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   BFH, 11.05.1962 - VI 195/60 U   

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https://dejure.org/1962,354
BFH, 11.05.1962 - VI 195/60 U (https://dejure.org/1962,354)
BFH, Entscheidung vom 11.05.1962 - VI 195/60 U (https://dejure.org/1962,354)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 1962 - VI 195/60 U (https://dejure.org/1962,354)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Persönlichen Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) für Lohnsteuer der Arbeitnehmer der GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 75, 206
  • NJW 1962, 1640
  • DB 1962, 993
  • BStBl III 1962, 342
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.02.1953 - IV 319/52 U

    Abführung einbehaltener Steuern und Währungsnotopfern - Haftungsvoraussetzungen

    Auszug aus BFH, 11.05.1962 - VI 195/60 U
    Die Frage des Verschuldens bei der Abführung einbehaltener Lohnsteuer ist streng zu beurteilen (Urteile des Bundesfinanzhofs IV 319/52 U vom 19. Februar 1953, BStBl 1953 III S. 161, Slg. Bd. 57 S. 412; VI 40/57 vom 3. Juli 1959, "Der Betrieb" 1959 S. 1129), weil die Lohnsteuer die Einkommensteuer der Arbeitnehmer ist, die der Arbeitgeber gewissermaßen nur treuhänderisch für den Arbeitnehmer und den Steuerfiskus einhebt; der Arbeitgeber darf diese Beträge deshalb nicht sach- und zweckwidrig für sich selbst verwenden.
  • BFH, 31.01.1961 - I 58/59 U

    Verfahrensrechtliche Behandlung einer Kapitalgesellschaft, die aus dem

    Auszug aus BFH, 11.05.1962 - VI 195/60 U
    Wenn der Bf. damit bestreitet, daß die gegen die GmbH erhobene Steuernachforderung der Höhe nach sachlich zu Recht bestehe, so ist sein Einwand erheblich; denn wer als Haftender für eine fremde Steuerschuld in Anspruch genommen wird, kann die sachliche Richtigkeit der zugrunde liegenden Forderung gegen den Hauptschuldner bestreiten (Hartz-Over, Lohnsteuer, Stichwort "Haftung für Lohnsteuer" unter Ziffern 4b und 7b; vgl. auch Beschluß des Bundesfinanzhofs I 58/59 U vom 31. Januar 1961, BStBl 1961 III S. 171, Slg. Bd. 72 S. 468).
  • BFH, 03.07.1959 - VI 40/57
    Auszug aus BFH, 11.05.1962 - VI 195/60 U
    Die Frage des Verschuldens bei der Abführung einbehaltener Lohnsteuer ist streng zu beurteilen (Urteile des Bundesfinanzhofs IV 319/52 U vom 19. Februar 1953, BStBl 1953 III S. 161, Slg. Bd. 57 S. 412; VI 40/57 vom 3. Juli 1959, "Der Betrieb" 1959 S. 1129), weil die Lohnsteuer die Einkommensteuer der Arbeitnehmer ist, die der Arbeitgeber gewissermaßen nur treuhänderisch für den Arbeitnehmer und den Steuerfiskus einhebt; der Arbeitgeber darf diese Beträge deshalb nicht sach- und zweckwidrig für sich selbst verwenden.
  • BFH, 23.06.1998 - VII R 4/98

    Haftung des Vereinsvorsitzenden

    Sind mehrere gesetzliche Vertreter einer juristischen Person bestellt, so trifft nach der Rechtsprechung des BFH jeden von ihnen die Pflicht zur Geschäftsführung im ganzen, d.h. daß grundsätzlich jeder von ihnen auch alle steuerlichen Pflichten zu erfüllen hat, die der juristischen Person auferlegt sind (BFH-Urteil vom 11. Mai 1962 VI 195/60 U, BFHE 75, 206, BStBl III 1962, 342, 343).

    c) Da demnach eine etwaige interne Geschäftsverteilung zu Lasten des T. mangels Eindeutigkeit und Schriftform die Verantwortlichkeit des Klägers nicht zu begrenzen vermag, könnte diese allenfalls bei der Prüfung des Verschuldens i.S. des § 69 AO 1977 beachtlich sein (vgl. BFH in BFHE 75, 206, BStBl III 1962, 342, 343).

  • BFH, 30.08.1994 - VII R 101/92

    Dem Geschäftsführer einer GmbH als Haftungsschuldner kann ein Verschulden des

    Es ist vielmehr generell davon auszugehen, daß der Geschäftsführer einer GmbH, der die Sachkunde eines ihm als zuverlässig bekannten - und als Angehöriger eines rechts- oder steuerberatenden Berufs befugten - steuerlichen Beraters in Anspruch nimmt, sich auf diesen verläßt und bei gewissenhafter Ausübung seiner Überwachungspflichten keinen Anlaß findet, die steuerliche Korrektheit der Arbeit des steuerlichen Beraters in Frage zu stellen, im Hinblick auf die ihm durch die Vorschrift des § 34 AO 1977 als Vertreter auferlegten Pflichten nicht grob fahrlässig handelt (vgl. BFH-Urteil vom 11. Mai 1962 VI 195/60 U, BFHE 75, 206, BStBl III 1962, 342, 343, hier: zur fehlerhaften Einbehaltung von Lohnsteuern, die durch den Steuerberater der GmbH zu niedrig berechnet worden sind; ebenso Mittelbach, Deutsche Steuer-Zeitung 1984, 211, 212).
  • BFH, 20.04.1982 - VII R 96/79

    Zur Haftung eines Geschäftsführers für nicht rechtzeitig abgeführte Lohnsteuer

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist die Frage des Verschuldens bei der Abführung einbehaltener Lohnsteuer streng zu beurteilen (vgl. BFHE 104, 294, 299, BStBl II 1972, 364, und BFH-Urteil vom 11. Mai 1962 VI 195/60 U, BFHE 75, 206, BStBl III 1962, 342).

    Es ergibt sich zwangsläufig aus dem oben geschilderten System des Lohnsteuerabzugsverfahrens, daß bei der Abführung der Lohnsteuer an das Verhalten der Verantwortlichen strengere Anforderungen zu stellen sind als bei der Zahlung anderer Steuern (vgl. BFHE 104, 294, 299, BStBl II 1972, 364, 366; BFHE 75, 206, BStBl III 1962, 342).

  • BFH, 04.05.2004 - VII B 318/03

    Geschäftsführerhaftung; Beauftragung eines Steuerberaters

    Denn es ist nach der Rechtsprechung des Senats generell davon auszugehen, dass der Geschäftsführer einer GmbH, der die Sachkunde eines ihm als zuverlässig bekannten --und als Angehöriger eines rechts- und steuerberatenden Berufs befugten-- steuerlichen Beraters in Anspruch nimmt und der sich auf diesen verlässt und bei gewissenhafter Ausübung seiner Überwachungspflichten keinen Anlass findet, die steuerliche Korrektheit der Arbeit des steuerlichen Beraters in Frage zu stellen, im Hinblick auf die ihm durch die Vorschrift des § 34 AO 1977 als Vertreter auferlegten Pflichten nicht grob fahrlässig handelt (vgl. BFH-Urteil vom 11. Mai 1962 VI 195/60 U, BFHE 75, 206, BStBl III 1962, 342).
  • BFH, 17.10.1980 - VI R 136/77

    Einspruchsentscheidung - Haftungsbescheid - Herabsetzung des Haftungsbetrages

    Denn diese Kenntnis verpflichtete den Kläger zum eigenen Handeln, auch wenn zwischen den beiden Geschäftsführern eine solche interne Aufgabenteilung bestanden haben sollte (vgl. Urteil des Senats vom 11. Mai 1962 VI 195/60 U, BFHE 75, BStBl III 1962, 342).

    Das entspricht den Ausführungen des BFH zu einem ähnlich liegenden Fall im bereits erwähnten Urteil in BFHE 75, 206, BStBl III 1962, 342.

  • BFH, 12.06.1986 - VII R 192/83

    Umsatzsteuer - Höhe des Haftungsbetrag - Unzureichende Mittel zur Tilgung

    Denn die ordnungsmäßige Beachtung der gesetzlichen Vorschriften muß von jedem kaufmännischen Leiter eines Gewerbebetriebs verlangt werden (BFH- Urteile vom 19. Februar 1953 IV 319/52 U, BFHE 57, 412, BStBl III 1953, 161, und vom 11. Mai 1962 VI 195/60 U, BFHE 75, 206, BStBl III 1962, 342).
  • BFH, 21.05.1985 - VII R 100/82

    Pflicht des Arbeitgebers, bei jeder Lohnzahlung die Lohnsteuer für die

    Denn die ordnungsmäßige Beachtung der gesetzlichen Vorschriften muß von jedem kaufmännischen Leiter eines Gewerbebetriebs verlangt werden (BFH-Urteile vom 19. Februar 1953 IV 319/52 U, BFHE 57, 412, BStBl III 1953, 161, und vom 11. Mai 1962 VI 195/60 U, BFHE 75, 206, BStBl III 1962, 342).

    Auch das vom Kläger in diesem Zusammenhang angeführte Urteil in BFHE 75, 206, BStBl III 1962, 342 unterscheidet hinsichtlich des Verschuldens des Geschäftsführers zwischen der Pflichtverletzung bei der Einbehaltung der Lohnsteuer, bei der dieser sich in der Regel auf den Rat des Steuerberaters verlassen darf, und der Pflichtverletzung bei der Abführung einbehaltener Steuern.

  • BFH, 09.01.1990 - VII B 56/89

    Inanspruchnahme aus einem steuerlichen Haftungsbescheid - Zweckwidrige Verwendung

    Der BFH nehme eine Pflichtverletzung nur dann an, wenn der Unternehmer die Gelder für sich selbst verwendet habe, also z. B. durch Entnahmen (Urteile vom 11. Mai 1962 VI 195/60 U, BFHE 75, 206, BStBl III 1962, 342, und vom 21. Januar 1972 VI R 187 /68, BFHE 104, 294, BStBl II 1972, 364).

    Wenn die Vorentscheidung ausgeführt hat, es liege eine schuldhafte Pflichtverletzung des Geschäftsführers (Kläger) vor, weil die Lohnsteuern als für den Arbeitgeber wirtschaftlich fremde Gelder sach- und zweckwidrig verwendet worden seien, so steht dies nicht in Widerspruch zu den von der Beschwerde genannten Urteilen in BFHE 75, 206, BStBl III 1962, 342, und in BFHE 104, 294, BStBl II 1972, 364.

  • BGH, 08.10.1984 - II ZR 175/83
    Für dieses Fehlverhalten haftet deshalb nur der für die Erledigung der Umsatzsteuerangelegenheiten allein zuständige Kläger (vgl. Urt. d. BFH vom 11.5.1962 - VI 195/60 U, WM 1962, 797, 798).
  • BFH, 21.01.1972 - VI R 187/68

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG nach § 109 AO wegen

    Von ähnlichen Überlegungen ist der Senat im Urteil VI 195/60 U vom 11. Mai 1962 (BFH 75, 206, BStBl III 1962, 342) ausgegangen, in dem er die Haftbarmachung eines Geschäftsführers einer GmbH für Lohnsteuer der GmbH als unzulässig angesehen hat mit der Begründung, daß die Pflichtverletzung nicht im Zusammenhang mit der Abführung einbehaltener Lohnsteuer, sondern mit der Einbehaltung der Lohnsteuer als solcher steht und daß in diesem Falle eine Haftung nur bei wesentlichem oder erheblichem Verschulden begründet werden könne.
  • BFH, 28.08.1992 - VI R 93/89

    Anforderungen an die Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides -

  • VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 531/17

    Gewerbesteuer - Haftungsbescheid gegenüber der nominellen Geschäftsführerin bei

  • BFH, 17.07.1984 - VII S 9/84

    Inhaltliche Anforderungen an einen Haftungsbescheid - Haftungsbescheid gegen

  • BFH, 02.10.1986 - VII R 28/83

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides - Beurteilung des

  • BFH, 29.01.1985 - VII R 15/81

    Anlass zur weiteren Erforschung des Sachverhalts - Erlöschen der

  • FG Saarland, 26.02.2009 - 2 K 2402/04

    Haftung des technischen Geschäftsführers für Lohnsteuerrückstände

  • FG Saarland, 07.09.2004 - 2 K 114/00

    Haftung des Geschäftsführers für Umsatzsteuerverbindlichkeiten der später in

  • BFH, 04.04.1996 - VII B 10/96

    Verschulden des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

  • BFH, 17.09.1987 - VII R 62/84

    Pflicht des Arbeitgebers, die von den Einkünften seiner Arbeitnehmer durch Abzug

  • FG Hessen, 15.12.2020 - 4 K 386/18

    Besteuerung des Liquidationsgewinns an einem inländischen Grundstück einer

  • BFH, 19.01.1988 - VII B 166/87

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)

  • BFH, 22.01.1985 - VII R 110/78

    Haftung des Vertreters einer KG für zu Unrecht gewährte Erstattungen wegen

  • BFH, 29.07.1986 - VII R 132/83

    Verpflichtung zur Einbehaltung von Lohnsteuer und Weitergabe an das Finanzamt -

  • BFH, 27.07.1982 - VII R 75/80

    Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer einer GmbH wegen Entnahme von

  • FG Hamburg, 10.05.2005 - II 64/05

    Haftungsbescheid gegenüber dem Geschäftsführer einer GmbH

  • BFH, 26.03.1996 - VII S 4/96

    Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers einer Gesellschaft

  • FG München, 26.11.2009 - 14 K 4775/06

    Haftung eines GmbH-Geschäftsführers

  • BFH, 17.07.1984 - VII R 117/80
  • BFH, 01.04.1982 - V R 49/77
  • FG Münster, 19.03.1997 - 1 K 6521/96

    Lohnsteuer-Haftung eines Vereinsvorsitzenden

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