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BFH, 10.11.1966 - V R 46/66 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Revision ohne Vorlegen einer Vollmacht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 87, 1
- NJW 1967, 904
- DB 1966, 2006
- BStBl III 1967, 5
Wird zitiert von ... (78)
- BFH, 25.07.1968 - V B 8/68
Keine fristgerechte Vorlage einer Vollmacht trotz deren Besitz durch den …
Für die Frage, ob eine Abweichung von dem Beschluß V R 46/66 vom 10. November 1966 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 87 S. 1, BStBl III 1967, 5) vorliegt, ist es ohne Bedeutung, ob der Bevollmächtigte die Vollmacht innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht vorlegt, obwohl er sie besitzt, oder ob er sie nicht vorlegen kann, weil ihm eine Vollmacht nicht erteilt ist.Zusammenfassung: Für die Frage, ob eine Abweichung von dem Beschluß V R 46/66 vom 10. November 1966 (BFH 87, 1, BStBl III 1967, 5) vorliegt, ist es ohne Bedeutung, ob der Bevollmächtigte die Vollmacht innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht vorlegt, obwohl er sie besitzt, oder ob er sie nicht vorlegen kann, weil ihm eine Vollmacht nicht erteilt ist.
Außerdem wurden die Kosten der Klage gemäß § 137 FGO in Verbindung mit dem Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) V R 46/66 vom 10. November 1966 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 87 S. 1 - BFH 87, 1 -, BStBl III 1967, 5) dem Bevollmächtigten auferlegt.
Es liege insofern auch eine Abweichung von dem Beschluß V R 46/66 vom 10. November 1966, a.a.O., vor.
Für den Fall aber, daß eine Vollmacht nicht vorgelegt werden kann, weil eine solche nicht erteilt ist, hat der Senat in dem Beschluß V R 46/66 vom 10. November 1966, a.a.O., bereits ausgesprochen, es fehle an einer Prozeßvoraussetzung.
Entgegen der Auffassung des Steuerpflichtigen liegt auch keine Abweichung von dem Beschluß V R 46/66 vom 10. November 1966, a.a.O., vor.
Eine Abweichung im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO wäre nur gegeben, wenn das FG von Rechtsgrundsätzen ausgegangen wäre, die den in der BFH-Entscheidung V R 46/66 vom 10. November 1966, a.a.O., aufgestellten widersprechen.
- BFH, 28.09.1967 - V R 62/67 Hat das FG die durch einen Bevollmächtigten eingelegte Klage als unzulässig verworfen, weil die Prozeßvollmacht nicht nachgewiesen wurde (vgl. BFH-Beschluß V R 46/66 vom 10. November 1966, BFH 87, 1, BStBl 1967 III S. 5) so ist - abgesehen von den Fällen der Prozeßverschleppungsabsicht und des groben Verschuldens - auf die Resion des Stpfl. das Prozeßurteil aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen, wenn der Stpfl. im Revisionsverfahren die Klage genehmigt oder wenn die Vollmacht des Vertreters für das Verfahren vor dem FG nachgewiesen wird.
Das Finanzgericht (FG) verwarf unter Bezugnahme auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 10. November 1966 V R 46/66 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 87 S. 1 - BFH 87, 1 -, BStBl 1967 III S. 5) in zwei Urteilen vom gleichen Tage die Klagen gegen die Umsatzsteuerbescheide für 1963 und 1964 sowie gegen die Bescheide über die Gewerbesteuermeßbeträge 1962, 1963 und 1964 als unzulässig.
Er macht geltend, daß FG habe die Bedeutung der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) V R 46/66, a.a.O. verkannt und rügt die Verletzung der richterlichen Aufklärungs- und Unterweisungspflicht.
Das Finanzgericht (FG) verwarf unter Bezugnahme auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 10. November 1966 V R 46/66 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 87 S. 1 - BFH 87, 1 -, BStBl 1967 III S. 5) in zwei Urteilen vom gleichen Tage die Klagen gegen die Umsatzsteuerbescheide für 1963 und 1964 sowie gegen die Bescheide über die Gewerbesteuermeßbeträge 1962, 1963 und 1964 als unzulässig.
Er macht geltend, daß FG habe die Bedeutung der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) V R 46/66, a.a.O. verkannt und rügt die Verletzung der richterlichen Aufklärungs- und Unterweisungspflicht.
Das FG hat zwar zutreffend in Anlehnung an die Entscheidung des erkennenden Senats V R 46/66, a.a.O., ausgeführt, daß eine Anfechtungsklage als unzulässig verworfen werden muß, wenn der als Bevollmächtigter Auftretende, der die Klage unterzeichnet hat, trotz Fristsetzung die Vollmacht bis zum Erlaß des die Instanz beendigenden Urteils nicht nachbringt.
- BVerwG, 20.09.1974 - III CB 54.71
Wiederaufgreifen eines Schadensfeststellungsverfahrens und Erhöhung des …
Für eine Fiktion in der angegebenen Richtung ist kein Raum (vgl. BFHE 87, 1 [2]).Denn der vollmachtlose Vertreter hat nicht für sich, sondern in fremdem Namen das Rechtsmittel eingelegt; der in fremdem Namen Handelnde wird nicht selbst dadurch Partei, daß ihm die Vertretungsmacht fehlt (h.M., z.B. BFHE 87, 1 - NJW 1967, 904; BFHE 92, 173 - BB 1968, 1145;… Baumbach-Lauterbach, ZPO, 32. Aufl., § 88 Anm. 2 B b;… Eyermann-Fröhler, VwGO, 6. Aufl., § 67 RdNr. 17).
Wer im Falle vollmachtloser Vertretung die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, ist umstritten (vgl. die Nachweise in BFHE 87, 1).
Der Senat schließt sich der - auch schon in RGZ 66, 37 vertretenen - Auffassung des Bundesfinanzhofes an, daß die Kostenpflicht sich in solchen Fällen danach regelt, wer die Prozeßführung veranlaßt hat, und daß dies jedenfalls dann der vollmachtlose Vertreter ist, wenn er ohne Auftrag des Vertretenen gehandelt hat, wobei er sich auf ein Mißverständnis nicht berufen kann (BFHE 87, 1; 92, 173; 108, 477;… vgl. auch Baumbach-Lauterbach, ZPO, 32. Aufl., § 88 Anm. 2 B b;… für die Auffassung, daß regelmäßig der vollmachtlose Vertreter kostenpflichtig sei, auch Redeker-v. Oertzen, VwGO, 4. Aufl., § 67 Rdnr. 26 und § 154 Rdnr. 2;… Schunck-De Clerck, VwGO, 2. Aufl., § 67 Anm. 4 a;… Eyermann-Fröhler, VwGO, 6. Aufl., § 67 Rdnr. 17 unter Hinweis auf die entsprechende Anwendung des § 89 Abs. 1 ZPO).
- FG Köln, 09.11.1987 - 11 K 3382/87
Ein Richter als Dichter?
(vgl. BFH-Beschluß vom 10. November 1966 VI R 46/66, BStBl. III 1967, 5). - BFH, 28.09.1967 - V B 23/67
Prozeßvollmacht - Prozeßverschleppungsabsicht - Grobes Verschulden - Revision - …
Hat das FG die durch einen Bevollmächtigten eingelegte Klage als unzulässig verworfen, weil die Prozeßvollmacht nicht nachgewiesen wurde (vgl. BFH-Beschluß V R 46/66 vom 10. November 1966, BFH 87, 1, BStBl III 1967, 5) so ist -- abgesehen von den Fällen der Prozeßverschleppungsabsicht und des groben Verschuldens -- auf die Revision des Stpfl. das Prozeßurteil aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen, wenn der Stpfl. im Revisionsverfahren die Klage genehmigt oder wenn die Vollmacht des Vertreters für das Verfahren vor dem FG nachgewiesen wird.Das FG verwarf unter Bezugnahme auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 10. November 1966 V R 46/66 (BFH 87, 1, BStBl III 1967, 5) in zwei Urteilen vom gleichen Tage die Klagen gegen die Umsatzsteuerbescheide für 1963 und 1964 sowie gegen die Bescheide über die Gewerbesteuermeßbeträge 1962, 1963 und 1964 als unzulässig.
Er macht geltend, das FG habe die Bedeutung der Entscheidung des BFH V R 46/66, a. a. O., verkannt und rügt die Verletzung der richterlichen Aufklärungsund Unterweisungspflicht.
Das FG hat zwar zutreffend in Anlehnung an die Entscheidung des erkennenden Senats V R 46/66, a. a. O., ausgeführt, daß eine Anfechtungsklage als unzulässig verworfen werden muß, wenn der als Bevollmächtigter Auftretende, der die Klage unterzeichnet hat, trotz Fristsetzung die Vollmacht bis zum Erlaß des die Instanz beendigenden Urteils nicht nachbringt.
- BFH, 23.08.2000 - III B 39/00
Nichtzulassung der Revision - Prozessvollmacht - Prozessvoraussetzung - …
Trotz zweimaliger Anforderung einer Prozessvollmacht durch die Geschäftsstelle des erkennenden Senats mit Fristsetzung bis zum 26. Juni 2000 bzw. zum 4. August 2000 und eines Hinweises auf die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. November 1966 V R 46/66 (BFHE 87, 1, BStBl III 1967, 5) und vom 19. April 1968 III B 85/67 (BFHE 92, 173, BStBl II 1968, 473) legte L keine Prozessvollmacht für das Verfahren vor dem BFH vor.Es fehlt deshalb an einer Prozessvoraussetzung, so dass die Beschwerde als unzulässig zu verwerfen ist (Beschlüsse des BFH in BFHE 87, 1, BStBl III 1967, 5 und in BFHE 92, 173, BStBl II 1968, 473).
Er hat die erfolglose Prozessführung dadurch veranlasst, dass er, obwohl ihm Vollmacht nur zur Vertretung der Klägerin beim FG erteilt war, Beschwerde zum BFH eingelegt hat (BFH-Beschluss in BFHE 87, 1, BStBl III 1967, 5).
- BFH, 02.05.1969 - III R 123/68
Prozeßvollmacht - Fristsetzung - Revision - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - …
Damit fehlte es im Revisionsverfahren an einer Prozeßvoraussetzung, so daß die Revision, ohne auf die Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie auf die weiteren Verfahrens- und materiellrechtlichen Fragen des Streitfalls eingehen zu können, als unzulässig zu verwerfen war (vgl. auch BFH-Beschlüsse V R 46/66 vom 10. November 1966, BFH 87, 1, BStBl III 1967, 5; V B 8/68 vom 25. Juli 1968, BFH 92, 551, BStBl II 1968, 660).Wie der BFH im Beschluß V R 46/66 (…a. a. O.) dargetan hat, ergeht die Entscheidung gegen den Abgabepflichtigen als Partei, für die der Bevollmächtigte zu handeln vorgegeben hat.
Die Kosten des Revisionsverfahrens waren jedoch dem vollmachtlosen Vertreter aufzuerlegen, der die Veranlassung zur erfolglosen Prozeßführung gegeben hat (vgl. BFH-Beschlüsse V R 46/66, a. a. O., und III B 85/67 vom 19. April 1968, BFH 92, 173, BStBl II 1968, 473).
- BFH, 22.07.2002 - V R 55/00
Gelöschte GmbH; Wirksamkeit der Prozessvollmacht
Die Entscheidung ergeht gegen die --nicht wirksam vertretene-- Klägerin (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. November 1966 V R 46/66, BFHE 87, 1, BStBl III 1967, 5, und vom 27. Juli 1983 II B 68/82, BFHE 138, 529, BStBl II 1983, 644).Abweichend von der Regel des § 135 Abs. 2 FGO hat nach ständiger Rechtsprechung des BFH in Fällen vollmachtsloser Vertretung der vollmachtslose Vertreter die Kosten des unzulässigen Rechtsmittels zu tragen, wenn und weil er die erfolglose Prozessführung veranlasst hat (z.B. Beschlüsse in BFHE 87, 1, BStBl III 1967, 5, …und vom 21. April 1999 VII B 313/98, BFH/NV 1999, 1358).
- BFH, 12.04.2007 - IV B 69/05
Personengesellschaft in Liquidation nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO klagebefugt
Die Kosten des Verfahrens sind Herrn P aufzuerlegen, weil er als vollmachtloser Vertreter die Veranlassung zur erfolglosen Prozessführung gegeben hat (vgl. BFH-Beschluss vom 10. November 1966 V R 46/66, BFHE 87, 1, BStBl III 1967, 5). - BFH, 28.11.1991 - X R 65/91
Nachweis der schriftlichen Bevollmächtigung bei Auftreten als …
Die Revision war daher wegen Fehlens einer Sachentscheidungsvoraussetzung unzulässig (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. November 1966 V R 46/66, BFHE 87, 1, BStBl III 1967, 5; BFH-Urteil vom 1. April 1971 IV R 208/69, BFHE 102, 442, BStBl II 1971, 689).Die Entscheidung ergeht gegen die Klägerin als Beteiligte, für die der vollmachtlose Vertreter A aufgetreten ist (BFH in BFHE 87, 1, BStBl III 1967, 5).
Die Kosten des Revisionsverfahrens sind dem vollmachtlosen Vertreter A aufzuerlegen, der die erfolglose Anrufung des BFH veranlaßt hat (BFH-Beschluß vom 10. November 1966 V R 46/66, BFHE 87, 1, BStBl III 1967, 5; vom 2. Mai 1969 III R 123/68, BFHE 95, 430, BStBl II 1969, 438, und vom 11. Juli 1975 III R 124/74, BFHE 116, 110, BStBl II 1975, 714).
- BFH, 26.06.1986 - VIII R 143/85
Anforderungen an die Erteilung einer Vollmachts
- BFH, 03.08.2012 - X B 25/11
Kostentragung nach Rücknahme der NZB
- BFH, 22.05.1979 - VII B 10/79
Vollmachtloser Vertreter - Rücknahme einer eingelegten Beschwerde - Kosten des …
- BFH, 29.11.1988 - X R 85/88
Voraussetzungen für eine Prozeßbevollmächtigung
- BFH, 13.12.1972 - I B 42/72
Vollmachtloser Vertreter - Klage - Erledigung der Hauptsache - …
- BFH, 28.02.1994 - X B 74/93
Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlender Erteilung der …
- BFH, 16.02.1993 - VII R 104/92
Unzulässigkeit bei dem Unterlassen des Vorlegens einer Vollmacht
- BFH, 02.12.1983 - VI R 101/83
- BFH, 27.07.1983 - II B 68/82
Umfang der Prozeßvollmacht - Beschränkung der Vertretung vor dem FG - …
- BFH, 11.07.1975 - III R 124/74
Vollmachtloser Vertreter - Prozeßkostenpflicht - Nierderlegung des Mandats - …
- BFH, 15.05.2007 - IV S 6/07
Anhörungsrüge: Schlüssige Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs
- OVG Niedersachsen, 08.03.2021 - 12 LA 163/20
Aufgabenerfüllung, sachgerechte; Kosten, außergerichtliche; Vertreter ohne …
- BFH, 02.06.1998 - VII B 28/98
Rückständige Umsatzsteuer - Pfändungs- und Überweisungsverfügung - …
- BFH, 12.08.1998 - IV B 94/97
Nachweis der Prozessvollmacht; Verfahrensmängel
- BFH, 11.12.1979 - VII B 48/76
Vollmachtloser Vertreter - Kostenentscheidung - Verfahrenskosten
- BFH, 17.04.2003 - XI B 206/02
Zurückweisung eines Prozessbevollmächtigten; Widerruf der Bestellung zum …
- BFH, 05.06.2000 - VIII B 37/00
Gesellschaft bürgerlichen - Mitunternehmerschaft - Negative …
- BFH, 01.04.1971 - IV R 208/69
Nichtvorlage einer Prozeßvollmacht - Abweisende Vorentscheidung - …
- BFH, 03.09.2001 - VIII B 12/01
Beschwerde - Unzulässigkeit der Beschwerde - Aussetzung der Vollziehung - …
- BFH, 31.01.1994 - VIII R 10/93
Übertragung der Kostenpflicht auf den Prozeßbevollmächtigten
- FG Sachsen-Anhalt, 10.12.2008 - 3 K 1712/04
Zulässigkeit einer im Namen eines nicht existenten Rechtsträgers erhobenen Klage
- BFH, 11.08.2000 - II B 119/99
Miterbe - Testament - Vermächtnis - Begleichung der Nachlaßverbindlichkeiten - …
- BFH, 10.03.2000 - VII R 102/99
Zulassung der Revision - Prozessvollmacht - Sachentscheidungsvoraussetzung
- BFH, 19.04.1968 - III B 85/67
Zulässigkeit einer Beschwerde bei Fehlen der Einreichung einer Vollmacht …
- BFH, 11.01.1994 - IX R 9/94
Anforderungen an eine Revisionsschrift
- BFH, 14.04.1993 - IX B 115/91
Wirkungen der Erhebung einer Beschwerde durch einen Prozessbevollmächtigten ohne …
- BFH, 06.10.1987 - VIII R 330/83
Einlegung einer Revision durch einen Prozessbevollmächtigten eines Rechtsträgers
- BFH, 19.05.1994 - VII B 18/94
Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen eine Kostenentscheidung
- BFH, 14.07.1971 - I R 60/71
Klageschrift - Unterzeichnung vom Steuerbevollmächtigten - Nachreichen der …
- BFH, 22.10.1986 - IX R 178/85
Zulässigkeit einer Revision hinsichtlich des Nachweises der Bevollmächtigung
- BFH, 25.08.1986 - IV B 83/85
Zulässigkeit der Beschwerde bei fehlendem Nachweis einer Vollmacht
- BFH, 12.08.1986 - IX B 56/86
Beschwerde die Verwerfung eines Antrags auf Ablehnung des Vorsitzenden Richters …
- BFH, 24.11.1971 - I R 116/71
Klageschrift - Prozeßbevollmächtigter - Unterzeichnung durch Angestellten - …
- BFH, 07.03.1990 - IX B 256/89
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision
- BFH, 19.10.1989 - VIII B 63/89
- BFH, 25.07.1988 - IV R 54/88
Entstehen eines Falles der mangelnden Vertretung durch Versäumung der mündlichen …
- BFH, 05.03.1985 - VII R 114/84
Kostentragungspflicht bei Revisionsrücknahme durch vollmachtlosen Prozeßvertreter
- BVerwG, 25.11.1974 - III C 95.74
Rücknahme einer Revision - Kostentragung im Fall vollmachtloser Vertretung
- BFH, 02.10.1969 - V R 163/66
Voraussetzungen für Einordnung der Züchterprämie nach der Rennordnung als Entgelt
- BFH, 29.04.1996 - IX B 158/95
Vorlagepflicht einer Vollmacht vor dem Gericht
- BFH, 18.02.1987 - II B 177/86
Anforderungen an eine Revisionsbegründung
- BFH, 24.09.1985 - III B 68/84
Anforderungen an Postulationsfähigkeit einer Partei vor dem Bundesfinanzhof
- BFH, 26.10.1970 - IV 101/65
Vertretung - Prozeßbevollmächtigter - Nachweis der Vollmacht - Beteiligter - …
- VG Schwerin, 04.07.2023 - 4 B 162/23
Kostentragungspflicht bei vollmachtloser Vertretung
- FG Rheinland-Pfalz, 15.03.1995 - 1 K 1124/95
Finanzgerichtsordnung; Schriftform der Prozeßvollmacht
- BFH, 07.06.1994 - XI B 17/94
- BFH, 04.11.1988 - VII B 107/88
- BFH, 08.04.1987 - II R 132/86
- BFH, 17.02.1986 - IV R 11/86
Unzulässigkeit einer Revision vor dem Bundesfinanzhof wegen Nichtbeachtung des …
- BFH, 21.02.1985 - VIII R 333/82
Beteiligteneigenschaft eines vollmachtlosen Vertreters
- BVerwG, 25.11.1974 - III C 100.74
- BFH, 27.02.1969 - V B 13/67
Schuldhafte Unkenntnis eines Prozessbevollmächtigten bei der vollmachtslosen …
- BFH, 28.09.1990 - VIII B 66/90
- BFH, 28.06.1984 - VIII R 57/84
- BFH, 25.05.1984 - VIII R 399/83
- BFH, 24.05.1984 - VIII B 5/84
- BFH, 28.03.1984 - I R 378/83
- BFH, 29.02.1984 - IX R 113/83
- BFH, 25.11.1983 - VI B 49/83
- BFH, 04.08.1983 - VIII R 86/83
- BFH, 29.03.1983 - VIII R 140/82
- BFH, 02.12.1982 - VIII R 109/82
- BFH, 14.05.1982 - VIII B 6/82
- BFH, 13.11.1981 - III R 22/81
- BFH, 13.10.1981 - VIII R 36/81
- FG Hamburg, 10.11.1999 - VII 181/97
Änderung eines Steuerbescheides bei nachträglichem Bekanntwerden von Tatsachen; …
- BFH, 21.12.1990 - VIII R 102/90
- BFH, 24.03.1988 - VIII B 114/87