetzgebungsverfahren befunden habe, mit einem entsprechenden Gesetzesbeschluss durch die zuständigen Staatsorgane aber zu rechnen gewesen sei.

    Einzubeziehen sind allein die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses erkennbaren Verhältnisse, weil sich der Rentenberechtigte bereits zu diesem Zeitpunkt endgültig gebunden hat (zum Ganzen vgl. Senatsurteile in BFHE 207, 515, BStBl II 2006, 228, unter II.3., und vom 20. Juni 2006 X R 3/06, BFHE 214, 185, BStBl II 2006, 870, unter II.1., m.w.N.).

    Spätere Änderungen sind nur dann zu berücksichtigen, wenn das Änderungsgesetz im Zeitpunkt des Vertragsschlusses entweder bereits verkündet war oder sich zwar noch im Gesetzgebungsverfahren befunden hat, mit einem entsprechenden Gesetzesbeschluss durch die zuständigen Staatsorgane aber zu rechnen war (Senatsurteil in BFHE 207, 515, BStBl II 2006, 228, unter II.4.b).

    bb) In Übereinstimmung mit den vorstehenden Ausführungen hat der Senat auch in seiner Entscheidung zur Erhöhung der Ertragsanteile durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom 23. Juni 1993 (BGBl I 1993, 944) die Erkennbarkeit der gesetzlichen Neuregelung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bejaht, obwohl der Vertrag im dortigen Fall bereits kurz nach Einbringung dieses Gesetzes abgeschlossen worden war und zahlreiche andere Einzelpunkte des Gesetzes im politischen Raum umstritten waren (vgl. Senatsurteil in BFHE 207, 515, BStBl II 2006, 228, unter II.4.b).

  • BFH, 20.06.2006 - X R 3/06

    Besteuerung der sich aus einer "Grundrente" und einer Überschussbeteiligung

    Auszug aus BFH, 17.04.2013 - X R 18/11
    bb EStG anzusetzen (Anschluss an BMF-Schreiben vom 26. November 1998, BStBl I 1998, 1508; Klarstellung zum Senatsurteil vom 20. Juni 2006 X R 3/06, BFHE 214, 185, BStBl II 2006, 870).

    Einzubeziehen sind allein die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses erkennbaren Verhältnisse, weil sich der Rentenberechtigte bereits zu diesem Zeitpunkt endgültig gebunden hat (zum Ganzen vgl. Senatsurteile in BFHE 207, 515, BStBl II 2006, 228, unter II.3., und vom 20. Juni 2006 X R 3/06, BFHE 214, 185, BStBl II 2006, 870, unter II.1., m.w.N.).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine garantierte Mindestrente und eine nicht garantierte Überschussbeteiligung, die beide auf einem einheitlichen Rentenrecht beruhen, das gegen Einmalbeitrag erworben wurde, als Einheit anzusehen sind (Urteil in BFHE 214, 185, BStBl II 2006, 870, unter II.3.).

  • BFH, 09.02.1994 - IX R 110/90

    Als dauernde Last zu beurteilende wiederkehrende Leistungen zum Erwerb eines zum

    Auszug aus BFH, 17.04.2013 - X R 18/11
    (4) Das BFH-Urteil vom 9. Februar 1994 IX R 110/90 (BFHE 175, 212, BStBl II 1995, 47) steht dem nicht entgegen, da es dort nicht um eine (gleichmäßige bzw. --wie im vorliegend zu beurteilenden Fall-- jedenfalls bei wertender Betrachtung als gleichmäßig anzusehende) Leibrente ging, sondern um eine (abänderbare) dauernde Last.

    Zudem beruht die Entscheidung in BFHE 175, 212, BStBl II 1995, 47 auf Besonderheiten, die im Bereich des Werbungskostenabzugs von Zahlungen, die als dauernde Last anzusehen sind, durch die unterschiedliche einkommensteuerrechtliche Behandlung von Anschaffungskosten einerseits und Finanzierungskosten andererseits hervorgerufen werden.

  • BFH, 07.12.1999 - VIII R 8/98

    Überschusserzielungsabsicht bei Kapitalanlagen; Abfluss von Schuldzinsen durch

    Auszug aus BFH, 17.04.2013 - X R 18/11
    In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob die Prognose die Dauer der Kapitalanlage, das Zinsrisiko sowie den Umstand, dass Überschussanteile nicht garantiert sind, hinreichend berücksichtigt (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1999 VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825, unter II.3.).
  • BFH, 19.01.2010 - X R 2/07

    Werbungskostenabzug nur bei Einkünfteerzielungsabsicht -

    Auszug aus BFH, 17.04.2013 - X R 18/11
    Allein mit der Behauptung, es würden Überschussanteile in bestimmter Höhe erwartet, kann der Steuerpflichtige jedenfalls keine positive Totalüberschussprognose belegen (Senatsurteil vom 19. Januar 2010 X R 2/07, BFH/NV 2010, 1251, unter II.b bb), weil ansonsten die steuerrechtliche Würdigung in das Belieben der Anbieter entsprechender Vertragsmodelle gestellt würde.
  • BFH, 22.08.2012 - X R 47/09

    Kein neuer Ertragsanteil im Hinblick auf Rentenerhöhungen durch

    Auszug aus BFH, 17.04.2013 - X R 18/11
    In Übereinstimmung damit hat der Senat im Urteil vom 22. August 2012 X R 47/09 (BFHE 239, 213, BStBl II 2013, 158, unter II.1.d) ausgeführt, Rentenerhöhungsbeträge seien dann nicht als eigenständige Renten anzusehen, wenn sie die in der Rente bereits angelegte Funktion und ihren Zweck lediglich umsetzen.
  • BFH, 01.07.2009 - I R 81/08

    Erlass von auf Veräußerungsgewinnen und Übergangsgewinnen beruhender

    Auszug aus BFH, 17.04.2013 - X R 18/11
    Im Übrigen wäre weder der erkennende Senat an eine derartige Verwaltungsanweisung gebunden noch kann eine Anweisung für den Bereich der OFD Düsseldorf im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland Bindungswirkung für den Bereich der niedersächsischen Finanzverwaltung beanspruchen (zum fehlenden Anspruch auf Gleichbehandlung durch unterschiedliche Verwaltungsträger vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juli 2009 I R 81/08, BFHE 226, 90, BStBl II 2011, 379, unter II.2.d cc bbb bbbb).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 17.04.2013 - X R 18/11
    Bei der Beurteilung der Frage, ob im maßgebenden Zeitpunkt der jeweiligen Vertragsschlüsse mit einem Gesetzesbeschluss hinsichtlich der Absenkung der Ertragsanteile zu rechnen war, ist auch zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber durch das Urteil des BVerfG vom 6. März 2002  2 BvL 17/99 (BVerfGE 105, 73) aufgrund der mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbaren Ungleichbehandlung der Bezieher von Versorgungsbezügen einerseits und der Sozialversicherungsrentner andererseits verpflichtet war, spätestens mit Wirkung zum 1. Januar 2005 eine Neuregelung zu treffen.
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03

    Entgangene Einnahmen

    Auszug aus BFH, 17.04.2013 - X R 18/11
    Das BVerfG hat zur Frage des Vertrauensschutzes bei Gesetzesänderungen in seiner neueren Rechtsprechung Folgendes ausgeführt (Beschluss vom 7. Juli 2010  2 BvL 1/03, 57, 58/06, BVerfGE 127, 31, unter C.II.1.a aa): "Mit der Einbringung eines Gesetzentwurfs im Bundestag durch ein initiativberechtigtes Organ werden geplante Gesetzesänderungen öffentlich.
  • BFH, 19.05.2021 - X R 33/19

    Frage der doppelten Besteuerung von Renten: Klage abgewiesen

    Dabei ist die Vorinstanz in rechtlicher Hinsicht zutreffend davon ausgegangen, dass die im Zeitpunkt des jeweiligen Renteneintritts (hier: 01.12.2007) letztverfügbare Sterbetafel maßgebend ist (vgl. Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 10 EStG Rz 344; Mues in Littmann/Bitz/Pust, a.a.O., § 22 Rz 162; Dommermuth, FR 2020, 385, 394; ebenso für die --insoweit vergleichbare-- Frage der Vornahme der Überschussprognose bei privaten Rentenversicherungsverträgen Senatsurteil vom 17.04.2013 - X R 18/11, BFHE 241, 27, BStBl II 2014, 15, Rz 61).
  • BFH, 19.05.2021 - X R 20/19

    Zur doppelten Besteuerung von Renten: Bei privaten Renten kann es systembedingt

    Dies gilt unabhängig davon, ob die jeweiligen Rentenrechte per Einmalbeitrag erworben wurden und neben einer garantierten Mindestrente auch nicht garantierte Überschussbeteiligungen gezahlt werden (hierzu Senatsurteil vom 17.04.2013 - X R 18/11, BFHE 241, 27, BStBl II 2014, 15, Rz 54 ff.; noch offengelassen im Senatsurteil vom 20.06.2006 - X R 3/06, BFHE 214, 185, BStBl II 2006, 870, unter II.3.d).

    Der Senat hat in BFHE 241, 27, BStBl II 2014, 15 bereits entschieden, dass die garantierte Mindestrente und die nicht garantierte Überschussbeteiligung (i.S. von § 153 Abs. 1 VVG) auf einem einheitlichen Rentenrecht beruhen und steuerrechtlich als Einheit anzusehen sind (so auch bereits Senatsurteil in BFHE 214, 185, BStBl II 2006, 870, unter II.3.c für eine nicht garantierte "Bonusrente aus der Überschussbeteiligung").

    Die Überschussbeteiligungen sind im Verhältnis zur garantierten Rente kein aliud, sondern rechtlich und wirtschaftlich untrennbarer konzeptioneller Bestandteil des Vertragstypus (Senatsurteil in BFHE 241, 27, BStBl II 2014, 15, Rz 52 ff.).

  • BFH, 01.07.2021 - VIII R 4/18

    Rentenzahlungen aus einem vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen begünstigten

    Die Überschussbeteiligungen sind im Verhältnis zu der Garantierente auch kein "aliud", was eine unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung rechtfertigen könnte, sondern rechtlich und wirtschaftlich untrennbare Bestandteile des hier verwendeten Vertragstypus (vgl. BFH-Urteile vom 19.05.2021 - X R 20/19, zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen, Rz 106, und vom 17.04.2013 - X R 18/11, BFHE 241, 27, BStBl II 2014, 15, Rz 55).

    Insbesondere wäre eine Zuordnung des einheitlichen Zahlbetrags zu zwei verschiedenen Einkunftsarten, erst recht aber eine gesonderte Einkünfteermittlung für Teilbeträge des einheitlichen Zahlbetrags, mit dem Gedanken der Steuervereinfachung nicht in Übereinstimmung zu bringen (BFH-Urteil in BFHE 241, 27, BStBl II 2014, 15, Rz 57).

    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des BFH im Falle einer Besteuerung von Rentenzahlungen aus nicht begünstigten Rentenversicherungsverträgen nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG die gesamten Rentenbezüge (Garantierente, Überschussbeteiligung aus der Ansparphase, ggf. zusätzliche Überschussbeteiligung aus der Rentenphase) einheitlich mit dem Ertragsanteil anzusetzen sind (BFH-Urteil in BFHE 241, 27, BStBl II 2014, 15, Rz 54).

  • FG Baden-Württemberg, 17.10.2017 - 5 K 1605/16

    Rentenzahlungen aus einer vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen, begünstigten privaten

    Mit Urteil vom 17.04.2013 X R 18/11, BStBl. II 2014, 15 habe der Bundesfinanzhof sodann entschieden, dass die gesamten Rentenzahlungen unter § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG fielen.

    Eine solche Aufteilung hat der Bundesfinanzhof bei nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG a.F begünstigten Versicherungsverträgen zunächst erwogen (BFH-Urteile vom 15.06.2005 X R 64/01, BStBl. II 2006, 245 und vom 20.06.2006 X R 3/06, BStBl. II 2006, 870 jeweils für sofort beginnende Leibrentenversicherungen gegen Einmalbeitrag), zuletzt jedoch abgelehnt (BFH-Urteil vom 17.04.2013 X R 18/11, BStBl. II 2014, 15 für aufgeschobene Leibrentenversicherung gegen Einmalbeitrag).

    Die Überschussbeteiligungen seien im Verhältnis zur Garantierente nicht etwa ein aliud - was eine unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung rechtfertigen könnte -, sondern rechtlich und wirtschaftlich untrennbarer Bestandteil des Versicherungsvertrages (BFH-Urteil vom 17.04.2013 X R 18/11, BStBl. II 2014, 15).

    Eine Zuordnung des einheitlichen Zahlbetrags zu zwei verschiedenen Einkunftsarten, erst recht aber eine gesonderte Einkünfteermittlung für Teilbeträge des einheitlichen Zahlbetrags würde mit dem Gedanken der Steuervereinfachung nicht in Übereinstimmung zu bringen sein (BFH-Urteil vom 17.04.2013 X R 18/11, BStBl. II 2014, 15).

    Während der Bundesfinanzhof in älteren Entscheidungen noch offenließ, ob die gesamten Rentenbezüge nach § 20 EStG oder nach § 22 EStG zu besteuern seien (BFH-Urteile vom 15.06.2005 X R 64/01, BStBl. II 2006, 245 und vom 20.06.2006 X R 3/06, BStBl. II 2006, 870 jeweils für sofort beginnende Leibrentenversicherungen gegen Einmalbeitrag), entschied der Bundesfinanzhof zuletzt, dass die gesamten Rentenbezüge (Garantierente, konstante Überschussbeteiligung aus der Ansparphase, zusätzliche Überschussbeteiligung der Rentenphase) unmittelbar unter § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG fallen sollen (BFH-Urteil vom 17.04.2013 X R 18/11, BStBl. II 2014, 15 für aufgeschobene Leibrentenversicherung gegen Einmalbeitrag).

    Demgegenüber fallen nach Auffassung des Bundesfinanzhofs - bei nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG a.F. begünstigten Verträgen - (BFH-Urteil vom 17.04.2013 X R 18/11, BStBl. II 2014, 15) und Teilen des Schrifttums (Horlemann, FR 1998, 466 (467); Reuter, FR 1996, 547 (548 f.)) die gesamten Rentenzahlungen (Garantierente, konstante Überschussbeteiligung aus der Ansparphase, zusätzliche Überschussbeteiligung der Rentenphase) unmittelbar unter § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG.

  • BFH, 11.12.2018 - VIII R 7/15

    Aufteilung von Finanzierungskosten auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen und auf

    Die Besteuerung als Leibrente in Höhe des Ertragsanteils gilt auch für die nicht garantierten Bonuszahlungen (BFH-Urteil vom 17. April 2013 X R 18/11, BFHE 241, 27, BStBl II 2014, 15, Rz 52 ff.; vgl. auch Förster, BFH/PR 2013, 317 f.; Wernsmann/Neudenberger, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 22 Rz B 98, sowie Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. November 1998 IV C 3-S 2255-35/98, BStBl I 1998, 1508).
  • FG Niedersachsen, 27.10.2021 - 14 K 239/18

    Haftung des Arbeitgebers für nicht abgeführte Lohnsteuer im Zusammenhang mit der

    b) Darüber hinaus kann eine für den Bereich der OFD Münster ergangene Anweisung im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland keine Bindungswirkung in einem anderen Bundesland, vorliegend für den Bereich der niedersächsischen Finanzverwaltung beanspruchen (BFH- Urteile vom 17. April 2013 X R 18/11, BFH/NV 2013, 1309).
  • FG Schleswig-Holstein, 29.01.2015 - 2 K 44/14

    Kindergeld auch für eine Übergangszeit zwischen einem Ausbildungsabschnitt und

    Die DA-FamEStG 63.3.3 Abs. 1 Satz 3 sowie DA-KG A 15 Abs. 1 Satz 3 stehen nicht im Einklang mit dem Gesetz und entfalten als Verwaltungsanweisungen keine Bindungswirkung für das Gericht, welches nach Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz nur an Gesetz und Recht gebunden ist (BFH-Urteil vom 17. April 2013 X R 18/11, BStBl II 2014, 15; FG München, Beschluss vom 04. Februar 2014 5 V 3538/13, Juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 18. November 1991 5 K 368/87 U, Juris).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.01.2015 - 2 K 39/14

    Übergangszeit bei freiwilligem Wehrdienst

    Die DA-FamEStG 63.3.3 Abs. 1 Satz 3 sowie DA-KG A 15 Abs. 1 Satz 3 stehen nicht im Einklang mit dem Gesetz und entfalten als Verwaltungsanweisungen keine Bindungswirkung für das Gericht, welches nach Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz nur an Gesetz und Recht gebunden ist (BFH-Urteil vom 17. April 2013 X R 18/11, BStBl II 2014, 15; FG München, Beschluss vom 04. Februar 2014 5 V 3538/13, Juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 18. November 1991 5 K 368/87 U, Juris).
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