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   BFH, 24.10.2017 - VIII R 13/15   

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https://dejure.org/2017,48971
BFH, 24.10.2017 - VIII R 13/15 (https://dejure.org/2017,48971)
BFH, Entscheidung vom 24.10.2017 - VIII R 13/15 (https://dejure.org/2017,48971)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - VIII R 13/15 (https://dejure.org/2017,48971)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 7, EStG § 20 Abs 2 S 2, EStG § 20 Abs 4, EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG VZ 2012
    Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • Bundesfinanzhof

    Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG 2009, § 20 Abs 2 S 2 EStG 2009, § 20 Abs 4 EStG 2009, § 20 Abs 1 Nr 7 EStG 2009, EStG VZ 2012
    Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • IWW

    § 20 des Einkommensteuergesetzes, § ... 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG, Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG, § 20 EStG, § 52a Abs. 10 Satz 7 Halbsatz 2 EStG, § 52 Abs. 28 Satz 16 Halbsatz 3 EStG, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG, § 52a Abs. 10 Satz 7 EStG, § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG, § 20 Abs. 4 EStG, § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG, § 20 Abs. 6 EStG, § 143 Abs. 2 FGO, § 121 FGO, § 118 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigungsfähigkeit des endgültigen Ausfalls einer Kapitalforderung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • Betriebs-Berater

    Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • rewis.io

    Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • der-rechtsberater.de

    Ausfall einer Kapitalforderung im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG führt zu steuerlich anzuerkennendem Verlust nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4
    Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • rechtsportal.de

    EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4
    Berücksichtigungsfähigkeit des endgültigen Ausfalls einer Kapitalforderung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • datenbank.nwb.de

    Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verluste bei privaten Darlehensforderungen ohne den Fiskus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Private Darlehensforderungen - und ihr insolvenzbedingter Ausfall

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Verlust bei Einkünften aus Kapitalvermögen durch insolvenzbedingten Ausfall privater Darlehensforderung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei Einkünften aus Kapitalvermögen

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Bloß keine unverzinslichen Darlehen an den Unternehmer-Ehegatten geben

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Verluste bei Einkünften aus Kapitalvermögen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Keine Trennung mehr von Vermögens- und Ertragsebene

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Noch können Anleger den endgültigen Ausfall einer Kapitalforderung steuerlich geltend machen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verluste aus Anleihen und Darlehensforderungen steuerlich geltend machen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verluste aus Nachrangdarlehen steuerlich als Verlust anzuerkennen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Verlusten aus Anleihen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Auswirkungen der Insolvenz des Schuldners für den Gläubiger

  • esche.de (Kurzinformation)

    Ausfall von Darlehen im Privatvermögen als Verlust anerkannt

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Update: Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Besprechungen u.ä. (3)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Verluste aus dem Ausfall von Darlehensforderungen sind steuerlich abzugsfähig

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Endgültiger Ausfall privater Darlehensforderungen führt zu steuerlich abziehbarem Verlust

  • handelsblatt.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verluste aus Forderungsausfällen und mehr - eine unendliche Geschichte

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 7, EStG § 20 Abs 1 Nr 7
    Darlehensforderung, Verlust, Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Ausfall von Finanzierungshilfen des GmbH-Gesellschafters" von StB/vBP Prof. Dr. Hans Ott, original erschienen in: StuB 2019, 35 - 42.

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 259, 535
  • NJW 2018, 1840
  • ZIP 2018, 738
  • NZI 2018, 167
  • WM 2018, 186
  • BB 2018, 21
  • BB 2018, 99
  • DB 2017, 3035
  • BStBl II 2020, 831
  • NZG 2018, 479
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (11)

  • FG Düsseldorf, 11.03.2015 - 7 K 3661/14

    Darlehensausfall als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen -

    Auszug aus BFH, 24.10.2017 - VIII R 13/15
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11. März 2015  7 K 3661/14 E aufgehoben.

    Das FG stützte sich in seinem Urteil vom 11. März 2015  7 K 3661/14 E darauf, dass Aufwendungen, die das Kapital eines Darlehens betreffen, nicht von § 20 des Einkommensteuergesetzes in der im Streitjahr anzuwendenden Fassung (EStG) erfasst würden.

  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1

    Auszug aus BFH, 24.10.2017 - VIII R 13/15
    cc) Dies folgt auch aus dem Gebot der Folgerichtigkeit (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. März 2017  2 BvL 6/11, BFH/NV 2017, 1006, Rz 104, m.w.N.); denn führt die Rückzahlung der Kapitalforderung über dem Nennwert zu einem Gewinn i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG, muss auch eine Rückzahlung unter dem Nennwert zu einem steuerlich zu berücksichtigenden Verlust führen.
  • BFH, 12.01.2016 - IX R 50/14

    Option, Verfall einer Option, Werbungskosten im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus BFH, 24.10.2017 - VIII R 13/15
    ee) Die etwaige Gefahr einer ausufernden Verlustnutzung bei Berücksichtigung von Forderungsausfällen steht derjenigen beim Verkauf einer Darlehensforderung gleich und wird im Übrigen schon durch die nach § 20 Abs. 6 EStG beschränkte Verrechenbarkeit von Verlusten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen begrenzt (vgl. BFH-Urteile vom 12. Januar 2016 IX R 48/14, BFHE 252, 423, BStBl II 2016, 456; IX R 49/14, BFHE 252, 430, BStBl II 2016, 459; IX R 50/14, BFHE 252, 436, BStBl II 2016, 462).
  • BFH, 12.01.2016 - IX R 48/14

    Option, Verfall einer Option, Werbungskosten im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus BFH, 24.10.2017 - VIII R 13/15
    ee) Die etwaige Gefahr einer ausufernden Verlustnutzung bei Berücksichtigung von Forderungsausfällen steht derjenigen beim Verkauf einer Darlehensforderung gleich und wird im Übrigen schon durch die nach § 20 Abs. 6 EStG beschränkte Verrechenbarkeit von Verlusten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen begrenzt (vgl. BFH-Urteile vom 12. Januar 2016 IX R 48/14, BFHE 252, 423, BStBl II 2016, 456; IX R 49/14, BFHE 252, 430, BStBl II 2016, 459; IX R 50/14, BFHE 252, 436, BStBl II 2016, 462).
  • BFH, 12.01.2016 - IX R 49/14

    Option, Verfall einer Option, Werbungskosten im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus BFH, 24.10.2017 - VIII R 13/15
    ee) Die etwaige Gefahr einer ausufernden Verlustnutzung bei Berücksichtigung von Forderungsausfällen steht derjenigen beim Verkauf einer Darlehensforderung gleich und wird im Übrigen schon durch die nach § 20 Abs. 6 EStG beschränkte Verrechenbarkeit von Verlusten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen begrenzt (vgl. BFH-Urteile vom 12. Januar 2016 IX R 48/14, BFHE 252, 423, BStBl II 2016, 456; IX R 49/14, BFHE 252, 430, BStBl II 2016, 459; IX R 50/14, BFHE 252, 436, BStBl II 2016, 462).
  • BFH, 12.05.2015 - IX R 57/13

    Aktienveräußerung im Rahmen eines amerikanischen Insolvenzplanverfahrens

    Auszug aus BFH, 24.10.2017 - VIII R 13/15
    dd) Zudem führt auch die Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter ohne Gegenleistung zu einem Veräußerungsverlust (zur Anteilsübertragung s. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 2015 IX R 57/13, BFH/NV 2015, 1364), so dass auch insoweit eine Gleichstellung des Ausfalls einer Rückzahlung geboten ist.
  • BFH, 13.10.2015 - IX R 41/14

    Verlust aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen -

    Auszug aus BFH, 24.10.2017 - VIII R 13/15
    Etwas anderes gilt, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (vgl. BFH-Urteile vom 27. November 2001 VIII R 36/00, BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731; vom 12. Dezember 2000 VIII R 22/92, BFHE 194, 108, BStBl II 2001, 385) oder aus anderen Gründen feststeht, dass keine Rückzahlung mehr zu erwarten ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 2015 IX R 41/14, BFH/NV 2016, 385; vgl. auch Völlmeke, DStR 2005, 2024).
  • FG Niedersachsen, 21.05.2014 - 2 K 309/13

    Berücksichtigung eines außerhalb des Kapitalmarktes eingetretenen Wertverzehrs

    Auszug aus BFH, 24.10.2017 - VIII R 13/15
    Wirtschaftlich betrachtet macht es keinen Unterschied, ob der Steuerpflichtige die Forderung noch kurz vor dem Ausfall zu Null veräußert, oder ob er sie --weil er keinen Käufer findet oder auf eine Quote hofft-- behält (Schmitt-Homann, Betriebs-Berater --BB-- 2010, 351, 353; Kellersmann, Finanz-Rundschau 2012, 57, 65; Aigner, Juris-Monatszeitschrift 2015, 119, 123; Aigner, DStR 2016, 345, 347; Doege, Die Steuerberatung 2008, 440, 442; Spieker, DB 2016, 197, 198; Jansen, DStR 2016, 2729, 2730; Niedersächsisches FG, Urteil vom 21. Mai 2014  2 K 309/13, Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 1584).
  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98

    Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus BFH, 24.10.2017 - VIII R 13/15
    Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners reicht hierfür in der Regel nicht aus (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 22/92

    Bürgschaft des Ehegatten des GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 24.10.2017 - VIII R 13/15
    Etwas anderes gilt, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (vgl. BFH-Urteile vom 27. November 2001 VIII R 36/00, BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731; vom 12. Dezember 2000 VIII R 22/92, BFHE 194, 108, BStBl II 2001, 385) oder aus anderen Gründen feststeht, dass keine Rückzahlung mehr zu erwarten ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 2015 IX R 41/14, BFH/NV 2016, 385; vgl. auch Völlmeke, DStR 2005, 2024).
  • BFH, 27.11.2001 - VIII R 36/00

    Entstehung des nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes

  • BFH, 12.06.2018 - VIII R 32/16

    Verlustberücksichtigung bei Aktienveräußerung

    Eine Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ist die entgeltliche Übertragung des --zumindest wirtschaftlichen-- Eigentums auf einen Dritten (vgl. nur BFH-Urteil vom 12. Mai 2015 IX R 57/13, BFH/NV 2015, 1364, Rz 15; Senatsurteil vom 24. Oktober 2017 VIII R 13/15, BFHE 259, 535, Rz 15; Blümich/Ratschow, § 20 EStG Rz 351; Buge in Herrmann/Heuer/ Raupach --HHR--, § 20 EStG Rz 422).

    Eine entgeltliche Anteilsübertragung in diesem Sinne liegt auch vor, wenn wertlose Anteile zwischen fremden Dritten ohne Gegenleistung (BFH-Urteile vom 1. Oktober 2014 IX R 13/13, BFH/NV 2015, 198, Rz 15; vom 12. Mai 2015 IX R 57/13, BFH/NV 2015, 1364, Rz 15, und Senatsurteil in BFHE 259, 535, Rz 17) oder gegen einen lediglich symbolischen Kaufpreis (BFH-Urteil vom 6. April 2011 IX R 61/10, BFHE 233, 446, BStBl II 2012, 8, Rz 13) übertragen werden.

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1952/16

    Einkommensteuerliche Auswirkungen des Untergangs einer Kapitalanlage

    Das vorliegende Klageverfahren war zwischenzeitlich wegen der Revisionsverfahren IX R 57/13 (zuvor: VIII R 69/13) sowie VIII R 13/15 zum Ruhen gebracht worden.

    Dafür wurde die traditionelle quellentheoretische Trennung von Vermögens- und Ertragsebene für Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgegeben (BFH, Urteil vom 24. Oktober 2017, VIII R 13/15, DSTR 2017, 2801).

    Der Untergang einer Kapitalanlage stellt zwar keine Veräußerung dar, da deren natürlicher Wortsinn einen Wechsel des Rechtsträgers erfordert (vgl. BFH, Urteil vom 24. Oktober 2017, VIII R 13/15, a.a.O.; vgl. auch Aigner, Die Folge der Insolvenz einer Kapitalgesellschaft beim privaten Anteilsinhaber im Steuerrecht, JM 2015, 119 ff.).

  • BFH, 01.07.2021 - VIII R 28/18

    Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den

    Auf die Revision der Kläger hob der Bundesfinanzhof (BFH) die Vorentscheidung mit Urteil vom 24.10.2017 - VIII R 13/15 (BFHE 259, 535, BStBl II 2020, 831) auf und verwies den Rechtsstreit an das FG zurück.

    Wie der Senat mit Urteil in BFHE 259, 535, BStBl II 2020, 831 entschieden hat, führt der endgültige Ausfall einer privaten Kapitalforderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 Satz 1 EStG (vgl. auch BFH-Urteile vom 17.11.2020 - VIII R 20/18, BFHE 271, 233, Rz 34 f., und vom 27.10.2020 - IX R 5/20, BFHE 271, 359, Rz 29, und Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 03.06.2021 - IV C 1 - S 2252/19/10003:002, BStBl I 2021, 723, Tz 60).

    Aus der Gleichstellung der Rückzahlung mit dem Tatbestand der Veräußerung einer Kapitalforderung in § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG folgt jedoch, dass auch eine endgültig ausbleibende Rückzahlung zu einem Verlust i.S. des § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG führen kann (BFH-Urteil in BFHE 259, 535, BStBl II 2020, 831, Rz 15).

    In beiden Fällen erleidet der Steuerpflichtige eine Einbuße seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die die gleiche steuerliche Berücksichtigung finden muss (BFH-Urteil in BFHE 259, 535, BStBl II 2020, 831, Rz 17).

    Ausnahmsweise kann der Verlust allerdings schon zu einem früheren Zeitpunkt entstanden sein, wenn bei objektiver Betrachtung bereits zu diesem Zeitpunkt nicht mehr mit Rückzahlungen auf die Forderung zu rechnen ist und ausreichende objektive Anhaltspunkte für eine Uneinbringlichkeit der Forderung vorliegen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 271, 359, Rz 37, 40; vgl. auch Hahne, Betriebs-Berater 2018, 99, 100; s.a. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, BTDrucks 19/15876, S. 61, zu § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG).

    Etwas anderes gilt, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird (BFH-Urteil vom 12.12.2000 - VIII R 22/92, BFHE 194, 108, BStBl II 2001, 385; BFH-Beschluss vom 27.11.1995 - VIII B 16/95, BFH/NV 1996, 406) oder aus anderen Gründen feststeht, dass nicht mehr mit einer wesentlichen Änderung des Verlusts nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Insolvenzschuldners zu rechnen ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 259, 535, BStBl II 2020, 831, und vom 27.11.2001 - VIII R 36/00, BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731).

    Denn aus der Gleichstellung der Rückzahlung mit dem Tatbestand der Veräußerung in § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG folgt, dass die Fälle der Veräußerung und Rückzahlung im Rahmen der Gewinnermittlung gemäß § 20 Abs. 4 EStG gleich zu behandeln sind (BFH-Urteil in BFHE 259, 535, BStBl II 2020, 831, Rz 14; vgl. auch BTDrucks 16/4841, S. 57).

  • BFH, 09.07.2019 - X R 9/17

    Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Refinanzierungszinsen

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit Urteil vom 24.10.2017 - VIII R 13/15 (BFHE 259, 535) entschieden, dass der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes in der in den Streitjahren geltenden Fassung (EStG) in der privaten Vermögenssphäre zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust führe.

    a) Nach der Rechtsprechung des VIII. Senats führt der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre nach Einführung der Abgeltungssteuer grundsätzlich zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG (BFH-Urteil in BFHE 259, 535).

  • FG Düsseldorf, 18.07.2018 - 7 K 3302/17

    Berücksichtigen des Ausfalls der privaten Darlehensforderung als Verlust einer

    Das Urteil wurde durch den Bundesfinanzhof mit Entscheidung vom 24.10.2017 in dem Verfahren VIII R 13/15 aufgehoben und zur anderweitigen Verhandlung zurückverwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch in 7 K 3661/14 E und BFH VIII R 13/15 - und der Steuerakten; das Gericht hat die Insolvenzakten des Schuldners (AG ) beigezogen.

    Der streitbefangene Forderungsausfall führt nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.10.2017 in dem Verfahren VIII R 13/15, an dessen Rechtsauffassung das Gericht gebunden ist, grundsätzlich zu einem steuerlich zu berücksichtigenden Verlust i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. Satz 2 und Abs. 4 EStG.

    Etwas anderes gelte, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder aus anderen Gründen feststeht, dass keine Rückzahlung mehr zu erwarten ist (vgl. BFH Urteil vom 24.10.2017 VIII R 13/15 m.w.N.).

    Der Senat hat Zweifel, ob die Grundsätze, wie sie für den Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes entwickelt worden sind, uneingeschränkt auch auf die Berücksichtigung von Verlusten privater Darlehensforderungen Anwendung finden können (kritisch auch z.B. Hahne in BB 2018, 99-101; Vortmann, WuB 2018, 206-209; Moritz/Strohm, BB 2018, 542-546).

  • BFH, 17.11.2020 - VIII R 11/18

    Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für

    Durch die Zuordnung von Gewinnen aus der Veräußerung von Kapitalanlagen (u.a. Aktien) zu den Einkünften aus Kapitalvermögen in § 20 Abs. 2 Sätze 1 und 2 EStG unterliegen die dabei realisierten Wertveränderungen (Gewinne und Verluste) nunmehr in vollem Umfang und unabhängig von einer Haltefrist der Besteuerung, wenn es sich um nach dem 31.12.2008 erworbene Kapitalanlagen handelt (vgl. BFH-Urteile vom 24.10.2017 - VIII R 13/15, BFHE 259, 535, BStBl II 2020, 831; vom 20.11.2018 - VIII R 37/15, BFHE 263, 169, BStBl II 2019, 507, und vom 03.12.2019 - VIII R 34/16, BFHE 267, 232, BStBl II 2020, 836).
  • FG Münster, 12.03.2018 - 2 K 3127/15

    Bestimmung der Höhe eines zu berücksichtigenden Verlustes aus dem Verzicht auf

    Nach der Rechtsprechung des VIII. Senats des BFH führt aber auch der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 in der Vermögenssphäre zu einem Verlust im Sinne des § 20 Abs. 4 EStG (BFH, Urteil vom 24.10.2017 VIII R 13/15, juris).

    Auch in der steuerrechtlichen Literatur wird der Fall des Untergangs einer Kapitalforderung unter den Begriff der Veräußerung im Sinne des § 20 Abs. 2 S. 2 EStG gefasst, da es Ziel des Gesetzgebers gewesen sei, alle realisierten positiven Wertzuwächse zu erfassen, so dass auch sämtliche Wertverluste zu berücksichtigen seien (vgl. v.Beckerath in Kirchhof, EStG, 17. Aufl. § 20 Rz 144, Ratschow in Blümich EStG, § 20 Rz 247 H, Jachmann-Michel, JM 2018, 124).

  • BFH, 06.08.2019 - VIII R 18/16

    Berücksichtigung des Forderungsverzichts eines Gesellschafters nach Einführung

    Die Ersatztatbestände unterliegen daher im Rahmen der Gewinnermittlung gemäß § 20 Abs. 4 EStG den gleichen Grundsätzen (vgl. Senatsurteile vom 24.10.2017 - VIII R 13/15, BFHE 259, 535, zur Gleichstellung von Veräußerung und Rückzahlung; vom 20.11.2018 - VIII R 37/15, BFHE 263, 169, zur Gleichstellung von Veräußerung und Einlösung).

    b) Dies ist vorliegend nicht der Fall, auch wenn das FG zur Begründung seiner Entscheidung (teilweise) auf die Ausführungen des FG Düsseldorf (Urteil vom 11.03.2015 - 7 K 3661/14 E, betreffend Forderungsausfall, aufgehoben durch Senatsurteil in BFHE 259, 535) zurückgegriffen hat.

  • BFH, 20.11.2018 - VIII R 37/15

    Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus Knock-Out-Zertifikaten

    Die BFH-Rechtsprechung zur Behandlung des insolvenzbedingten Ausfalls einer privaten Darlehensforderung (Urteil vom 24. Oktober 2017 VIII R 13/15, BFHE 259, 535) sei nicht auf den Eintritt eines Knock-out-Ereignisses auszudehnen.

    Wie der Senat bereits im Zusammenhang mit der Behandlung des insolvenzbedingten Ausfalls einer privaten Darlehensforderung als Rückzahlung zu Null i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG ausgeführt hat (Urteil in BFHE 259, 535), sollte mit Einführung der Abgeltungsteuer durch das UntStRefG 2008 aber eine vollständige steuerrechtliche Erfassung aller Wertveränderungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen erreicht werden.

  • BFH, 14.01.2020 - IX R 9/18

    Berücksichtigung eines Verlusts aus dem Verzicht auf ein Gesellschafterdarlehen

    Darüber hinaus behandelt die Rechtsprechung den endgültigen Ausfall einer Kapitalforderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre nach Einführung der Abgeltungsteuer als steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG (BFH-Urteil vom 24.10.2017 - VIII R 13/15, BFHE 259, 535).
  • BFH, 27.10.2020 - IX R 5/20

    Ausfall einer privaten Darlehensforderung

  • FG Hessen, 12.04.2018 - 9 K 1053/15

    § 17 EStG, § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG, § 20 Abs. 2 Nr.

  • BFH, 17.11.2020 - VIII R 20/18

    Steuerbarkeit des insolvenzbedingten Untergangs von Aktien

  • FG Düsseldorf, 28.01.2020 - 10 K 2166/16

    Einkommensteuer: Behandlung des Forderungsausfalls aus einem

  • FG Berlin-Brandenburg, 21.03.2019 - 7 K 7051/17

    Wegen Insolvenz des Darlehensnehmers eintretender Verlust einer

  • BFH, 14.11.2023 - IX R 3/23

    Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei Veräußerungstatbeständen gemäß § 17

  • FG Düsseldorf, 23.11.2016 - 7 K 2175/16

    Einkommensteuerliche Bewertung einer Überlassung von Kapitalvermögen zur Nutzung

  • FG Münster, 12.12.2023 - 6 K 2489/22

    Nießbrauch: Keine Veräußerung nach § 23 EStG bei entgeltlichem

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2018 - 3 K 1846/15

    Berücksichtigung des Darlehensverzichts eines Gesellschafters einer

  • FG Münster, 20.12.2018 - 5 K 2661/16

    Einkommensteuer - Zum Nachweis des objektiven Zusammenhangs zwischen einem

  • FG München, 17.07.2017 - 7 K 1888/16

    Steuerliche Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung von Aktien nach

  • FG Bremen, 31.08.2020 - 1 K 6/20

    Berücksichtigung des Ausfalls von nach Einführung der Abgeltungsteuer ab 1.1.2009

  • BFH, 04.05.2021 - VIII R 17/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 4.5.2021 VIII R 14/20 - Besteuerung

  • BFH, 09.04.2019 - X R 23/16

    Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf ihren Gesellschafter: Ausnahmsweise

  • BFH, 04.05.2021 - VIII R 14/20

    Besteuerung von Anteilszuteilungen durch eine EU-Kapitalgesellschaft -

  • FG Köln, 22.08.2023 - 15 K 2151/20

    Kapitalerträge Besteuerung - Anwendung des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG auf

  • FG Baden-Württemberg, 23.07.2019 - 5 K 873/18

    Ausnahme vom Abgeltungsteuersatz bei Rückzahlung einer Verbindlichkeit einer GmbH

  • FG Nürnberg, 27.01.2022 - 4 K 1105/20

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein nie geliefertes

  • BFH, 07.05.2019 - VIII R 22/15

    Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer

  • BFH, 07.05.2019 - VIII R 31/15

    Besteuerung von Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2018 - 3 K 3138/15

    Keine Fortgeltung der eigenkapitalersatzrechtbasierten Regelungen nach MoMiG

  • BFH, 20.06.2023 - IX R 2/22

    Berücksichtigung des Verlusts aus einer stehen gelassenen

  • FG Köln, 18.01.2017 - 9 K 267/14

    Einkommensteuer: Keine Anwendung von § 32 d EStG auf mittelbare Beteiligungen

  • BFH, 25.10.2022 - VIII R 1/19

    Besteuerung der Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung

  • FG Düsseldorf, 11.11.2021 - 14 K 2330/19

    Anerkennung von Verlusten im Zusammenhang mit der Auflösung einer

  • FG Düsseldorf, 29.11.2019 - 3 K 1318/15

    Einnahmen aus Kapitalvermögen in Form verdeckter Gewinnausschüttungen

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.01.2016 - 14 K 14040/13

    Darlehensverzicht als Veräußerung für Zwecke des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG

  • FG Düsseldorf, 29.03.2019 - 1 K 2163/16

    Veräußerung der Zinsscheine von Bundesanleihen nach Bondstripping - Separate

  • FG Münster, 09.04.2019 - 2 K 2576/17

    Einkommensteuer - Zur Frage, ob von einem Arbeitnehmer des Betriebsunternehmens

  • FG Nürnberg, 11.12.2019 - 5 K 1283/18

    Eintritt der Abgeltungswirkung mit dem Steuerabzug bei einem betrügerischen

  • BFH, 30.11.2022 - VIII R 27/19

    (Ausschluss des Abgeltungsteuertarifs bei Erfüllung einer Verbindlichkeit einer

  • FG Münster, 27.11.2019 - 13 K 2898/16

    Körperschaftsteuer - Ist die Übergangsvorschrift des zur rückwirkenden

  • FG Thüringen, 23.05.2019 - 3 K 326/18

    Abzug von Schuldzinsen für die Refinanzierung eines Gesellschafterdarlehens als

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - 5 K 5188/19

    Anerkennung eines Verlustes aus der Aufgabe von Anteilen an einer

  • FG München, 13.03.2018 - 9 K 644/18

    Abgewiesene Klage im Streit um Veranlagung zur Einkommensteuer

  • FG Nürnberg, 18.11.2021 - 4 K 519/18

    Inanspruchnahme aus der Bürgschaft

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - 13 K 13030/17

    Veräußerung der Beteiligung eines Fondanlegers an einem Gold-ETF: Steuerpflicht

  • FG Münster, 17.01.2020 - 4 K 1526/16

    Einkommensteuer - Gilt die Fiktion des Zuflusses von an den beherrschenden

  • FG Düsseldorf, 19.01.2023 - 14 K 1638/20

    Berücksichtigung von Verlusten bei Auflösung einer Kapitalgesellschaft

  • FG Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 4 K 2907/17

    Einkommensteuerliche Behandlung des Bondstripping von im Privatvermögen

  • FG Hessen, 10.04.2018 - 7 K 440/16

    Berücksichtigung von Verlusten wenn Aktien im Rahmen eines Debt-to-Equity-Swaps

  • BFH, 04.11.2019 - IX B 59/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz

  • FG Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 4 K 2907/17 zurück zur Übersicht Seite drucken
  • FG Münster, 21.02.2020 - 10 K 3338/17

    Umqualifizierung von Einkünften aus Kapitalvermögen in Einkünfte aus gewerblichen

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2023 - 7 K 7115/21

    Berücksichtigen der erklärten Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus

  • FG Nürnberg, 12.05.2023 - 7 K 523/21

    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

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