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   BFH, 25.05.2016 - I R 17/15   

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https://dejure.org/2016,32799
BFH, 25.05.2016 - I R 17/15 (https://dejure.org/2016,32799)
BFH, Entscheidung vom 25.05.2016 - I R 17/15 (https://dejure.org/2016,32799)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - I R 17/15 (https://dejure.org/2016,32799)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Passivierung eines Darlehens mit steigenden Zinssätzen - Höhe eines zu passivierenden Erfüllungsrückstandes - Wirtschaftliche Betrachtungsweise

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 5 Abs 1 S 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 3, HGB § 247 Abs 1, HGB § 249 Abs 1 S 1, EStG VZ 2008, KStG § 8 Abs 1, KStG VZ 2008, BGB § 248 Abs 1
    Passivierung eines Darlehens mit steigenden Zinssätzen - Höhe eines zu passivierenden Erfüllungsrückstandes - Wirtschaftliche Betrachtungsweise

  • Bundesfinanzhof

    Passivierung eines Darlehens mit steigenden Zinssätzen - Höhe eines zu passivierenden Erfüllungsrückstandes - Wirtschaftliche Betrachtungsweise

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 3 EStG 2002, § 247 Abs 1 HGB, § 249 Abs 1 S 1 HGB, EStG VZ 2008
    Passivierung eines Darlehens mit steigenden Zinssätzen - Höhe eines zu passivierenden Erfüllungsrückstandes - Wirtschaftliche Betrachtungsweise

  • IWW

    § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § ... 8 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes, § 5 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes, §§ 238 ff. des Handelsgesetzbuchs (HGB), § 247 Abs. 1 HGB, § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG, § 248 Abs. 1 des Bürgerliches Gesetzbuchs (BGB), § 248 Abs. 1 BGB, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bilanzierung eines Darlehens mit steigenden Zinssätzen

  • Betriebs-Berater

    Bilanzierung eines Darlehens mit steigenden Zinssätzen

  • rewis.io

    Passivierung eines Darlehens mit steigenden Zinssätzen - Höhe eines zu passivierenden Erfüllungsrückstandes - Wirtschaftliche Betrachtungsweise

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Passivierung eines Darlehens mit steigenden Zinssätzen

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Bilanzierung eines Darlehens mit steigenden Zinssätzen

  • datenbank.nwb.de

    Passivierung eines Darlehens mit steigenden Zinssätzen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Passivierung eines Darlehens mit steigenden Zinssätzen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Darlehen mit steigenden Zinssätzen - und die Höhe eines zu passivierenden Erfüllungsrückstandes

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Passivierung eines Darlehens mit steigenden Zinssätzen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abzinsung der Zinsverbindlichkeit aus einem Darlehensverhältnis

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Passivierung eines Darlehens mit steigenden Zinssätzen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Passivierung eines Darlehens mit steigenden Zinssätzen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung aus Staffelzinsvereinbarung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu passivieren

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Rückstellungen
    Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
    Die Rückstellungen im Einzelnen
    Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 5 Abs 1, KStG § 8 Abs 1, HGB § 240 Abs 2, HGB § 242
    Darlehen, Zinssatz, Rückstellung, Erfüllungsrückstand

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 254, 228
  • BB 2016, 2672
  • BB 2017, 46
  • DB 2016, 2388
  • BStBl II 2016, 930
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 15.07.1998 - I R 24/96

    Rückstellung wegen Leistung einer Sparprämie

    Auszug aus BFH, 25.05.2016 - I R 17/15
    Ursprünglich wurde das Vorliegen eines solchen Erfüllungsrückstandes nach dem rechtlichen, insbesondere schuldrechtlichen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung im schwebenden Geschäft beurteilt und somit an den schuldrechtlich gebotenen Zeitpunkt der Erfüllung geknüpft (vgl. dazu die Nachweise in Senatsurteilen vom 27. Juni 2001 I R 11/00, BFHE 195, 567, BStBl II 2001, 758; vom 15. Juli 1998 I R 24/96, BFHE 186, 388, BStBl II 1998, 728).

    Zwischen der Verpflichtung zur Leistung einer am Ende der Laufzeit fälligen Sparprämie, die einen zu passivierenden Erfüllungsrückstand begründet (Senatsurteil in BFHE 186, 388, BStBl II 1998, 728), und einer vorliegend zur Beurteilung anstehenden progressiven Verzinsung vermag der Senat keine entscheidungserheblichen Unterschiede zu erblicken.

    Letztendlich wird der Klägerin ein Teil der Gesamtzinsverpflichtung kreditiert (vgl. Senatsurteil in BFHE 186, 388, BStBl II 1998, 728, zu einem vergleichbaren Zinseszinseffekt mit Abzinsungspflicht bei einer endfälligen Sparprämie).

    Dass eine solche Vereinbarung zivilrechtlich nicht wirksam getroffen werden kann, weil gemäß § 248 Abs. 1 des Bürgerliches Gesetzbuchs (BGB) ein Zinseszinsverbot besteht, ist unerheblich (vgl. zur Maßgeblichkeit der wirtschaftlichen Gegebenheiten Senatsurteil in BFHE 186, 388, BStBl II 1998, 728; a.A. Kiesel in Herrmann/Heuer/Raupach, § 6 EStG Rz 1155 "Zinsverbindlichkeiten").

  • BFH, 05.04.2006 - I R 43/05

    Erfüllungsrückstand bei zeitweiser Freistellung von Mietzahlungen

    Auszug aus BFH, 25.05.2016 - I R 17/15
    Dieses wiederum ist dann durchbrochen, wenn das Gleichgewicht der Vertragsbeziehungen durch Vorleistungen oder Erfüllungsrückstände eines Vertragspartners "gestört" ist (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juni 1997 GrS 2/93, BFHE 183, 199, BStBl II 1997, 735; Senatsurteile vom 5. April 2006 I R 43/05, BFHE 213, 332, BStBl II 2006, 593; vom 21. September 2011 I R 50/10, BFHE 235, 255, BStBl II 2012, 197; BFH-Urteile vom 28. Juli 2004 XI R 63/03, BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866; vom 25. April 2006 VIII R 40/04, BFHE 213, 364, BStBl II 2006, 749; Blümich/ Krumm, § 5 EStG Rz 244 ff.; R 5.7 Abs. 7 und 8 der Einkommensteuer-Richtlinien).

    Die Beurteilung des Vorliegens dieser Voraussetzungen obliegt im jeweiligen Einzelfall dem FG als Tatsacheninstanz (Senatsurteil in BFHE 213, 332, BStBl II 2006, 593).

    e) Ein Erfüllungsrückstand setzt --wie der Ausweis einer Verbindlichkeit im Allgemeinen (Senatsurteil vom 24. Mai 1984 I R 166/78, BFHE 141, 176, BStBl II 1984, 747, betreffend Zinsverbindlichkeiten aus Darlehen)-- nicht die Fälligkeit der vertraglich noch geschuldeten Leistung zum Bilanzstichtag voraus (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009 X R 41/07, BFH/NV 2010, 860; Senatsurteil in BFHE 213, 332, BStBl II 2006, 593).

  • BFH, 27.07.2011 - I R 77/10

    Rechnungsabgrenzung bei Darlehen mit fallenden Zinssätzen - Aufnahme von sog.

    Auszug aus BFH, 25.05.2016 - I R 17/15
    So hat der Senat bei einem Darlehen mit fallenden Zinssätzen entscheidend auf die Rückforderbarkeit der Leistung im Falle vorzeitiger Vertragsbeendigung abgestellt (Senatsurteil vom 27. Juli 2011 I R 77/10, BFHE 234, 301, BStBl II 2012, 284).

    Dies hat der Senat im vergleichbaren Zusammenhang eines Darlehens mit fallenden Zinssätzen bereits ausgesprochen (Senatsurteil in BFHE 234, 301, BStBl II 2012, 284).

  • BFH, 24.05.1984 - I R 166/78

    A) Zur verdeckten Einlage bei Kapitalgesellschaften - b) Zur gleichmäßigen

    Auszug aus BFH, 25.05.2016 - I R 17/15
    e) Ein Erfüllungsrückstand setzt --wie der Ausweis einer Verbindlichkeit im Allgemeinen (Senatsurteil vom 24. Mai 1984 I R 166/78, BFHE 141, 176, BStBl II 1984, 747, betreffend Zinsverbindlichkeiten aus Darlehen)-- nicht die Fälligkeit der vertraglich noch geschuldeten Leistung zum Bilanzstichtag voraus (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009 X R 41/07, BFH/NV 2010, 860; Senatsurteil in BFHE 213, 332, BStBl II 2006, 593).

    a) Die von FA und FG bereits konzedierte Bildung einer Rückstellung für den auf den Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Bilanzstichtag entfallenden Zinsaufwand (10/12 der Zinsschuld für das erste Vertragsjahr) beruht der Sache nach auf einem Erfüllungsrückstand, dessen Passivierung höchstrichterlich anerkannt ist (vgl. allgemein Senatsurteil in BFHE 141, 176, BStBl II 1984, 747).

  • FG Baden-Württemberg, 28.07.2014 - 10 K 3184/13

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands in der Anfangszeit eines konzerninternen

    Auszug aus BFH, 25.05.2016 - I R 17/15
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 28. Juli 2014  10 K 3184/13 aufgehoben.

    Dagegen wandte sich die Klägerin erfolglos mit Einspruch und Klage (Urteil des Finanzgerichts --FG-- Baden-Württemberg vom 28. Juli 2014  10 K 3184/13).

  • BFH, 27.01.2010 - I R 35/09

    Abzinsung von Gesellschafterdarlehen und Rückstellungen

    Auszug aus BFH, 25.05.2016 - I R 17/15
    Eine rein zivilrechtliche Betrachtungsweise liegt der Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG allerdings nicht zugrunde (vgl. Senatsurteil vom 27. Januar 2010 I R 35/09, BFHE 228, 250, BStBl II 2010, 478).
  • BFH, 20.01.1993 - I R 115/91

    Keine Rückstellung für künftigen Zinsaufwand bei Sparverträgen mit steigender

    Auszug aus BFH, 25.05.2016 - I R 17/15
    dd) Das Senatsurteil vom 20. Januar 1993 I R 115/91 (BFHE 170, 234, BStBl II 1993, 373) zum Zuwachssparen steht der Passivierung des Erfüllungsrückstandes schon deswegen nicht entgegen, weil bei den im Urteilsfall zu beurteilenden Zuwachssparverträgen jederzeit die ordentliche Kündigung durch den Sparer bzw. den Darlehensgeber zulässig war, während im Streitfall eine feste Laufzeit vereinbart wurde.
  • BFH, 11.11.2015 - I R 5/14

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Teilwertabschreibung auf Zinsforderungen nach

    Auszug aus BFH, 25.05.2016 - I R 17/15
    Die Zinsverbindlichkeit aus einem Darlehensverhältnis tritt zivil- und steuerrechtlich selbständig neben die Verpflichtung zur Rückzahlung des empfangenen Kapitals (vgl. Senatsurteil vom 11. November 2015 I R 5/14, BFHE 252, 353, BStBl II 2016, 491, m.w.N.).
  • BFH, 06.10.2009 - I R 4/08

    Abzinsung unverzinslicher Gesellschafterdarlehen

    Auszug aus BFH, 25.05.2016 - I R 17/15
    Eine an der Durchschnittsverzinsung von 5, 2 % orientierte Verbindlichkeit, die nicht sogleich, sondern wirtschaftlich betrachtet erst in der zweiten Hälfte der Darlehenslaufzeit während der "Hochzinsphase" zu erfüllen ist, belastet die Klägerin weniger als eine sofort in dieser Höhe zu erfüllende Verpflichtung (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2009 I R 4/08, BFHE 226, 347, BStBl II 2010, 177).
  • BFH, 27.06.2001 - I R 11/00

    Keine Rückstellung für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus BFH, 25.05.2016 - I R 17/15
    Ursprünglich wurde das Vorliegen eines solchen Erfüllungsrückstandes nach dem rechtlichen, insbesondere schuldrechtlichen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung im schwebenden Geschäft beurteilt und somit an den schuldrechtlich gebotenen Zeitpunkt der Erfüllung geknüpft (vgl. dazu die Nachweise in Senatsurteilen vom 27. Juni 2001 I R 11/00, BFHE 195, 567, BStBl II 2001, 758; vom 15. Juli 1998 I R 24/96, BFHE 186, 388, BStBl II 1998, 728).
  • BFH, 09.12.2009 - X R 41/07

    Erfüllungsrückstand wegen Kundenbetreuung bei einem Versicherungsvertreter -

  • BFH, 05.02.1987 - IV R 81/84

    Für rechtsverbindlich zugesagte Jubiläumszuwendungen an Arbeitnehmer ist eine

  • BFH, 23.06.1997 - GrS 2/93

    Wirtschaftliche Vorteile aus Weitervermietung stehen dem Ausweis von

  • BFH, 21.09.2011 - I R 50/10

    Rückstellungen für Mietrückzahlungen aus der Vermietung von Kraftfahrzeugen -

  • BFH, 03.12.1991 - VIII R 88/87

    Zu den Voraussetzungen einer Pachterneuerungsrückstellung

  • BFH, 28.07.2004 - XI R 63/03

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits

  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 40/04

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten aus vertraglichen

  • FG Baden-Württemberg, 04.11.1982 - X (I) 321/77
  • FG Niedersachsen, 27.05.1982 - VI 347/80
  • BFH, 15.03.2017 - I R 11/15

    Rückstellungen für ein Aktienoptionsprogramm

    Die daraus folgende Passivierungspflicht gehört zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 25. Mai 2016 I R 17/15, BFHE 254, 228, BStBl II 2016, 930) und ist gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes 2002/2009 i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG 2002 n.F. auch für die Steuerbilanzen der K-AG zu beachten.

    Die Voraussetzungen eines Erfüllungsrückstands (s. dazu Senatsurteile in BFHE 254, 228, BStBl II 2016, 930, und vom 9. November 2016 I R 43/15, BFHE 256, 270, BStBl II 2017, 379) der K-AG liegen nach den vorstehenden Ausführungen zum mangelnden Vergangenheitsbezug der Optionsverpflichtungen nicht vor.

  • BFH, 09.11.2016 - I R 43/15

    Bildung einer Rückstellung für künftige Wartungsaufwendungen an Flugzeugen

    aaa) Ein solches Passivierungsverbot besteht nicht, wenn das Gleichgewicht der Vertragsbeziehungen durch Vorleistungen oder Erfüllungsrückstände eines Vertragspartners "gestört" ist (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 25. Mai 2016 I R 17/15, BFHE 254, 228, BStBl II 2016, 930).

    Besteht danach ein Erfüllungsrückstand und ist dessen Höhe ungewiss, so ist eine Rückstellung zu bilden (vgl. Senatsurteil in BFHE 254, 228, BStBl II 2016, 930, m.w.N.).

  • BFH, 07.12.2017 - IV R 23/14

    Beachtung des Internationalen Privatrechts auch im Steuerrecht

    Ein Bilanzausweis ist nur geboten, wenn und soweit das Gleichgewicht solcher Vertragsbeziehungen durch Vorleistungen oder Erfüllungsrückstände eines Vertragspartners "gestört" ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. April 1993 IV R 75/91, BFHE 171, 434, unter 2.; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. Juni 1997 GrS 2/93, BFHE 183, 199, BStBl II 1997, 735, unter B.I.3.; BFH-Urteil vom 25. Mai 2016 I R 17/15, BFHE 254, 228, BStBl II 2016, 930, Rz 13).
  • BFH, 27.09.2017 - I R 53/15

    Keine Rückstellung für sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit nach § 5 Abs. 7

    Die daraus folgende Passivierungspflicht gehört zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 25. Mai 2016 I R 17/15, BFHE 254, 228, BStBl II 2016, 930) und ist von der als Sparkasse buchführungspflichtigen Klägerin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in der in den Streitjahren geltenden Fassung (EStG) i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes in der in den Streitjahren geltenden Fassung auch für die Steuerbilanzen zu beachten (vgl. Senatsurteil vom 11. Oktober 2012 I R 66/11, BFHE 239, 315, BStBl II 2013, 676).
  • BFH, 22.02.2023 - I R 27/20

    Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

    Davon wäre nur dann abzusehen, wenn der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer durch eine im Vorhinein getroffenen Abrede mit der Kapitalgesellschaft klar und eindeutig die fortbestehende Selbständigkeit einer unverzinslichen Zinsforderung (hierzu allgemein Senatsurteile vom 11.11.2015 - I R 5/14, BFHE 252, 353, BStBl II 2016, 491; vom 25.05.2016 - I R 17/15, BFHE 254, 228, BStBl II 2016, 930) vereinbart hätte.
  • BFH, 07.12.2017 - IV R 37/16

    Missachtung des Vertragsstatuts als Rechtsanwendungsfehler - Gewinnverwirklichung

    Ein Bilanzausweis ist nur geboten, wenn und soweit das Gleichgewicht solcher Vertragsbeziehungen durch Vorleistungen oder Erfüllungsrückstände eines Vertragspartners "gestört" ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. April 1993 IV R 75/91, BFHE 171, 434, unter 2.; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. Juni 1997 GrS 2/93, BFHE 183, 199, BStBl II 1997, 735, unter B.I.3.; BFH-Urteil vom 25. Mai 2016 I R 17/15, BFHE 254, 228, BStBl II 2016, 930, Rz 13).
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