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   BFH, 13.08.1964 - IV 304/63 S   

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https://dejure.org/1964,418
BFH, 13.08.1964 - IV 304/63 S (https://dejure.org/1964,418)
BFH, Entscheidung vom 13.08.1964 - IV 304/63 S (https://dejure.org/1964,418)
BFH, Entscheidung vom 13. August 1964 - IV 304/63 S (https://dejure.org/1964,418)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines verpfändeten Grundstücks für eine Betriebsschuld in das Betriebsvermögen einer Fleischerei

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 80, 78
  • NJW 1964, 2450
  • BStBl III 1964, 502
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.02.1960 - IV 247/58 U

    Wertpapiere, die für Betriebskredite nicht nur kurzfristig oder vorübergehend zur

    Auszug aus BFH, 13.08.1964 - IV 304/63 S
    Diese Verpfändung genüge, um einen objektiven Zusammenhang zum Betrieb zu bejahen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs IV 247/58 U vom 4. Februar 1960, BStBl 1960 III S. 139, Slg. Bd. 70 S. 370).

    Aus dem Urteil des Finanzgerichts, das wegen der Auswirkung der Verpfändung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs IV 247/58 U verwies, könnte entnommen werden, daß das Finanzgericht diese Frage bejahte.

    Nun hat der erkennende Senat allerdings unter Hinweis auf diese beiden Urteile des Reichsfinanzhofs in dem vom Finanzgericht bezeichneten Urteil IV 247/58 U allgemein ausgesprochen, daß die für Betriebskredite nicht nur kurzfristig verpfändeten Wertpapiere notwendiges Betriebsvermögenen darstellten.

    Denn jedenfalls darf aus dem bezeichneten Urteil IV 247/58 U nicht der Schluß gezogen werden, daß damit allgemein in Abweichung von der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs der Grundsatz aufgestellt werden sollte, daß ein zum Privatvermögen gehöriges Wirtschaftsgut durch die Verpfändung für Geschäftsschulden in der Regel notwendiges Betriebsvermögen wird.

  • BFH, 15.07.1960 - VI 10/60 S

    Zulässigkeit der Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen bei Angehörigen freier

    Auszug aus BFH, 13.08.1964 - IV 304/63 S
    Der Bf. ist der Auffassung, daß es schon bei Erwerb des Grundstücks B im Jahre 1955 an einem sachlichen Zusammenhang zwischen diesem Grundstück und seinem Betrieb gefehlt habe, und daß deshalb das Grundstück B nach der durch das Urteil des Bundesfinanzhofs VI 10/60 S vom 15. Juli 1960 (BStBl 1960 III S. 484, Slg. Bd. 71 S. 625) eingeleiteten strengeren Abgrenzung des notwendigen Privatvermögens vom gewillkürten Betriebsvermögen im Jahre 1955 notwendiges Privatvermögen gewesen sei.

    Nach dem bezeichneten Urteil des Bundesfinanzhofs VI 10/60 S könne ein Wirtschaftsgut nur dann als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden, wenn es in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehe und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sei.

    Die Auffassung des Finanzgerichts, daß der Bf. auch nach der neueren, durch das Urteil des Bundesfinanzhofs VI 10/60 S eingeleiteten Rechtsprechung das Grundstück B im Jahre 1955 in sein Betriebsvermögen übernehmen konnte, ist zutreffend.

  • RFH, 14.04.1931 - VI A 2079/29
    Auszug aus BFH, 13.08.1964 - IV 304/63 S
    Der Reichsfinanzhof ging im allgemeinen davon aus, daß die Belastung eines Grundstücks für Betriebskredite für sich allein das Grundstück nicht zum notwendigen Betriebsvermögen mache, weil es sachlich nicht gerechtfertigt sei, unterschiedlich zu entscheiden, je nachdem ob der Kaufmann ein Grundstück mit Privathypotheken belaste und die so gewonnenen Mittel dem Betrieb zuführe, oder ob er das Grundstück unmittelbar für Betriebsschulden verpfände (Urteile des Reichsfinanzhofs VI A 2079/29 vom 14. April 1931 und VI A 778/35 vom 6. November 1935, RStBl 1931 S. 348 und 1936 S. 278).
  • BFH, 07.04.1992 - VIII R 86/87

    Fremdvermietete Grundstücke als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

    Sie stellen ebenso wie Wertpapiere oder unbebaute Grundstücke Vermögenswerte dar, die als Vermögensanlage der finanziellen Absicherung des Betriebs dienen und seine Ertragsfähigkeit steigern können (BFH-Urteile vom 13. August 1964 IV 304/63 S, BFHE 80, 78, BStBl III 1964, 502; vom 10. Dezember 1964 IV 167/64 U, BFHE 82, 356, BStBl III 1965, 377; vom 1. Dezember 1976 I R 73/74, BFHE 121, 135, BStBl II 1977, 315).
  • FG Hamburg, 15.02.2008 - 2 K 225/06

    Finanzgerichtsordnung, Einkommensteuer: Zur Bildung gewillkürten

    Die Verpfändung für eine Betriebsschuld allein macht ein Grundstück aber nicht zu notwendigem Betriebsvermögen (BFH-Urteil vom 13.08.1964 iV 304/63 S, BFHE 80, 78, BStBl III 1964, 502).
  • BFH, 15.02.1966 - I 95/63

    Spekulative An- und Verkäufe von Wertpapieren als Betriebsvorfälle bei einem

    Das Urteil des BFH IV 304/63 S vom 13. August 1964 (BStBl 1964 III S. 502, Slg. Bd. 80 S. 78) beinhaltet die allgemein gültige Rechtsansicht, daß ein zum Privatvermögen gehöriges Wirtschaftsgut durch die Verpfändung für Geschäftsschulden in der Regel nicht notwendiges Betriebsvermögen wird.
  • BFH, 10.12.1964 - IV 167/64 U

    Bestimmungsrecht des Umfangs eines Gewerbebetriebes

    Dieser Auffassung steht das Grundsatzurteil IV 304/63 S vom 13. August 1964 (BStBl 1964 III S. 502, Slg. Bd. 80 S. 78) nicht entgegen.
  • BFH, 11.12.1980 - I R 61/79

    Schuldzinsen für am Privatgrundstück dinglich gesicherte Verbindlichkeiten des

    Wie die (bloße) Verpfändung eines Grundstücks für eine Betriebsschuld für sich allein das Grundstück nicht zum notwendigen Betriebsvermögen macht (s. hierzu das BFH-Urteil vom 13. August 1964 IV 304/63 S, BFHE 80, 78, BStBl III 1964, 502), so führt dieser Vorgang umgekehrt auch nicht zur Umwandlung der entsprechenden Verbindlichkeit in eine Privatschuld.
  • BFH, 27.03.1968 - I 154/65

    Wirksamkeit der Zurechnung eines Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen oder zum

    Ob ein Wirtschaftsgut im einzelnen Falle mit dem Betrieb des Steuerpflichtigen in jenem objektiven Zusammenhang steht, ist Tatfrage (BFH-Urteile IV 304/63 S vom 13. August 1964, BFH 80, 78, BStBl III 1964, 502; IV 167/64 U vom 10. Dezember 1964, BFH 82, 356, BStBl III 1965, 377; IV 391/62 U vom 6. Mai 1965, BFH 82, 546, BStBl III 1965, 445).
  • BFH, 08.12.1993 - XI R 16/93

    Mindestanforderungen bezüglich des Inhalts eines Urteils - Vorliegen einer

    Die Inanspruchnahme aus der Belastung ist unter solchen Umständen betrieblich bedingt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. Augsut 1964 IV 304/63 S, BFHE 80, 78, BStBl III 1964, 502 im Hinblick auf Grundstücke; vom 4. April 1973 I R 159/71, BFHE 109, 337, BStBl II 1973, 628 im Hinblick auf Wertpapiere; s. auch Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 12. Aufl., § 4 Anm. 32b cc und 59 Stichwort Belastung - Beleihung, Verpfändung - ).
  • BFH, 08.07.1987 - VIII R 213/84

    Voraussetzungen für den Ansatz eines Entnahmegewinns - Anforderungen an die

    Der für einen Ausweis als gewillkürtes Betriebsvermögen notwendige objektive Zusammenhang zwischen einem Grundstück und dem Betrieb kann auch dann bejaht werden, wenn die endgültige Verwendung im Zeitpunkt des Erwerbs noch offen ist (BFH-Urteile vom 13. August 1964 IV 304/63 S, BFHE 80, 78, BStBl III 1964, 502; in BFHE 120, 374, BStBl II 1977, 150).
  • BFH, 17.03.1966 - IV 186/63
    In der späteren Entscheidung IV 304/63 S vom 13. August 1964 (BStBl 1964 III S. 502, Slg. Bd. 80 S. 78), die die Verpfändung eines Grundstücks für betriebliche Zwecke behandelt, ließ der Senat aber ausdrücklich die Frage offen, wie bei verpfändeten Wertpapieren zu entscheiden sei.
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