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   BFH, 06.08.1962 - I 197/60 U   

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https://dejure.org/1962,1818
BFH, 06.08.1962 - I 197/60 U (https://dejure.org/1962,1818)
BFH, Entscheidung vom 06.08.1962 - I 197/60 U (https://dejure.org/1962,1818)
BFH, Entscheidung vom 06. August 1962 - I 197/60 U (https://dejure.org/1962,1818)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Geschäftsergebnisses - Abzugsfähigkeit von den durch eine Versicherungsaktiengesellschaft gewährten Beitragsrückerstattungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 75, 591
  • VersR 1963, 71
  • BStBl III 1962, 483
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.12.1960 - I 44/60 U

    Berücksichtigung von Kapitalerträgen bei der Ermittlung der steuerlich

    Auszug aus BFH, 06.08.1962 - I 197/60 U
    Der Sinn dieser Fassung scheint mir darin zu liegen, daß alle Beitragsrückerstattungen unbeschränkt abzugsfähig sein sollen, die völlig unabhängig vom Geschäftsergebnis, etwa auf Grund eines gesetzlichen Gebots zu leisten sind, wie dies z.B. bei der Beitragsrückgewähr auf Grund des § 2 und des § 3 der VO vom 2.9.1953 der Fall ist (so auch BFH-Urteil I 44/60 U vom 6.12.1960, BStBl 1961 III S. 81).

    Obwohl sich das Geschäftsergebnis des einleitenden Relativsatzes in § 22 Abs. 1 KStDV nicht mit dem Überschuß im Sinn der Ziffer 2 deckt (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs I 44/60 U vom 6. Dezember 1960, BStBl 1961 III S. 81, Slg. Bd. 72 S. 216), so wird doch das Vorliegen eines Geschäftsergebnisses als Voraussetzung der Abzugsfähigkeit der Beitragsrückerstattung in den Ziffern 1 und 2 jedenfalls bei der Sachversicherung (Ziffer 2) in der Regel keine erhebliche Bedeutung haben, weil, wenn ein die Beitragsrückerstattung deckender Überschuß im Sinne der Ziffer 2 vorhanden ist, in aller Regel auch ein entsprechender handelsbilanzmäßiger Überschuß erzielt wurde.

    Denn wie bereits im Urteil des Bundesfinanzhofs I 44/60 U ausgeführt ist, gilt § 22 KStDV nicht für Beitragsrückerstattungen, auf die der Versicherungsnehmer einen gesetzlichen Anspruch hat.

  • BFH, 03.02.1959 - I 145/57 U

    Begriff des für die satzungsmäßigen Zuführungen zur Rückstellung für

    Auszug aus BFH, 06.08.1962 - I 197/60 U
    Unter Geschäftsergebnis wird man den von Versicherungsunternehmen erwirtschafteten Handelsbilanzgewinn zu verstehen haben, der noch nicht um die Beitragsrückerstattungen der in § 22 Abs. 1 Ziff. 2 KStDV bezeichneten Art, und zwar gleichgültig, ob sie steuerrechtlich zum Abzug zugelassen sind oder nicht, gekürzt ist (vgl. BFH-Urteil I 145/57 U vom 3.2.1959, BStBl 1959 III S. 138).

    Wie der Senat im Urteil I 145/57 U vom 3. Februar 1959, BStBl 1959 III S. 138, Slg. Bd. 68 S. 354, ausgeführt hat, kann unter "Geschäftsergebnis", das für die satzungsmäßigen Zuführungen zur Rückstellung der Beitragsrückgewähr im Lebensversicherungsgeschäft maßgebend ist, grundsätzlich nur das Ergebnis der Handelsbilanz und nicht das der Steuerbilanz verstanden werden.

  • BFH, 25.01.1957 - VI 23/55 S

    Bemessung des Nutzungswerts einer Wohnung im eigenen Einfamilienhaus -

    Auszug aus BFH, 06.08.1962 - I 197/60 U
    Schon die Erste Verordnung zur Durchführung des Körperschaftsteuergesetzes vom 6. Februar 1935, RGBl 1935 I S. 163, enthielt die mit dem § 22 KStDV übereinstimmende Vorschrift des § 25. Der Bundesfinanzhof ging in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die dem Reichsminister der Finanzen in § 12 AO alter Fassung gegebene Ermächtigung, zur Ergänzung und zur Durchführung des Gesetzes Verordnungen zu erlassen, weit ausgelegt werden muß, weil an die Rechtsetzung im totalitären Staat nicht dieselben strengen Maßstäbe angelegt werden können wie in einem demokratischen Rechtsstaat (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs VI 23/55 S vom 25. Januar 1957, BStBl 1957 III S. 131, Slg. Bd. 64 S. 345).
  • BFH, 09.06.1999 - I R 17/97

    Beitragsrückerstattungen bei Lebensversicherungen

    b) Das Senatsurteil vom 6. August 1962 I 197/60 U (BFHE 75, 591, BStBl III 1962, 483) ist entgegen der Auffassung des FA nicht einschlägig.
  • FG München, 22.01.1997 - 7 K 3704/94

    Anforderungen an die Abzugsbeschränkung bei der Körperschaftsteuer; Steuerliche

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  • BFH, 21.10.1999 - I R 36/95

    Rückstellung für Beitragsrückerstattung

    Dadurch werden Wettbewerbsverzerrungen vermieden, die sich im Fall einer engen Begriffsauslegung und einer etwaigen Anwendung des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (s. oben II. 3. c) insbesondere zu Lasten der VVaG ergeben können (zum Gesichtspunkt der Gleichmäßigkeit der Besteuerung vgl. Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 25. Juli 1936 --Teil II Nr. 1--, RStBl 1936, 825; Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 6. August 1962 I 197/60 U, BFHE 75, 591, BStBl III 1962, 483; s.a. Schloßmacher in Der Betrieb --DB-- 1999, 1573).
  • BFH, 12.01.1977 - I R 157/74

    Gewährung von Zuschüssen - Krankenversicherungsgeschäft - Aktionär - Vorzug für

    Es kommt dann auf das in diesem Geschäftszweig erzielte Geschäftsergebnis an (BFH-Urteil vom 6. August 1962 I 197/60 U, BFHE 75, 591, BStBl III 1962, 483).
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