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   BFH, 01.10.1964 - IV 183/62 U   

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https://dejure.org/1964,2175
BFH, 01.10.1964 - IV 183/62 U (https://dejure.org/1964,2175)
BFH, Entscheidung vom 01.10.1964 - IV 183/62 U (https://dejure.org/1964,2175)
BFH, Entscheidung vom 01. Oktober 1964 - IV 183/62 U (https://dejure.org/1964,2175)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zuordnung des mit einer Verleihung verbundenen Geldpreises zu den gewerblichen Einkünften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 80, 432
  • DB 1965, 19
  • BStBl III 1964, 629
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • FG Sachsen, 26.09.2023 - 4 K 156/21

    Keine Einkommensteuer auf Kunstpreis der Leipziger Volkszeitung

    Eine betriebliche Veranlassung in diesem Sinne wurde zum Beispiel angenommen im Falle eines Architektenwettbewerbs, bei dem der Veranstalter typische Berufsleistungen eines Architekten zum Inhalt seiner Auslobung macht und auch ein besonderes wirtschaftliches Interesse am Ergebnis des Wettbewerbs hat (vgl. BFH-Urteil vom 16.01.1975 IV R 75/74, BStBl II 1975, 558 ), oder im Falle der Auszeichnung eines Kunsthandwerkers im Zusammenhang mit der Einreichung eines Ausstellungsstücks für eine Kunstgewerbeausstellung (vgl. BFH-Urteil vom 01.10.1964 IV 183/62 U, BStBl III 1964, 629 ).

    Insoweit besteht ein Unterschied zum Sachverhalt des BFH-Urteils vom 01.10.1964 IV 183/62 U (BStBl III 1964, 629 ), in dem ein Kunsthandwerker sich an einer Kunstgewerbeausstellung mit Gegenständen beteiligt hatte, die aus Mitteln des Betriebs hergestellt wurden, sowie zum Sachverhalt des BFH-Urteils vom 16.01.1975 IV R 75/74 (BStBl II 1975, 558 ) betreffend einen Preis für die Teilnahme von Architekten an öffentlich ausgeschriebenen Ideenwettbewerben.

    Ebenso hat der Kläger im Fall des BFH-Urteils vom 01.10.1964 IV 183/62 U aufgrund eigener Entscheidung an der Kunstgewerbeausstellung teilgenommen (und hierzu ein Ausstellungsstück beigesteuert), auch wenn er ausweislich der Urteilsgründe geltend gemacht hat, die Beteiligung habe "nicht auf einem eigenen Entschluss, sondern auf einer Einladung des Landesgewerbeamts" beruht.

    d) Ebenso kann im Ergebnis der Gesamtwürdigung nicht festgestellt werden, dass "die Preisverleihung bestimmungsgemäß in nicht unbedeutendem Umfang die persönlichen oder sachlichen Voraussetzungen der Einkünfteerzielung des Steuerpflichtigen fördert", was etwa im Falle von werbewirksamen Auszeichnungen im Rahmen von betriebs- oder berufsbezogenen Ausstellungen angenommen wird (vgl. Ziff. 2 des BMF-Schreibens vom 05.09.1996 unter Bezugnahme auf das oben erwähnte BFH-Urteil vom 01.10.1964 IV 183/62 U):.

    Es besteht auch ein Unterschied zu dem wiederholt erwähnten Fall des BFH-Urteils vom 01.10.1964 IV 183/62 U: Dort sollte nach den Richtlinien für die Ausstellung der Verkaufspreis angegeben werden, damit sich die Besucher mit den Herstellern in Verbindung setzen und sich über die ungefähren Kosten unterrichten konnten.

  • FG Köln, 18.02.2020 - 1 K 1309/18

    Preisgeld für Dissertation ist einkommensteuerpflichtig

    Zur Begründung wiederholt der Beklagte die Begründung seiner Einspruchsentscheidung und verweist ergänzend auf die Entscheidungen der Finanzgerichte Schleswig-Holstein vom 15.03.2000 I 210/95 und Köln vom 12.06.2013 4 K 759/10 und des BFH vom 16.01.1975 IV R 75/74, vom 23.04.2009 VI R 39/08, vom 01.10.1964 IV 183/62 und vom 09.05.1985 IV R 184/82.
  • FG Hamburg, 25.02.2014 - 3 K 126/13

    Wissenschaftlicher Lehrpreis als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit

    die Verleihung des Preises oder der Prämie für (ggf. besondere) Leistungen, Innovationen, Ablaufverbesserungen, Veranstaltungen oder realisierte Projekte in den von den Preisträgern wahrgenommenen Aufgabenbereichen in ihrer typischen beruflichen oder Einkunftserzielungs-Tätigkeit (vgl. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.01.2012 7 V 2392/11, EFG 2012, 1327; Urteile FG Münster vom 16.09.2009 10 K 4647/07 F, EFG 2010, 27; FG Berlin vom 17.05.2000 6 K 6422/97, EFG 2000, 936; vom 14.08.1984 V 290/83, EFG 1985, 335, DStR 1985, 544; FG Köln vom 16.06.1982 I 217/81 E, EFG 1983, 59; BFH vom 16.01.1975 IV R 75/74, BFHE 115, 42, BStBl II 1975, 558; vom 01.10.1964 IV 183/62 U, BFHE 80, 432, BStBl III 1964, 629) oder für Prüfungsleistungen zur Qualifizierung in der ausgeübten beruflichen bzw. Einkunftserzielungs-Tätigkeit (BFH-Urteil vom 14.03.1989 I R 83/85, BFHE 156, 462, BStBl II 1989, 650);.

    das Fehlen einer Würdigung von Gesamtschaffen oder Gesamtwerk mit einer umfassenden Wertung aller Hauptwerke oder Hauptleistungen und aller von ihnen ausgestrahlten Wirkungen (vgl. BFH-Urteil vom 01.10.1964 IV 183/62 U, BFHE 80, 432, BStBl III 1964, 629; zu Wissenschaftspreisen Grotherr/Hardeck, StuW 2014, 3, 5), während es im Sonderfall der an einer anderen Persönlichkeit - als Namensgeber des Preises - orientierten Grundhaltung einer darauf gerichteten Würdigung bedürfte (BFH-Urteil vom 09.05.1985 IV R 184/82, BFHE 143, 466, BStBl II 1985, 427).

  • BFH, 09.05.1985 - IV R 184/82

    Einnahme - Preisverleihung an Journalisten - Dotierung - Ehrung der

    Als privat veranlaßt sind dagegen Preise zu beurteilen, die für das Lebenswerk oder das Gesamtschaffen verliehen werden (BFH- Urteil vom 1. Oktober 1964 IV 183/62 U, BFHE 80, 432, BStBl III 1964, 629).
  • FG Münster, 16.10.2009 - 10 K 4647/07

    Preisgelder als Einnahme aus freiberuflicher Architektentätigkeit bei typischer

    Als privat veranlasst sind dagegen Preise zu beurteilen, die für das Lebenswerk oder das Gesamtschaffen verliehen werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 1.10.1964 IV 183/62 U, BFHE 80, 432, BStBl III 1964, 629, vom 09.05.1985 IV R 184/82, BStBl II 1985, 427 und vom 23.4.2009 VI R 39/08, BStBl II 2009, 668).
  • BFH, 16.01.1975 - IV R 75/74

    Diplom-Ingenieur - Architektur - Eintragung in Architektenliste - Nachhaltige

    d) War die Tätigkeit der Klägerin aber, wie ausgeführt, eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, so waren die von der Klägerin errungenen Geldpreise Betriebseinnahmen aus selbständiger Arbeit, denn diese Preise waren sowohl Ziel als auch unmittelbare Folge der Tätigkeit (vgl. auch BFH-Urteil vom 1. Oktober 1964 IV 183/62 U, BFHE 80, 432, BStBl III 1964, 629).
  • BFH, 07.11.1974 - IV R 11/74

    Filmtheaterbesitzer - Filmtheater - Filmprogramm - Prämien des Bundes -

    Die Prämien zählen, wie auch in dem Erlaß des Finanzministers Nordrhein-Westfalen vom 31. Oktober 1972 ausgeführt ist, zu den beruflichen Einkünften, da die Leistung des Klägers (Zusammenstellen, Auswahl und Vorführen eines guten Filmgesamtprogramms) im Rahmen eines Berufs erbracht wurde (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1964 IV 183/62 U, BFHE 80, 432, BStBl III 1964, 629).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.07.1995 - 1 K 2199/93

    Qualifizierung von Preisen als Betriebseinnahmen; Voraussetzungen für das

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