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   BFH, 20.05.2015 - I R 17/14   

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https://dejure.org/2015,24093
BFH, 20.05.2015 - I R 17/14 (https://dejure.org/2015,24093)
BFH, Entscheidung vom 20.05.2015 - I R 17/14 (https://dejure.org/2015,24093)
BFH, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - I R 17/14 (https://dejure.org/2015,24093)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Erdienbarkeit der endgehaltsabhängigen Pensionszusage bei mittelbarer Erhöhung infolge von Gehaltssteigerungen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    KStG § 8 Abs 3 S 2, KStG § 8 Abs 3 S 2
    Verdeckte Gewinnausschüttung: Erdienbarkeit der endgehaltsabhängigen Pensionszusage bei mittelbarer Erhöhung infolge von Gehaltssteigerungen

  • Bundesfinanzhof

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Erdienbarkeit der endgehaltsabhängigen Pensionszusage bei mittelbarer Erhöhung infolge von Gehaltssteigerungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 3 S 2 KStG 1999, § 8 Abs 3 S 2 KStG 2002
    Verdeckte Gewinnausschüttung: Erdienbarkeit der endgehaltsabhängigen Pensionszusage bei mittelbarer Erhöhung infolge von Gehaltssteigerungen

  • IWW

    § 135 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Erdienbarkeit der endgehaltsabhängigen Pensionszusage bei mittelbarer Erhöhung infolge von Gehaltssteigerungen

  • rewis.io

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Erdienbarkeit der endgehaltsabhängigen Pensionszusage bei mittelbarer Erhöhung infolge von Gehaltssteigerungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
    Voraussetzungen der steuerlichen Anerkennung dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft gewährter Pensionszusagen

  • rechtsportal.de

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
    Voraussetzungen der steuerlichen Anerkennung dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft gewährter Pensionszusagen

  • datenbank.nwb.de

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Erdienbarkeit der endgehaltsabhängigen Pensionszusage bei mittelbarer Erhöhung infolge von Gehaltssteigerungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Erdienbarkeit der endgehaltsabhängigen Pensionszusage bei mittelbarer Erhöhung infolge von Gehaltssteigerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erdienbarkeit der endgehaltsabhängigen Pensionszusage - und die zwischenzeitlichen Gehaltssteigerungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Erdienbarkeit der endgehaltsabhängigen Pensionszusage bei mittelbarer Erhöhung infolge von Gehaltssteigerungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erdienenserfordernis für steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bundesfinanzhof erschwert gehaltsabhängige Zusagen für GGF

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Erdienbarkeit einer endgehaltsabhängigen Pensionszusage bei nachträglicher Erhöhung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Gewinnausschüttungen: Erdienbarkeit von Pensionszusagen bei mittelbarer Erhöhung

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    VGA bei Erhöhung der Pensionszusage

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Beherrschender Gesellschafter
    Auswirkungen im Recht der vGA
    Die klare (Vorab-)Vereinbarung im Einzelnen
    Pensionsvereinbarungen
    Grundsätze
    Fremdvergleich
    Pensionszusagen (Anwendungsfall des Fremdvergleichs)
    Die »Erdienbarkeit« der Pension
    Gesellschafter-Geschäftsführer
    Die Tatbestandsvoraussetzungen im Einzelnen
    Pensionsvereinbarungen
    Weitere Entscheidungen

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 250, 82
  • NZA 2015, 1308
  • BB 2015, 2325
  • BB 2016, 748
  • DB 2015, 2121
  • DB 2015, 2292
  • BStBl II 2015, 1022
  • NZG 2015, 1168
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 24.04.2002 - I R 43/01

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 20.05.2015 - I R 17/14
    Allerdings können diese Fristen mangels eindeutiger gesetzlicher Vorgaben nicht im Sinne allgemeingültiger zwingender Voraussetzungen verstanden werden, die unabdingbar wären (vgl. Senatsurteile vom 24. April 2002 I R 43/01, BFHE 199, 157, BStBl II 2003, 416; vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926; in BFH/NV 2014, 728).

    Ist aufgrund der Gegebenheiten des Einzelfalles anderweitig sichergestellt, dass mit der Zusage die künftige Arbeitsleistung des Geschäftsführers abgegolten werden soll, ist dies deshalb auch dann anzunehmen, wenn die besagten Zeiträume nicht erreicht werden (z.B. Senatsurteil in BFHE 199, 157, BStBl II 2003, 416; s.a. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. Mai 2003, BStBl I 2003, 300).

  • BFH, 11.09.2013 - I R 26/12

    Erdienbarkeit des Pensionsanspruchs eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus BFH, 20.05.2015 - I R 17/14
    Nach ebenfalls ständiger Spruchpraxis des Senats ist das bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer der Fall, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand mindestens zehn Jahre liegen (vgl. hierzu z.B. Senatsurteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225, 226; vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055; vom 18. März 2009 I R 63/08, BFH/NV 2009, 1841; zuletzt vom 11. September 2013 I R 26/12, BFH/NV 2014, 728, jeweils m.w.N.), bei einem nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer überdies dann, wenn dieser Zeitraum zwar mindestens drei Jahre beträgt, der Gesellschafter-Geschäftsführer dem Betrieb aber mindestens zwölf Jahre angehört (Senatsurteil in BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504, m.w.N.).

    Allerdings können diese Fristen mangels eindeutiger gesetzlicher Vorgaben nicht im Sinne allgemeingültiger zwingender Voraussetzungen verstanden werden, die unabdingbar wären (vgl. Senatsurteile vom 24. April 2002 I R 43/01, BFHE 199, 157, BStBl II 2003, 416; vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926; in BFH/NV 2014, 728).

  • BFH, 23.09.2008 - I R 62/07

    Sog. Erdienensdauer bei nachträglicher Erhöhung einer Pensionszusage gegenüber

    Auszug aus BFH, 20.05.2015 - I R 17/14
    Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, nach dem sich der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft einen Pensionsanspruch innerhalb der verbleibenden Arbeitszeit bis zum vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand noch erdienen muss, gilt sowohl für Erstzusagen einer Versorgungsanwartschaft als auch für nachträgliche Erhöhungen einer bereits erteilten Zusage (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. September 2008 I R 62/07, BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39).

    Zwar kommt bei einer endgehaltsabhängigen Pensionszusage die Vergütungserhöhung im Ergebnis einer Erhöhung des Versorgungsversprechens gleich, und sowohl in der einen wie in der anderen Situation würde ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter deswegen bei Erteilung des Versprechens die Erdienbarkeitsgrundsätze auch gleichermaßen anwenden (vgl. Senatsurteil vom 23. September 2008 I R 62/07, BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39; Gosch, KStG, 2. Aufl., § 8 Rz 1099; Otto in Blomeyer/Rolfs/Otto, Betriebsrentengesetz, 6. Aufl., StR F Rz 52).

  • FG Düsseldorf, 09.12.2013 - 6 K 1754/10

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage an nicht beherrschenden

    Auszug aus BFH, 20.05.2015 - I R 17/14
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 9. Dezember 2013  6 K 1754/10 K,G wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das FG Düsseldorf wies sie mit Urteil vom 9. Dezember 2013  6 K 1754/10 K,G als unbegründet ab; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 860 abgedruckt.

  • BFH, 15.09.2004 - I R 62/03

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer sog. Übermaßrente -

    Auszug aus BFH, 20.05.2015 - I R 17/14
    Übersteigt sie dieses Maß --infolge ihrer Abhängigkeit von einer sprunghaft und fremdunüblich ansteigenden laufenden Vergütung--, dann ist auch die Versorgungszusage bei isolierter Betrachtung nicht mehr als angemessen anzusehen (s.a. Senatsurteil vom 15. September 2004 I R 62/03, BFHE 207, 443, BStBl II 2005, 176; Gosch, a.a.O., § 8 Rz 810a a.E.), auch dann nicht, wenn der "Gehaltssprung" auf eine gestiegene Verantwortung oder eine Änderung der Funktionen des Geschäftsführers zurückzuführen ist.
  • BFH, 18.03.2009 - I R 63/08

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Zusage einer Witwenrente an über 65jährigen

    Auszug aus BFH, 20.05.2015 - I R 17/14
    Nach ebenfalls ständiger Spruchpraxis des Senats ist das bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer der Fall, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand mindestens zehn Jahre liegen (vgl. hierzu z.B. Senatsurteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225, 226; vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055; vom 18. März 2009 I R 63/08, BFH/NV 2009, 1841; zuletzt vom 11. September 2013 I R 26/12, BFH/NV 2014, 728, jeweils m.w.N.), bei einem nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer überdies dann, wenn dieser Zeitraum zwar mindestens drei Jahre beträgt, der Gesellschafter-Geschäftsführer dem Betrieb aber mindestens zwölf Jahre angehört (Senatsurteil in BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504, m.w.N.).
  • BFH, 18.08.1999 - I R 10/99

    Probezeit bei Pensionszusagen

    Auszug aus BFH, 20.05.2015 - I R 17/14
    Nach ebenfalls ständiger Spruchpraxis des Senats ist das bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer der Fall, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand mindestens zehn Jahre liegen (vgl. hierzu z.B. Senatsurteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225, 226; vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055; vom 18. März 2009 I R 63/08, BFH/NV 2009, 1841; zuletzt vom 11. September 2013 I R 26/12, BFH/NV 2014, 728, jeweils m.w.N.), bei einem nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer überdies dann, wenn dieser Zeitraum zwar mindestens drei Jahre beträgt, der Gesellschafter-Geschäftsführer dem Betrieb aber mindestens zwölf Jahre angehört (Senatsurteil in BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504, m.w.N.).
  • BFH, 11.09.2013 - I R 72/12

    (Mindest-) Pensionsalter bei Versorgungszusage an beherrschenden

    Auszug aus BFH, 20.05.2015 - I R 17/14
    Die Gesichtspunkte der vGA bleiben davon, wie der Senat in jenem Urteil (dort unter II.3.b der Entscheidungsgründe) ausdrücklich hervorhebt, unberührt (s.a. Senatsurteil vom 11. September 2013 I R 72/12, BFHE 244, 236).
  • BFH, 15.03.2000 - I R 40/99

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 20.05.2015 - I R 17/14
    Nach ebenfalls ständiger Spruchpraxis des Senats ist das bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer der Fall, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand mindestens zehn Jahre liegen (vgl. hierzu z.B. Senatsurteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225, 226; vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055; vom 18. März 2009 I R 63/08, BFH/NV 2009, 1841; zuletzt vom 11. September 2013 I R 26/12, BFH/NV 2014, 728, jeweils m.w.N.), bei einem nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer überdies dann, wenn dieser Zeitraum zwar mindestens drei Jahre beträgt, der Gesellschafter-Geschäftsführer dem Betrieb aber mindestens zwölf Jahre angehört (Senatsurteil in BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504, m.w.N.).
  • BFH, 30.01.2002 - I R 56/01

    Pensionszusage; Erdienbarkeit bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses

    Auszug aus BFH, 20.05.2015 - I R 17/14
    Nach ebenfalls ständiger Spruchpraxis des Senats ist das bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer der Fall, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand mindestens zehn Jahre liegen (vgl. hierzu z.B. Senatsurteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225, 226; vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055; vom 18. März 2009 I R 63/08, BFH/NV 2009, 1841; zuletzt vom 11. September 2013 I R 26/12, BFH/NV 2014, 728, jeweils m.w.N.), bei einem nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer überdies dann, wenn dieser Zeitraum zwar mindestens drei Jahre beträgt, der Gesellschafter-Geschäftsführer dem Betrieb aber mindestens zwölf Jahre angehört (Senatsurteil in BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504, m.w.N.).
  • BFH, 23.01.1991 - I R 113/88

    Ruhestandsalter bei Pensionsrückstellungen für beherrschende

  • BFH, 23.07.2003 - I R 80/02

    VGA: Nicht erdienbare Pensionszusage

  • BFH, 28.04.2010 - I R 78/08

    Abfindung und Ablösung von (überversorgenden) Pensionsrückstellungen für

  • BFH, 07.03.2018 - I R 89/15

    Erdienbarkeit bei Barlohnumwandlung

    c) Im Übrigen ist die Erdienbarkeit nicht nur bei Erstzusagen, sondern auch bei einer nachträglichen Erhöhung einer bereits erteilten Pensionszusage zu prüfen (Senatsurteile vom 23. September 2008 I R 62/07, BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39; vom 20. Mai 2015 I R 17/14, BFHE 250, 82, BStBl II 2015, 1022).

    Somit wurde nicht nur das steuerrechtlich maßgebliche Rechtsregime für die Zusage gewechselt (Direktzusage i.S. des § 6a EStG einerseits, Unterstützungskasse gemäß § 4d EStG andererseits), sondern zugleich ein Lebenssachverhalt verwirklicht, der nach allgemeinen Grundsätzen eine Erdienbarkeitsprüfung auslöst (Senatsurteile in BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39; in BFHE 250, 82, BStBl II 2015, 1022), so dass die grundsätzlich dem Tatgericht obliegende Gesamtwürdigung des Vorgangs als Neuzusage mangels entsprechender Revisionsrügen nicht zu beanstanden war.

  • BFH, 20.07.2016 - I R 33/15

    Sog. Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage

    b) In der Spruchpraxis des Senats ist anerkannt, dass eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung von Versorgungszusagen --als Grundlage von i.S. des § 4d Abs. 1 Satz 1 EStG gedachten Versorgungsleistungen-- einer Kapitalgesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter dann gegeben sein kann, wenn sich der Gesellschafter diese Leistungen im Zeitraum zwischen Zusage und seinem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis nicht mehr erdienen könnte, sog. Erdienbarkeit (vgl. z.B. Senatsurteile vom 23. September 2008 I R 62/07, BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39; vom 20. Mai 2015 I R 17/14, BFHE 250, 82, BStBl II 2015, 1022; vgl. auch Senatsbeschluss vom 19. November 2008 I B 108/08, BFH/NV 2009, 608).

    Ist aufgrund der Gegebenheiten des Einzelfalles anderweitig sichergestellt, dass mit der Zusage die künftige Arbeitsleistung des Geschäftsführers abgegolten werden soll, ist eine erdienbare Zusage auch dann anzunehmen, wenn die besagten Zeiträume nicht erreicht werden (Senatsurteile in BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39, und in BFHE 250, 82, BStBl II 2015, 1022).

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.09.2016 - 6 K 6168/13

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Änderung der Pensionszusage an beherrschenden

    Bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer ist dies der Fall, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand mindestens zehn Jahre liegen (vgl. hierzu z.B. BFH, Urteil vom 20. Mai 2015 I R 17/14, BStBl. II 2015, 1022, mit weiteren Nachweisen).

    Bei einem nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer ist die Erdienbarkeit zu bejahen, wenn dieser Zeitraum zwar mindestens drei Jahre beträgt, der Gesellschafter-Geschäftsführer dem Betrieb aber mindestens zwölf Jahre angehört (BFH, Urteil vom 20. Mai 2015 I R 17/14, BStBl. II 2015, 1022).

    Hat der Gesellschafter-Geschäftsführer ein Wahlrecht, die Pensionszahlungen vor Erreichen der vereinbarten Altersgrenze zu beziehen, so ist bei der Prüfung des Erdienbarkeitszeitraums auf den frühestmöglichen Zeitpunkt abzustellen (BFH, Urteil vom 20. Mai 2015 I R 17/14, BStBl. II 2015, 1022).

  • FG Köln, 06.04.2017 - 10 K 2310/15

    Körperschaftsteuer: Erdienung einer Pensionszusage bei Weiterbeschäftigung des

    Das vom Beklagten angeführte BFH-Urteil vom 20.05.2015 (I R 17/14) betreffe im Übrigen einen völlig anderen Sachverhalt als der vorliegende Streitfall, nämlich einen Gehaltssprung um über 41 % ohne Beachtung der Erdienenserfordernisse.

    Auch wenn sich das FG und der BFH in jüngerer Zeit im Kontext des Themas "versicherungsmathematischer Barwertausgleich bei Aufschub der Versorgungsfälligkeit" nicht mehr explizit zum Erdienungszeitraum geäußerten hätten, folge hieraus nicht, dass die diesbezüglichen Grundsätze - welche der BFH nochmals aktuell durch Urteil vom 20.10.2015 (I R 17/14) bestätigt habe - in solchen Fällen nicht (mehr) anzuwenden seien.

    Zur Begründung verweisen die Vertreter dieser Auffassung u.a. auf das BFH-Urteil vom 20.05.2015 (I R 17/14, BStBl II 2015, 1022), demzufolge auch mittelbare Erhöhungen der zugesagten Pension durch Anhebung des laufenden Gehalts "zum Ende des Berufslebens" des Gesellschafter-Geschäftsführers zu einer vGA führen könnten.

  • FG Baden-Württemberg, 16.12.2019 - 8 K 892/16

    Übernahmefolgegewinn/Ansatz eines Ausgleichspostens ihm Rahmen des Formwechsels

    Nichts anderes gilt für den Hinweis auf das BFH-Urteil vom 20. Mai 2015 I R 17/14 (BStBl II 2015, 1022).
  • FG Münster, 17.07.2019 - 9 K 384/18

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei einer Änderungsvereinbarung zu einer

    Nach Auffassung des BFH komme es nur auf die Erdienbarkeit an, wenn die Erhöhung einer bestehenden Zusage auch bei isolierter Betrachtung die Grenze einer Neuzusage übersteige (Hinweis auf BFH-Urteil vom 20.5.2015 I R 17/14).

    bb) Darüber hinaus kann eine vor dem 60. Lebensjahr erteilte Pensionszusage nach der BFH-Rechtsprechung von einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer i.d.R. nur erdient werden, wenn der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Zusage der Pension und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand (vorgesehene Dienstzeit) --in Anlehnung an die Regelungen des § 1 Abs. 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) a.F. zur Unverfallbarkeit von Pensionszusagen-- mindestens 10 Jahre beträgt (BFH-Urteile vom 18.8.1999 I R 10/99, BFH/NV 00, 225; vom 30.1.2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055; vom 14.7.2004 I R 14/04, BFH/NV 2005, 245; vom 20.5.2015 I R 17/14, BFHE 250, 82, BStBl II 2015, 1022; vom 20.7.2016 I R 33/15, BFHE 254, 428, BStBl II 2017, 66).

    Allerdings sei selbst dann, wenn sich die Gehaltsaufstockung als solche als angemessen darstelle, die endgehaltsabhängig ausgestaltete Pensionszusage an dem Erdienbarkeitserfordernis zu messen, wenn sie dadurch einer Neuzusage gleichkomme (BFH-Urteil vom 20.5.2015 I R 17/14, BFHE 250, 82, BStBl II 2015, 1022).

    Der Auffassung des Senats kann die Klägerin nicht unter Berufung auf das BFH-Urteil vom 20.5.2015 I R 74/14, BFHE 250, 82, BStBl II 2015, 1022, entgegen halten, die Änderungsvereinbarung stehe einer Neuzusage nicht gleich, so dass es auf die Frage der Erdienbarkeit nicht ankommen könne.

  • FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 201/14

    Vertragsauslegung über Pensionszusage - Verdeckte Gewinnausschüttung durch

    Dies gilt nicht nur für Erstzusagen einer Versorgungsanwartschaft, sondern im Grundsatz auch für nachträgliche Erhöhungen einer bereits erteilten Zusage (vgl. BFH, Urteil vom 20. Mai 2015 I R 17/14, BStBl II 2015, 1022).
  • FG Nürnberg, 13.12.2022 - 1 K 1349/21

    Erdienbarkeit von zugesagten Pensionen

    Die Rechtsprechung hat für den Zeitraum zwischen Erteilung der Zusage und dem Pensionierungsalter bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern mindestens zehn Jahre aufgestellt (vgl. BFH-Urteile vom 23.07.2003 I R 80/02, BStBl II 2003, 926; vom 23.09.2008 I R 62/07, BStBl II 2013, 39 und vom 20.05.2015 I R 17/14, BStBl II 2015, 1022).

    Um eine nachträgliche Erhöhung kann es sich auch handeln, wenn ein endgehaltsabhängiges Pensionsversprechen infolge einer Gehaltsaufstockung mittelbar erhöht wird und dies der Höhe nach einer Neuzusage gleichkommt (vgl. BFH-Urteil vom 20.05.2015 a.a.O.).

    Für die Beurteilung ist auf den frühestmöglichen Rentenbezugszeitpunkt abzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 20.05.2015 a.a.O.).

    Dem Urteil des BFH vom 20.05.2015 (a.a.O.) ist keine gegenteilige Auffassung zu entnehmen, da die Sachverhalte nicht vergleichbar sind.

  • FG Hamburg, 15.04.2016 - 3 K 13/16

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei nachträglicher Zusage der Dynamisierung einer

    Entsprechendes ergebe sich aus dem Urteil des FG Düsseldorf vom 09.12.2013 (Az. 6 K 1754/10 K,G), bestätigt durch den BFH durch Urteil vom 20.05.2015 (Az. I R 17/14).

    cc) Maßgebend bei der Ermittlung des Erdienenszeitraums ist der in der Pensionszusage vereinbarte frühestmögliche Zeitpunkt des Pensionsbezuges (BFH-Urteil vom 20.05.2015 I R 17/14, BFHE 250, 82, BStBl II 2015, 1022).

    c) Diese Maßstäbe gelten für Neuzusagen von Pensionen und regelmäßig auch für nachträgliche Erhöhungen von bereits zugesagten Pensionen, soweit die Erhöhung reicht (BFH-Urteile vom 20.05.2015 I R 17/14, BFHE 250, 82, BStBl II 2015, 1022; vom 23.09.2008 I R 62/07, BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39; FG Niedersachsen, Urteil vom 22.04.2004 6 K 91/00, EFG 2004, 1081).

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