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   BFH, 05.02.2015 - III R 19/14   

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https://dejure.org/2015,15560
BFH, 05.02.2015 - III R 19/14 (https://dejure.org/2015,15560)
BFH, Entscheidung vom 05.02.2015 - III R 19/14 (https://dejure.org/2015,15560)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - III R 19/14 (https://dejure.org/2015,15560)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - Maßgeblichkeit des tatsächlichen "Besitzes" eines aufenthaltsrechtlichen Titels - Aussetzung des Klageverfahrens wegen vor dem BVerfG anhängiger Musterverfahren

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 62 Abs 2, EStG § 66, AufenthG § 28, AufenthG § 4, FGO § 74, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013
    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - Maßgeblichkeit des tatsächlichen "Besitzes" eines aufenthaltsrechtlichen Titels - Aussetzung des Klageverfahrens wegen vor dem BVerfG anhängiger Musterverfahren

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - Maßgeblichkeit des tatsächlichen "Besitzes" eines aufenthaltsrechtlichen Titels - Aussetzung des Klageverfahrens wegen vor dem BVerfG anhängiger Musterverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 2 EStG 2009, § 66 EStG 2009, § 28 AufenthG, § 4 AufenthG, § 74 FGO
    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - Maßgeblichkeit des tatsächlichen "Besitzes" eines aufenthaltsrechtlichen Titels - Aussetzung des Klageverfahrens wegen vor dem BVerfG anhängiger Musterverfahren

  • IWW

    § 60a Abs. 2 des Aufenthaltsgese... tzes (AufenthG), § 28 Abs. 1 Satz 1 AufenthG, § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG, § 62 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 90 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 121 FGO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO, § 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG, § 63 EStG, § 62 Abs. 2 EStG, § 62 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 EStG, § 66 Abs. 2 EStG, § 4 Abs. 3 Satz 4 AufenthG, § 4 Abs. 2 Satz 2 AufenthG, § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG, § 1 Abs. 3 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG), § 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, § 1 Abs. 3 BKGG, § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c EStG, § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG, Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 28 AufenthG, § 74 FGO, § 4 Abs. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG, § 143 Abs. 1, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Kindergeldberechtigung eines Ausländers bei rückwirkender Erteilung eines Aufenthaltstitels

  • rewis.io

    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - Maßgeblichkeit des tatsächlichen "Besitzes" eines aufenthaltsrechtlichen Titels - Aussetzung des Klageverfahrens wegen vor dem BVerfG anhängiger Musterverfahren

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EStG § 62 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3, EStG § 66 Abs. 2
    Kindergeld, Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis, Rückwirkung, rückwirkende Erteilung, Arbeitserlaubnis, Erwerbstätigkeit, Anwendungszeitpunkt

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldberechtigung eines Ausländers bei rückwirkender Erteilung eines Aufenthaltstitels

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - Maßgeblichkeit des tatsächlichen "Besitzes" eines aufenthaltsrechtlichen Titels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - und der rückwirkend erteilte Aufenthaltstitel

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kindergeldberechtigung: Zur Maßgeblichkeit des tatsächlichen "Besitzes" eines aufenthaltsrechtlichen Titels

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei "Besitz" eines Aufenthaltstitels Anspruch auf Kindergeld

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rückwirkung eines Aufenthaltstitels

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rückwirkender Aufenthaltstitel bringt kein rückwirkendes Kindergeld

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kindergeld
    Das Kindergeld - Überblick zu §§ 62 ff. EStG
    Kindergeldberechtigte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 249, 441
  • FamRZ 2015, 1392
  • BStBl II 2015, 840
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus BFH, 05.02.2015 - III R 19/14
    Damit ist der Gesetzgeber den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in seinem Beschluss vom 6. Juli 2004  1 BvL 4/97 (BVerfGE 111, 160) nachgekommen, das beanstandet hatte, dass die frühere Regelung nur ausländische Eltern benachteiligte, die legal in Deutschland lebten und bereits in den Arbeitsmarkt integriert waren.

    Bei Ausländern, denen keine Erwerbstätigkeit erlaubt ist, ging der Gesetzgeber wie das BVerfG davon aus, dass das Existenzminimum ihrer Kinder durch staatliche Fürsorgeleistungen in ausreichendem Maße gesichert ist (BTDrucks 16/1368, S. 9, BVerfG-Beschluss in BVerfGE 111, 160).

    aa) Das BVerfG hat sich zwar in keiner seiner Entscheidungen zum Elterngeld (Beschluss vom 10. Juli 2012  1 BvL 2-4/10 und 3/11, BVerfGE 132, 72), zum Erziehungsgeld (Beschluss vom 7. Februar 2012  1 BvL 14/07, BVerfGE 130, 240) oder zum Kindergeld (Beschluss in BVerfGE 111, 160) dazu geäußert, dass von Verfassungs wegen nicht auf den Besitz einer entsprechenden Erlaubnis abgestellt werden dürfe.

    aa) In verfassungsrechtlicher Hinsicht kommt dem vom BVerfG in dem Beschluss in BVerfGE 111, 160 nicht beanstandeten Ziel des Gesetzgebers, Kindergeld nur solchen Ausländern zu gewähren, von denen zu erwarten war, dass sie auf Dauer in Deutschland bleiben würden, maßgebliche Bedeutung zu (vgl. dazu Senatsurteil vom 22. November 2007 III R 54/02, BFHE 220, 45, BStBl II 2009, 913, unter II.2.a).

  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13

    Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe;

    Auszug aus BFH, 05.02.2015 - III R 19/14
    Der Rechtsstreit war auch nicht wegen der Vorlagen des Niedersächsischen FG vom 19. August und vom 21. August 2013  7 K 9/10, 7 K 111/13, 7 K 112/13, 7 K 113/13, 7 K 114/13, 7 K 116/13 (teilweise abgedruckt in EFG 2014, 932 ff.) an das BVerfG gemäß § 74 FGO auszusetzen.

    bb) Soweit ersichtlich betrifft allein der Vorlagebeschluss des FG Niedersachsen vom 19. August 2013 im Verfahren 7 K 113/13 (EFG 2014, 932) ein Klageverfahren, in dem der Kläger --vergleichbar mit dem Streitfall-- während des Streitzeitraums (nur) geduldet war.

    Der dem Vorlageverfahren 7 K 113/13 zugrundeliegende Fall ist jedoch dadurch gekennzeichnet, dass bei dem Kläger eine langjährige "Dauerduldung" vorlag.

  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 9/09 R

    Elterngeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis -

    Auszug aus BFH, 05.02.2015 - III R 19/14
    Soweit § 1 Abs. 3 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG), § 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes, § 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes für die entsprechenden Leistungen eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers den Besitz eines entsprechenden Aufenthaltstitels voraussetzt, liegt ein solcher nur vor, wenn die Ausländerbehörde bereits zu Beginn des Leistungszeitraums ein entsprechendes Aufenthaltsrecht förmlich festgestellt hat (BSG-Urteil vom 10. Juli 2014 B 10 EG 5/14 R, RegNr 31398; BSG-Teilurteil vom 30. September 2010 B 10 EG 9/09 R, BSGE 107, 1, Rz 29; BSG-Urteile vom 2. Oktober 1997  14 REg 1/97, NVwZ 1998, 1110; vom 30. September 1996  10 RKg 24/95, SGb 1997, 216; vom 9. Februar 1994  14/14b REg 9/93, InfAuslR 1994, 320; vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. Januar 2014 L 12 EG 66/12, n.v.; Landessozialgericht --LSG-- Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juni 2014 L 11 EG 3136/13, n.v., Rz 35; LSG Hamburg, Urteil vom 19. Dezember 2012 L 2 EG 2/10, n.v., Rz 34).

    Ausdrücklich stellt das BSG fest, dass für den Anspruch auf Bundeserziehungsgeld die Erteilung eines Aufenthaltstitels, in dem die Geltungsdauer auf einen Zeitpunkt vor seiner tatsächlichen Erteilung zurückreicht, keine rückwirkende Kraft entfaltet (BSG-Teilurteil in BSGE 107, 1, unter 2., und BSG-Urteil in NVwZ 1998, 1110, Rz 13; vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juni 2014 L 11 EG 3136/13, n.v., Rz 35).

    Es hat aber die jahrelange Praxis, dass bei nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern die Gewährung von Familienleistungen den Entscheidungen zum Ausländerrecht folgt, nicht beanstandet, obwohl ihm die Verfahrensdauer der Erteilung eines entsprechenden Aufenthaltstitels bewusst gewesen sein müsste (vgl. BSG-Teilurteil in BSGE 107, 1, Rz 36).

  • BFH, 15.03.2012 - III R 87/03

    Kindergeldanspruch einer nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländerin, wenn sich

    Auszug aus BFH, 05.02.2015 - III R 19/14
    d) Die Auslegung des Senats, dass der in § 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG genannte Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt haben muss, im Leistungszeitraum tatsächlich vorgelegen haben muss, steht nicht in Widerspruch zum Senatsurteil vom 15. März 2012 III R 87/03 (BFH/NV 2012, 1603), wonach ein rückwirkend entzogener Aufenthaltstitel zwangsläufig zur rückwirkenden Aufhebung von Kindergeld führen muss.

    Der Senat stellte bei der Frage der Anspruchsvoraussetzungen nicht entscheidend auf den rückwirkenden Entzug ab, sondern auf die fehlende zusätzliche Voraussetzung nach § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG (Arbeitsmarktintegration, BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 1603, Rz 14).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2014 - L 11 EG 3136/13

    Elterngeld

    Auszug aus BFH, 05.02.2015 - III R 19/14
    Soweit § 1 Abs. 3 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG), § 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes, § 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes für die entsprechenden Leistungen eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers den Besitz eines entsprechenden Aufenthaltstitels voraussetzt, liegt ein solcher nur vor, wenn die Ausländerbehörde bereits zu Beginn des Leistungszeitraums ein entsprechendes Aufenthaltsrecht förmlich festgestellt hat (BSG-Urteil vom 10. Juli 2014 B 10 EG 5/14 R, RegNr 31398; BSG-Teilurteil vom 30. September 2010 B 10 EG 9/09 R, BSGE 107, 1, Rz 29; BSG-Urteile vom 2. Oktober 1997  14 REg 1/97, NVwZ 1998, 1110; vom 30. September 1996  10 RKg 24/95, SGb 1997, 216; vom 9. Februar 1994  14/14b REg 9/93, InfAuslR 1994, 320; vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. Januar 2014 L 12 EG 66/12, n.v.; Landessozialgericht --LSG-- Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juni 2014 L 11 EG 3136/13, n.v., Rz 35; LSG Hamburg, Urteil vom 19. Dezember 2012 L 2 EG 2/10, n.v., Rz 34).

    Ausdrücklich stellt das BSG fest, dass für den Anspruch auf Bundeserziehungsgeld die Erteilung eines Aufenthaltstitels, in dem die Geltungsdauer auf einen Zeitpunkt vor seiner tatsächlichen Erteilung zurückreicht, keine rückwirkende Kraft entfaltet (BSG-Teilurteil in BSGE 107, 1, unter 2., und BSG-Urteil in NVwZ 1998, 1110, Rz 13; vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juni 2014 L 11 EG 3136/13, n.v., Rz 35).

  • FG Köln, 07.05.2014 - 14 K 2405/13

    Kindergeldanspruch für ein deutsches Kind einer Nigerianerin mit deutschen Vater

    Auszug aus BFH, 05.02.2015 - III R 19/14
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 7. Mai 2014  14 K 2405/13 aufgehoben.

    Das FG gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1416 veröffentlichten Gründen statt.

  • BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97

    Beratungspflichten der Erziehungsgeldbehörde und der Ausländerbehörde gegenüber

    Auszug aus BFH, 05.02.2015 - III R 19/14
    Soweit § 1 Abs. 3 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG), § 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes, § 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes für die entsprechenden Leistungen eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers den Besitz eines entsprechenden Aufenthaltstitels voraussetzt, liegt ein solcher nur vor, wenn die Ausländerbehörde bereits zu Beginn des Leistungszeitraums ein entsprechendes Aufenthaltsrecht förmlich festgestellt hat (BSG-Urteil vom 10. Juli 2014 B 10 EG 5/14 R, RegNr 31398; BSG-Teilurteil vom 30. September 2010 B 10 EG 9/09 R, BSGE 107, 1, Rz 29; BSG-Urteile vom 2. Oktober 1997  14 REg 1/97, NVwZ 1998, 1110; vom 30. September 1996  10 RKg 24/95, SGb 1997, 216; vom 9. Februar 1994  14/14b REg 9/93, InfAuslR 1994, 320; vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. Januar 2014 L 12 EG 66/12, n.v.; Landessozialgericht --LSG-- Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juni 2014 L 11 EG 3136/13, n.v., Rz 35; LSG Hamburg, Urteil vom 19. Dezember 2012 L 2 EG 2/10, n.v., Rz 34).

    Ausdrücklich stellt das BSG fest, dass für den Anspruch auf Bundeserziehungsgeld die Erteilung eines Aufenthaltstitels, in dem die Geltungsdauer auf einen Zeitpunkt vor seiner tatsächlichen Erteilung zurückreicht, keine rückwirkende Kraft entfaltet (BSG-Teilurteil in BSGE 107, 1, unter 2., und BSG-Urteil in NVwZ 1998, 1110, Rz 13; vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juni 2014 L 11 EG 3136/13, n.v., Rz 35).

  • BFH, 27.11.1992 - III B 133/91

    Grenze für Zulässigkeit einer Verfahrensaussetzung wegen anhängiger

    Auszug aus BFH, 05.02.2015 - III R 19/14
    Dabei ist nach der Senatsrechtsprechung eine Aussetzung des Klageverfahrens wegen vor dem BVerfG anhängiger Musterverfahren nur dann gerechtfertigt, wenn die Musterverfahren und das Klageverfahren hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Streitfrage im Wesentlichen gleichgelagert sind (Senatsbeschluss vom 27. November 1992 III B 133/91, BFHE 169, 498, BStBl II 1993, 240, unter 3.).
  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 10/91
    Auszug aus BFH, 05.02.2015 - III R 19/14
    Es ist jedoch zulässig und auch nicht ungewöhnlich, dass ein Anspruch von der Tatbestandswirkung einer anderweitig getroffenen Entscheidung abhängt, solange keine willkürliche rechtsmissbräuchliche Verzögerung vorliegt (vgl. BSG-Urteil vom 9. September 1992  14b/4 Reg 10/91, RegNr 20624).
  • BFH, 06.10.2004 - II R 10/03

    Aussetzung Klageverfahren - Verfahren vor BVerfG

    Auszug aus BFH, 05.02.2015 - III R 19/14
    a) Nach der Rechtsprechung des BFH kann eine Aussetzung des Verfahrens entsprechend der Vorschrift des § 74 FGO geboten sein, wenn vor dem BVerfG bereits ein nicht als aussichtslos erscheinendes Musterverfahren gegen eine im Streitfall anzuwendende Norm anhängig ist, zahlreiche Parallelverfahren (Massenverfahren) vorliegen und keiner der Verfahrensbeteiligten ein besonderes berechtigtes Interesse an einer Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen gesetzlichen Regelung trotz des beim BVerfG anhängigen Verfahrens hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 6. Oktober 2004 II R 10/03, BFH/NV 2005, 238; Schoenfeld in Beermann/Gosch, FGO § 74 Rz 23 "Bundesverfassungsgericht").
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13

    Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe;

  • BFH, 22.11.2007 - III R 54/02

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

  • BFH, 14.06.2013 - III B 119/12

    Keine Kindergeldberechtigung geduldeter Ausländer

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

  • BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

  • BFH, 26.03.2013 - III B 158/12

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit

  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

  • VG Berlin, 11.09.2013 - 19 K 365.12

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • BFH, 01.12.1997 - VI B 147/97

    Besitz einer Aufenthaltsberechtigung als Voraussetzung für den Kindergeldanspruch

  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 16/91

    Asylbewerber - Erziehungsgeld - Rückwirkend - Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis

  • BFH, 24.10.2012 - V R 43/11

    Monatsprinzip bei Kindergeldberechtigung bei unbeschränkter Steuerpflicht nach §

  • BFH, 23.12.2013 - III B 88/13

    Keine Kindergeldberechtigung geduldeter Ausländer

  • BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93

    Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltsberechtigung - Verzögerung -

  • BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 24/95

    Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch eines Ausländers - Anforderungen an

  • FG Hamburg, 23.04.2014 - 6 K 277/13

    Keine Kindergeldberechtigung bei nicht zu einem dauerhaften Aufenthalt in der BRD

  • BFH, 05.09.2013 - XI R 7/12

    Kindergeld bei Einberufung zum Wehrdienst im Laufe eines Monats

  • LSG Hamburg, 19.12.2012 - L 2 EG 2/10
  • BFH, 31.07.2009 - III B 152/08

    Sog. Grenzübertrittsbescheinigung kindergeldrechtlich nicht ausreichend -

  • BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 5/14 R

    Anspruch auf Elterngeld - nicht freizügigkeitsberechtigte NATO-Angehörige -

  • BFH, 28.04.2010 - III R 1/08

    Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer

  • LSG Bayern, 29.01.2014 - L 12 EG 66/12

    Voraussetzungen der Gewährung von Kindergeld für einen Ausländer

  • BFH, 09.11.2012 - III B 138/11

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Kindergeldberechtigung von

  • FG Baden-Württemberg, 22.03.2005 - 8 S 1/05

    Prozesskostenhilfe: Gewährung von Kindergeld an ausländische Steuerpflichtige bei

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 7.08

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Anwendungsbereich; rückwirkende Erteilung;

  • BFH, 14.04.2020 - VII B 53/19

    Die Revision ist zuzulassen, soweit über Säumniszuschläge für die Zeit nach dem

    (c) Eine Aussetzung des Verfahrens kann auch dann entsprechend der Vorschrift des § 74 FGO geboten sein, wenn vor dem BVerfG ein nicht als aussichtslos erscheinendes Musterverfahren gegen eine im Streitfall anzuwendende Norm anhängig ist, zahlreiche Parallelverfahren vorliegen, keiner der Verfahrensbeteiligten ein besonderes berechtigtes Interesse an einer Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen gesetzlichen Regelung trotz des beim BVerfG anhängigen Verfahrens hat und die Musterverfahren und das Klageverfahren hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Streitfrage im Wesentlichen gleichgelagert sind (BFH-Beschluss in BFHE 257, 27, BStBl II 2017, 646; BFH-Urteil vom 05.02.2015 - III R 19/14, BFHE 249, 441, BStBl II 2015, 840, Rz 27, m.w.N.).
  • BFH, 02.03.2017 - II B 33/16

    Kein Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer wegen möglicher

    Eine Aussetzung des Verfahrens kann entsprechend der Vorschrift des § 74 FGO geboten sein, wenn vor dem BVerfG ein nicht als aussichtslos erscheinendes Musterverfahren gegen eine im Streitfall anzuwendende Norm anhängig ist, zahlreiche Parallelverfahren (Massenverfahren) vorliegen und keiner der Verfahrensbeteiligten ein besonderes berechtigtes Interesse an einer Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen gesetzlichen Regelung trotz des beim BVerfG anhängigen Verfahrens hat (BFH-Urteil vom 5. Februar 2015 III R 19/14, BFHE 249, 441, BStBl II 2015, 840, Rz 27, m.w.N.).

    Dabei ist eine Aussetzung des Klageverfahrens wegen vor dem BVerfG anhängiger Musterverfahren nur dann gerechtfertigt, wenn die Musterverfahren und das Klageverfahren hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Streitfrage im Wesentlichen gleichgelagert sind (BFH-Urteil in BFHE 249, 441, BStBl II 2015, 840, Rz 27, m.w.N.).

  • BFH, 07.12.2016 - V B 100/16

    Kindergeld und Aufenthaltstitel

    b) Demgegenüber hat der BFH in seiner jüngeren Rechtsprechung bereits ausdrücklich entschieden, dass es kindergeldrechtlich keine Rückwirkung hat, wenn die Ausländerbehörde rückwirkend einen Aufenthaltstitel erteilt, der nach § 62 Abs. 2 EStG zur Inanspruchnahme von Kindergeld berechtigt, da für den Anspruch auf Kindergeld der "Besitz" eines solchen Aufenthaltstitels erforderlich ist, was voraussetzt, dass der Kindergeldberechtigte den Titel im maßgeblichen Anspruchszeitraum tatsächlich in den Händen hält (BFH-Urteil vom 5. Februar 2015 III R 19/14, BFHE 249, 441, BStBl II 2015, 840, Leitsatz).

    Soweit die Klägerin meint, die Grundsätze des BFH-Urteils in BFHE 249, 441, BStBl II 2015, 840 seien entgegen dem Urteil des Finanzgerichts (FG) im Streitfall nicht anwendbar, rügt sie lediglich eine unzutreffende Rechtsanwendung, die eine Revisionszulassung nicht rechtfertigt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. April 2014 XI B 10/14, BFH/NV 2014, 1099).

    Denn der BFH hat sich bereits in seinem Urteil in BFHE 249, 441, BStBl II 2015, 840 auch hierzu geäußert und eine Aussetzung des Verfahrens abgelehnt, da es in den Vorlageverfahren u.a. um eine langjährige "Dauerduldung" gehe.

    An dieser fehlte es nicht nur in der dem BFH-Urteil in BFHE 249, 441, BStBl II 2015, 840 zugrunde liegenden Fallgestaltung, sondern auch im Streitfall.

  • BFH, 02.09.2015 - V B 1/15

    Kindergeld einer Staatenlosen

    Die Kindergeldberechtigung eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers von der tatsächlichen Erteilung eines entsprechenden Aufenthaltstitels zu Beginn des Leistungszeitraums abhängig zu machen, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BFH-Beschluss vom 5. Februar 2015 III R 19/14, BFH/NV 2015, 1167).
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