Rechtsprechung
BFH, 11.07.2017 - IX R 28/16 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 4, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 22 Nr 3, EStG § 24 Nr 1 Buchst a, BGB § 133, BGB § 157, FGO § 118 Abs 2, EStG VZ 2010
Ersatz für beliebige Arten von Schadensfolgen ist keine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG - Voraussetzungen und Umfang des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Entschädigung - Erforderliche Feststellungen - Bundesfinanzhof
Ersatz für beliebige Arten von Schadensfolgen ist keine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG - Voraussetzungen und Umfang des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Entschädigung - Erforderliche Feststellungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 1 S 1 Nr 4 EStG 2009, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 19 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2009, § 22 Nr 3 EStG 2009, § 24 Nr 1 Buchst a EStG 2009
Ersatz für beliebige Arten von Schadensfolgen ist keine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG - Voraussetzungen und Umfang des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Entschädigung - Erforderliche Feststellungen - IWW
- Wolters Kluwer
Ertragsteuerliche Behandlung einer Entschädigung aus Anlass der Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Begriff des Ersatzes für entgangene oder entgehen der Einnahmen im Sinne von § 24 Nr. 1 lit. a EStG
- Betriebs-Berater
Ersatz für beliebige Arten von Schadensfolgen ist keine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Ersatz für beliebige Arten von Schadensfolgen ist keine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG - Voraussetzungen und Umfang des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Entschädigung - Erforderliche Feststellungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ersatz für beliebige Arten von Schadensfolgen ist keine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG - Voraussetzungen und Umfang des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Entschädigung - Erforderliche Feststellungen
- rechtsportal.de
Ertragsteuerliche Behandlung einer Entschädigung aus Anlass der Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- datenbank.nwb.de
Ersatz für beliebige Arten von Schadensfolgen ist keine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG - Voraussetzungen und Umfang des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Entschädigung - Erforderliche Feststellungen
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Ersatz für beliebige Arten von Schadensfolgen ist keine Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG ? Voraussetzungen und Umfang des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Entschädigung ? Erforderliche Feststellungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kündigung, Abfindung - Einkommensteuer
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Ersatz für beliebige Arten von Schadensfolgen ist keine Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1a EStG
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Ersatz für beliebige Arten von Schadensfolgen ist keine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Abfindungen
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG München, 23.02.2016 - 5 K 2578/13
- BFH, 11.07.2017 - IX R 28/16
Papierfundstellen
- BFHE 259, 272
- NJW 2017, 3807
- BB 2017, 2837
- DB 2017, 2779
- BStBl II 2018, 86
- NZA-RR 2018, 52
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (13)
- BFH, 18.10.2011 - IX R 58/10
Ersatz für zurückzuzahlende Einnahmen oder Ausgleich von Ausgaben keine …
Auszug aus BFH, 11.07.2017 - IX R 28/16
a) Nach § 24 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Entschädigungen, die "als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen" gewährt worden sind, d.h. an die Stelle weggefallener oder wegfallender Einnahmen treten (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Oktober 2011 IX R 58/10, BFHE 235, 423, BStBl II 2012, 286).Entsprechend seinem Wortlaut zählen dazu nicht Ersatzleistungen für jede beliebige Art von Schadensfolgen, sondern lediglich solche zur Abgeltung von erlittenen oder zu erwartenden Ausfällen an Einnahmen (…vgl. BFH-Urteile vom 21. September 1993 IX R 32/90, BFH/NV 1994, 308; in BFHE 235, 423, BStBl II 2012, 286).
Der Ersatz "für entgangene oder entgehende Einnahmen" setzt vom Wort- und Sinnverständnis voraus, dass Einnahmen gar nicht erst angefallen, sondern ausgefallen sind oder der Ausfall (künftig) entgehender Einnahmen zu erwarten ist; der Steuerpflichtige hat also die entsprechenden Einnahmen nicht oder noch nicht erhalten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 235, 423, BStBl II 2012, 286).
- BFH, 19.03.2013 - IX R 65/10
Abgrenzung zwischen nichtsteuerbarer Vermögensentschädigung und steuerbarem …
Auszug aus BFH, 11.07.2017 - IX R 28/16
Denn die Norm erfasst, ergänzend zu den übrigen Einkunftsarten, das Ergebnis einer Erwerbstätigkeit und setzt wie diese die allgemeinen Merkmale des Erzielens von Einkünften nach § 2 EStG voraus (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 19. März 2013 IX R 65/10, BFH/NV 2013, 1085; vom 6. September 2016 IX R 27/15, BFHE 255, 176).Die Würdigung des FG verletzt §§ 133, 157 BGB und bindet den Senat daher nicht nach § 118 Abs. 2 FGO (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. Oktober 2009 IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539; in BFH/NV 2013, 1085).
- BFH, 16.11.2005 - XI R 32/04
Schmerzensgeld wegen Rufschädigung als Teil der Entschädigung für den Verlust des …
Auszug aus BFH, 11.07.2017 - IX R 28/16
bb) Abweichende Grundsätze folgen auch nicht aus dem Urteil des BFH vom 16. November 2005 (XI R 32/04, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 2006, 389).Im Übrigen hatte der BFH in jenem Urteil vom 16. November 2005 (in GmbHR 2006, 389) nur zu entscheiden, ob das FA zu Recht die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG für die vereinbarte Abfindung versagt hat und nicht, ob und inwieweit ein "Nachteilsausgleich" einen Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG darstellt.
- BFH, 06.09.2016 - IX R 27/15
Fondsbeteiligung an Schrottimmobilien: Rückabwicklung im Umfang von …
Auszug aus BFH, 11.07.2017 - IX R 28/16
Denn die Norm erfasst, ergänzend zu den übrigen Einkunftsarten, das Ergebnis einer Erwerbstätigkeit und setzt wie diese die allgemeinen Merkmale des Erzielens von Einkünften nach § 2 EStG voraus (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 19. März 2013 IX R 65/10, BFH/NV 2013, 1085; vom 6. September 2016 IX R 27/15, BFHE 255, 176). - FG München, 23.02.2016 - 5 K 2578/13
Einkommensteuerpflichtigkeit einer Zahlung des ehemaligen Arbeitgebers im …
Auszug aus BFH, 11.07.2017 - IX R 28/16
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 23. Februar 2016 5 K 2578/13 aufgehoben. - BFH, 26.08.2016 - VI B 95/15
Ausgleichszahlungen des Dienstherrn an Berufsfeuerwehrleute für …
Auszug aus BFH, 11.07.2017 - IX R 28/16
Denn damit werden nicht die Dienste des Arbeitnehmers vergütet, sondern ein vom Arbeitgeber verursachter Schaden ausgeglichen (vgl. BFH-Urteile vom 20. September 1996 VI R 57/95, BFHE 181, 298, BStBl II 1997, 144; vom 24. Mai 2000 VI R 17/96, BFHE 192, 293, BStBl II 2000, 584; BFH-Beschluss vom 26. August 2016 VI B 95/15, BFH/NV 2016, 1726). - BFH, 04.03.2016 - IX B 146/15
Einheitliche Entschädigung bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - …
Auszug aus BFH, 11.07.2017 - IX R 28/16
aa) Der Grundsatz, dass Entschädigungen, die aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gewährt werden, einheitlich zu beurteilen sind (…s. BFH-Urteil vom 11. Mai 2010 IX R 39/09, BFH/NV 2010, 1801; BFH-Beschluss vom 4. März 2016 IX B 146/15, BFH/NV 2016, 925), entbindet nicht von der Prüfung, ob der Nachteilsausgleich "als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen" i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG gewährt worden ist. - BFH, 11.05.2010 - IX R 39/09
Ermäßigte Besteuerung von aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses …
Auszug aus BFH, 11.07.2017 - IX R 28/16
aa) Der Grundsatz, dass Entschädigungen, die aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gewährt werden, einheitlich zu beurteilen sind (s. BFH-Urteil vom 11. Mai 2010 IX R 39/09, BFH/NV 2010, 1801;… BFH-Beschluss vom 4. März 2016 IX B 146/15, BFH/NV 2016, 925), entbindet nicht von der Prüfung, ob der Nachteilsausgleich "als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen" i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG gewährt worden ist. - BFH, 28.10.2009 - IX R 17/09
Rückabwicklung eines Anteilsverkaufs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage als …
Auszug aus BFH, 11.07.2017 - IX R 28/16
Die Würdigung des FG verletzt §§ 133, 157 BGB und bindet den Senat daher nicht nach § 118 Abs. 2 FGO (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. Oktober 2009 IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539;… in BFH/NV 2013, 1085). - BFH, 21.09.1993 - IX R 32/90
Abstandszahlung an Vermieter (§ 24 EStG )
Auszug aus BFH, 11.07.2017 - IX R 28/16
Entsprechend seinem Wortlaut zählen dazu nicht Ersatzleistungen für jede beliebige Art von Schadensfolgen, sondern lediglich solche zur Abgeltung von erlittenen oder zu erwartenden Ausfällen an Einnahmen (vgl. BFH-Urteile vom 21. September 1993 IX R 32/90, BFH/NV 1994, 308; in BFHE 235, 423, BStBl II 2012, 286). - BFH, 24.05.2000 - VI R 17/96
Vergebliche Eigenheimaufwendungen als Umzugskosten
- BFH, 20.09.1996 - VI R 57/95
Zahlungen des Arbeitgebers zur Erfüllung eines zivilrechtlichen …
- FG Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 4 K 123/96
Abzug als Werbungskosten; Ermittlung von Einkünften aus nichtselbständiger …
- BFH, 06.05.2020 - X R 16/18
Einkommensteuerliche Behandlung pauschaler Bonuszahlungen einer gesetzlichen …
Als Leistung i.S. dieser Vorschrift sieht die Rechtsprechung nach einer Kerndefinition jedes Tun, Dulden oder Unterlassen an, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und das eine Gegenleistung auslöst (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 17.08.2005 - IX R 23/03, BFHE 211, 143, BStBl II 2006, 248, unter II.1.) bzw. das um des Entgelts willen erbracht wird (BFH-Urteile vom 19.12.2000 - IX R 96/97, BFHE 194, 178, BStBl II 2001, 391, unter II.1.a, sowie vom 11.07.2017 - IX R 28/16, BFHE 259, 272, BStBl II 2018, 86, Rz 27).Im Hinblick darauf, dass der Vorschrift lediglich die Aufgabe zukommt, die anderen Einkunftsarten zu ergänzen (vgl. Killat in HHR, § 22 EStG Rz 390), fallen hierunter indes nur solche Leistungen, die das Ergebnis einer Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen sind (vgl. insoweit u.a. BFH-Urteil in BFHE 259, 272, BStBl II 2018, 86, Rz 27).
- BFH, 09.01.2018 - IX R 34/16
Entschädigung und Schadenersatz - Einheitsbetrachtung - indizielle Beurteilung
Verpflichtet sich der Arbeitgeber vertraglich, im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mehrere Zahlungen an den Arbeitnehmer zu leisten, ist eine einheitliche Entschädigung nur anzunehmen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür festgestellt sind, dass sämtliche Teilzahlungen "als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen" i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG gewährt worden sind (Bestätigung des Senatsurteils vom 11. Juli 2017 IX R 28/16, BFHE 259, 272, BStBl II 2018, 86).Dieser Grundsatz entbindet das FG jedoch nicht von der Prüfung, ob jede einzelne Entschädigung "als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen" i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG gewährt worden ist (BFH-Urteil vom 11. Juli 2017 IX R 28/16, BFHE 259, 272, BStBl II 2018, 86).
Wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 259, 272, BStBl II 2018, 86 ausgeführt hat, muss das FG nicht nur abstrakt für jede Teilzahlung ermitteln, ob sie die Voraussetzungen von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG erfüllt.
- BFH, 06.05.2020 - X R 30/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.05.2020 X R 16/18 - …
Als Leistung i.S. dieser Vorschrift sieht die Rechtsprechung nach einer Kerndefinition jedes Tun, Dulden oder Unterlassen an, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und das eine Gegenleistung auslöst (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 17.08.2005 - IX R 23/03, BFHE 211, 143, BStBl II 2006, 248, unter II.1.) bzw. das um des Entgelts willen erbracht wird (BFH-Urteile vom 19.12.2000 - IX R 96/97, BFHE 194, 178, BStBl II 2001, 391, unter II.1.a, sowie vom 11.07.2017 - IX R 28/16, BFHE 259, 272, BStBl II 2018, 86, Rz 27).Im Hinblick darauf, dass der Vorschrift lediglich die Aufgabe zukommt, die anderen Einkunftsarten zu ergänzen (vgl. Killat in HHR, § 22 EStG Rz 390), fallen hierunter indes nur solche Leistungen, die das Ergebnis einer Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen sind (vgl. insoweit u.a. BFH-Urteil in BFHE 259, 272, BStBl II 2018, 86, Rz 27).
- FG Baden-Württemberg, 20.11.2017 - 10 K 3494/15
Erstattete Einkommensteuer als Entschädigung für entgangene Einnahmen i.S.des § …
Der Ersatz "für entgangene oder entgehende Einnahmen" setzt vom Wort- und Sinnverständnis voraus, dass Einnahmen gar nicht erst angefallen, sondern ausgefallen sind oder der Ausfall (künftig) entgehender Einnahmen zu erwarten ist; der Steuerpflichtige hat also die entsprechenden Einnahmen nicht oder noch nicht erhalten (BFH-Urteil vom 11. Juli 2017 IX R 28/16, juris). - BFH, 11.12.2020 - IX R 33/18
Facharztausbildung - "Thüringen-Stipendium" - Wiedereinsetzung
Die Norm erfasst, ergänzend zu den übrigen Einkunftsarten, das Ergebnis einer Erwerbstätigkeit und setzt wie diese die allgemeinen Merkmale des Erzielens von Einkünften nach § 2 EStG voraus (Senatsurteile vom 11.07.2017 - IX R 28/16, BFHE 259, 272, BStBl II 2018, 86, Rz 27; vom 06.09.2016 - IX R 27/15, BFHE 255, 176, BStBl II 2018, 335, Rz 38, und in BFHE 207, 284, BStBl II 2005, 44;… BFH-Beschluss vom 16.02.2007 - VIII B 26/06, BFH/NV 2007, 1113). - FG Köln, 06.12.2017 - 14 K 1918/17
Besteuerung von monatlichen Zahlungen einer Transfergesellschaft zur Aufstockung …
Nach § 24 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 19 Abs. 1 Satz 1 EStG gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Entschädigungen die "als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen" gewährt worden sind, d.h. an die Stelle weggefallener oder wegfallender Einnahmen treten (BFH-Urteile vom 18. Oktober 2011 IX R 58/10, BFHE 235, 423, BStBl II 2012, 286; vom 11. Juli 2017 IX R 28/16, BFHE 259, 272, BFH/NV 2018, 85). - FG Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 3 K 3132/20
Besteuerung einer Verdienstausfallentschädigung bei Ersatz der hierauf …
Erfasst werden daher nur Entschädigungen, die Einnahmen ersetzen, nicht aber solche, die Ausgaben ausgleichen (BFH-Urteil vom 11. Juli 2017 IX R 28/16, BStBl II 2018, 86). - FG Baden-Württemberg, 23.11.2022 - 7 K 195/21
Von Versicherung im Rahmen einer Schadensregulierung erstatteter Steuerschaden im …
Der Besteuerung unterworfen werden daher nur Entschädigungen, die Einnahmen ersetzen, nicht aber solche, die Ausgaben ausgleichen (BFH, Urteil vom 11.07.2017 IX R 28/16, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2017, 2538). - FG Münster, 29.12.2021 - 8 K 592/20
Erfassen der Vergütung für die Zurverfügungstellung von Sicherheiten als sonstige …
"Leistung" im Sinne dieser Vorschrift ist jedes Tun, Unterlassen (Untätigkeit) und Dulden, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und um des Entgelts willen erbracht wird (BFH, Urteil vom 11.7.2017, IX R 28/16, BStBl. II 2018, 86;… Fischer in: Kirchhof/Seer, Einkommensteuergesetz, 20. Aufl. 2021, § 22 EStG, Rn. 66;… Brandis/Heuermann/Nacke, 159. EL Oktober 2021, EStG § 22 Rn. 161 m.w.N. aus der Rechtsprechung), wobei nicht nur gelegentliches oder auch nur einmaliges, sondern auch sich wiederholendes, regelmäßig erbrachtes oder auf (eine gewisse) Dauer oder Wiederholung angelegtes Verhalten erfasst wird (BFH, Urteil vom 14.04.2015, IX R 35/13, BStBl. II 2015, 795 m.w.N.).