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   BFH, 17.08.2017 - IV R 3/14   

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https://dejure.org/2017,37252
BFH, 17.08.2017 - IV R 3/14 (https://dejure.org/2017,37252)
BFH, Entscheidung vom 17.08.2017 - IV R 3/14 (https://dejure.org/2017,37252)
BFH, Entscheidung vom 17. August 2017 - IV R 3/14 (https://dejure.org/2017,37252)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Feststellung des Unterschiedsbetrags bei Übergang zur Tonnagegewinnermittlung; Teilwertermittlung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 5a, EStG § ... 6 Abs 1 Nr 1, EStG § 7, AO § 18 Abs 1 Nr 2, AO § 162, AO § 171 Abs 10, AO § 179, AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a, AO § 182 Abs 1, FGO § 48 Abs 1, FGO § 57 Nr 2, FGO § 60 Abs 3, FGO § 63 Abs 1 Nr 1, FGO § 105 Abs 5, FGO § 118 Abs 2, EStG § 5 Abs 1 S 1, EStG VZ 2006, FGO § 96 Abs 1 S 1
    Feststellung des Unterschiedsbetrags bei Übergang zur Tonnagegewinnermittlung; Teilwertermittlung

  • Bundesfinanzhof

    Feststellung des Unterschiedsbetrags bei Übergang zur Tonnagegewinnermittlung; Teilwertermittlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5a EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 1 EStG 2002, § 7 EStG 2002, § 18 Abs 1 Nr 2 AO, § 162 AO
    Feststellung des Unterschiedsbetrags bei Übergang zur Tonnagegewinnermittlung; Teilwertermittlung

  • IWW

    § 5a des Einkommensteuergesetzes (E... StG), § 5a Abs. 4 EStG, § 5a EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 52 Abs. 15 EStG, § 5a Abs. 3 Satz 1 EStG, § 5a Abs. 4 Satz 1 EStG, § 5a Abs. 1 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, § 162 der Abgabenordnung (AO), § 118 Abs. 2 FGO, § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 244 des Handelsgesetzbuchs (HGB), § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB, § 105 Abs. 5 FGO, § 171 Abs. 1 HGB, § 143 Abs. 2, § 139 Abs. 4 FGO

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Gewinns aus dem Betrieb eines Rohöltankers

  • rewis.io

    Feststellung des Unterschiedsbetrags bei Übergang zur Tonnagegewinnermittlung; Teilwertermittlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung des Unterschiedsbetrags bei Übergang zur Tonnagegewinnermittlung; Teilwertermittlung

  • rechtsportal.de

    Ermittlung des Gewinns aus dem Betrieb eines Rohöltankers

  • datenbank.nwb.de

    Feststellung des Unterschiedsbetrags bei Übergang zur Tonnagegewinnermittlung; Teilwertermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übergang zur Tonnagegewinnermittlung - und die Feststellung des Unterschiedsbetrags

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unterschiedsbetrag bei Übergang zur Tonnagegewinnermittlung

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 5a Abs 4, EStG § 5a Abs 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 1 S 3
    Personengesellschaft, Tonnagebesteuerung, Unterschiedsbetrag, Teilwert, Anteilsveräußerung, Antragsfrist

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 259, 111
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • FG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 2 V 176/12

    Teilwertermittlung eines Seeschiffes bei der Feststellung eines

    Auszug aus BFH, 17.08.2017 - IV R 3/14
    Solche erschließen sich erst durch den Bezug des FG auf die Einspruchsentscheidung des FA, die wiederum den Ausführungen des FG in dessen Beschluss vom 6. Dezember 2012  2 V 176/12 entspricht.

    Soweit das FG in seinem Beschluss vom 6. Dezember 2012  2 V 176/12 erkannt hat, dass wegen der Schwierigkeiten der Teilwertermittlung bei Handelsschiffen letztlich nur eine gutachterliche Stellungnahme bleibe, hat es hieraus keine weiter gehenden Schlüsse gezogen.

    Sollte sich das FG auf dieser Grundlage nicht zu einer eigenen Schätzung des Teilwerts in der Lage sehen, so wird es das von ihm bereits in seinem Beschluss vom 6. Dezember 2012  2 V 176/12 angesprochene Sachverständigengutachten einzuholen haben.

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 8/10

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Schiffsfonds-GmbH & Co.

    Auszug aus BFH, 17.08.2017 - IV R 3/14
    dd) Zu der auch im Streitjahr gültigen AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig "Hochsee-, Küsten- und Binnenschiffahrt" (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 16. September 1992 IV A 7-S 1551-103/92, BStBl I 1992, 570) hat der Senat in seinem Urteil vom 14. April 2011 IV R 8/10 (BFHE 233, 226, BStBl II 2011, 709, Rz 40 ff.) ausgeführt, dass die in dieser AfA-Tabelle aufgeführte, auf Erkenntnisse aus dem Jahr 1972 gestützte zwölfjährige Nutzungsdauer von "sonstigen Schiffen" bei den hierunter fallenden Tankschiffen im Regelfall zu einer unzutreffenden Besteuerung führt, weil die tatsächliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Tankschiffe über die Jahre angestiegen sei und jedenfalls schon Mitte der 1990er Jahre erheblich über der den AfA-Tabellen zugrunde liegenden zwölfjährigen Nutzungsdauer gelegen habe.

    Für die jeweiligen Schiffstypen könnten sich unterschiedliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern ergeben (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 233, 226, BStBl II 2011, 709, Rz 42).

    Zudem stellt eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Tankschiffs von 25 Jahren, wie sie in dem BMF-Schreiben genannt wird, auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Senats in seinem Urteil in BFHE 233, 226, BStBl II 2011, 709 (Rz 40 ff.) eine regelmäßig (wohl) nicht erreichte Obergrenze dar.

  • BFH, 16.12.2015 - IV R 18/12

    § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG 1999 als eigenständiger Besteuerungstatbestand -

    Auszug aus BFH, 17.08.2017 - IV R 3/14
    bb) Bei der Ermittlung des Teilwerts handelt es sich um eine Schätzung nach § 162 der Abgabenordnung (AO), die eine Tatsachenfeststellung i.S. von § 118 Abs. 2 FGO darstellt und revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie dem Grunde nach zulässig war, in verfahrensfehlerfreier Weise zustandegekommen ist und nicht gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstößt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. August 2009 III R 79/07, BFH/NV 2010, 610, unter II.2., und vom 16. Dezember 2015 IV R 18/12, BFHE 252, 408, BStBl II 2016, 346, Rz 30).

    Von der Einholung eines Sachverständigengutachtens kann das FG nur dann absehen, wenn es ausnahmsweise selbst über die nötige Sachkunde verfügt und diese in den Entscheidungsgründen darlegt (BFH-Urteil in BFHE 252, 408, BStBl II 2016, 346, Rz 31 - zur Ermittlung des Teilwerts einer Beteiligung).

  • FG Schleswig-Holstein, 04.12.2013 - 2 K 100/13

    Zur Teilwertermittlung eines Seeschiffes bei der Feststellung eines

    Auszug aus BFH, 17.08.2017 - IV R 3/14
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 4. Dezember 2013  2 K 100/13 aufgehoben.

    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren wies das FG mit Urteil vom 4. Dezember 2013  2 K 100/13 die nach Rücknahme seiner Klage wegen Gewinnfeststellung 2007 nur noch gegen die Feststellung des Unterschiedsbetrags auf den 31. Dezember 2006 gerichtete Klage des Klägers ab.

  • BFH, 18.02.1997 - IV B 31/96

    Wechselkursveränderungen und Totalgewinnprognose

    Auszug aus BFH, 17.08.2017 - IV R 3/14
    Ein Kursanstieg der inländischen Währung kann indes --bei unveränderten Anschaffungskosten für die Fremdwährungsverbindlichkeit-- zu einem Ertrag (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1977 III R 92/75, BFHE 124, 296, BStBl II 1978, 233), ein Kursverlust zu einem Aufwand führen (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Februar 1997 IV B 31/96, BFH/NV 1997, 478, und BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 62/06, BFHE 224, 564, BStBl II 2009, 778).
  • BFH, 23.04.2009 - IV R 62/06

    Keine gewinnmindernde Berücksichtigung eines veränderten Wechselkurses von

    Auszug aus BFH, 17.08.2017 - IV R 3/14
    Ein Kursanstieg der inländischen Währung kann indes --bei unveränderten Anschaffungskosten für die Fremdwährungsverbindlichkeit-- zu einem Ertrag (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1977 III R 92/75, BFHE 124, 296, BStBl II 1978, 233), ein Kursverlust zu einem Aufwand führen (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Februar 1997 IV B 31/96, BFH/NV 1997, 478, und BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 62/06, BFHE 224, 564, BStBl II 2009, 778).
  • BFH, 16.12.1977 - III R 92/75

    Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage ist bei Anschaffungsgeschäften in

    Auszug aus BFH, 17.08.2017 - IV R 3/14
    Ein Kursanstieg der inländischen Währung kann indes --bei unveränderten Anschaffungskosten für die Fremdwährungsverbindlichkeit-- zu einem Ertrag (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1977 III R 92/75, BFHE 124, 296, BStBl II 1978, 233), ein Kursverlust zu einem Aufwand führen (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Februar 1997 IV B 31/96, BFH/NV 1997, 478, und BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 62/06, BFHE 224, 564, BStBl II 2009, 778).
  • BFH, 24.03.1983 - IV R 138/80

    Einbringen von Betriebsvermögen - Kapitalgesellschaft - Einbringungsgewinn -

    Auszug aus BFH, 17.08.2017 - IV R 3/14
    aa) Wird der zu bewertende Gegenstand oder ein mit ihm vergleichbarer Gegenstand verkauft, so kann dies zwar Rückschlüsse auf seinen Teilwert zu einem bestimmten Zeitpunkt erlauben, auch wenn dieser Verkauf zeitlich etwas vor oder nach dem Bewertungszeitpunkt liegt (vgl. BFH-Urteil vom 24. März 1983 IV R 138/80, BFHE 139, 361, BStBl II 1984, 233).
  • BFH, 21.03.2002 - II R 68/00

    Seeschiffs-BewR 1989

    Auszug aus BFH, 17.08.2017 - IV R 3/14
    Solche stichtagsnahen Verkäufe können indes nur dann die Wertverhältnisse am relevanten Stichtag erhellen, wenn sie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommen sind und nicht auf persönlichen Verhältnissen beruhen (vgl. BFH-Urteil vom 21. März 2002 II R 68/00, BFH/NV 2002, 1281).
  • BFH, 12.05.1993 - II R 2/90

    Keine Ableitung des Teilwerts der einzelnen Wirtschaftsgüter aus dem erzielten

    Auszug aus BFH, 17.08.2017 - IV R 3/14
    Wird nicht der zu bewertende Gegenstand selbst stichtagsnah verkauft, sondern betrifft der Verkauf Anteile an der Gesellschaft, die Eigentümerin dieses Gegenstandes ist, so verliert der am Markt erzielte Kaufpreis für den Gesellschaftsanteil in dem Maße an Aussagekraft für die Bestimmung des Teilwerts des Gegenstandes, als nicht erkennbar ist, welcher Teil des erzielten Kaufpreises auf welchen in dem Betriebsvermögen enthaltenen Gegenstand selbst entfällt (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 1993 II R 2/90, BFHE 171, 334, BStBl II 1993, 587).
  • BFH, 12.08.1987 - II R 225/84

    Personenhandelsgesellschaft - Gesellschafterwechsel - Seeschiff - Zu niedrige

  • BFH, 19.08.2009 - III R 79/07

    Teilwertermittlung von GmbH-Anteilen

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 39/94
  • BFH, 28.06.2001 - IV R 40/97

    Eigenkapitalvermittlungsprovision bei Immobilienfonds

  • BFH, 28.11.2019 - IV R 54/16

    Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage

    Die von der Rechtsprechung aufgestellten Teilwertvermutungen, wonach sich im Zeitpunkt des Erwerbs eines Wirtschaftsguts die Anschaffungskosten mit dem Teilwert decken (z.B. BFH-Urteile vom 28.06.2001 - IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717, unter 4.; vom 17.08.2017 - IV R 3/14, BFHE 259, 111, Rz 22) gelten folglich für die "eingetauschte" stille Beteiligung nicht.
  • BFH, 25.10.2018 - IV R 35/16

    Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage; Kürzung nach §

    Der Teilwert nach § 5a Abs. 6 EStG ist identisch mit dem Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG (so bereits für den Teilwert nach § 5a Abs. 4 Satz 1 EStG BFH-Urteil vom 17. August 2017 IV R 3/14, BFHE 259, 111, Rz 20).
  • BFH, 13.02.2019 - XI R 41/17

    Teilwertabschreibung auf Anteile an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und

    Bei der Ermittlung des Teilwerts als objektivem Wert handelt es sich um eine Schätzung i.S. des § 162 AO, die Tatsachenfeststellung i.S. von § 118 Abs. 2 FGO ist und daher revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie dem Grunde nach zulässig war, in verfahrensfehlerfreier Weise zustande gekommen ist und nicht gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstößt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 16. Dezember 2015 IV R 18/12, BFHE 252, 408, BStBl II 2016, 346, Rz 29 f.; vom 17. August 2017 IV R 3/14, BFHE 259, 111, Rz 21).
  • BFH, 02.07.2021 - XI R 29/18

    Teilwertzuschreibung bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit mit einer

    Die Anschaffungskosten bestimmen sich bei einer in fremder Währung aufgenommenen Darlehensverbindlichkeit nach dem im Zeitpunkt der Aufnahme des Darlehens bestehenden Wechselkurs in EUR (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17.08.2017 - IV R 3/14, BFHE 259, 111, Rz 32, m.w.N.), im Streitfall 2.237.942,12 EUR.

    Die Vorschrift des § 256a Satz 1 HGB, die zum Zwecke der Bilanzaufstellung in EUR (§ 244 HGB) vorsieht, dass u.a. auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umzurechnen sind, führt zu keiner anderen Beurteilung; denn sie wird steuerrechtlich durch § 6 EStG überlagert (Blümich/Ehmcke, § 6 EStG Rz 21a; Hübner/Leyh, Deutsches Steuerrecht 2010, 768; Schindler in Kirchhof/Seer, EStG, 20. Aufl., § 6 Rz 11 und 104; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 40. Aufl., § 5 Rz 270 "Fremdwährung"; s.a. BFH-Urteil in BFHE 259, 111, Rz 33).

  • BFH, 19.07.2018 - IV R 14/16

    Kein Abzug der von einer Personengesellschaft ihren Gesellschaftern auf

    Deshalb ist die im BMF-Schreiben in BStBl I 2002, 614, Rz 29 niedergelegte Verwaltungsauffassung, soweit sie in dem vorgenannten Sinne zu verstehen ist, nicht zu beanstanden, auch wenn es sich dabei um eine Verwaltungsvorschrift handelt, die als solche keine Rechtsnormqualität besitzt und die Gerichte nicht bindet (z.B. BFH-Urteile vom 24. September 2013 VI R 48/12, Rz 19; vom 16. Dezember 2014 X R 42/13, BFHE 248, 99, BStBl II 2015, 519, Rz 41; vom 17. August 2017 IV R 3/14, BFHE 259, 111, Rz 28).
  • BFH, 16.12.2021 - IV R 1/18

    Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

    Deshalb kann --sofern nicht in Bezug auf die tatsächlichen Feststellungen des FG zulässige und begründete Revisionsgründe vorgebracht sind-- eine Schätzung revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden, ob sie dem Grunde nach zulässig war, in verfahrensfehlerfreier Weise zustande gekommen ist und nicht gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile in BFHE 230, 397, BStBl II 2011, 210, Rz 23; vom 16.12.2015 - IV R 18/12, BFHE 252, 408, BStBl II 2016, 346, Rz 30; vom 17.08.2017 - IV R 3/14, BFHE 259, 111, Rz 21; vom 13.02.2019 - XI R 41/17, BFHE 263, 337, BStBl II 2021, 717, Rz 19; vom 12.03.2020 - IV R 9/17, BFHE 268, 319, BStBl II 2021, 226, Rz 34; vom 03.12.2019 - X R 5/18, Rz 101; vom 21.04.2021 - XI R 42/20, BFHE 273, 149, Rz 21).
  • BFH, 16.12.2021 - IV R 2/18

    Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

    Deshalb kann --sofern nicht in Bezug auf die tatsächlichen Feststellungen des FG zulässige und begründete Revisionsgründe vorgebracht sind-- eine Schätzung revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden, ob sie dem Grunde nach zulässig war, in verfahrensfehlerfreier Weise zustande gekommen ist und nicht gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile in BFHE 230, 397, BStBl II 2011, 210, Rz 23; vom 16.12.2015 - IV R 18/12, BFHE 252, 408, BStBl II 2016, 346, Rz 30; vom 17.08.2017 - IV R 3/14, BFHE 259, 111, Rz 21; vom 13.02.2019 - XI R 41/17, BFHE 263, 337, BStBl II 2021, 717, Rz 19; vom 12.03.2020 - IV R 9/17, BFHE 268, 319, BStBl II 2021, 226, Rz 34; vom 03.12.2019 - X R 5/18, Rz 101; vom 21.04.2021 - XI R 42/20, BFHE 273, 149, Rz 21).
  • BFH, 21.04.2021 - XI R 42/20

    Teilwertabschreibung auf Investmentanteile: Ausgleichsposten

    Bei der Ermittlung des Teilwerts als objektivem Wert handelt es sich um eine Schätzung i.S. des § 162 Abs. 1 der Abgabenordnung, die Tatsachenfeststellung i.S. von § 118 Abs. 2 FGO ist und daher revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie dem Grunde nach zulässig war, in verfahrensfehlerfreier Weise zustande gekommen ist und nicht gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 16.12.2015 - IV R 18/12, BFHE 252, 408, BStBl II 2016, 346, Rz 29 f.; vom 17.08.2017 - IV R 3/14, BFHE 259, 111, Rz 21; Senatsurteil in BFHE 263, 337, Rz 19).
  • BFH, 25.10.2018 - IV R 41/16

    Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage; Kürzung nach §

    Der Teilwert nach § 5a Abs. 6 EStG ist identisch mit dem Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG (so bereits für den Teilwert nach § 5a Abs. 4 Satz 1 EStG Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. August 2017 IV R 3/14, BFHE 259, 111, Rz 20).
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