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   BFH, 17.10.1957 - IV 64/57 U   

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https://dejure.org/1957,785
BFH, 17.10.1957 - IV 64/57 U (https://dejure.org/1957,785)
BFH, Entscheidung vom 17.10.1957 - IV 64/57 U (https://dejure.org/1957,785)
BFH, Entscheidung vom 17. Oktober 1957 - IV 64/57 U (https://dejure.org/1957,785)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns nach dem Einkommenssteuergesetz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 65, 544
  • DB 1957, 1216
  • BStBl III 1957, 443
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BFH, 30.06.1983 - IV R 113/81

    Veräußerungsgewinn - Wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft -

    Denn da Tatbestandselement des § 17 EStG ein (aus einer Veräußerung resultierender gewerblicher) Gewinn ist und § 17 EStG eine Gewinnermittlungsvorschrift, wenn auch "eigener Art", darstellt (BFH-Urteil vom 17. Oktober 1957 IV 64/57 U, BFHE 65, 544, BStBl III 1957, 443), erscheint es systemgerecht, einen Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG jedenfalls nicht früher, nämlich bereits bei Abschluß des entgeltlichen schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts, zu erfassen, als einen entsprechenden Gewinn aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich.
  • BFH, 25.06.1998 - VIII B 45/97

    Veräußerungsgewinn - Veräußerung persönlicher Beteiligungen - Beteiligung an

    Zutreffend haben die Antragsteller darauf hingewiesen, daß § 17 EStG eine Gewinnermittlungsvorschrift eigener Art enthält (vgl. dazu schon BFH-Urteil vom 17. Oktober 1957 IV 64/57 U, BFHE 65, 544, BStBl III 1957, 443).
  • FG Niedersachsen, 06.10.1997 - XIII 196/91

    Änderung von bestandskräftigen Einkommensteuerbescheiden; Grobes Verschulden für

    Nach der Auflösung der Gesellschaft bestimmt sich der Zeitpunkt der Entstehung des Auflösungsgewinns oder -verlustes nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (vgl. BFH-Urteile vom 17. Oktober 1957 IV 64/574, BFHE 65, 544, BStBl III 1957, 443; vom 30. Juni 1983 IV R 113/81, BFHE 138, 569, BStBl II 1983, 640; vom21. September 1982 VIII R 140/79, BFHE 137, 407, BStBl II 1983, 289; vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428).Daraus folgt, daß in Fällen der Auflösung mit anschließender Liquidation der Gewinn/Verlust normalerweise auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation der Kapitalgesellschaft zu ermitteln ist (BFH, BStBl II 1994, 162).
  • BFH, 07.03.1974 - VIII R 118/73

    Verlustabzug - Verlustermittlung - Veräußerung von Beteiligungen - Privatvermögen

    Dahinstehen kann, ob die Ansicht des erkennenden Senats im Streitpunkt durch die im Urteil des BFH vom 17. Oktober 1957 IV 64/57 U (BFHE 90, 544, BStBl III 1957, 443) vertretene Auffassung maßgeblich gestützt wird (wie die Vorinstanz angenommen hat und der Kläger verneint), da den Ausführungen dieser Entscheidung ein entscheidendes Gegenargument jedenfalls nicht zu entnehmen ist, abgesehen davon, daß sie den erkennenden Senat nicht bindet (§ 184 Abs. 2 Nr. 5 FGO: keine Veröffentlichung des Urteils nach § 64 AO a. F.).
  • BFH, 10.12.1993 - VIII B 135/91

    Gewinnermittlung nach § 17 Abs. 2 EStG

    57 U, BFHE 65, 544, [BFH 17.10.1957 - IV 64/57 U] BStBl III 1957, 443; BFH-Urteil vom 30. Juni 1983 IV R 113.
  • BFH, 06.10.1966 - I 35/64

    Abtretung der Ausbeuterechte gegen die Einräumung eines Bezugsrechts auf

    In jedem Falle aber hätte die Erfassung eines solchen Veräußerungsgewinns in den Jahren der Veräußerung erfolgen müssen (Urteil des BFH IV 64/57 U vom 17. Oktober 1957, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 65 S. 544 -- BFH 65, 544 --, BStBl III 1957, 443).
  • FG München, 22.02.2002 - 6 V 3125/01

    Zeitpunkt des Enstehens eines Auflösungsverlustes bei Kapitalgesellschaften

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  • BFH, 13.12.1961 - I 209/60 U

    Beschränkte Steuerpflicht für ausländische Kapitalgesellschaft ohne Innlandsbezug

  • BFH, 15.06.1965 - IV 345/64 U

    Versteuerung des Gewinns der Veräußerung von Bodenschätzen

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