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   BFH, 27.04.2015 - III B 127/14   

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https://dejure.org/2015,19315
BFH, 27.04.2015 - III B 127/14 (https://dejure.org/2015,19315)
BFH, Entscheidung vom 27.04.2015 - III B 127/14 (https://dejure.org/2015,19315)
BFH, Entscheidung vom 27. April 2015 - III B 127/14 (https://dejure.org/2015,19315)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern unter Geltung der Übergangsbestimmungen zum EU-Beitritt - Genehmigungspflicht nach § 284 SGB III bei Aufnahme einer Beschäftigung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 62 Abs 1, EStG § ... 62 Abs 2, FGO § 74, AEUV Art 21 Abs 1, AEUV Art 45, FreizügG/EU § 5, FreizügG/EU § 6, FreizügG/EU § 11, FreizügG/EU § 13, SGB 3 § 284, EStG § 62 Abs 1, EStG § 62 Abs 2, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011
    Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern unter Geltung der Übergangsbestimmungen zum EU-Beitritt - Genehmigungspflicht nach § 284 SGB III bei Aufnahme einer Beschäftigung

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern unter Geltung der Übergangsbestimmungen zum EU-Beitritt - Genehmigungspflicht nach § 284 SGB III bei Aufnahme einer Beschäftigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 1 EStG 2002, § 62 Abs 2 EStG 2002, § 74 FGO, Art 21 Abs 1 AEUV, Art 45 AEUV
    Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern unter Geltung der Übergangsbestimmungen zum EU-Beitritt - Genehmigungspflicht nach § 284 SGB III bei Aufnahme einer Beschäftigung

  • IWW

    § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 74 FGO, § 284 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, § 62 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 62 Abs. 2 EStG, § 128 Abs. 1 FGO, § 132 FGO, § 62 Abs. 1 EStG, § 284 SGB III, Art. 39, 49 Abs. 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG), Art. 1 bis 6 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/67, § 284 Abs. 1 SGB III, Art. 18 EG, §§ 5, 6 FreizügG/EU, § 2 Abs. 1 FreizügG/EU, § 11 Abs. 2 FreizügG/EU, § 13 FreizügG/EU, Art. 45 AEUV, Art. 39 EG

  • Wolters Kluwer

    Kindergeldberechtigung eines polnischen Staatsangehörigen in der Übergangszeit bis zum 30.11.2011; Aussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens im Hinblick auf ein beim BVerfG anhängiges konkretes Normenkontrollverfahren

  • rewis.io

    Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern unter Geltung der Übergangsbestimmungen zum EU-Beitritt - Genehmigungspflicht nach § 284 SGB III bei Aufnahme einer Beschäftigung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldberechtigung eines polnischen Staatsangehörigen in der Übergangszeit bis zum 30.11.2011

  • rechtsportal.de

    Kindergeldberechtigung eines polnischen Staatsangehörigen in der Übergangszeit bis zum 30.11.2011

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern unter Geltung der Übergangsbestimmungen zum EU-Beitritt - Genehmigungspflicht nach § 284 SGB III bei Aufnahme einer Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern aus Osteuropa

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Kindergeldberechtigung von EU-Bürgern unter Geltung der Übergangsbestimmungen zum EU-Beitritt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern unter Geltung der Übergangsbestimmungen zum EU-Beitritt

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Berechtigung von Unionsbürgern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 249, 519
  • FamRZ 2015, 1797
  • BStBl II 2015, 901
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2010 - L 34 AS 1001/10

    Folgenabwägung - ungeklärte Rechtsfragen - Selbständigkeit - Aufenthaltsrecht -

    Auszug aus BFH, 27.04.2015 - III B 127/14
    Die förmliche Feststellung obliegt allein den Ausländerbehörden und den Verwaltungsgerichten und damit weder den Familienkassen noch den Finanzgerichten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2010 L 34 AS 1001/10 B ER, Rz 40, n.v.).

    Vielmehr schränken die in § 284 SGB III und § 13 FreizügG/EU a.F. getroffenen Bestimmungen nur die Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 AEUV, vormals Art. 39 EG) und damit nicht die grundsätzliche Freizügigkeit der neuen Unionsbürger ein (Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. Januar 2013 B 4 AS 54/12 R, BSGE 113, 60, Sozialrecht 4-4200 § 7 Nr. 34, Rz 21; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2010 L 34 AS 1001/10 B ER, Rz 40, n.v.; Westphal/Stoppa, Die EU-Osterweiterung und das Ausländerrecht, Informationsbrief Ausländerrecht 2004, 133, 139).

  • BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

    Auszug aus BFH, 27.04.2015 - III B 127/14
    Streitig ist die Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Finanzgerichts (FG) vom 7. Oktober 2014, mit dem dieses das Klageverfahren (6 K 2642/12) bis zum Ergehen einer Entscheidung in den beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängigen Verfahren 2 BvL 9-14/14 gemäß § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ausgesetzt hat.

    a) Bei den beim BVerfG anhängigen Verfahren (Vorlagebeschlüsse des FG Niedersachsen vom 19. August 2014 und 21. August 2014 2 BvL 9-14/14, teilweise abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2014, 932) geht es um die Frage, ob § 62 Abs. 2 EStG insoweit verfassungswidrig ist, als er nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer teilweise vom Anspruch auf Kindergeld ausschließt oder dessen Gewährung an weitere Voraussetzungen knüpft.

  • BFH, 21.12.2005 - III B 145/05

    Aussetzung des Verfahrens gemäß § 74 FGO - Feststellung der Erben

    Auszug aus BFH, 27.04.2015 - III B 127/14
    Eine Kostenentscheidung ist in diesem unselbständigen Nebenverfahren nicht zu treffen; über die Kosten des Beschwerdeverfahrens ist im Rahmen der Entscheidung über die Hauptsache zu befinden (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2005 III B 145/05, BFH/NV 2006, 1103, unter II.3., m.w.N.).
  • BFH, 03.02.2010 - VI B 119/09

    Aussetzung des Klageverfahrens gemäß § 74 FGO

    Auszug aus BFH, 27.04.2015 - III B 127/14
    Weitere Voraussetzung für eine AdV ist u.a., dass die Sachverhalte hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Streitfrage im Wesentlichen gleich gelagert sind (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 3. Februar 2010 VI B 119/09, BFH/NV 2010, 923).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2010 - L 1 AL 158/10

    Auch polnische Leiharbeitnehmer brauchen in Deutschland Arbeitsgenehmigung

    Auszug aus BFH, 27.04.2015 - III B 127/14
    Dabei lässt der Senat dahinstehen, ob im vorliegenden Fall eine Genehmigung nach § 284 SGB III überhaupt erforderlich war (vgl. hierzu Beschluss des Landessozialgerichts --LSG-- für das Land Nordrhein-Westfalen vom 2. Juli 2010 L 1 AL 158/10 B ER, Breithaupt 2010, 1085).
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus BFH, 27.04.2015 - III B 127/14
    Vielmehr schränken die in § 284 SGB III und § 13 FreizügG/EU a.F. getroffenen Bestimmungen nur die Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 AEUV, vormals Art. 39 EG) und damit nicht die grundsätzliche Freizügigkeit der neuen Unionsbürger ein (Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. Januar 2013 B 4 AS 54/12 R, BSGE 113, 60, Sozialrecht 4-4200 § 7 Nr. 34, Rz 21; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2010 L 34 AS 1001/10 B ER, Rz 40, n.v.; Westphal/Stoppa, Die EU-Osterweiterung und das Ausländerrecht, Informationsbrief Ausländerrecht 2004, 133, 139).
  • LSG Bayern, 22.12.2010 - L 16 AS 767/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus BFH, 27.04.2015 - III B 127/14
    Es handelt sich um ein unmittelbar anwendbares subjektiv-öffentliches Recht, das dem Unionsbürger, auch den Angehörigen der beigetretenen mittel- und osteuropäischen Staaten, unabhängig vom Zweck seiner Inanspruchnahme zusteht (Beschluss des Bayerischen LSG vom 22. Dezember 2010 L 16 AS 767/10 B ER, Rz 44, nicht veröffentlicht --n.v.--).
  • BFH, 28.03.2007 - VIII B 50/06

    NZB: Kapitalvermögen, Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung

    Auszug aus BFH, 27.04.2015 - III B 127/14
    Eine Aussetzung des Klageverfahrens gemäß § 74 FGO ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) u.a. dann geboten, wenn vor dem BVerfG bereits ein nicht als aussichtslos erscheinendes Musterverfahren gegen eine im Streitfall anzuwendende Norm anhängig ist, zahlreiche Parallelverfahren vorliegen und keiner der Verfahrensbeteiligten ein besonderes berechtigtes Interesse an einer Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen gesetzlichen Regelung trotz des beim BVerfG anhängigen Verfahrens hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 28. März 2007 VIII B 50/06, BFH/NV 2007, 1337).
  • FG Münster, 22.02.2013 - 14 K 4342/11

    Kein Kindergeldanspruch einer Rumänin ohne Vorlage einer

    Auszug aus BFH, 27.04.2015 - III B 127/14
    b) Entgegen der Ansicht des FG (so auch FG Münster, Urteil vom 22. Februar 2013  14 K 4342/11 Kg, EFG 2013, 803) bewirkt die fehlende Genehmigung der Bundesagentur gemäß § 284 SGB III nicht, dass der Kläger als nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer gemäß § 62 Abs. 2 EStG anzusehen ist.
  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus BFH, 27.04.2015 - III B 127/14
    Die Einschränkung (nur) der Arbeitnehmerfreizügigkeit steht auch mit Sinn und Zweck des in § 284 SGB III geregelten Erlaubnisvorbehalts in Einklang, der allein aus arbeitsmarktpolitischen Gründen eingeführt wurde (s. Arbeitsförderungs-Reformgesetz vom 24. März 1997, BGBl I 1997, 594, BTDrucks 13/4941, S. 206: Verbesserung der "Möglichkeiten der Arbeitsämter ..., den gesetzlichen Vermittlungs- und Beschäftigungsvorrang deutscher Arbeitsuchender und diesen gleichgestellter Ausländer in der Praxis wirksamer zu gewährleisten und Ausländerbeschäftigung und Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes stärker in Einklang zu bringen").
  • BSG, 27.03.2020 - B 10 EG 5/18 R

    Anspruch auf Elterngeld

    Es gilt auch für Angehörige der Beitrittsstaaten, die hinsichtlich des Zugangs zum Arbeitsmarkt Beschränkungen unterliegen (BFH Urteil vom 15.3.2017 - III R 32/15 - juris RdNr 13 f; BFH Beschluss vom 27.4.2015 - III B 127/14 - juris RdNr 12 f) .

    Diese Einschränkung bewirkte indes nicht, dass ein Unionsbürger bei fehlender Genehmigung als nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer zu behandeln war (BFH Urteil vom 15.3.2017 - III R 32/15 - juris RdNr 14; BFH Beschluss vom 27.4.2015 - III B 127/14 - juris RdNr 15) .

    Die förmliche Feststellung der fehlenden oder verlorenen Freizügigkeit von Unionsbürgern nach dem FreizügG/EU, welche die Rechtsfolge der Ausreisepflicht nach § 7 Abs. 1 FreizügG/EU nach sich zieht, obliegt allein den Ausländerbehörden (§ 71 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG) und (im gerichtlichen Streitfall) den Verwaltungsgerichten (BFH Urteil vom 15.3.2017 - III R 32/15 - juris RdNr 15 ; BFH Beschluss vom 27.4.2015 - III B 127/14 - juris RdNr 14, jeweils zum Kindergeld nach dem EStG; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 19.4.2016 - L 11 EG 4629/14 - juris RdNr 27 zum Elterngeld; vgl auch im Hinblick auf Titel nach dem AufenthG Senatsurteile vom 10.7.2014 - B 10 EG 5/14 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 6 RdNr 19 und vom 30.9.2010 - B 10 EG 9/09 R - BSGE 107, 1 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 2, RdNr 32 zu § 1 Abs. 7 BEEG sowie Senatsteilurteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 6/08 R - BSGE 105, 70 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 10, RdNr 32 f und Senatsbeschluss vom 28.11.2012 - B 10 EG 14/12 B - juris RdNr 7 zu § 1 Abs. 6 des Bundeserziehungsgeldgesetzes in seiner im Jahr 2006 geltenden Fassung) .

    Nur für das steuerrechtliche Kindergeld hat der Gesetzgeber seit dem 18.7.2019 eine Prüfungskompetenz der Familienkassen zur Freizügigkeitsberechtigung in Abs. 1a Satz 4 der kindergeldrechtlichen Parallelvorschrift des § 62 EStG normiert (idF vom 11.7.2019, eingeführt durch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11.7.2019, BGBl I 1066) Die Neuregelung erfolgte ua auch als Reaktion auf die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 15.3.2017 - III R 32/15 - juris RdNr 15; Beschluss vom 27.4.2015 - III B 127/14 - juris RdNr 14) , wonach den Familienkassen die Berufung auf die fehlende Freizügigkeitsberechtigung im Rahmen der Entscheidung über den Kindergeldanspruch verwehrt ist, wenn die fehlende Freizügigkeitsberechtigung nicht durch die Ausländerbehörden oder die Verwaltungsgerichte förmlich festgestellt worden ist (vgl zu den Motiven für die Einführung: Begründung der Bundesregierung vom 25.3.2019 zum Entwurf des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch, BT-Drucks 19/8691 S 63 ff und Avvento in Kirchhof, EStG, 19. Aufl 2020, § 62 RdNr 5; zur Kritik an dieser Regelung: Derksen/Kubicki, NZS 2019, 651, 654; Meyer, SozSich 2019, 288, 290 ff; Schreiber, ZESAR 2019, 384, 387, 389) .

  • BFH, 11.07.2018 - XI R 33/16

    Keine Billigkeitsmaßnahme wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der

    a) Nach der Rechtsprechung des BFH ist zwar eine Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO u.a. dann geboten, wenn vor dem BVerfG bereits ein nicht als aussichtslos erscheinendes Musterverfahren gegen eine im Streitfall anzuwendende Norm anhängig ist, zahlreiche Parallelverfahren vorliegen und keiner der Verfahrensbeteiligten ein besonderes berechtigtes Interesse an einer Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen gesetzlichen Regelung trotz des beim BVerfG anhängigen Verfahrens hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. September 2007 XI B 52/06, BFH/NV 2008, 63, unter 1.a, Rz 4; vom 27. April 2015 III B 127/14, BFHE 249, 519, BStBl II 2015, 901, Rz 7).
  • BFH, 15.03.2017 - III R 32/15

    Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern - Feststellung der fehlenden

    Dieses unmittelbar anwendbare subjektiv-öffentliche Recht steht den Unionsbürgern, und zwar auch den Angehörigen der Beitrittsstaaten, die hinsichtlich des Zuganges zum Arbeitsmarkt Beschränkungen unterlagen, unabhängig vom Zweck seiner Inanspruchnahme zu (Senatsbeschluss vom 27. April 2015 III B 127/14, BFHE 249, 519, BStBl II 2015, 901).
  • BFH, 04.08.2016 - III R 10/13

    Vorrangiger Kindergeldanspruch des im anderen EU-Mitgliedstaat wohnenden

    Zu den Voraussetzungen des Begriffs des Freizügigkeitsberechtigten verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 27. April 2015 III B 127/14 (BFHE 249, 519, BStBl II 2015, 901).
  • SG Berlin, 24.02.2016 - S 2 EG 11/13

    Elterngeldberechtigung von Unionsbürgern - Freizügigkeitsrecht aus Art. 21 Abs. 1

    Unionsbürger sind bis zu einer entgegenstehenden Entscheidung der Ausländerbehörde freizügigkeitsberechtigte Ausländer im Sinne des § 1 Abs. 7 BEEG, da sie sich auf das von den im Rahmen des Binnenmarktes gewährleisteten Grundfreiheiten unabhängige und unmittelbar geltende Freizügigkeitsrecht aus Art. 21 Abs. 1 AEUV berufen können (Anschluss an BFH vom 27.4.2015 - III B 127/14 = BFHE 249, 519 = BStBl II 2015, 901).

    Es handelt sich dabei um ein von den im Rahmen des Binnenmarktes gewährleisteten Grundfreiheiten unabhängiges und unmittelbar geltendes Freizügigkeitsrecht (BFH v. 27.4.2015 - III B 127/14, RdNr. 13; BVerwG v. 10.11.1999 - 6 C 30/98, RdNr. 45; jeweils juris; Khan in Geiger/Khan/Kotzur, EUV/AEUV, 5. Aufl. 2010, RdNr. 1; Oppermann/Classen/Nettersheim, Europarecht, 6. Aufl. 2014, § 16 RdNr. 15f.; Herdegen, Europarecht, 16. Aufl. 2014, § 12 RdNr. 3).

    Soweit der Beklagte - insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung des BFH v. 27.4.2015 - III B 127/14 zur Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern - einwendet, dass das BSG in drei Entscheidungen am 3. Dezember 2015 im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende, die dem Elterngeld systematisch näher stünden als die Regelungen zum Kindergeld, entschieden habe, dass zwischen materieller und formeller Freizügigkeitsberechtigung unterschieden werden müsse und Voraussetzung für einen Anspruch auf Sozialleistungen das Vorliegen eines materiellen Freizügigkeitsrechtes sei, so trifft dieser Einwand nicht zu.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 EG 4629/14

    Elterngeldanspruch eines in Deutschland lebenden, nicht erwerbstätigen

    Das Aufenthaltsrecht besteht, solange der Aufnahmemitgliedstaat nicht durch einen nationalen Rechtsakt festgestellt hat, dass der Unionsbürger bestimmte vorbehaltene Bedingungen iS des Art. 21 AEUV nicht erfüllt (BSG 30.01.2013, B 4 AS 54/12 R, BSGE 113, 60; SG Berlin 24.02.2016, S 2 EG 11/13, juris; vgl auch BFH 27.04.2015, III B 127/14, BFHE 249, 519).
  • VGH Bayern, 14.05.2020 - 12 CE 20.985

    Keine Verpflichtung zur Prüfung der Freizügigkeitsvoraussetzungen im

    Der Sozialleistungsträger ist vielmehr an die generelle unionsrechtliche Freizügigkeitsvermutung nicht nur für den Dreimonatszeitraum nach § 2 Abs. 5 FreizügG/EU, sondern auch darüber hinaus solange gebunden, bis die zuständige Ausländerbehörde eine Nichtbestehens- oder Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU getroffen hat (vgl. für den Kindergeldanspruch BFH, U.v. 15.3.2017 - III R 32.15 - BeckRS 2017, 118178 Rn. 14 f.; B.v. 27.4.2015 - III B 127.14 - BeckRS 2015, 95234 Rn. 13 ff.; für den Anspruch auf Elterngeld LSG Baden-Württemberg, U.v. 19.4.2016 - L 11 EG 4629/14 - BeckRS 2016, 69181 Rn. 19 ff.; SG Berlin, U.v. 7.3.2018 - S 2 EG 57/15 - juris Rn. 22 ff.; für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss VG Göttingen, B.v. 15.12.2017 - 2 B 961/17 - BeckRS 2017, 137747, Rn. 16 ff.).
  • VG Göttingen, 15.12.2017 - 2 B 961/17

    Freizügigkeitsrecht; Unterhaltsvorschuss; Anspruchsberechtigter

    Erst nach einer entsprechenden Feststellung findet das Aufenthaltsgesetz Anwendung mit der Folge, dass der Unionsbürger einen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz benötigt, will er sich weiterhin legal in Deutschland aufhalten (so BFH, Beschluss vom 27.04.2015 - III B 127/14 -, zitiert nach Juris Rn. 13 f; BSG, Urteil vom 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R -, zitiert nach Juris Rn. 20; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.04.2016 - L 11 EG 4629/14 -, zitiert nach Juris Rn. 27; OVG Hamburg, Beschluss vom 06.03.2008 - 3 Bs 281/07 -, zitiert nach Juris Rn. 8; Bergmann / Dienelt, a.a.O., § 11 FreizügG/EU Rn. 7; Kloesel / Christ / Häußer, § 2 Rn. 37 und § 11 Rn. 133; Hailbronner, a.a.O., § 5 Rn. 23 und § 11 Rn. 43).
  • FG Rheinland-Pfalz, 03.01.2023 - 2 K 2118/17

    Kindergeld: Zur Freizügigkeitsberechtigung des drittstaatsangehörigen Elternteils

    a) Zwar hat der Bundesfinanzhof hinsichtlich des Freizügigkeitsrechts eines Unionsbürgers entschieden, dass dieser erst nach einer allein den Ausländerbehörden bzw. den Verwaltungsgerichten obliegenden Feststellung des Nichtbestehens oder Verlusts des Freizügigkeitsrechts i.S.v. § 2 Abs. 1 FreizügG/EU der Ausnahmeregelung des § 62 Abs. 2 EStG unterfällt (BFH-Urteil vom 15.03.2017 III R 32/15 , BFHE 258, 16, BStBl II 2017, 963; BFH-Beschluss vom 27.04.2015 III B 127/14, BFHE 249, 519, BStBl II 2015, 901).
  • FG Münster, 28.02.2023 - 15 K 1527/22

    Kindergeld - Kann Kindergeld auch für solche Zeiträume gewährt werden, für die

    Der BFH hatte zuvor entschieden, dass die Feststellung der fehlenden Freizügigkeit auch hinsichtlich der Kindergeldfestsetzung allein den Ausländerbehörden und den Verwaltungsgerichten obliegt, nicht jedoch den Familienkassen (BFH, Beschluss vom 00. April 2015, III B 127/14, BStBl. II 2015, 901; BFH, Urteil vom 15. März 2017, III R 32/15, BStBl. II 2017, 963), denn erst nach einer Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlustes des Rechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU benötigt der Unionsbürger gem. § 11 Abs. 2 FreizügG/EU einen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz, will er sich weiterhin legal in Deutschland aufhalten und Kindergeld beanspruchen.
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