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   BFH, 10.10.2018 - X R 44-45/17, X R 44/17, X R 45/17   

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https://dejure.org/2018,49189
BFH, 10.10.2018 - X R 44-45/17, X R 44/17, X R 45/17 (https://dejure.org/2018,49189)
BFH, Entscheidung vom 10.10.2018 - X R 44-45/17, X R 44/17, X R 45/17 (https://dejure.org/2018,49189)
BFH, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - X R 44-45/17, X R 44/17, X R 45/17 (https://dejure.org/2018,49189)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 4, EStG § ... 6 Abs 1 Nr 4 S 2, EStG § 8 Abs 2 S 2, EStG § 12 Nr 1, EStG § 12 Nr 2, EStG § 40a Abs 2, SGB 4 § 8 Abs 1 Nr 1, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013, EStG VZ 2014, GewStG VZ 2012, GewStG VZ 2013, GewStG VZ 2014, GG Art 3 Abs 1
    PKW-Überlassung bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten

  • Bundesfinanzhof

    PKW-Überlassung bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten

  • IWW
  • IWW
  • Betriebs-Berater

    PKW-Überlassung bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    PKW-Überlassung bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ertragsteuerliche Anerkennung eines mit der Überlassung eines Dienstwagens zur unbeschränkten und selbstbeteiligungsfreien Privatnutzung abgegoltenen Ehegatten-Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de

    Ertragsteuerliche Anerkennung eines mit der Überlassung eines Dienstwagens zur unbeschränkten und selbstbeteiligungsfreien Privatnutzung abgegoltenen Ehegatten-Arbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de

    PKW-Überlassung bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pkw-Überlassung bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Steuerliches Aus für bedingungslose Firmenwagennutzung bei "Minijob" im Ehegattenbetrieb

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Beschäftigungsverhältnisse unter Ehegatten und der Fremdvergleich: Der Firmenwagen beim Minijob

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer | Fremdüblichkeit bei Ehegatten-Arbeitsverhältnis im Umsatzsteuerrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Minijob im Familienbetrieb - und die Nutzung des Firmenwagens

  • lto.de (Kurzinformation)

    Betriebsausgaben nicht anerkannt: Kein Dienstwagen für die Ehefrau mit Minijob

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Steuerliches Aus für bedingungslose Firmenwagennutzung bei "Minijob" im Ehegattenbetrieb

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Firmenwagen bei "Minijob" im Ehegattenbetrieb

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    PKW-Überlassung bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Steuerliches Aus für bedingungslose Firmenwagennutzung bei Minijob im Ehegattenbetrieb

  • Jurion (Kurzinformation)

    Steuerliches Aus für bedingungslose Firmenwagennutzung bei "Minijob" im Ehegattenbetrieb

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Uneingeschränkte Firmenwagennutzung bei "Minijob" im Ehegattenbetrieb ist fremdunüblich

Besprechungen u.ä. (2)

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Keine bedingungslose Dienstwagenüberlassung an Ehefrau mit Minijob

  • nwb-experten-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    PKW-Überlassung an geringfügig beschäftigten Ehegatten

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 4 Abs 4, EStG § 12 Nr 1, EStG § 12 Nr 2, AO § 42
    Ehegatten-Arbeitsverhältnis, Geringfügige Beschäftigung, Kraftfahrzeug, Nutzungsüberlassung, Privatnutzung, Fremdvergleich, Gestaltungsmissbrauch

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 263, 11
  • NJW 2019, 1168
  • DB 2019, 464
  • BStBl II 2019, 203
  • NZG 2019, 680
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (19)

  • FG Köln, 27.09.2017 - 3 K 2546/16

    Steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses; Überlassung eines

    Auszug aus BFH, 10.10.2018 - X R 44/17
    Auf die Revisionen des Beklagten werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 27. September 2017 3 K 2547/16 in Gänze und das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 27. September 2017 3 K 2546/16 hinsichtlich des Gewerbesteuermessbetrags 2012 bis 2014 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) erkannte dagegen mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 750 (3 K 2546/16) bzw. EFG 2018, 755 (3 K 2547/16) veröffentlichten Urteilen das Arbeitsverhältnis der Klägerin steuerlich an und setzte die Gewinne aus Gewerbebetrieb sowie den Gewerbeertrag für die Streitjahre entsprechend herab.

    Das FA beantragt sinngemäß, die angefochtenen Urteile 3 K 2547/16 in Gänze sowie 3 K 2546/16 hinsichtlich des Gewerbesteuermessbetrags für 2012 bis 2014 aufzuheben und die Klagen insoweit abzuweisen; hilfsweise, die angefochtenen Urteile 3 K 2547/16 in Gänze sowie 3 K 2546/16 hinsichtlich des Gewerbesteuermessbetrags für 2012 bis 2014 aufzuheben und den Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das FG zurückzuverweisen.

    Sie führen zur Aufhebung der angefochtenen Urteile 3 K 2547/16 und 3 K 2546/16 (insoweit hinsichtlich des Gewerbesteuermessbetrags für 2012 bis 2014) und zur Zurückverweisung der Sachen zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).

  • FG Köln, 27.09.2017 - 3 K 2547/16

    Dienstwagen für Ehegatten mit Minijob

    Auszug aus BFH, 10.10.2018 - X R 44/17
    Auf die Revisionen des Beklagten werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 27. September 2017 3 K 2547/16 in Gänze und das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 27. September 2017 3 K 2546/16 hinsichtlich des Gewerbesteuermessbetrags 2012 bis 2014 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) erkannte dagegen mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 750 (3 K 2546/16) bzw. EFG 2018, 755 (3 K 2547/16) veröffentlichten Urteilen das Arbeitsverhältnis der Klägerin steuerlich an und setzte die Gewinne aus Gewerbebetrieb sowie den Gewerbeertrag für die Streitjahre entsprechend herab.

    Das FA beantragt sinngemäß, die angefochtenen Urteile 3 K 2547/16 in Gänze sowie 3 K 2546/16 hinsichtlich des Gewerbesteuermessbetrags für 2012 bis 2014 aufzuheben und die Klagen insoweit abzuweisen; hilfsweise, die angefochtenen Urteile 3 K 2547/16 in Gänze sowie 3 K 2546/16 hinsichtlich des Gewerbesteuermessbetrags für 2012 bis 2014 aufzuheben und den Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das FG zurückzuverweisen.

    Sie führen zur Aufhebung der angefochtenen Urteile 3 K 2547/16 und 3 K 2546/16 (insoweit hinsichtlich des Gewerbesteuermessbetrags für 2012 bis 2014) und zur Zurückverweisung der Sachen zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).

  • BFH, 21.01.2014 - X B 181/13

    Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Einräumung einer Pkw-Nutzung -

    Auszug aus BFH, 10.10.2018 - X R 44/17
    Zu Gunsten der Kläger sei zu berücksichtigen, dass --abweichend von dem der Senatsentscheidung vom 21. Januar 2014 X B 181/13 (BFH/NV 2014, 523) zu Grunde liegenden Sachverhalt-- die Klägerin für einen Großteil ihrer Arbeitszeit auf die Nutzung eines Fahrzeugs angewiesen sei.

    Voraussetzung ist allerdings, dass die konkreten Konditionen der Nutzungsüberlassung im zu beurteilenden Einzelfall fremdüblich ausgestaltet sind (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2014, 523, Rz 11; Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach, § 4 EStG Rz 858).

  • BFH, 17.07.2013 - X R 31/12

    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter

    Auszug aus BFH, 10.10.2018 - X R 44/17
    Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (vgl. statt vieler Senatsurteile vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 24, sowie vom 22. Oktober 2013 X R 26/11, BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374, Rz 35, jeweils m.w.N.).

    Speziell bei Arbeitsverhältnissen geht die Rechtsprechung davon aus, dass Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen als Betriebsausgaben abziehbar sind, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechenden Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (BFH-Urteile vom 25. Januar 1989 X R 168/87, BFHE 156, 134, BStBl II 1989, 453, unter 1.; vom 26. August 2004 IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553, unter II.1.a, m.w.N.; vom 18. Oktober 2007 VI R 59/06, BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200, unter II.2.a; in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 26).

  • BFH, 22.10.2013 - X R 26/11

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen: Differenzierung nach dem Anlass der

    Auszug aus BFH, 10.10.2018 - X R 44/17
    Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (vgl. statt vieler Senatsurteile vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 24, sowie vom 22. Oktober 2013 X R 26/11, BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374, Rz 35, jeweils m.w.N.).

    Im Zuge der erforderlichen Gesamtwürdigung erlangt der Umstand, ob die Vertragschancen und -risiken in fremdüblicher Weise verteilt sind, wesentliche Bedeutung (BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 50/97, BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 393, unter II.2.; ebenso Senatsurteil in BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374, Rz 35).

  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus BFH, 10.10.2018 - X R 44/17
    Allerdings wären zumindest diejenigen --ggf. im Schätzungswege zu ermittelnden-- Aufwendungen, die auf die nachweisbare betrieblich veranlasste Nutzung der sodann dem Privatvermögen zuzurechnenden Fahrzeuge entfielen, im Wege der sog. Aufwandseinlage als Betriebsausgaben anzuerkennen (vgl. grundlegend Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348, unter C.I.1.b bb; ebenso Senatsurteile vom 16. September 2014 X R 32/12, BFH/NV 2015, 324, Rz 17, sowie vom 25. März 2015 X R 14/12, BFH/NV 2015, 973, Rz 21).
  • BFH, 25.10.2004 - III B 131/03

    Nachträglich vereinbarte Mehrarbeitsvergütung; Verträge zwischen nahen

    Auszug aus BFH, 10.10.2018 - X R 44/17
    Verstößt die Gesamtabwägung weder gegen Erfahrungssätze noch gegen die Denkgesetze, ist der BFH als Revisionsgericht daran gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden (vgl. hierzu BFH-Entscheidungen vom 11. Juli 2017 IX R 42/15, BFH/NV 2017, 1422, Rz 18, und vom 25. Oktober 2004 III B 131/03, BFH/NV 2005, 339, unter 1.a).
  • BFH, 28.02.2008 - X B 207/07

    Keine Anwendung der 1-%-Regelung auf Fahrzeuge des Privatvermögens

    Auszug aus BFH, 10.10.2018 - X R 44/17
    Anderes würde nur gelten, wenn --entgegen des dem Arbeitsvertrag zu Grunde liegenden Tätigkeitsprofils-- die Fahrzeuge ausschließlich bzw. fast ausschließlich für private Fahrten genutzt wurden; dann handelte es sich um notwendiges Privatvermögen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2008 X B 207/07, BFH/NV 2008, 791, unter 1.b bb).
  • BFH, 21.08.2012 - VIII R 11/11

    Keine Entnahme betrieblicher und in Vorjahren zu mehr als 10 % genutzter PKW

    Auszug aus BFH, 10.10.2018 - X R 44/17
    War das jeweilige Fahrzeug im jeweiligen Streitjahr nicht nur vorübergehend zu mindestens 10 % oder sogar zu mehr als 50 % betrieblich im Einsatz, konnte es dem gewillkürten oder musste es sogar dem notwendigen Betriebsvermögen zugeordnet werden (vgl. hierzu statt vieler BFH-Entscheidungen vom 21. August 2012 VIII R 11/11, BFHE 239, 195, BStBl II 2013, 117, Rz 18, und vom 13. Mai 2014 III B 152/13, BFH/NV 2014, 1364, Rz 6, m.w.N.).
  • BFH, 13.05.2014 - III B 152/13

    Zugehörigkeit von Kraftfahrzeugen zum notwendigen Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 10.10.2018 - X R 44/17
    War das jeweilige Fahrzeug im jeweiligen Streitjahr nicht nur vorübergehend zu mindestens 10 % oder sogar zu mehr als 50 % betrieblich im Einsatz, konnte es dem gewillkürten oder musste es sogar dem notwendigen Betriebsvermögen zugeordnet werden (vgl. hierzu statt vieler BFH-Entscheidungen vom 21. August 2012 VIII R 11/11, BFHE 239, 195, BStBl II 2013, 117, Rz 18, und vom 13. Mai 2014 III B 152/13, BFH/NV 2014, 1364, Rz 6, m.w.N.).
  • BFH, 16.09.2014 - X R 32/12

    Photovoltaikanlage auf Dachfläche - Betriebsausgabenabzug

  • BFH, 25.03.2015 - X R 14/12

    Unangemessener Repräsentationsaufwand - Berechnung des Veräußerungsgewinns

  • BFH, 11.07.2017 - IX R 42/15

    Mietverhältnis unter nahen Angehörigen - Einkünfteerzielungsabsicht - Aufgabe der

  • BFH, 21.12.2017 - III B 27/17

    Dienstwagen der geringfügig beschäftigten Lebensgefährtin

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97

    Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen

  • BFH, 25.01.1989 - X R 168/87

    Zum Betriebsausgabenabzug von Zahlungen an Kinder für Aushilfstätigkeiten

  • BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02

    Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten

  • BFH, 18.10.2007 - VI R 59/06

    Berücksichtigung privater Aufwendungen bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung

  • BFH, 22.05.2019 - X R 19/17

    Abzinsung von Verbindlichkeiten im Jahr 2010 noch verfassungsgemäß

    Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (vgl. statt vieler Senatsurteil vom 10. Oktober 2018 - X R 44-45/17, BFHE 263, 11, BStBl II 2019, 203, Rz 18 f., m.w.N.).

    Dessen Würdigung berücksichtigt wesentliche Einzelfallumstände, die für die Beurteilung der Fremdüblichkeit hätten angeführt und abgewogen werden müssen, nicht, so dass das Ergebnis der Würdigung nicht nach § 118 Abs. 2 FGO zugrunde gelegt werden kann (vgl. hierzu Senatsurteil in BFHE 263, 11, BStBl II 2019, 203, Rz 21, m.w.N.).

  • BFH, 18.11.2020 - VI R 28/18

    Zu den Anforderungen an die steuerliche Anerkennung eines geringfügigen

    Jedoch schließt nicht jede Abweichung einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (BFH-Urteile vom 10.10.2018 - X R 44-45/17, BFHE 263, 11, BStBl II 2019, 203, Rz 18, und vom 25.07.2000 - IX R 6/97, BFH/NV 2001, 305, m.w.N.).

    Dass auch die vom Kläger geschuldeten Arbeitsentgelte für die geringfügige Beschäftigung der Klägerin fremdüblich waren (s. dazu BFH-Urteil in BFHE 263, 11, BStBl II 2019, 203), steht zwischen den Beteiligten zu Recht ebenfalls nicht in Streit.

  • BFH, 10.07.2019 - X R 21/17

    Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) bei Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten

    Insoweit wird das FG --für den Fall der Zurechnung der Einkunftsquelle bei der Klägerin-- erneut zu würdigen haben, ob die Vereinbarungen zwischen den Eheleuten einem Fremdvergleich standhalten (vgl. zu den Anforderungen hierzu allgemein Senatsurteil vom 10.10.2018 - X R 44-45/17, BFHE 263, 11, BStBl II 2019, 203, Rz 18 f., m.w.N.).
  • BFH, 23.11.2021 - VIII R 17/19

    Zur steuerlichen Anerkennung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts

    Dass durch einen Fremdvergleich bei Vermögenszuwendungen zwischen nahestehenden Personen das Vorliegen von Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) sachgerecht von nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG) abgegrenzt werden soll, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 27.11.2002 - 2 BvR 483/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2003, 171, und BFH-Urteil vom 10.10.2018 - X R 44-45/17, BFHE 263, 11, BStBl II 2019, 203).

    Das FG hat bei seiner Würdigung wesentliche Einzelfallumstände, die für die Beurteilung der Fremdüblichkeit hätten abgewogen werden müssen, nicht berücksichtigt (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 263, 11, BStBl II 2019, 203, m.w.N.).

  • BFH, 13.01.2022 - I R 15/21

    Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer

    Vielmehr sind die einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung zu würdigen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 10.10.2018 - X R 44-45/17, BFHE 263, 11, BStBl II 2019, 203, m.w.N.).
  • BFH, 28.10.2020 - X R 1/19

    Fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken bei einer

    Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (zum Ganzen Senatsurteile vom 16.12.1998 - X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, unter II.1.; vom 17.07.2013 - X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 24; vom 10.10.2018 - X R 44-45/17, BFHE 263, 11, BStBl II 2019, 203, Rz 18, und Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13.07.1999 - VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386, unter 2.a, m.w.N.).

    Speziell bei Arbeitsverhältnissen geht die Rechtsprechung davon aus, dass Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen als Betriebsausgaben abziehbar sind, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich fremdüblichen Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (BFH-Urteile vom 25.01.1989 - X R 168/87, BFHE 156, 134, BStBl II 1989, 453; vom 26.08.2004 - IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553; in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, und in BFHE 263, 11, BStBl II 2019, 203).

    Verfassungsrechtlich ist nicht zu beanstanden, dass durch einen Fremdvergleich bei Vermögenszuwendungen zwischen nahestehenden Personen das Vorliegen von Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) sachgerecht von nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG) abgegrenzt werden soll (vgl. Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 27.11.2002 - 2 BvR 483/00, juris, und Senatsurteil in BFHE 263, 11, BStBl II 2019, 203, Rz 33).

  • FG Münster, 20.11.2018 - 2 K 156/18

    Ansetzen des privaten Nutzungsanteils eines PKW anhand des Fahrtenbuches;

    Zu einem anders lautenden Urteil des FG Köln v. 27.9.2017, 3 K 2547/16, sei derzeit unter dem BFH-Aktenzeichen X R 44/17 ein Revisionsverfahren anhängig.

    Zwar dürfte es noch nicht per se außerhalb des Fremdüblichen liegen, wenn im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses ein Kraftfahrzeug zur privaten Nutzung überlassen wird (wie FG Köln, Urteil vom 27.9.2017 3 K 2547/16, juris, Rev. beim BFH anhängig unter dem Az. X R 44/17), auch wenn eine solche Konstellation möglicherweise nicht sehr verbreitet sein dürfte.

  • BFH, 05.11.2019 - X R 40/18

    Begrenzung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4a EStG

    Allerdings sollte das FG im zweiten Rechtsgang, in dem es insoweit an seine bisherige rechtliche Beurteilung nicht gebunden ist, zumindest erwägen, dass die von den Kindern der Klägerin gewährten Darlehen hinsichtlich der Vereinbarungen und deren Durchführung den besonderen Anforderungen an die steuerliche Anerkennung von Angehörigenverträgen genügen müssen (vgl. hierzu u.a. Senatsurteile vom 10.10.2018 - X R 44-45/17, BFHE 263, 11, BStBl II 2019, 203, Rz 18 ff., sowie vom 22.05.2019 - X R 19/17, Deutsches Steuerrecht 2019, 2118, Rz 26 f.).
  • FG Niedersachsen, 08.07.2021 - 2 K 195/19
    Indiz für die Zuordnung der Vertragsbeziehung zum betrieblichen Bereich ist insbesondere, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH-Urteil vom 10. Oktober 2018, X R 44-45/17, BStBl II 2019, 203 ).

    So spricht gegen die Fremdüblichkeit, wenn das Gesamtbild der Vereinbarungen belegt, dass die weitaus meisten Chancen des Vertrags der einen Seite und die weitaus meisten Risiken der anderen Seite zugewiesen werden (BFH-Urteil vom 10. Oktober 2018, X R 44-45/17, BStBl II 2019, 203 ; Kulosa, Der Betrieb --DB-- 2014, 972, 975).

  • FG Niedersachsen, 02.07.2020 - 11 K 339/18

    Betriebsausgabenabzug für eine stille Beteiligung

    Bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen ist hierzu ggf. ein Fremdvergleich anzustellen, um berufliche und private Leistungen abzugrenzen (BFH, Urteil vom 10.10.2018, X R 44-15/17, BStBl. II 2019, 203; Urteil vom 07.06.2006, IX R 4/04, BStBl. II 2007, 294).
  • BFH, 05.11.2019 - X R 42/18

    41/18 - Begrenzung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4a EStG

  • FG Münster, 03.06.2022 - 9 V 1001/22

    Ermittlung der Höhe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

  • FG München, 17.03.2022 - 13 K 766/20
  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2020 - L 11 EG 2314/19

    Elterngeld - Anspruch auf Partnerschaftsbonusmonate nach § 4 Abs 4 S 3 BEEG -

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