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   BFH, 12.06.1953 - III 19/52 S   

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https://dejure.org/1953,533
BFH, 12.06.1953 - III 19/52 S (https://dejure.org/1953,533)
BFH, Entscheidung vom 12.06.1953 - III 19/52 S (https://dejure.org/1953,533)
BFH, Entscheidung vom 12. Juni 1953 - III 19/52 S (https://dejure.org/1953,533)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerrechtliche und zivilrechtliche Beurteilung der Begünstigung eines Dritten durch eine Todesfallversicherung - Steuerbarkeit eines Versicherungsbetrages bei einer drittbegünstigenden Todesfallversicherung - Abgrenzung von Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 57, 648
  • DB 1953, 707
  • BStBl III 1953, 247
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 11.07.1952 - III 112/51 S

    Besteuerung einer Versicherungssumme aus einer Todesfallversicherung -

    Auszug aus BFH, 12.06.1953 - III 19/52 S
    Dementsprechend hat auch der Senat bereits in seinem Urteil III 112/51 S vom 11. Juni 1952 - veröffentlicht im Bundessteuerblatt (BStBl. 1952 III S. 240, Slg. Bd. 56 S. 622 -) ausgeführt, daß der Besteuerung nach § 2 Abs. 1 Ziff. 4 ErbStG der endgültige, mit dem Tode des Erblassers eintretende Erwerb der Versicherungssumme als Ganzes unterliegt.
  • BFH, 30.06.1999 - II R 70/97

    Bezugsrechtsübertragung aus einer Lebensversicherung

    Anders als im Fall der Übertragung aller Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertragsverhältnis beruhte im Streitfall der Wertzuwachs zwischen der Einräumung des unwiderruflichen Bezugsrechts und der Endfälligkeit der Versicherungen auf einem Vertrag, an dem nicht die Klägerin, sondern nur V beteiligt war, also ausschließlich auf einer Vermögensposition, die (nur) dem V zugerechnet werden kann (anders BFH-Urteil vom 12. Juni 1953 III 19/52 S, BFHE 57, 648, BStBl III 1953, 247).

    Zuwendungsgegenstand ist in diesen Fällen vielmehr (erst) die zur Auszahlung gelangende Versicherungsleistung (vgl. im Ergebnis wie hier: BFH-Urteile vom 11. Juli 1952 III 112/51 S, BFHE 56, 622, BStBl III 1952, 240, und in BFHE 57, 648, BStBl III 1953, 247); im Streitfall sind dies die an die Klägerin tatsächlich zur Auszahlung gelangten Versicherungsleistungen.

  • FG Niedersachsen, 16.11.2005 - 3 K 47/04

    Erbschaftsteuerveranlagung einer Risikolebensversicherungzahlung; Stellung des

    Dem durch eine Todesfallversicherung begünstigten Dritten fällt deshalb grundsätzlich der Erwerb in Gestalt des vollen Wertes der Versicherungssumme auch dann erst mit dem Tode des Versicherungsnehmers an, wenn dieser die Zahlung der Prämien übernommen hat (BFH Urteil vom 12. Juni 1953 III 19/52 S BStBl. III 1953, 247; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 11. April 1989 X 182-183/82, EFG 1989, 518).
  • FG Münster, 24.07.1997 - 3 K 4674/96

    Bezugsrechte aus Lebensversicherungen

    Der Senat schließt sich damit den Entscheidungen des BFH an, dass die dem unwiderruflich Begünstigen zugedachte freigebige Zuwendung nicht schon im Zeitpunkt der unwiderruflichen Begünstigung, sondern erst im Zeitpunkt des Versicherungsfalls bzw. der Fälligkeit der Versicherung vollzogen ist (vgl. BFH-Urteile vom 11. Juli 1952 - III 112/51 S -, BStBl III 1952, 240 und vom 12. Juni 1952 - III 19/52 S -, BStBl III 1953, 247; ebenso Meincke, Rdn. 44; Troll § 7 ErbStG Rdn. 14).
  • FG Baden-Württemberg, 30.01.1998 - 9 K 73/96

    Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis; Nachprüfbarkeit von

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  • LG Paderborn, 14.01.2008 - 4 O 595/06

    Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen;

    Hier entspricht es einer allgemeinen Auffassung, dass der Erwerb des Bezugsberechtigten in Gestalt des vollen Wertes der Versicherungssumme der Erbschaftssteuerpflicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt (RFHE 23, 242; BFHE 56, 622 (624); BFHE 57, 648 (649-650); BFHE NJW 1999, 3736).
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