Rechtsprechung
BFH, 07.05.2014 - I R 65/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Ausgabe von Presseausweisen als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- openjur.de
Ausgabe von Presseausweisen als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- Bundesfinanzhof
KStG § 5 Abs 1 Nr 5 S 1, KStG § 5 Abs 1 Nr 5 S 2 Buchst a, AO § 14 S 1, GG Art 5 Abs 1 S 2, KStG VZ 2005, KStG VZ 2006
Ausgabe von Presseausweisen als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- Bundesfinanzhof
Ausgabe von Presseausweisen als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 5 Abs 1 Nr 5 S 1 KStG 2002, § 5 Abs 1 Nr 5 S 2 Buchst a KStG 2002, § 14 S 1 AO, Art 5 Abs 1 S 2 GG, KStG VZ 2005
Ausgabe von Presseausweisen als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - IWW
- Betriebs-Berater
Ausgabe von Presseausweisen als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- rewis.io
Ausgabe von Presseausweisen als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ertragsteuerliche Behandlung der Ausgabe von Presseausweisen an Nichtmitglieder durch einen steuerbefreiten Berufsverband von Zeitungsverlegern
- datenbank.nwb.de
Ausgabe von Presseausweisen als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Ausgabe von Presseausweisen als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Presseausweise als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ertragsteuerliche Behandlung der Ausgabe von Presseausweisen an Nichtmitglieder durch einen steuerbefreiten Berufsverband von Zeitungsverlegern
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Ausgabe von Presseausweisen als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines steuerbefreiten Berufsverbands
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ausgabe von Presseausweisen ist wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Ausgabe von Presseausweisen als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Ausgabe von Presseausweisen als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Sonstiges
- juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 10.07.2012 - 6 K 218/10
- BFH, 07.05.2014 - I R 65/12
Papierfundstellen
- BFHE 245, 517
- BB 2014, 2133
- DB 2014, 1970
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 18.01.1984 - I R 138/79
Wirtschaftlicher Verein mit Laborleistungen an seine Mitglieder (Ärzte) …
Auszug aus BFH, 07.05.2014 - I R 65/12
a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist Selbständigkeit in diesem Zusammenhang nicht die persönliche Selbständigkeit einer juristischen Person, sondern die sachliche Selbständigkeit der Betätigung im Sinne einer Abgrenzbarkeit von einem steuerbegünstigten Wirkungsbereich (Senatsurteil vom 18. Januar 1984 I R 138/79, BFHE 140, 463, BStBl II 1984, 451; ebenso Buciek in Beermann/Gosch, AO § 14 Rz 26; Gosch/Heger, KStG, 2. Aufl., § 5 Rz 20; Werth in Kühn/v.Wedelstädt, 20. Aufl., § 14 AO Rz 3; Klein/Gersch, AO, 11. Aufl., § 14 AO Rz 7).Eine solcherart sachliche Selbständigkeit liegt vor, wenn die betreffende Tätigkeit nicht mit anderweitigen Betätigungen der Körperschaft dergestalt zusammenhängt, dass ihre Ausübung ohne die anderweitige Betätigung nicht möglich wäre (Senatsurteile in BFHE 140, 463, BStBl II 1984, 451; vom 15. Oktober 1997 I R 2/97, BFHE 184, 222, BStBl II 1998, 175;… Senatsbeschluss vom 25. Juli 2001 I B 41, 42/01, BFH/NV 2001, 1445).
- VG Düsseldorf, 17.09.2004 - 1 K 1651/01
Berechtigung zum Ausstellen des bundeseinheitlichen Presseausweises
Auszug aus BFH, 07.05.2014 - I R 65/12
Überdies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 17. September 2004 1 K 1651/01 (Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2005, 1353) festgestellt, dass dem dortigen Kläger (einem Verein von Fotojournalisten) das Recht zur Ausstellung von Presseausweisen zusteht, obwohl er nicht in dem Runderlass aufgeführt ist. - BFH, 27.10.1993 - I R 60/91
Gemeinnützigkeit; Müllheizkraftwerk ist kein Zweckbetrieb
Auszug aus BFH, 07.05.2014 - I R 65/12
Vielmehr muss es ausreichen, dass möglicherweise --auch in der Zukunft-- eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs in Betracht kommt (…Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 14 AO Rz 2; s. auch die Rechtsprechung zur Wettbewerbsklausel des § 65 Nr. 3 AO, z.B. Senatsurteil vom 27. Oktober 1993 I R 60/91, BFHE 174, 97, BStBl II 1994, 573).
- FG Düsseldorf, 10.07.2012 - 6 K 218/10
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Berufsverbandes - Ausgabe von …
Auszug aus BFH, 07.05.2014 - I R 65/12
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat sie als unbegründet abgewiesen; sein Urteil vom 10. Juli 2012 6 K 218/10 K ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 2060 abgedruckt. - BFH, 21.08.1985 - I R 3/82
Der Verkauf von Getränken und Eßwaren bei einer Festveranstaltung eines …
Auszug aus BFH, 07.05.2014 - I R 65/12
Allerdings hat die Besteuerung der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe steuerbegünstigter Körperschaften ihren wesentlichen Beweggrund im Wettbewerbsgedanken, der eine Gleichbehandlung der begünstigten Körperschaften mit konkurrierenden erwerbswirtschaftlichen Unternehmen fordert (vgl. zu den gemeinnützigen Körperschaften z.B. Senatsurteil vom 21. August 1985 I R 3/82, BFHE 145, 40, BStBl II 1986, 92;… Hüttemann, a.a.O., § 6 Rz 69, S. 410, m.w.N.). - BFH, 20.09.1963 - III 328/59 U
Eigenbewirtschaftung eines Rittergutes durch eine Stiftung als steuerlich …
Auszug aus BFH, 07.05.2014 - I R 65/12
Ein solches Erfordernis ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. September 1963 III 328/59 U (BFHE 77, 578, BStBl III 1963, 532). - BFH, 15.10.1997 - I R 2/97
Gemeinnützigkeit bei Vermittlung von Versicherungsschutz
Auszug aus BFH, 07.05.2014 - I R 65/12
Eine solcherart sachliche Selbständigkeit liegt vor, wenn die betreffende Tätigkeit nicht mit anderweitigen Betätigungen der Körperschaft dergestalt zusammenhängt, dass ihre Ausübung ohne die anderweitige Betätigung nicht möglich wäre (Senatsurteile in BFHE 140, 463, BStBl II 1984, 451; vom 15. Oktober 1997 I R 2/97, BFHE 184, 222, BStBl II 1998, 175;… Senatsbeschluss vom 25. Juli 2001 I B 41, 42/01, BFH/NV 2001, 1445).
- BFH, 24.01.2019 - V R 63/16
Ökopunkte in der Gemeinnützigkeit
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist selbständig i.S. des § 14 AO eine Tätigkeit, wenn sie nicht mit anderweitigen Betätigungen der Körperschaft dergestalt zusammenhängt, dass ihre Ausübung ohne die anderweitige Betätigung nicht möglich wäre (BFH-Urteile vom 7. Mai 2014 I R 65/12, BFHE 245, 517; vom 15. Oktober 1997 I R 2/97, BFHE 184, 222, BStBl II 1998, 175, und vom 18. Januar 1984 I R 138/79, BFHE 140, 463, BStBl II 1984, 451).Durch diese enge Verknüpfung mit der ideellen Ebene unterscheidet sich der Verkauf von Ökopunkten von der vom BFH als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb beurteilten entgeltlichen Ausgabe von Presseausweisen durch einen steuerbefreiten Berufsverband von Zeitungsverlegern an nicht bei einem seiner Verbandsmitglieder beschäftigten Journalisten (BFH-Urteil in BFHE 245, 517).
- BFH, 24.06.2015 - I R 13/13
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb erfordert keinen konkreten oder potentiellen …
Zwar hat die Besteuerung der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe steuerbegünstigter Körperschaften ihren wesentlichen Beweggrund im Wettbewerbsgedanken, der eine Gleichbehandlung der begünstigten Körperschaften mit konkurrierenden erwerbswirtschaftlichen Unternehmen fordert (vgl. z.B. Senatsurteile vom 21. August 1985 I R 3/82, BFHE 145, 40, BStB1 II 1986, 92; vom 7. Mai 2014 I R 65/12, BFHE 245, 517; Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 3. Aufl., Rz 6.69, jeweils m.w.N.). - FG Hessen, 17.05.2019 - 4 K 1480/17
1. Bei einem gemeinnützigen Sportverein, der eine Lizenzspielerabteilung als …
Unter Selbständigkeit ist in dem Zusammenhang eine sachliche Selbstständigkeit zu verstehen (BFH-Urteil vom 7. Mai 2014 I R 65/12, BFH/NV 2014, 1670 m.w.N.).Eine solcherart sachliche Selbstständigkeit liegt vor, wenn die betreffende Tätigkeit nicht mit anderweitigen Betätigungen der Körperschaft dergestalt zusammenhängt, dass ihre Ausübung ohne die anderweitige Betätigung nicht möglich wäre (BFH-Urteil vom 7. Mai 2014 I R 65/12, BFH/NV 2014, 1670 m.w.N.).
Allein aus dem Umstand aber, dass der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb auch dem Satzungszweck dienlich sein mag, kann die für die Verneinung der Selbständigkeit erforderliche Verflechtung nicht hergeleitet werden, weil anderenfalls keine wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe denkbar wären, die nicht auch die Zweckbetriebsvoraussetzungen des § 65 Nr. 1 AO erfüllen würden (BFH-Urteil vom 7. Mai 2014 IR 65/12, BFH/NV 2014, 1670).
- BFH, 25.03.2015 - I R 91/12
Gewerbesteuerbefreiung von Wirtschaftsförderungsgesellschaften
Dass eine derartige Wettbewerbssituation vom FG nicht konkret ermittelt oder festgestellt worden ist, tut dabei nichts zur Sache; es genügt, wie der Senat vielfach zu der vergleichbaren Ausgangslage des Vorliegens eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 14 der Abgabenordnung) im Zusammenhang mit der Körperschaftsteuerbefreiung beispielweise nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 9 KStG zum Ausdruck gebracht hat (vgl. Senatsurteile vom 7. Mai 2014 I R 65/12, BFHE 245, 517; vom 31. Juli 2013 I R 82/12, BFHE 243, 180, BStBl II 2015, 123, jeweils m.w.N.), eine potentielle Wettbewerbssituation.