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   BFH, 13.10.2015 - IX R 46/14   

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https://dejure.org/2015,34744
BFH, 13.10.2015 - IX R 46/14 (https://dejure.org/2015,34744)
BFH, Entscheidung vom 13.10.2015 - IX R 46/14 (https://dejure.org/2015,34744)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 2015 - IX R 46/14 (https://dejure.org/2015,34744)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Abfindung - Ermäßigte Besteuerung - Geringfügigkeit einer Teilauszahlung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 34 Abs 1 S 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, EStG § 24 Nr 1, EStG VZ 2011
    Abfindung - Ermäßigte Besteuerung - Geringfügigkeit einer Teilauszahlung

  • Bundesfinanzhof

    Abfindung - Ermäßigte Besteuerung - Geringfügigkeit einer Teilauszahlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 34 Abs 2 Nr 2 EStG 2009, § 24 Nr 1 EStG 2009, EStG VZ 2011
    Abfindung - Ermäßigte Besteuerung - Geringfügigkeit einer Teilauszahlung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gem. § 34 Abs. 1 EStG bei Auszahlung einer einheitlichen Abfindung in zwei Teilbeträgen

  • Betriebs-Berater

    Abfindung - Ermäßigte Besteuerung - Geringfügigkeit einer Teilauszahlung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Abfindung - Ermäßigte Besteuerung - Geringfügigkeit einer Teilauszahlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34 Abs. 1 Satz 1
    Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gem. § 34 Abs. 1 EStG bei Auszahlung einer einheitlichen Abfindung in zwei Teilbeträgen

  • datenbank.nwb.de

    Abfindung - Ermäßigte Besteuerung - Geringfügigkeit einer Teilauszahlung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abfindung ? Ermäßigte Besteuerung ? Geringfügigkeit einer Teilauszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abfindungsbesteuerung - und die Geringfügigkeit einer Teilauszahlung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Abfindung: Ermäßigte Besteuerung bei Geringfügigkeit einer Teilauszahlung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ermäßigter Steuersatz bei Auszahlung einer einheitlichen Abfindung in zwei Teilbeträgen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auszahlung einer Abfindung in zwei Teilbeträgen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Abfindung trotz Teilzahlungen ermäßigt zu besteuern

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Abfindung trotz Teilauszahlungen ermäßigt zu besteuern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abfindung in zwei Teilbeträgen - Steuerermäßigung rechtmäßig?

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Tarifermäßigung einer Entschädigung trotz Teilauszahlung in einem anderen Veranlagungszeitraum

Besprechungen u.ä.

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Verwaltungsauffassung erleichtert ermäßigte Besteuerung einer Abfindung trotz Teilauszahlung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • pwc.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Entlassungsentschädigung auch bei geringfügiger Teilzahlung ermäßigt zu besteuern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 251, 331
  • NJW 2016, 271
  • NZA 2016, 678
  • BB 2015, 2965
  • DB 2015, 2795
  • BStBl II 2016, 214
  • NZA-RR 2016, 92
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 08.04.2014 - IX R 28/13

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen

    Auszug aus BFH, 13.10.2015 - IX R 46/14
    Eine starre Prozentgrenze (im Verhältnis der Teilleistungen zueinander oder zur Gesamtabfindung) sieht das Gesetz weder vor noch kann eine solche die gesetzlich geforderte Prüfung der Außerordentlichkeit im Einzelfall ersetzen (BFH-Urteile vom 26. Januar 2011 IX R 20/10, BFHE 232, 471, BStBl II 2012, 659; vom 8. April 2014 IX R 28/13, BFH/NV 2014, 1514; BFH-Beschluss vom 20. Juni 2011 IX B 59/11, BFH/NV 2011, 1682).

    Eine geringfügige Nebenleistung hat der Senat nicht mehr angenommen, wenn sie mehr als 10 % der Hauptleistung beträgt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2014, 1514).

  • BFH, 24.01.2002 - XI R 43/99

    Steuerbegünstigung von Abfindungen bei späteren Zusatzleistungen

    Auszug aus BFH, 13.10.2015 - IX R 46/14
    Mit dieser Begründung hat der BFH zwar bislang nur eine sozial motivierte, nachträgliche Zusatzleistung des Arbeitgebers der Höhe nach als unschädlich erachtet (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2002 XI R 43/99, BFHE 197, 522, BStBl II 2004, 442).
  • BFH, 04.03.1998 - XI R 46/97

    Tarifbegünstigung von Abfindungen

    Auszug aus BFH, 13.10.2015 - IX R 46/14
    Diese abzumildern ist der Zweck der Billigkeitsregelung des § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 EStG (vgl. ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. März 1998 XI R 46/97, BFHE 185, 429, BStBl II 1998, 787, m.w.N.).
  • BFH, 02.09.1992 - XI R 63/89

    Außerordentliche Einkünfte durch Entschädigung für entgangene Einnahmen

    Auszug aus BFH, 13.10.2015 - IX R 46/14
    Andernfalls könnte die Grenze zwischen außerordentlichen Einkünften i.S. des § 34 EStG und den nach dem Regeltarif zu versteuernden Einkünften nicht hinreichend trennscharf gezogen werden (BFH-Urteil vom 2. September 1992 XI R 63/89, BFHE 171, 416, BStBl II 1993, 831).
  • BFH, 28.06.2006 - XI R 58/05

    Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei der ersten Teilzahlung

    Auszug aus BFH, 13.10.2015 - IX R 46/14
    Dies schließt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes grundsätzlich aus und zwar auch dann, wenn die Teilzahlungen jeweils mit anderen laufenden Einkünften zusammentreffen und sich daraus ein (nicht bloß einmaliger) Progressionsnachteil ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 2006 XI R 58/05, BFHE 214, 319, BStBl II 2006, 835, m.w.N.).
  • BFH, 25.08.2009 - IX R 11/09

    Zusammenballung, Teilleistung, Abfindung, ermäßigter Steuersatz

    Auszug aus BFH, 13.10.2015 - IX R 46/14
    Die Auszahlung einer einheitlichen Abfindung in zwei Teilbeträgen steht danach der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ausnahmsweise nicht entgegen, wenn sich die Teilzahlungen im Verhältnis zueinander eindeutig als Haupt- und Nebenleistung darstellen und wenn die Nebenleistung geringfügig ist (grundlegend BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 11/09, BFHE 226, 265, BStBl II 2011, 27).
  • BFH, 26.01.2011 - IX R 20/10

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen

    Auszug aus BFH, 13.10.2015 - IX R 46/14
    Eine starre Prozentgrenze (im Verhältnis der Teilleistungen zueinander oder zur Gesamtabfindung) sieht das Gesetz weder vor noch kann eine solche die gesetzlich geforderte Prüfung der Außerordentlichkeit im Einzelfall ersetzen (BFH-Urteile vom 26. Januar 2011 IX R 20/10, BFHE 232, 471, BStBl II 2012, 659; vom 8. April 2014 IX R 28/13, BFH/NV 2014, 1514; BFH-Beschluss vom 20. Juni 2011 IX B 59/11, BFH/NV 2011, 1682).
  • BFH, 20.06.2011 - IX B 59/11

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen - geringfügige oder schädliche

    Auszug aus BFH, 13.10.2015 - IX R 46/14
    Eine starre Prozentgrenze (im Verhältnis der Teilleistungen zueinander oder zur Gesamtabfindung) sieht das Gesetz weder vor noch kann eine solche die gesetzlich geforderte Prüfung der Außerordentlichkeit im Einzelfall ersetzen (BFH-Urteile vom 26. Januar 2011 IX R 20/10, BFHE 232, 471, BStBl II 2012, 659; vom 8. April 2014 IX R 28/13, BFH/NV 2014, 1514; BFH-Beschluss vom 20. Juni 2011 IX B 59/11, BFH/NV 2011, 1682).
  • FG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 10 K 2655/13

    Ermäßigter Steuersatz bei einer Entschädigungsleistung in Form einer Haupt- und

    Auszug aus BFH, 13.10.2015 - IX R 46/14
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 3. November 2014  10 K 2655/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 15.12.2022 - VI R 19/21

    Zu den Voraussetzungen der Tarifermäßigung nach § 34 EStG

    So ist nach der Rechtsprechung des BFH § 34 Abs. 1 EStG trotz des Zuflusses in zwei Veranlagungszeiträumen ausnahmsweise auch dann anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige nur eine geringfügige Teilleistung erhält und die ganz überwiegende Leistung in einem Betrag ausgezahlt wird, wobei sich die Teilzahlungen im Verhältnis zueinander eindeutig als Haupt- und Nebenleistung darstellen müssen und die Nebenleistung nur geringfügig sein darf (z.B. BFH-Urteile vom 25.08.2009 - IX R 11/09, BFHE 226, 265, BStBl II 2011, 27; vom 26.01.2011 - IX R 20/10, BFHE 232, 471, BStBl II 2012, 659, und vom 13.10.2015 - IX R 46/14, BFHE 251, 331, BStBl II 2016, 214).

    Eine geringfügige Nebenleistung hat der BFH nicht mehr angenommen, wenn sie mehr als 10 % der Hauptleistung --hier 14, 80 %-- beträgt (s. BFH-Urteile vom 08.04.2014 - IX R 28/13, Rz 20, und in BFHE 251, 331, BStBl II 2016, 214, Rz 16).

    Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Nebenleistungen in Höhe von 70.000 EUR im Streitfall höher sind als die Steuerentlastung der Hauptleistung (s. BFH-Urteil in BFHE 251, 331, BStBl II 2016, 214, Rz 16).

  • BFH, 02.08.2016 - VIII R 37/14

    Außerordentliche Einkünfte aus einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit;

    c) Jedoch ist nach der Rechtsprechung des BFH § 34 Abs. 1 EStG trotz des Zuflusses in zwei Veranlagungszeiträumen ausnahmsweise auch dann anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige nur eine geringfügige Teilleistung erhält und die ganz überwiegende Leistung in einem Betrag ausgezahlt wird (z.B. BFH-Urteile vom 13. Oktober 2015 IX R 46/14, BFHE 251, 331, BStBl II 2016, 214; vom 26. Januar 2011 IX R 20/10, BFHE 232, 471, BStBl II 2012, 659).
  • FG Thüringen, 28.07.2021 - 1 K 478/20

    Keine Tarifbegünstigung gem. § 34 Abs. 1 EStG bei vertraglicher Vereinbarung,

    Ausnahmsweise ist nach der Rechtsprechung des BFH § 34 Abs. 1 EStG trotz des Zuflusses in zwei Veranlagungszeiträumen auch dann anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige nur eine geringfügige Teilleistung erhält und die ganz überwiegende Leistung in einem Betrag ausgezahlt wird (z.B. BFH-Urteile vom 13. Oktober 2015 IX R 46/14, BStBl II 2016, 214; vom 26. Januar 2011 IX R 20/10, BStBl II 2012, 659) oder wenn besondere Umstände vorliegen, die eine Teilleistung bedingen und bei Nichtanwendung der Zweck des Gesetzes verfehlt würde (BFH-Urteil vom 13. Oktober 2015 IX R 46/14, BStBl II 2016, 214).
  • FG Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 3 K 3132/20

    Besteuerung einer Verdienstausfallentschädigung bei Ersatz der hierauf

    Eine Teilleistung von über 10 % der Hauptleistung ist nicht mehr als geringfügig anzusehen (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2014, 1514, und vom 13. Oktober 2015 IX R 46/14, BStBl II 2016, 214).
  • BFH, 12.05.2016 - IX B 30/16

    Besteuerung von Abfindungen bei Zahlung in verschiedenen Veranlagungszeiträumen

    Im Übrigen ist die ermäßigte Besteuerung von Entlassungsentschädigungen für den Fall der Zahlung von zwei oder mehr Teilbeträgen in verschiedenen Veranlagungszeiträumen --worauf die angefochtene Entscheidung des FG auch hinweist-- höchstrichterlich geklärt (vgl. u.a. zuletzt BFH-Urteile vom 14. April 2015 IX R 29/14, BFH/NV 2015, 1354, und vom 13. Oktober 2015 IX R 46/14, BFHE 251, 331, BStBl II 2016, 2014) und damit nicht von grundsätzlicher Bedeutung.
  • FG Baden-Württemberg, 23.11.2022 - 7 K 195/21

    Von Versicherung im Rahmen einer Schadensregulierung erstatteter Steuerschaden im

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist dann geboten, wenn neben einer Haupt-Entschädigungsleistung aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit ergänzende Entschädigungs-Zusatzleistungen gewährt werden, die auch betragsmäßig nur einen ergänzenden Zusatz zur Hauptleistung bilden (BFH, Urteil vom 28.06.2006, a.a.O.) oder wenn mehrere Teilzahlungen eindeutig im Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung zueinander stehen und die Nebenleistung geringfügig ist (BFH, Urteil vom 13.10.2015 IX R 46/14, BFHE 251, 331, BStBl II 2016, 214; Wacker in Schmidt, Kommentar zum EStG, 41. Auflage 2022, zu § 34 Rz. 17).
  • FG München, 30.05.2016 - 2 K 1846/13

    Einkünfte aus dem Wettbewerbsverbot

    Die Teilleistung in Höhe von insgesamt 15.000 EUR ist nicht mehr geringfügig und damit schädlich für eine ermäßigte Besteuerung der Hauptleistung im Streitjahr (grundlegend vgl. BFH-Urteile vom 25. August 2009 IX R 11/09, BStBl II 2011, 27, vom 13. Oktober 2015 IX R 46/14, BStBl II 2016, 214).
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