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   BFH, 24.06.1966 - VI 249/65   

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https://dejure.org/1966,838
BFH, 24.06.1966 - VI 249/65 (https://dejure.org/1966,838)
BFH, Entscheidung vom 24.06.1966 - VI 249/65 (https://dejure.org/1966,838)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 1966 - VI 249/65 (https://dejure.org/1966,838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Verteilung der Steuervergünstigungen beim Wohnungsbau unter Miteigentümern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 86, 550
  • NJW 1967, 223
  • DB 1966, 1548
  • BStBl III 1966, 580
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.08.1961 - VI 180/60 U

    Maßgeblichkeit einer Vereinbarung über die erhöhte Absetzung für Abnutzung

    Auszug aus BFH, 24.06.1966 - VI 249/65
    Der Senat hat darum im Urteil VI 180/60 U vom 25. August 1961 (BFH 73, 593, BStBl III 1961, 482) entschieden, daß die in einer Grundstücksgemeinschaft vereinigten Miteigentümer unter sich die erhöhten AfA nach § 7 b EStG auch mit steuerlicher Wirkung abweichen vom Verhältnis der Miteigentumsanteile verrechnen können, etwa indem sie bei der Verteilung der erhöhten AfA an das Verhältnis anknüpften, in dem die Miteigentümer zu den Herstellungskosten des Gebäudes beigetragen haben.

    Einen vernünftigen wirtschaftlichen Grund für eine vom Miteigentumsverhältnis abweichende Verteilung der AfA hat er im Urteil VI 180/60 U (a. a. O.) darin gesehen, daß damals die Miteigentümer in einem anderen Verhältnis, als es ihren Eigentumsanteilen entsprach, zur Baufinanzierung beigetragen hatten.

  • BFH, 05.07.1957 - VI 74/55 U

    Zurechnung der Mieteinnahmen bei entgeltlicher Bestellung eines Nießbrauchs an

    Auszug aus BFH, 24.06.1966 - VI 249/65
    Aus diesem Grund gewährt auch der Senat bei Nießbrauch an einem Grundstück die AfA in der Regel nicht dem Nießbraucher, sondern dem Eigentümer, weil der Wertverzehr des Gebäudes zu Lasten des Eigentümers geht (Urteil VI 74/55 U vom 5.7.1957, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 65 S. 419 -- BFH 65, 419 --, BStBl III 1957, 393).
  • BFH, 08.06.1994 - X R 90/92

    § 10 e EStG bei Miteigentum an einem Einfamilienhaus

    Das Finanzgericht (FG) war unter Berufung auf das zu § 7 b EStG ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. Juni 1966 VI 249/65 (BFHE 86, 550, BStBl III 1966, 580) der Auffassung, eine von den Anteilen der Miteigentümer abweichende Beteiligung an der Baufinanzierung ermögliche auch eine abweichende Aufteilung des Abzugsbetrags nach § 10 e Abs. 1 EStG.

    Die hiervon abweichende Auffassung des FG, eine von den Anteilen der Miteigentümer abweichende Beteiligung an der Baufinanzierung ermögliche auch eine abweichende Aufteilung des Abzugsbetrages nach § 10 e Abs. 1 Satz 1 EStG, wird durch das Urteil des BFH in BFHE 86, 550, BStBl III 1966, 580 gestützt.

  • BFH, 01.06.1994 - X R 40/91

    Auch bei voller Kostentragung Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG und

    Für ihre Auffassung, eine von den Anteilen der Miteigentümer abweichende Beteiligung an der Baufinanzierung ermögliche auch eine abweichende Aufteilung des Abzugsbetrages nach § 10 e Abs. 1 Satz 1 EStG, können sich die Klägerinnen nicht auf das BFH-Urteil vom 24. Juni 1966 VI 249/65, BFHE 86, 550, BStBl III 1966, 580 stützen.
  • BFH, 18.07.2001 - X R 27/00

    Einkommensteuer - Grundstück - Miteigentum - Doppelhaushälfte -

    Das im Aufsatz von Obermeier (Neue Wirtschafts-Briefe --NWB-- Fach 3 S. 6961), auf den in der Vereinbarung Bezug genommen worden ist, zitierte BFH-Urteil vom 24. Juni 1966 VI 249/65 (BFHE 86, 550, BStBl III 1966, 580) zu § 7b EStG a.F. ist überholt.
  • BFH, 25.08.1992 - IX R 320/87

    Absetzungen des Miteigentümers (§ 7b Abs. 1 S. 3 EStG )

    Eine von den Miteigentumsanteilen abweichende Verteilung hat der BFH auch in bezug auf die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG anerkannt, wenn die Miteigentümer in einem von ihren Eigentumsanteilen abweichenden Verhältnis zur Baufinanzierung beigetragen haben (BFH-Urteile vom 25. August 1961 VI 180/60 U, BFHE 73, 593, BStBl III 1961, 482, und vom 24. Juni 1966 VI 249/65, BFHE 86, 550, BStBl II 1966, 580).
  • FG Köln, 22.07.1998 - 12 K 5551/93

    Zurechnung der Einkünfte bei Miteigentümergemeinschaft

    Soweit der Kläger der Ansicht ist, daß eine alleinige Zurechnung der Aufwendungen und der Abschreibungen bei ihm sich bereits aus dem Urteil des BFH vom 24.6.1966 (VI 249/65, BStBl. III 1966, 580) ergibt, vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.
  • BFH, 13.01.1987 - IX R 90/83

    Gewährung eines dem Miteigentumsanteil des Steuerpflichtigen entsprechenden

    Eine von den Miteigentumsanteilen abweichende erhöhte Absetzung nach § 7b EStG 1979 sei deshalb nicht zu beanstanden, wenn dafür vernünftige wirtschaftliche Gründe dargetan würden, die grundstücksbezogen seien (Hinweis auf BFH-Urteile vom 24. Juni 1966 VI 249/65, BFHE 86, 550, BStBl III 1966, 580, und vom 25. August 1961 VI 1980/60 U, BFHE 73, 593, BStBl III 1961, 482).
  • BFH, 16.05.1973 - I R 168/71

    Hingabe eines Darlehns - Steuervergünstigung - Kommanditgesellschaft - Jahr der

    Zutreffend habe das FA die Aufteilung des aus Mitteln der KG geleisteten Darlehens auf die beiden Gesellschafter nach Maßgabe ihrer Kapitalanteile am 31. Dezember 1964 vorgenommen (so auch das Urteil des BFH vom 24. Juni 1966 VI 249/65, BFHE 86, 550, BStBl III 1966, 580 für die Aufteilung der erhöhten AfA nach § 7b EStG auf Miteigentümer).
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