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   BFH, 08.03.1957 - VI 28/55 U   

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https://dejure.org/1957,1167
BFH, 08.03.1957 - VI 28/55 U (https://dejure.org/1957,1167)
BFH, Entscheidung vom 08.03.1957 - VI 28/55 U (https://dejure.org/1957,1167)
BFH, Entscheidung vom 08. März 1957 - VI 28/55 U (https://dejure.org/1957,1167)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begünstigung versorgungsrechtlicher Bezüge im Einkommensteuerrecht - Steuerrechtliche Begünstigung von Bezügen für Kriegsbeschädigte - Voraussetzungen der Steuerbefreiung versorgungsrechtlicher Bezüge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 64, 467
  • BStBl III 1957, 174
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • FG Niedersachsen, 16.06.2005 - 10 K 183/00

    Geltendmachung eines Behindertenpauschbetrags nach § 33b des

    Entsprechend hat der Bundesfinanzhof im Urteil vom 28.09.2000 (III R 21/00, BFH/NV 2001, 435) nach Maßgabe dieser Auslegung bei einen vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten körperbehinderten Beamten einen Pauschbetrag nach § 33 b Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a EStG ausgeschlossen und u. a. zur Begründung ausgeführt, Bezüge, die aufgrund eines (aktiven) Beamtenverhältnisses geleistet würden, stellten keine Beschädigtenversorgung im Sinne des § 33 b Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a EStG dar (Hinweis auf BFH-Urteile in BFHE 58, 187, BStBl III 1953, 363; vom 08.03.1957 VI 28/55 U, BFHE 64, 467, BStBl III 1957, 174; Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O.; Blümich/Oepen, a.a.O.).

    Denn das Ruhegehalt eines vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten körperbehinderten Beamten werde - anders als die Beschädigtenversorgung im Sinne der streitgegenständlichen Vorschrift - entsprechend dem Ruhegehalt nach Erreichen der Altersgrenze auf der Grundlage der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit des Beamten errechnet (Hinweis auf BFH-Urteil in BFHE 64, 467, BStBl III 1957, 174 und zur Frage der Abgrenzung von Bezügen, die "versorgungshalber" im Sinne des § 3 Nr. 6 EStG gewährt werden von solchen, die aufgrund einer Dienstzeit gewährt werden, auf BFH-Urteil vom 16.01.1998 VI R 5/96, BFHE 185, 257, BStBl II 1998, 303).

  • BFH, 16.01.1998 - VI R 5/96

    Steuerbefreiung des Unterhaltsbeitrags nach § 38 BeamtVG

    aa) Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. März 1957 VI 28/S5 U (BFHE 64, 467, BStBl III 1957, 174) ist für die Entscheidung der Frage, ob die Bezüge i.S. des § 3 Nr. 6 EStG "auf Grund der Dienstzeit gewährt" werden, maßgebend, wie der Bezug berechnet wird.

    Für das Unfallruhegehalt (§ 140 Abs. 2 BBG a.F., § 36 BeamtVG) hat er entschieden, daß dieses aufgrund der Dienstzeit gewährt werde, und zwar unabhängig davon, daß der Berechnung des Ruhegehalts ein Ruhegehaltsatz zugrunde liegen kann, der kraft des in § 140 Abs. 2 BBG a.F. (§ 36 Abs. 2 BeamtVG) angeordneten Zuschlags höher sein kann als der Ruhegehaltsatz, der sich bei Zugrundelegung der tatsächlich abgeleisteten Dienstzeit ergeben hätte (BFH in BFHE 64, 467, BStBl III 1957, 174; Urteil vom 3. März 1961 VI 23/60, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 61, 98).

  • BFH, 28.09.2000 - III R 21/00

    Beamtenrechtliche Ruhebezüge als Beschädigtenversorgung i.S.v. § 33 b Abs. 2 EStG

    Bezüge, die aufgrund eines (aktiven) Beamtenverhältnisses geleistet werden, stellen keine Beschädigtenversorgung i.S. des § 33b Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a EStG dar (BFH-Urteile in BFHE 58, 187, BStBl III 1953, 363; vom 8. März 1957 VI 28/55 U, BFHE 64, 467, BStBl III 1957, 174; Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O.; Blümich/Oepen, a.a.O.).

    Denn das Ruhegehalt eines vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten körperbehinderten Beamten wird --anders als die Beschädigtenversorgung im Sinne der streitgegenständlichen Vorschrift-- entsprechend dem Ruhegehalt nach Erreichen der Altersgrenze auf der Grundlage der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit des Beamten errechnet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 64, 467, BStBl III 1957, 174; vgl. auch BFH-Urteil vom 16. Januar 1998 VI R 5/96, BFHE 185, 257, BStBl II 1998, 303, zur Frage der Abgrenzung von Bezügen, die "versorgungshalber" i.S. des § 3 Nr. 6 EStG gewährt werden von solchen, die aufgrund einer Dienstzeit gewährt werden).

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.02.2007 - 3 K 1435/03

    Steuerfreiheit der Gewährung eines Unfallruhegehalts; Einordnung des

    Für die Entscheidung der Frage, ob die Bezüge "auf Grund der Dienstzeit gewährt" werden, sei nach dem Urteil des BFH vom 08.03.1957 (VI 28/55 U) maßgebend, wie der Bezug berechnet werde.

    Bereits mit Urteil vom 8. März 1957 VI 28/55 U (BStBl III 1957, 174) hat der Bundesfinanzhof aber ausgeführt, dass für die Entscheidung der Frage, ob die Bezüge i.S. des § 3 Nr. 6 EStG "auf Grund der Dienstzeit gewährt" werden, maßgebend ist, wie der Bezug berechnet wird.

  • BFH, 29.05.2008 - VI R 25/07

    Keine Steuerbefreiung des erhöhten Unfallruhegehaltes gemäß § 37 BeamtVG nach § 3

    Dies hat der Senat für das Unfallruhegehalt (§ 140 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes --BBG--; § 36 BeamtVG) bejaht, und zwar unabhängig davon, dass das Unfallruhegehalt ggf. auch unter Berücksichtigung einer höheren als der tatsächlich abgeleisteten Dienstzeit, also einer fiktiven Dienstzeit, berechnet werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 8. März 1957 VI 28/55 U, BFHE 64, 467, BStBl III 1957, 174; vom 3. März 1961 VI 23/60, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1961, 98; in BFHE 185, 257, BStBl II 1998, 303; vgl. dazu v. Beckerath, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., Rz B 6/53).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.1996 - 2 K 139/95
    Durch dieses Merkmal soll die Begünstigung auf Bezüge beschränkt werden, die aufgrund versorgungsrechtlicher Bestimmungen geleistet werden ( BFH v. 8.3.1957 - VI 28/55 U , BStBl. III 1957, S. 174/75).

    Eine Versorgung aufgrund allgemeiner beamtenrechtlicher Vorschriften wird von § 3 Nr. 6 EStG nicht erfaßt (BFH v. 8.3.1957, a.a.O.).

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