Rechtsprechung
   BFH, 08.07.2015 - VI R 51/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24667
BFH, 08.07.2015 - VI R 51/14 (https://dejure.org/2015,24667)
BFH, Entscheidung vom 08.07.2015 - VI R 51/14 (https://dejure.org/2015,24667)
BFH, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - VI R 51/14 (https://dejure.org/2015,24667)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,24667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Änderung von Steuerbescheiden: Neue Tatsachen i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO und unlautere Mittel i. S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO - Definition der "arglistigen Täuschung" - Abweichende rechtliche Würdigung hinsichtlich der lohnsteuerlichen Behandlung einer ...

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 172 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst c, AO § 173 Abs 1 Nr 1, EStG § 3 Nr 63, EStG § 34 Abs 1, EStG VZ 2007
    Änderung von Steuerbescheiden: Neue Tatsachen i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO und unlautere Mittel i.S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO - Definition der "arglistigen Täuschung" - Abweichende rechtliche Würdigung hinsichtlich der lohnsteuerlichen Behandlung einer ...

  • Bundesfinanzhof

    Änderung von Steuerbescheiden: Neue Tatsachen i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO und unlautere Mittel i.S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO - Definition der "arglistigen Täuschung" - Abweichende rechtliche Würdigung hinsichtlich der lohnsteuerlichen Behandlung einer ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 172 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst c AO, § 173 Abs 1 Nr 1 AO, § 3 Nr 63 EStG 2002, § 34 Abs 1 EStG 2002, EStG VZ 2007
    Änderung von Steuerbescheiden: Neue Tatsachen i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO und unlautere Mittel i.S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO - Definition der "arglistigen Täuschung" - Abweichende rechtliche Würdigung hinsichtlich der lohnsteuerlichen Behandlung einer ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Steuerbescheides wegen arglistigen Verhaltens bei vollständiger Aufklärung des Sachverhalts durch den Steuerpflichtigen

  • Betriebs-Berater

    Definition der "arglistigen Täuschung" - Abweichende rechtliche Würdigung hinsichtlich der lohnsteuerlichen Behandlung einer Einzahlung in eine Direktversicherung

  • rewis.io

    Änderung von Steuerbescheiden: Neue Tatsachen i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO und unlautere Mittel i.S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO - Definition der "arglistigen Täuschung" - Abweichende rechtliche Würdigung hinsichtlich der lohnsteuerlichen Behandlung einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung eines Steuerbescheides wegen arglistigen Verhaltens bei vollständiger Aufklärung des Sachverhalts durch den Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de

    Änderung von Steuerbescheiden: Neue Tatsachen i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO und unlautere Mittel i.S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Änderung von Steuerbescheiden: Neue Tatsachen i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO und unlautere Mittel i.S.d. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderung von Steuerbescheiden - neue Tatsachen und unlautere Mittel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerrecht im September 2015

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine "arglistige Täuschung" bei unzutreffender rechtlicher Würdigung des Arbeitgebers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Änderung eines Einkommensteuerbescheids bei Vortrag einer anderen Rechtsauffassung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Berufung auf unzutreffende LSt-Bescheinigung im Einspruchsverfahren

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    (K)eine "arglistige Täuschung" bei unzutreffender LSt-Bescheinigung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine arglistige Täuschung durch Lohnsteuerbescheid

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Die Tücken der Datenübermittlung und der Bescheiderstellung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 250, 322
  • BB 2015, 2325
  • DB 2015, 2313
  • BStBl II 2017, 13
  • NZA-RR 2016, 28
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 13.06.2012 - VI R 85/10

    Nachträgliches Bekanntwerden i. S. des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO - offenbare

    Auszug aus BFH, 08.07.2015 - VI R 51/14
    Grundsätzlich kommt es dabei auf den Wissensstand der zur Bearbeitung des Steuerfalls berufenen Dienststelle an, wobei aktenkundige Tatsachen stets als bekannt gelten (Senatsurteil vom 13. Juni 2012 VI R 85/10, BFHE 238, 295, BStBl II 2013, 5, m.w.N.).

    Auf die individuelle Kenntnis der neu zuständigen Sachbearbeiterin kommt es nicht an (Senatsurteil in BFHE 238, 295, BStBl II 2013, 5).

  • BFH, 19.02.2013 - IX R 24/12

    Positive Differenz der Rückgewähr von Einlagen gegenüber den Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 08.07.2015 - VI R 51/14
    a) Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ist jeder Lebenssachverhalt, der Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Tatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller oder immaterieller Art (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2014 VI R 21/13, BFHE 248, 116; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Februar 2013 IX R 24/12, BFHE 240, 265, BStBl II 2013, 484, m.w.N., und BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2011 X R 29/10, BFH/NV 2012, 227, m.w.N.).
  • BFH, 14.12.1994 - XI R 80/92

    Steuerhinterziehung - Leichtfertige Steuerverkürzung

    Auszug aus BFH, 08.07.2015 - VI R 51/14
    Nicht erforderlich ist dagegen die Absicht, damit das Finanzamt zu einer Entscheidung zu veranlassen (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1994 XI R 80/92, BFHE 176, 308, BStBl II 1995, 293).
  • FG Baden-Württemberg, 12.01.2017 - 3 K 1670/15

    Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.

    aa) Unter dem unlauteren Verhalten durch arglistige Täuschung ist die bewusste und vorsätzliche Irreführung zu verstehen, wie jedes vorsätzliche Verschweigen oder Vortäuschen von Tatsachen, durch das die Willensbildung der Behörde unzulässig beeinflusst wird (BFH-Urteil vom 8. Juli 2015 VI R 51/14, BFH/NV 2015, 1609).

    bb) Für Arglist reicht bereits das Bewusstsein aus, wahrheitswidrige Angaben zu machen (BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 1609).

    Nicht erforderlich ist dagegen die Absicht, damit das FA zu einer Entscheidung zu veranlassen (BFH-Urteile in BFH/NV 2015, 1609 und vom 14. Dezember 1994 XI R 80/92, BStBl II 1995, 293; FG Münster, Urteil vom 16. Juni 2004 1 K 6434/01 E, EFG 2004, 1739; v. Wedelstädt, a.a.O., § 172 AO Rz. 197).

    ee) Ein Mitverschulden der Finanzbehörde ist unerheblich, insbesondere der Umstand, dass sie die Unrichtigkeit hätte durchschauen können (BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 1609; v. Wedelstädt, a.a.O., § 172 AO Rz 197; Klein/Rüsken, a.a.O., § 172 Rz. 55).

    c) Da ein Mitverschulden des FA im Rahmen des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO und insbesondere der Umstand, dass es die Unrichtigkeit hätte durchschauen können, unerheblich sind (BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 1609), ist ohne Bedeutung, dass dem zuständigen Bearbeiter die Höhe der Zahlungen des AA im Zeitpunkt der Durchführung der Einkommensteuerveranlagungen 2008 bis 2010 aufgrund der Mitteilungen des AA hätte bekannt sein können und müssen und er auch den in den festsetzungsnahen Daten angebrachten Hinweisen auf die Mitteilungen 2009 und 2010 nicht weiter nachgegangen ist.

    Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Auslegung des Begriffs "arglistig", wofür nach dem BFH-Urteil vom 8. Juli 2015 (BFH/NV 2015, 1609) eine bewusste und vorsätzliche Irreführung ausreicht, wie jedes vorsätzliche Verschweigen oder Vortäuschen von Tatsachen.

  • BFH, 22.03.2016 - VIII R 58/13

    Nichtanschaffung ist kein Tatbestandsmerkmal für die Auflösung der

    Insbesondere gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger arglistig i.S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO gehandelt hat (vgl. zu den Voraussetzungen der arglistigen Täuschung etwa BFH-Urteil vom 8. Juli 2015 VI R 51/14, BFHE 250, 322).
  • BFH, 28.03.2018 - I R 10/17

    Arglistige Täuschung i.S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO

    In den Tatbestand der Norm sind auch Sachverhalte "bedingten Vorsatzes" einzubeziehen (s. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Juli 2015 VI R 51/14, BFHE 250, 322, BStBl II 2017, 13; bestätigt durch BFH-Urteil vom 3. August 2016 X R 21/15, BFH/NV 2017, 457; Lutter, EFG 2017, 896, 897).

    Die Tatsachenwürdigung des FG schließt es entgegen der Ansicht der Kläger ferner aus, die Sachumstände des BFH-Urteils in BFHE 250, 322, BStBl II 2017, 13 als ("entlastenden") Vergleichsfall heranzuziehen, da es dort darum gegangen ist, dass der Steuerpflichtige zuvor dem Finanzamt den Sachverhalt offenbart und im Nachhinein an seiner abweichenden Rechtsauffassung festgehalten hat, während es im vorliegenden Fall an einer "Offenbarung" durch die Kläger fehlt.

  • BFH, 30.09.2020 - VI R 34/18

    Keine allgemeine Änderungssperre durch § 41c Abs. 3 Satz 4 EStG

    Ob das FA die Unrichtigkeit hätte erkennen können, ist unbeachtlich (Senatsurteil vom 08.07.2015 - VI R 51/14, BFHE 250, 322, BStBl II 2017, 13, Rz 19).
  • FG Münster, 28.02.2018 - 9 K 3343/13

    Verfahren/Insolvenzrecht - Zusammenveranlagung und Aufteilung der ESt-Schuld im

    Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ist jeder Lebenssachverhalt, der Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Tatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller oder immaterieller Art (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 08.07.2015 - VI R 51/14, BStBl. II 2017, 13; BFH-Urteil vom 27.01.2011 - III R 90/07, BStBl. II 2011, 543).
  • BFH, 03.08.2016 - X R 21/15

    Unterbliebene Auflösung einer Ansparabschreibung bei Gewinnermittlung nach § 4

    Ob das FA die Unrichtigkeit hätte erkennen können, ist unbeachtlich (zum Ganzen BFH-Urteil vom 8. Juli 2015 VI R 51/14, BFHE 250, 322, Rz 19, m.w.N.).
  • BFH, 16.03.2016 - V B 89/15

    Grundsätzliche Bedeutung - Ablaufhemmung wegen Fahndungsprüfung - Verwirkung -

    Grundsätzlich kommt es dabei auf den Wissensstand der zur Bearbeitung des Steuerfalls berufenen Dienststelle an, wobei aktenkundige Tatsachen stets als bekannt gelten (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 8. Juli 2015 VI R 51/14, BFHE 250, 322, unter II.1.a, Rz 14).
  • FG Thüringen, 27.10.2015 - 2 K 782/14

    Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gem. § 198 BewG durch zeitnah zum

    Da der Wert eines Gegenstands lediglich das Ergebnis der Wertung von Tatsachen ist, die den Wert ausmachen, ist er keine Tatsache (Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 08.07.2015 VI R 51/14, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2015, 2131 m. w. N.; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung Finanzgerichtsordnung, § 173 AO, Rd. 9 m. w. N.).
  • FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18

    Schätzungsbefugnis bei Verwendung einer objektiv manipulierbaren elektronischen

    Tatsache i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ist jeder Lebenssachverhalt, der Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Tatbestandes sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller oder immaterieller Art ( Urteil des BFH vom 08.07.2015, VI R 51/14 , BStBl. II 2017, 13 m.w.N.).
  • FG Sachsen, 06.03.2018 - 3 K 1470/16

    Möglichkeit der nachträglichen Änderung der Einkommensteuerbescheide 2006 sowie

    Der schlichte Vortrag einer anderen Rechtsauffassung ist nicht "arglistig" oder in sonstiger Weise unlauter (vgl. BFH-Urteil vom 8. Juli 2015 VI R 51/14, BStBl. II 2017, S. 13).

    In dem in dieser Entscheidung in Bezug genommenen BFH-Urteil vom 8. Juli 2015 VI R 51/14 umschreibt der VI. Senat eine arglistige Täuschung als bewusste und vorsätzliche Irreführung, jedes vorsätzliche Verschweigen oder Vortäuschen von Tatsachen, durch das die Willensbildung der Behörde unzulässig beeinflusst wird.

  • FG Köln, 16.02.2017 - 15 K 2664/11

    Einkommensteuer/Abgabenordnung: Mittelbare verdeckte Einlage durch die

  • FG München, 22.08.2017 - 12 K 560/15

    Änderungsbefugnis wegen neuer Tatsachen nach Rücktrag von

  • FG München, 05.02.2015 - 12 K 560/15

    Einkommen, Bescheid, Dienststelle, Einkommensteuerbescheid, Steuerfestsetzung,

  • FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18 zurück zur Übersicht Seite drucken

    Hinzuschätzung anhand durchschnittlicher Tagesumsätze

  • FG München, 29.05.2017 - 7 K 3241/15

    Schätzung bei Spargelanbau

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht