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   BFH, 25.10.1951 - III 225/51 U   

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https://dejure.org/1951,431
BFH, 25.10.1951 - III 225/51 U (https://dejure.org/1951,431)
BFH, Entscheidung vom 25.10.1951 - III 225/51 U (https://dejure.org/1951,431)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 1951 - III 225/51 U (https://dejure.org/1951,431)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung von Verfügungsbeschränkungen, denen ein Eigentümer soforthilfeagabepflichtigen Vermögens unterliegt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 55, 567
  • DB 1952, 95
  • BStBl III 1951, 229
  • BStBl III 1961, 229
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • RFH, 09.07.1936 - III D 1/36
    Auszug aus BFH, 25.10.1951 - III 225/51 U
    Im gleichen Sinne hat bereits der Reichsfinanzhof im Urteil III A 230/33 vom 21. September 1933 (RStBl. 1934 S. 679) entschieden, indem er ausgeführt hat, daß die bestehende Verfügungsbeschränkung durch die Bestellung eines Testamentsvollstreckers, der mit weitgehenden Vollmachten versehen ist, an der Tatsache des Erbrechts und des Eigentums ebensowenig etwas ändern könne wie die Verfügungsbeschränkungen, denen ein Vorerbe unterliege, und daß diese Verfügungsbeschränkungen nicht zur Verneinung des wirtschaftlichen Eigentums führen könnten (ebenso Gutachten des Reichsfinanzhofs III D 1/36 vom 9. Juli 1936 - RStBl. 1936 S. 795 -, das den Vorerben bei der Reichsfluchtsteuer als Eigentümer der Vorerbschaft behandelt).
  • FG Nürnberg, 26.06.2014 - 4 K 1413/12

    Nachweis eines niedrigeren Gemeinen Werts gem. § 198 BewG: Verfügungsbeschränkung

    (2) Nach der Rechtsprechung des BFH können Verfügungsbeschränkungen aufgrund einer Vorerbschaft nicht zu einer niedrigeren Bewertung führen (BFH-Urteil vom 25.10.1951 III 225/51 U, BStBl. III 1951, 229; BFH-Urteil vom 17.09.1997 II R 8/96, BFH/NV 1998, 587); bei den mit der Vorerbenstellung verbundenen Verfügungsbeschränkungen handelt es sich um persönliche Verhältnisse, die bei der Ermittlung des gemeinen Werts nicht berücksichtigt werden dürfen.
  • BFH, 04.02.1998 - XI R 35/97

    Zurechnung von Vermietungseinkünften

    Rechtliches und wirtschaftliches Eigentum sind hingegen nicht getrennt, wenn ein anderer als der rechtliche Eigentümer am Erlös aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts beteiligt ist oder wenn die Verfügung über das (rechtliche) Eigentum in einzelnen Beziehungen (wie etwa durch eine Testamentsvollstreckung oder eine Vorerbschaft) beschränkt ist (vgl. BFH-Urteile vom 25. Oktober 1951 III 225/51 U, BFHE 55, 567, BStBl III 1951, 229; vom 26. März 1987 IV R 20/84, BFHE 149, 557, BStBl II 1987, 561; Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 39 AO 1977 Rz. 48).
  • BFH, 08.06.1988 - II R 243/82

    Die Erbeinsetzung unter Zwischenschaltung eines executors nach amerikanischem

    c) Aus der Vergleichbarkeit der mit der Stellung eines executors verbundenen Verfügungsmacht (über den Titel als legal owner) mit der Verfügungsmacht eines Testamentsvollstreckers nach inländischem Recht sowohl wie aus der mit dem Erbfall erworbenen Rechtsposition der Klägerin folgt, daß das vom Erblasser hinterlassene Vermögen quotal und entsprechend den übrigen mit dem Erwerb verbundenen Verpflichtungen der Klägerin zum Stichtag (1. Januar 1972) zuzurechnen war (zur Zurechnung an den Erben bei bestehender Testamentsvollstreckung vgl. BFH-Urteile vom 25. Oktober 1951 III 225/51 U, BFHE 55, 567, BStBl III 1951, 229, und vom 9. Juli 1954 III 84/54 U, BFHE 59, 107, BStBl III 1954, 250).
  • BFH, 17.09.1997 - II R 8/96

    Bewertung der Erbbauzinsen ist auf die Restlaufzeit des Erbbaurechts

    Bei wirtschaftlicher Betrachtung ähnelt die Stellung eines Vorerben, der nicht von den Verfügungsbeschränkungen der §§ 2113 f. des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit ist, zwar derjenigen eines Nießbrauchers (so Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 25. Oktober 1951 III 225/51 U, BFHE 55, 567, BStBl III 1951, 229); gemäß § 6 Abs. 1 ErbStG 1974 ist dies jedoch erbschaftsteuerrechtlich unbeachtlich.
  • FG München, 25.11.1997 - 12 K 2629/94

    Zurechnung des Vermögens einer Familienstiftung; Außensteuerrechtlicher Begriff

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  • BayObLG, 10.01.1985 - 3 BReg Z 152/83

    Vorerbschaft hinsichtlich Haus- und Stammvermögen; Eintritt des Nacherbfalls;

    Die Beschränkungen, denen der Vorerbe als solcher unterliegt ( § 2113 BGB ), werden nicht in Ansatz gebracht; insoweit darf somit bei der Bewertung weder ein Abschlag vorgenommen noch ein Schuldposten berücksichtigt werden (BFH BStBl 1951 III S. 229; Troll ErbStG 2. Aufl. § 6 RdNr. 4).
  • BFH, 09.07.1954 - III 84/54 U

    Einräumung eines lebenslangen Nießbrauchs für Ehegatten in Testament - Bestellung

    Auf das Urteil des Bundesfinanzhofs III 225/51 U vom 25. Oktober 1951 (Slg.Bd. 55 S. 567, Bundessteuerblatt - BStBl. - 1951 Teil III S. 229) wird Bezug genommen.
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