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   BFH, 16.02.1960 - I 233/59 U   

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https://dejure.org/1960,990
BFH, 16.02.1960 - I 233/59 U (https://dejure.org/1960,990)
BFH, Entscheidung vom 16.02.1960 - I 233/59 U (https://dejure.org/1960,990)
BFH, Entscheidung vom 16. Februar 1960 - I 233/59 U (https://dejure.org/1960,990)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mitwirkung im Rahmen der Mitunternehmerschaft des Ehemannes - Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten - Einbringung der Arbeitskraft in eine Personengesellschaft - Vereinbarung und Zahlung eines Tätigkeitsentgelts für die Ehefrau - Arbeitsverhältnis einer Ehefrau zu ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 70, 417
  • NJW 1960, 1175 (Ls.)
  • BStBl III 1960, 157
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.07.1959 - I 228/58 U

    Gleichstellung sogenannter Arbeitsverträge zwischen Ehegatten und

    Auszug aus BFH, 16.02.1960 - I 233/59 U
    Der Auffassung des Bundesfinanzhofs im Urteil I 228/58 U vom 14. Juli 1959 (BStBl 1959 III S. 331, Slg. Bd. 69 S. 181) trete das Gericht nicht bei.
  • BFH, 26.08.1958 - I 116/58 U

    Steuerliche Beachtung von Gesellschaftsverträgen zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 16.02.1960 - I 233/59 U
    In der Entscheidung I 170/59 S a.a.O. ist in Fortentwicklung der Grundsätze der Entscheidung des Bundesfinanzhofs I 116/58 U vom 26. August 1958 (BStBl 1958 III S. 445, Slg. Bd. 67 S. 450) allerdings anerkannt, daß eine Mitunternehmerschaft (ein mitunternehmerähnliches Verhältnis) zwischen Ehegatten auch dadurch begründet werden kann, daß ein Ehegatte seine Arbeitskraft in das Unternehmen des anderen Ehegatten einbringt und dafür einen Anteil am Gewinn erhält.
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57

    Ehegatten-Mitwirkungsverträge

    Auszug aus BFH, 16.02.1960 - I 233/59 U
    Eine Vereinbarung, die ohne echten bürgerlich-rechtlichen Hintergrund nur der Steuerbehörde gegenüber geltend gemacht wird, um eine Minderung der Steuerbelastung für beide Ehegatten zu erreichen, kann nicht beachtet werden (vgl. dazu auch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 23/57 und 34/57 vom 14. April 1959, BStBl 1959 I S. 204, betreffend die Verfassungsmäßigkeit des § 26 a EStG 1957 - besonders unter C II 3 und 4).
  • BFH, 29.09.1959 - I 30/59 U

    Steuerlich anzuerkennendes Mitunternehmerverhältnis zwischen Ehegatten -

    Auszug aus BFH, 16.02.1960 - I 233/59 U
    Für die Beurteilung der Ernsthaftigkeit der Regelung kann in Zweifelsfällen auch die Darstellung in den Büchern des Betriebs ein Anhalt sein (Urteil des Bundesfinanzhofs I 30/59 U vom 5. Mai / 29. September 1959, BStBl 1960 III S. 44).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auf die Rechtsbeschwerde des Vorstehers des Finanzamts hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 16. Februar 1960 -- I 233/59 (BFHE 70, 417) die Entscheidung des Finanzgerichts aufgehoben und die Sprungberufung zurückgewiesen.

    Von den Normen des Einkommensteuerrechts werden dabei neben § 26 a Abs. 1 Satz 2 (BFHE 66, 66 [78]; 70, 417 [420]), sg 4 Abs. 4, 5 12 Ziff. 1, 55 15 und 19 EStG (BFHE 71, 460 [463]) genannt.

    Solche Tätigkeiten, die üblicherweise von Angestellten ausgeübt würden, seien Mitwirkung im Rahmen der Mitunternehmerschaft des Ehemanns, die Vergütung dafür sei voll den Ehemännern als Mitunternehmern zuzurechnen (BFHE 70, 417 [Leitsatz und S. 421]).

    Der Bundesfinanzhof erwähnt zwar in diesem Zusammenhang einzelne Bestimmungen des Einkommensteuerrechts (vgl. etwa BFHE 66, 66 [78]; 70, 417 [420] und 71, 460 [463]), nämlich § 4 (Begriff von "Gewinn" und "Betriebsausgaben"), § 12 Ziff. 1 (Nichtabzugsfähigkeit privaten Aufwands), § 15 (Begriff der Einkünfte aus Gewerbebetrieb), § 19 (Begriff der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) und § 26a Abs. 1 Satz 2 (Zurechnungsregel bei getrennter Veranlagung).

    Klarheit und Eindeutigkeit der Vereinbarungen, ihre tatsächliche Durchführung sowie die Angemessenheit der vereinbarten Vergütungen sind nicht in Zweifel gezogen worden, und die Arbeitsleistungen der beiden Ehefrauen werden als Tätigkeiten bezeichnet, wie sie sonst Angestellte ausüben (BFHE 70, 417 [421]).

  • BSG, 31.07.1963 - 3 RK 46/59

    Entrichtung von Beiträgen zur Kranken-, Angestellten- und

    Daß das Finanzamt die der Beigeladenen von der klagenden Gesellschaft gewährten Bezüge nicht als lohnsteuerpflichtig angesehen hat, beruhte auf den Besonderheiten des Steuerrechts und der vom Bundesfinanzhof (BFH) im Hinblick auf §§ 4 Abs. 4, 12 Ziff. 1, 15 Ziff. 2, 19 und § 26 Einkommensteuergesetz (EStG) früher vertretenen Auffassung, daß Arbeitsverträgen zwischen einer Personengesellschaft und dem Ehegatten eines Gesellschafters die steuerrechtliche Anerkennung im allgemeinen zu versagen und die der Ehefrau gewährte Vergütung grundsätzlich dem Gewinnanteil des Ehemannes an der Personengesellschaft zuzurechnen sei (vgl. BFHE 64, 3, 12; 66, 78 f; 70, 417; 71, 460, 463).
  • BFH, 10.05.1960 - I 14/60 U

    Zurechnung des Gewinns aus einem landwirtschaftlichen Betrieb auf das Einkommen

    Richtig ist, daß, wenn Ehegatten behaupten, untereinander Vereinbarungen mit steuerlicher Wirkung getroffen zu haben, strenge Anforderungen an den Nachweis zu stellen sind; das hat der Senat erst kürzlich wieder in der Entscheidung I 233/59 U vom 16. Februar 1960 (BStBl 1960 III S. 157, Slg. Bd. 70 S. 417) betont.
  • BFH, 07.03.1961 - I 289/60 U

    Vorliegen einer klaren, eindeutigen und abschliessenden Vereinbarung als

    Abmachungen, die ohne echte bürgerlich-rechtliche Grundlage nur der Steuerbehörde gegenüber geltend gemacht werden, um eine Minderung der Steuerbelastung zu erreichen, können nicht anerkannt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs I 233/59 U vom 16. Februar 1960, BStBl 1960 III S. 157, Slg. Bd. 70 S. 417).
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