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   BFH, 03.06.1965 - IV 180/61 U   

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https://dejure.org/1965,255
BFH, 03.06.1965 - IV 180/61 U (https://dejure.org/1965,255)
BFH, Entscheidung vom 03.06.1965 - IV 180/61 U (https://dejure.org/1965,255)
BFH, Entscheidung vom 03. Juni 1965 - IV 180/61 U (https://dejure.org/1965,255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einstufung der Höhe eines Veräußerungsgewinns bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft und die Berücksichtigung von Zahlungen zum Zwecke der Erbauseinandersetzung und Zahlungen an eine geschiedene Ehefrau als außergewöhnliche Belastung - Bewertung von ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 83, 213
  • BStBl III 1965, 579
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 07.11.1963 - IV 153/63 S

    Ersatzleistungen des Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes an den

    Auszug aus BFH, 03.06.1965 - IV 180/61 U
    Die Grundsätze, die die Rechtsprechung zur einkommensteuerlichen Behandlung der Ersatzleistungen für Bodenbestellungskosten und stehende Ernte bei Übernahme eines verpachteten Betriebes durch den Verpächter (Eigentümer) entwickelte (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs I 331/56 U vom 16. Juli 1957, BStBl 1957 III S. 323, Slg. Bd. 65 S. 231; IV 153/63 S vom 7. November 1963, BStBl 1964 III S. 62, Slg. Bd. 78 S. 159), sind entsprechend in Fällen der Veräußerung des Betriebes anzuwenden.
  • BFH, 16.07.1957 - I 331/56 U

    Ersatzleistungen des Eigentümers an den abziehenden Pächter für

    Auszug aus BFH, 03.06.1965 - IV 180/61 U
    Die Grundsätze, die die Rechtsprechung zur einkommensteuerlichen Behandlung der Ersatzleistungen für Bodenbestellungskosten und stehende Ernte bei Übernahme eines verpachteten Betriebes durch den Verpächter (Eigentümer) entwickelte (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs I 331/56 U vom 16. Juli 1957, BStBl 1957 III S. 323, Slg. Bd. 65 S. 231; IV 153/63 S vom 7. November 1963, BStBl 1964 III S. 62, Slg. Bd. 78 S. 159), sind entsprechend in Fällen der Veräußerung des Betriebes anzuwenden.
  • BFH, 17.05.1963 - VI 273/62 U

    Steuerliche Behandlung einer Ablösung von Unterhaltsverpflichtungen durch eine

    Auszug aus BFH, 03.06.1965 - IV 180/61 U
    Eine Steuerermäßigung nach § 33 EStG kommt daher für den Steuerpflichtigen auch nicht unter dem Gesichtspunkt in Betracht, daß die Ablösung zur Voraussetzung der behördlichen Genehmigung des Verkaufsvertrages gemacht worden war (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs VI 273/62 U vom 17. Mai 1963, BStBl 1963 III S. 378, Slg. Bd. 77 S. 164).
  • BFH, 11.10.1956 - IV 135/55 U

    Prozesskosten eines selbständigen Ingenieurs aus Anlass eines Erbschaftsstreits

    Auszug aus BFH, 03.06.1965 - IV 180/61 U
    Sie stand im Zusammenhang mit dem Erwerb des Hofes und diente der Erbauseinandersetzung (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs IV 135/55 U vom 11. Oktober 1956, BStBl 1956 III S. 383, Slg. Bd. 63 S. 488; VI 290/57 U vom 27. März 1958, BStBl 1958 III S. 290, Slg. Bd. 67 S. 44; VI 124/60 U vom 12. Mai 1961, BStBl 1961 III S. 377, Slg. Bd. 73 S. 305).
  • BFH, 12.05.1961 - VI 124/60 U

    Vollumfängliche Vorläufigkeit der Steuerfestsetzung bei erklärter Vorläufigkeit

    Auszug aus BFH, 03.06.1965 - IV 180/61 U
    Sie stand im Zusammenhang mit dem Erwerb des Hofes und diente der Erbauseinandersetzung (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs IV 135/55 U vom 11. Oktober 1956, BStBl 1956 III S. 383, Slg. Bd. 63 S. 488; VI 290/57 U vom 27. März 1958, BStBl 1958 III S. 290, Slg. Bd. 67 S. 44; VI 124/60 U vom 12. Mai 1961, BStBl 1961 III S. 377, Slg. Bd. 73 S. 305).
  • BFH, 03.06.1965 - IV 351/64 U

    Behandlung des Gewinns aus der Veräußerung eines landwirtschaftlichen und

    Auszug aus BFH, 03.06.1965 - IV 180/61 U
    In der Entscheidung IV 351/64 U vom 3. Juni 1965 (BStBl 1965 III S. 576) führte der erkennende Senat aus, daß bei der Aufteilung des Verkaufspreises auf Grund und Boden (§ 4 Abs. 1 Satz 4 EStG) und die anderen veräußerten Wirtschaftsgüter im allgemeinen von dem Verhältnis auszugehen ist, in dem Grund und Boden einerseits und die übrigen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens am Gesamtwert des Betriebes beteiligt sind.
  • BFH, 27.03.1958 - VI 290/57 U

    Einkommensteuermindernde Berücksichtigung der Begleichung von Schulden durch

    Auszug aus BFH, 03.06.1965 - IV 180/61 U
    Sie stand im Zusammenhang mit dem Erwerb des Hofes und diente der Erbauseinandersetzung (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs IV 135/55 U vom 11. Oktober 1956, BStBl 1956 III S. 383, Slg. Bd. 63 S. 488; VI 290/57 U vom 27. März 1958, BStBl 1958 III S. 290, Slg. Bd. 67 S. 44; VI 124/60 U vom 12. Mai 1961, BStBl 1961 III S. 377, Slg. Bd. 73 S. 305).
  • BFH, 28.01.1965 - IV 341/64 U

    Steuerliche Einordnung von Zahlungen für das Feldinventar

    Auszug aus BFH, 03.06.1965 - IV 180/61 U
    Danach handelt es sich bei dem Empfänger um eine steuerpflichtige Betriebseinnahme (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs IV 341/64 U vom 28. Januar 1965, BStBl 1965 III S. 255).
  • BFH, 17.03.1988 - IV R 82/87

    Zur Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter beim Übergang von der

    Es kann nicht unterstellt werden, daß der Landwirt während der Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen das Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG ausgeübt hat (Abkehr vom BFH-Urteil vom 3. Juni 1965 IV 180/61 U, BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579).

    Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) erkannte diese Sachbehandlung nicht an, weil mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. Juni 1965 IV 180/61 U (BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579) davon auszugehen sei, daß der Buchwert von geringwertigen Wirtschaftsgütern lediglich mit dem Erinnerungswert dargestellt werden könne.

    Es beruft sich zur Begründung vor allem auf die Entscheidung des Senats in BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579 sowie in Anlehnung an eine nicht veröffentlichte Entscheidung des FG München darauf, daß der pauschale Charakter der Gewinnermittlung nach § 13a EStG alle üblichen steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen berücksichtige.

    Zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern i. S. von § 6 Abs. 2 EStG hat der Senat für die Berechnung des Veräußerungsgewinns eines nichtbuchführenden Landwirts nach § 14 Abs. 1 EStG 1953 die Auffassung vertreten, daß diese im Rahmen des anzustellenden fiktiven Bestandsvergleichs nicht bewertet werden dürften (BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579).

    Die Auffassung des Senats in BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579, der sich wohl auch der Bundesminister der Finanzen (BMF) angeschlossen hat (vgl. schon Abschn. 131 Abs. 1 letzter Satz der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR - 1965, jetzt Abschn. 131 Abs. 1 Satz 8 EStR 1987; ebenso z.B. Biedermann, Eröffnungsbilanz in der Land- und Forstwirtschaft bei Übergang zur Buchführung, Sonderveröffentlichung des Betriebs-Beraters 1981, S. 29), ist nicht unwidersprochen geblieben.

    Nach erneuter Prüfung der Rechtslage hält der Senat an dem in BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579 bezüglich der Bewertung geringwertiger Wirtschaftsgüter in der Übergangsbilanz eingenommenen Rechtsstandpunkt nicht mehr fest.

  • BFH, 14.04.1988 - IV R 96/86

    Aktivierungswahlrecht für selbsterzeugte, nicht zum Verkauf bestimmte Vorräte

    Das BFH-Urteil vom 3. Juni 1965 IV 180/61 U (BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579), das zur Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft vom 2. Juni 1949 (Gesetz und Verordnungsblatt des Wirtschaftsrats des Vereinigten Wirtschaftsgebietes 1949, 95) ergangen ist, versucht dieser Fiktion eine sachliche Grundlage mit dem Hinweis zu geben, es liege im Wesen der Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen, daß mit ihnen alle normalen Aufwendungen eines Landwirts abgegolten seien; bei der Frage, was als normale Aufwendung zu gelten habe, sei aber von den bei buchführenden Landwirten im allgemeinen ausgewiesenen Aufwendungen auszugehen, zu denen eben auch die Kosten für Feldinventar und stehende Ernte gehörten (im Streitfall also auch für selbst angebaute Futtervorräte, die zum eigenen Verbrauch bestimmt sind); sie seien auch schon bei der Ermittlung des Einheitswerts berücksichtigt und damit auch im Grundbetrag erfaßt.

    Im Falle des Urteils in BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579 handelte es sich aber um die Berechnung des Veräußerungsgewinns anläßlich einer Betriebsveräußerung, für die beim Landwirt mit Durchschnittsgewinnermittlung als betrieblicher Abschluß im Wege der Schätzung ein fiktiver Bestandsvergleich aufgestellt werden mußte.

    Insofern unterscheidet sich der Fall in BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579, auf den allein sich die Finanzverwaltung zur Begründung ihrer Auffassung berufen kann, vom vorliegenden Streitfall, wenn auch bei der Beurteilung des Zeitraums mit Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen - obgleich unter anderen Perspektiven - parallele rechtliche Überlegungen anzustellen sind, bei denen der erkennende Senat von der damaligen Auffassung abweicht, weil er sie - wie oben dargelegt - vor allem logisch nicht für haltbar hält.

  • BVerfG, 11.05.1970 - 1 BvL 17/67

    Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 1 S. 5 EStG in Bezug auf die Veräußerung oder

    Bei einem Vergleich des Veräußerungspreises mit dem Wert des Betriebsvermögens wird der auf den Grund und Boden entfallende Teil des Veräußerungspreises und der ihm gegenüberzustellende, im Wert des Betriebsvermögens enthaltene Wert des Grund und Bodens nicht berücksichtigt (BFH 83, 213; BStBl 1965 III S. 579).
  • BFH, 18.04.1991 - IV R 7/89

    Zur Betriebsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bei

    Im übrigen bemerkt der erkennende Senat, daß das FG zu Recht das Urteil vom 3. Juni 1965 IV 180/61 U (BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579), wonach für die Ermittlung des fiktiven Buchwertes des Mastviehs die vom FA angesetzten Durchschnittswerte maßgebend sein müßten, nicht herangezogen hat.

    Auch deshalb dürfte das FA entgegen der noch im Urteil in BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579 geäußerten Ansicht nicht auf den Durchschnittswert zurückgreifen.

  • BFH, 26.02.1998 - III R 59/97

    Kapitalabfindung zur Abgeltung von Unterhaltsansprüchen

    Der Senat kann offenlassen, ob er der in der früheren Rechtsprechung gegebenen Begründung für die Nichtanerkennung derartiger Aufwendungen als einen im Bereich des Vermögens liegenden Vorgang (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 3. Juni 1965 IV 180/61 U, BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579, 580) noch folgen könnte.
  • BFH, 12.12.1985 - IV R 225/83

    Maßgeblichkeit der amtlichen AfA-Tabellen bei Übergang von der Gewinnermittlung

    Zu diesem Zweck sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ebenso wie bei dem fiktiven Bestandsvergleich zur Berechnung eines Veräußerungsgewinns bei vorangegangener Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 oder § 13a EStG (BFH-Urteil vom 3. Juni 1965 IV 180/61 U, BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579) um die üblichen AfA zu mindern.

    Da mit dem jährlich gleichbleibenden, auf der land- und forstwirtschaftlichen Einheitsbewertung aufbauenden fiktiven Gewinn alle normalen Aufwendungen eines Landwirts abgegolten sind (BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579), ist es dem Steuerpflichtigen auch verwehrt, für den Zeitraum der Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen Abweichungen von der amtlichen AfA-Tabelle geltend zu machen.

  • BFH, 05.12.1996 - IV R 81/95

    Übergang von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zur Gewinnermittlung

    Dem steht nicht entgegen, daß die Finanzverwaltung sich für ihre ursprüngliche Auffassung in Abschn. 125 Abs. 3 EStR 1987 ausdrücklich auf das Sentsurteil vom 3. Juni 1965 IV 180/61 U (BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579) gestützt hatte.

    Zwar hatte der erkennende Senat die in BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579 vertretene alte Auffassung bereits mit den Urteilen in BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672 und in BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770 aufgegeben, so daß sich der steuerlich beratene Kläger auf das nunmehr vom Senat bestätigte Wahlrecht hätte berufen können.

  • BFH, 24.09.1998 - IV R 65/96

    Vertrauensschutz bei Änderung des § 174 Abs. 4 AO

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann in einem solchen Fall jedoch nicht unterstellt werden, der Landwirt habe ihm eingeräumte Wahlrechte während der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ausgeübt (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 17. März 1988 IV R 82/87, BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770, in Abkehr vom BFH-Urteil vom 3. Juni 1965 IV 180/61 U, BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579).
  • BFH, 21.01.1971 - IV 123/65

    Grund und Boden - Veräußerung - Gewinnermittlung - Aufstehende Gebäude -

    Der erkennende Senat hat deshalb in den Urteilen IV 351/64 U, a. a. O., und IV 180/61 U vom 3. Juni 1965, BFH 83, 213, BStBl III 1965, 579 ausgesprochen, daß der Wert der nicht in Grund und Boden bestehenden Wirtschaftsgüter nicht einfach dadurch ermittelt werden kann (wie das der RFH tat), daß man den Wert des Grund und Bodens, der meist unschwer festzustellen ist, ausscheidet und den Rest als auf die anderen Wirtschaftsgüter entfallend ansieht, daß man vielmehr in Fällen, in denen die von den Parteien vorgenommene Aufteilung zweifelhaft ist oder eine solche Aufteilung nicht erfolgt, aber streitig ist, in der Regel den Erlös nach dem Verhältnis der Teilwerte der veräußerten Wirtschaftsgüter aufteilen muß.
  • BFH, 05.12.1985 - IV R 112/85

    Maßgeblichkeit der amtlichen AfA-Tabellen bei Übergang von der Schätzung nach

    Zu diesem Zweck sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ebenso wie bei dem fiktiven Bestandsvergleich zur Berechnung eines Veräußerungsgewinns (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Juni 1965 IV 180/61 U, BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579) um die üblichen AfA zu mindern.
  • BFH, 16.06.1994 - IV R 84/93

    Der Land- und Forstwirt ist an die beim Übergang von der Gewinnermittlung nach

  • BFH, 03.08.1967 - IV 47/65

    Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Bestandsvergleich der Wert des Grund

  • BFH, 20.04.1995 - IV R 7/93

    Betriebseinnahme

  • BFH, 16.06.1971 - IV R 84/70

    Grund und Boden - Aufstehendes Holz - Forstwirtschaftiche Nutzung - Einheitlicher

  • BFH, 04.04.1968 - IV 210/61

    Zugehörigkeit des Wohngebäudes eines Landwirts zum Betriebsvermögen bei

  • BFH, 16.07.1979 - III R 27/78

    Herstellungskosten von Tieren - Investitionszulage - Aufzuchtkosten -

  • BFH, 22.05.1969 - IV 31/65

    VOL-Landwirt - Verwendung von Holz - Gesonderte Gewinnermittlung -

  • BFH, 30.03.1966 - IV 56/63
  • BFH, 10.03.1966 - IV 184/62
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.10.1995 - 1 K 1564/93

    Einkommensteuer; Wahlrecht zum bilanziellen Ansatz des Feldinventars

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