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   BFH, 19.12.2013 - I B 109/13   

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https://dejure.org/2013,42698
BFH, 19.12.2013 - I B 109/13 (https://dejure.org/2013,42698)
BFH, Entscheidung vom 19.12.2013 - I B 109/13 (https://dejure.org/2013,42698)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - I B 109/13 (https://dejure.org/2013,42698)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer einer irischen Fluggesellschaft

  • openjur.de

    Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer einer irischen Fluggesellschaft

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 50d... Abs 9 S 1 Nr 2, EStG § 50d Abs 9 S 3, DBA IRL Art 12 Abs 3, DBA IRL Art 22 Abs 2 S 1 Buchst a DBuchst aa, EStG § 50d Abs 9 S 3, EStG § 50d Abs 9 S 1 Nr 2, EStG VZ 2007, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010, EStG § 50d Abs 8 S 1, EStG § 50d Abs 8 S 1
    Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer einer irischen Fluggesellschaft

  • Bundesfinanzhof

    Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer einer irischen Fluggesellschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG 2002 vom 13.12.2006, § 50d Abs 9 S 3 EStG 2002 vom 13.12.2006, Art 12 Abs 3 DBA IRL, Art 22 Abs 2 S 1 Buchst a DBuchst aa DBA IRL, § 50d Abs 9 S 3 EStG 2009
    Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer einer irischen Fluggesellschaft

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer einer irischen Fluggesellschaft

  • rewis.io

    Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer einer irischen Fluggesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung der Einkünfte eines in Deutschland ansässigen Flugzeugführers einer irischen Fluggesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer einer irischen Fluggesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der Flugzeugführer im Steuerglück - hier: Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der deutsche Pilot der irischen Fluggesellschaft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Besteuerung von Einkünften eines in Deutschland ansässigen Flugzeugführers einer irischen Fluggesellschaft

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Besteuerung von in Deutschland ansässigen Piloten irischer Fluggesellschaften

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer einer irischen Fluggesellschaft

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Besteuerung von Piloten einer irischen Fluggesellschaft

  • juve.de (Kurzinformation)

    Doppelbesteuerung: Erfolg für Ryanair-Piloten

  • pwc.de (Kurzinformation)

    DBA-Freistellung auch bei nur teilweisem Besteuerungsverzicht des ausländischen Staates möglich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 244, 40
  • BB 2014, 1625
  • BB 2014, 405
  • BB 2014, 742
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.01.2012 - I R 27/11

    Verhältnis von § 50d Abs. 8 und Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG

    Auszug aus BFH, 19.12.2013 - I B 109/13
    Bleibt § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002 n.F./2009 für die Konstellation des Streitfalls damit aber unanwendbar, kommt es auf das Verhältnis dieser Vorschrift einerseits und § 50d Abs. 8 EStG 2002 n.F./2009 andererseits, um das es in dem Senatsurteil vom 11. Januar 2012 I R 27/11 (BFHE 236, 327) ging, nicht mehr an.

    Ob sich --wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 236, 327 beiläufig als mögliche Auslegung erwogen hat-- der Verwendung des quantitativ-konditionalen Begriffs "soweit" in § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG 2002 n.F./2009 entnehmen ließe, dass der danach angeordnete Besteuerungsrückfall sich --abweichend von § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG 2002 n.F./2009-- auch auf einen Teilbetrag beziehen könnte, kann in Anbetracht dessen dahinstehen; beide Freistellungserfordernisse sind erfüllt.

  • BFH, 27.08.1997 - I R 127/95

    Kanada: Zur Auslegung von Art. 23 Abs. 3 DBA-Kanada

    Auszug aus BFH, 19.12.2013 - I B 109/13
    Im Streitfall sind das nach Maßgabe von Art. XII Abs. 3 (i.V.m. Art. XXII Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 1) DBA-Irland 1962 die an den Kläger für dessen Dienstleistungen an Bord eines Luftfahrzeugs im internationalen Verkehr als Arbeitslohn geleisteten Vergütungen, welche infolge der abkommensrechtlich vereinbarten Zuordnung von der Bemessungsgrundlage der deutschen Einkommensteuer auszunehmen sind, und zwar insgesamt und nicht nur teilweise (vgl. z.B. --zum DBA-Kanada-- Senatsurteil vom 27. August 1997 I R 127/95, BFHE 184, 326, BStBl II 1998, 58).
  • BFH, 10.01.2012 - I R 66/09

    Verfassungswidrigkeit eines sog. Treaty override (§ 50d Abs. 8 EStG 2002/2004)? -

    Auszug aus BFH, 19.12.2013 - I B 109/13
    Schließlich braucht auch nicht mehr darauf eingegangen zu werden, ob es dem Gesetzgeber gelungen ist, das wechselseitige Verhältnis von § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 und § 50d Abs. 8 EStG 2002 n.F./2009 durch die rückwirkende Neuregelung in § 50d Abs. 9 Satz 3 (i.V.m. § 52 Abs. 59a Satz 9) EStG 2009 i.d.F. der Änderung durch das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 26. Juni 2013 (BGBl I 2013, 1809, BStBl I 2013, 790) nunmehr im Sinne der Finanzverwaltung in einfach- wie verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise zu bestimmen, und --noch weiter gehend und grundsätzlicher--, ob § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002 n.F./2009 als sog. Treaty override verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt (vgl. dazu --bezogen auf § 50d Abs. 8 EStG 2002/2009-- Senatsbeschluss vom 10. Januar 2012 I R 66/09, BFHE 236, 304).
  • FG Köln, 15.05.2013 - 14 K 584/13

    Besteuerung des Arbeitslohns von Piloten irischer Fluggesellschaften

    Auszug aus BFH, 19.12.2013 - I B 109/13
    Das Finanzgericht (FG) Köln gab ihr durch Urteil vom 15. Mai 2013  14 K 584/13 statt.
  • BFH, 20.05.2015 - I R 68/14

    Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer der britischen

    Für Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen sind (hier für Arbeitslohn eines Flugzeugführers nach Art. XVIII Abs. 2 Buchst. a Satz 1 DBA-Großbritannien 1964/1970), wird die Freistellung der Einkünfte unbeschadet des in § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002 i.d.F. des JStG 2007 angeordneten Besteuerungsrückfalls auch dann gewährt, wenn der andere Vertragsstaat (hier Großbritannien) das ihm abkommensrechtlich zugewiesene Besteuerungsrecht an den Einkünften im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht des Flugzeugführers nur für einen Teil der Einkünfte wahrnimmt (entgegen BMF-Schreiben vom 12. November 2008, BStBl I 2008, 988; Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 19. Dezember 2013 I B 109/13, BFHE 244, 40).

    Es bezieht sich dabei in der Sache auf den (gegen die Verfahrensbeteiligten des Streitfalls ergangenen) Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2013 I B 138/13 (nicht veröffentlicht) sowie den darin in Bezug genommenen und ebenfalls unter dem 19. Dezember 2013 datierenden Senatsbeschluss I B 109/13 (BFHE 244, 40).

    Auf die dagegen gerichtete Beschwerde des Klägers hatte der Senat den Aussetzungsbeschluss des FG durch den zitierten Beschluss vom 19. Dezember 2013 I B 138/13 und unter Hinweis auf seinen Beschluss in BFHE 244, 40 aufgehoben; es konnte danach "einfach-rechtlich" zugunsten des Klägers entschieden werden.

    Es gibt deswegen auch keine Veranlassung, von dem Senatsbeschluss in BFHE 244, 40 abzurücken.

  • BFH, 20.08.2014 - I R 86/13

    Tatbestands- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG

    Damit wird zwar nicht gänzlich zweifelsfrei (s. zutreffend Zuber/ Ditsch in Littmann/Bitz/Pust, Die Einkommensteuer, § 50d EStG Rz 172; Zech/Reinhold, IWB 2014, 384), aber doch hinreichend klar, dass beide Vorschriften --§ 50d Abs. 8 EStG 2002/2004 und § 50d Abs. 9 EStG 2002/2007/2009 im Rahmen ihrer allerdings voneinander abweichenden tatbestandlichen Erfordernisse (s. dazu Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2013 I B 109/13, BFHE 244, 40; Zech/Reinhold, IWB 2014, 384; J. Becker, BB 2014, 744; Gosch, BFH/PR 2014, 173; Kempermann, Internationale Steuer-Rundschau --ISR-- 2014, 125; Hahn-Joecks in Kirchhof/ Söhn/Mellinghoff, EStG, § 50d Rz K 14, auch Rz K 7; einschränkend FG Berlin-Brandenburg, Zwischenurteil vom 29. April 2014  3 K 3227/13, IStR 2014, 529, mit zustimmender Anmerkung Weinschütz; Wiesemann, Entstehung und Vermeidung systembedingter doppelter Nicht- und Minderbesteuerung in Outbound-Konstellationen, 2014, S. 448 ff.)-- nebeneinander anwendbar sein sollen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 3 K 3227/13

    Besteuerung weißer Einkünfte in Deutschland: Anwendbarkeit des § 50d Abs. 9 EStG

    Die Beteiligten streiten im Anschluss an die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11.01.2012 (I R 27/11) und vom 19.12.2013 (I B 109/13) um die Besteuerung der Einkünfte eines für eine englische Fluggesellschaft tätigen deutschen Piloten in den Streitjahren 2007 bis 2009.

    § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG sei nach der Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 19.12.2013 I B 109/13) bereits dann nicht anwendbar, wenn ein Teil der Einkünfte im Ausland versteuert worden sei; denn die Vorschrift laute "wenn" und nicht "soweit".

    Allerdings hat der BFH entschieden, dass § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG schon dann nicht anwendbar ist, wenn im anderen Staat ein Teil der Einkünfte steuerpflichtig und nur ein Teil steuerfrei ist; dies ergibt sich aus dem Wort "wenn" vor Nr. 1, anderenfalls müsste es "soweit" heißen (BFH, Beschluss vom 19.12.2013 I B 109/13, DStR 2014, 363, Juris Rn. 9).

    Der vom BFH im Beschluss vom 19.12.2013 (I B 109/13, DStR 2014, 363, Juris Rn. 9) geäußerten Ansicht folgt der Senat nicht.

    Zwar wird im Schrifttum teilweise vertreten, dass auch die Neufassung ins Leere laufe (Klein/Hagena in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 50d Rn. 124 Stand September 2013; zweifelnd auch Zuber/Ditsch in Littmann/Bitz/Pust, EStG, § 50d Rn. 176 Stand Februar 2014 und BFH, Beschluss vom 19.12.2013 I B 109/13, DStR 2014, 363, Juris Rn. 12).

    Außerdem wird die Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO zugelassen zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung, weil das Urteil bezüglich der Frage der Aufteilbarkeit vom Beschluss des BFH vom 19.12.2013 (I B 109/13, DStR 2014, 363, Juris Rn. 9) abweicht.

  • BFH, 20.05.2015 - I R 69/14

    Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer einer irischen

    NV: Für Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen sind (hier für Arbeitslohn eines Flugzeugführers nach dem DBA-Irland 1962), wird die Freistellung der Einkünfte unbeschadet des in § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002 n.F./2009 angeordneten Besteuerungsrückfalls auch dann gewährt, wenn der andere Vertragsstaat (hier Irland) das ihm abkommensrechtlich zugewiesene Besteuerungsrecht an den Einkünften im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht des Flugzeugführers nur für einen Teil der Einkünfte wahrnimmt (entgegen BMF-Schreiben vom 12. November 2008, BStBl I 2008, 988; Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 19. Dezember 2013 I B 109/13, BFHE 244, 40).

    Es bezieht sich dabei in der Sache auf den Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2013 I B 109/13 (BFHE 244, 40).

    Es gibt deswegen auch keine Veranlassung, von dem Senatsbeschluss in BFHE 244, 40 abzurücken.

  • BFH, 15.11.2017 - I R 55/15

    Britische sog. Claw-back-Besteuerung und Abkommensrecht - Korrekturverfahren nach

    An dieser Rechtsprechung, die keinen näheren Bezug zur Frage der Beurteilung der britischen Claw-back-Besteuerung im Lichte des Art. XVIII Abs. 2 Buchst. a Halbsatz 2 DBA-Großbritannien 1964/1970 aufweist, hat der Senat vielmehr nach Ergehen des Senatsurteils in BFHE 232, 145, BStBl II 2011, 482 in ständiger Rechtsprechung festgehalten (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2013 I B 109/13, BFHE 244, 40 --zum DBA-Irland 1962--; Senatsurteil vom 20. Mai 2015 I R 68/14, BFHE 250, 96, BStBl II 2016, 90 --zu Art. XI Abs. 5 DBA-Großbritannien 1964/1970--; Senatsurteil vom 21. Januar 2016 I R 49/14, BFHE 253, 115, BStBl II 2017, 107 --zum DBA-Spanien 1966--).
  • BFH, 28.10.2015 - I R 41/14

    Gleichzeitige Beschließung eines abweisenden Zwischenurteils und einer

    Seine gegen das Zwischenurteil gerichtete (und vom FG zugelassene) Revision stützt der Kläger auf den Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2013 I B 109/13 (BFHE 244, 40) sowie die Senatsurteile vom 20. Mai 2015 I R 68/14 (BFHE 250, 96) und I R 69/14 (BFH/NV 2015, 1395).

    Sie hat das im Ergebnis --und entgegen dem Senatsbeschluss in BFHE 244, 40 (dort zu dem vergleichbaren Fall des Flugzeugführers einer irischen Fluggesellschaft) sowie auch entgegen den zwischenzeitlich ergangenen Senatsurteilen in BFHE 250, 96 und in BFH/NV 2015, 1395-- bejaht.

  • FG Hessen, 11.12.2023 - 11 K 13/19

    Aufteilung und Rückfall des Besteuerungsrechts bezüglich der Abfindung eines in

    (1) Denn bereits aus dem Gesetzeswortlaut des § 50d Abs. 8 S. 1 EStG, wonach die Freistellung bei der Veranlagung ungeachtet des Abkommens nur gewährt wird, "soweit" der Steuerpflichtige den erforderlichen Nachweis erbracht hat, geht eindeutig hervor, dass eine Freistellung auch nur teilweise verwehrt werden kann (so zu Recht auch Cloer/Hagemann in Bordewin/Brandt, EStG, § 50d Rn. 287: sog. quantitativ-konditionale Verknüpfung zwischen dem Besteuerungsrückfall und den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; vgl. ferner Rüsch, ISR 2019, 350 [351 und 354]; so auch die beiläufig als möglich erwogene ["ohne dass darüber abschließend entschieden werden müsste"] Auslegung im BFH-Urteil vom 11.01.2012 - I R 27/11, BFH/NV 2012, 862; vgl. ferner BFH-Urteil vom 19.12.2013 - I B 109/13, BFH/NV 2014, 623: diese mögliche Auslegung "kann [...] dahinstehen"; BFH-Urteil vom 25.11.2014 - I R 27/13, BStBl II 2015, 448: Streit darum, ob das Besteuerungsrecht "in jenem Umfang an Deutschland zurückfällt, in welchem die Vergütungen [...] nicht [...] erfasst worden sind"; BFH-Urteil vom 05.03.2008 - I R 54, 55/07, BFH/NV 2008, 1487: "auf das Besteuerungsrecht insoweit verzichtet, als").
  • FG München, 29.10.2014 - 8 K 369/14

    Treaty-Override

    Hingegen hat der BFH mit Beschluss vom 19.12.2013 der Beschwerde abgeholfen und angeordnet, das Verfahren fortzuführen (auf den Wortlaut des Beschlusses I B 138/13, n.v., - Bl. 191 der Klageakte - und den weiteren am 19.12.2013 ergangenen Beschluss des BFH I B 109/13 - Bl. 194 der Klageakte - wird verwiesen).

    24 Nach der Rspr. des BFH (BFH-Beschluss vom 19.12.2013 I B 109/13, BFH/NV 2014, 623) ist diese Norm konditional auszulegen.

  • FG Baden-Württemberg, 21.05.2019 - 6 K 488/17

    Zufluss der Vorteile aus einem Aktienoptionsrecht - Aufteilung bei Abgeltung von

    Doch tut dies nichts zur Sache, weil der abkommensüberschreibende Besteuerungsrückfall für die betreffenden Einkünfte nach § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG tatbestandlich nur dann ausgelöst wird, "wenn" --nicht aber "soweit"-- die betreffenden Einkünfte aus den Gründen der fehlenden Ansässigkeit im anderen Vertragsstaat nicht steuerpflichtig sind (BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2013 I B 109/13, BFHE 244, 40).
  • BFH, 09.03.2016 - I R 79/14

    Ordnungsgemäße Revisionsbegründung

    Denn die Vorinstanz hat unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den --dem genannten Senatsurteil in BFHE 236, 327 zeitlich nachfolgenden-- Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2013 I B 109/13 (BFHE 244, 40) der Verwendung des Begriffs "wenn" nicht aber des Begriffes "soweit" streitentscheidende Bedeutung beigemessen.
  • FG München, 29.10.2014 - 8 K 3653/12

    Weiße Einkünfte, Besteuerungsrückfall

  • FG Münster, 28.10.2021 - 8 K 939/19

    Einkommensteuerrechtliche und abkommensrechtliche Behandlung einer Abfindung

  • FG Baden-Württemberg, 24.11.2014 - 6 K 4033/13

    Anwendung von unilateralen sowie bilateralen Subject-to-tax-Klauseln bei der

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.03.2017 - 9 K 9015/16

    Zur Steuerpflicht von Einkünften eines in Deutschland ansässigen Piloten aus der

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