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   BFH, 22.02.1967 - VI 295/65   

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https://dejure.org/1967,457
BFH, 22.02.1967 - VI 295/65 (https://dejure.org/1967,457)
BFH, Entscheidung vom 22.02.1967 - VI 295/65 (https://dejure.org/1967,457)
BFH, Entscheidung vom 22. Februar 1967 - VI 295/65 (https://dejure.org/1967,457)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zahlung des Erschließungsbeitrags durch den Erbbauberechtigten als Herstellungskosten des im Erbbaurecht errichteten Gebäudes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 88, 285
  • BStBl III 1967, 417
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.09.1964 - VI 100/63 S

    Anliegerbeiträge als Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 22.02.1967 - VI 295/65
    Nach dem Urteil des BFH VI 100/63 S vom 18. September 1964 (BFH 81, 233, BStBl III 1965, 85) rechneten die Anliegerbeiträge entweder zu den Anschaffungskosten für den Boden oder zu den Herstellungskosten des Gebäudes.

    Auf das BFH-Urteil VI 100/63 S (a.a.O.) könne, so führt das Finanzgericht aus, der Stpfl. sich nicht stützen.

    In dem Urteil VI 100/63 S (a.a.O.) hat der Senat unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden, die Anliegerbeiträge gehörten weder ganz noch teilweise zu den Herstellungskosten des Gebäudes, sondern zu den Anschaffungskosten für den Boden, weil sie damals vom Bodeneigentümer geleistet waren.

    In sinngemäßer Anwendung der Entscheidung VI 100/63 S (a.a.O.) müssen daher, weil der Stpfl. als Erbbauberechtigter beitragspflichtig ist, die 5 460 DM als Aufwendungen gelten, die auf das Erbbaurecht als solches gemacht worden sind.

  • BFH, 13.05.1954 - IV 300/53 U

    Bemessung des Nutzungswerts einer Wohnung im eigenen Familienhaus - Abziehen des

    Auszug aus BFH, 22.02.1967 - VI 295/65
    Nach dem Urteil des BFH IV 300/53 U vom 13. Mai 1954 (BFH 58, 752, BStBl III 1954, 199) ist die Verordnung vom 26. Januar 1937 über die Bemessung des Nutzungswertes der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus (Einfamilienhaus-VO) auch auf Einfamilienhäuser anzuwenden, die im Erbbaurecht errichtet sind.

    Die BFH-Entscheidung IV 300/53 U (a.a.O.) stellt fest, daß der in wiederkehrenden Leistungen gezahlte Erbbauzins kein eigentlicher Schuldzins sei; denn Schuldzinsen, wie sie im § 2 Abs. 2 der Einfamilienhaus-VO aufgeführt seinen, würden als Entgelt für die Überlassung eines Geldkapitals entrichtet, der Erbbauzins aber für die Einräumung eines zeitlich begrenzten dinglichen Nutzungsrechtes an Grund und Baden.

  • BFH, 31.01.1964 - VI 252/62 U

    Einstufung einmaliger Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts als

    Auszug aus BFH, 22.02.1967 - VI 295/65
    Der Stpfl. verweist auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) VI 252/62 U vom 31. Januar 1964 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 78 S. 487 - BFH 78, 487 - BStBl III 1964, 187).

    Nach der Entscheidung des Senats VI 252/62 U (a.a.O.) sind einmalige Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die jedoch, weil für ein abnutzbares Wirtschaftsgut aufgewendet, nach §§ 7 und 9 Ziff. 6 EStG auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen sind.

  • BFH, 15.10.1965 - VI 181/65 U

    Aufwendungen für Grünanlagen als Gebäudeherstellungkosten

    Auszug aus BFH, 22.02.1967 - VI 295/65
    Der Baden ist neben dem Gebäude besonders zu betrachten (Entscheidung des Senats VI 181/65 U vom 15. Oktober 1965, BFH 84, 33, BStBl III 1966, 12).
  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    In diesem Sinn hat die Rechtsprechung des BFH Straßenanliegerbeiträge und Erschließungsbeiträge i. S. des Bundesbaugesetzes (Urteile vom 18. September 1964 VI 100/63 S, BFHE 81, 233, BStBl III 1965, 85, und vom 22. Februar 1967 VI 295/65, BFHE 88, 285, BStBl III 1967, 417), ferner andere Beiträge, die der Erschließung des Grundstücks dienen, sowie Kanalanschlußgebühren (Urteil vom 24. November 1967 VI R 302/66, BFHE 91, 42, BStBl II 1968, 178) dem Wert des Grund und Bodens hinzugerechnet und dadurch als Anschaffungsnebenkosten behandelt.
  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvL 1/11

    Rückwirkende Einführung einer Regelung über den nur ratierlichen Abzug von in

    Vor dieser Entscheidung hatte er im Hinblick auf Aufwendungen des Erbbauberechtigten - im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - lediglich entschieden, dass Erschließungskosten (vgl. BFHE 88, 285), andere einmalige Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts wie Notariats-, Vermessungs- und Gerichtskosten (vgl. BFHE 78, 487) sowie Grunderwerbsteuer und Maklerprovisionen (BFHE 165, 349; vgl. auch BFH, Urteil vom 14. September 1999 - IX R 31/96 -, juris) zu den - im Wege der Absetzung für Abnutzung auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilenden - Anschaffungskosten des Erbbauberechtigten für das Erbbaurecht gehören.
  • BFH, 27.07.1994 - X R 97/92

    Zahlungen für die Übertragung des Erbbaurechts an einem vom Vorerbbauberechtigten

    a) Im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wurden - vom Erbbauberechtigten übernommene - Erschließungskosten ursprünglich als Anschaffungskosten für das Erbbaurecht angesehen, die - wie andere einmalige Aufwendungen für den Erwerb des Erbbaurechts - entsprechend der Laufzeit des Erbbaurechts auf die Jahre der Nutzung zu verteilen seien (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Februar 1967 VI 295/65, BFHE 88, 285, BStBl III 1967, 417).

    Anschaffungskosten für ein Erbbaurecht dürfen jedoch - weil es sich bei dem Erbbaurecht um ein abnutzbares Wirtschaftsgut handelt - nicht sofort, sondern nur verteilt auf dessen Laufzeit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden - § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG - (BFH-Urteile vom 31. Januar 1964 VI 252/62 U, BFHE 78, 487, BStBl III 1964, 187, und in BFHE 88, 285, BStBl III 1967, 417; BMF-Schreiben vom 16. Dezember 1991, BStBl I 1991, 1011).

  • BFH, 20.03.2002 - X R 34/00

    Erschließungskosten als AK des Erbbaurechts; Billigkeitsmaßnahme aufgrund von

    Während ursprünglich --im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung-- diese Erschließungskosten zu den Anschaffungskosten des Erbbauberechtigten für das Erbbaurecht gerechnet worden sind, die im Wege der Absetzung für Abnutzung auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen sind (BFH-Urteil vom 22. Februar 1967 VI 295/65, BFHE 88, 285, BStBl III 1967, 417), wird in der Übernahme von Erschließungskosten bei bilanzierenden Erbbauberechtigten ein zusätzliches Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Grundstücks durch den Erbbauverpflichteten gesehen, das in der Bilanz des Erbbauberechtigten als aktiver, in derjenigen des Erbbauverpflichteten als passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen und jeweils auf die Dauer des Erbbaurechts zu verteilen ist (BFH-Urteil vom 14. September 1999 IX R 31/96, BFH/NV 2000, 558, m.w.N.).
  • BFH, 27.07.1994 - X R 126/93

    Jährlich zu zahlende Erbbauzinsen nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt,

    Anschaffungskosten für ein Erbbaurecht dürfen aber - weil es sich bei dem Erbbaurecht um ein abnutzbares Wirtschaftsgut handelt - nicht sofort, sondern nur verteilt auf dessen Laufzeit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden - § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG - (BFH-Urteile vom 31. Januar 1964 VI 252/62 U, BFHE 78, 487, BStBl III 1964, 187; vom 22. Februar 1967 VI 295/65, BFHE 88, 285, BStBl III 1967, 417; in BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292, und in BFH/NV 1994, 314; Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 16. Dezember 1991, BStBl I 1991, 1011).
  • BFH, 23.11.1993 - IX R 84/92

    Zahlung eines festen Quadratmeterpreises für eine Übertragung des Erbbaurechts an

    Ursprünglich sind - im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - solche Erschließungskosten zu den Anschaffungskosten des Erbbauberechtigten für das Erbbaurecht gerechnet worden, die - wie andere einmalige Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts (z. B. Notariats-, Vermessungs- und Gerichtskosten - vgl. BFH-Urteil vom 31. Januar 1964 VI 252/62 U, BFHE 78, 487, BStBl III 1964, 187, oder auch Grunderwerbsteuer und Maklerprovision - vgl. BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 136/87, BFHE 165, 349, BStBl II 1992, 70) - im Wege der AfA auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen sind (BFH-Urteil vom 22. Februar 1967 VI 295/65, BFHE 88, 285, BStBl III 1967, 417).
  • BFH, 14.09.1999 - IX R 31/96

    Übernahme von Erschließungskosten bei Erbbaurechtsbestellung

    Während ursprünglich --im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung-- solche Erschließungskosten zu den Anschaffungskosten des Erbbauberechtigten für das Erbbaurecht gerechnet worden sind, die im Wege der Absetzung für Abnutzung auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen sind (BFH-Urteil vom 22. Februar 1967 VI 295/65, BFHE 88, 285, BStBl III 1967, 417), wird in der Übernahme von Erschließungskosten bei bilanzierenden Erbbauberechtigten ein zusätzliches Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Grundstücks durch den Erbbauverpflichteten gesehen, das in der Bilanz des Erbbauberechtigten als aktiver, in derjenigen des Erbbauverpflichteten als passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen und jeweils auf die Dauer des Erbbaurechts zu verteilen ist (BFH-Urteile vom 20. November 1980 IV R 126/78, BFHE 132, 418, BStBl II 1981, 398; vom 17. April 1985 I R 132/81, BFHE 144, 213, BStBl II 1985, 617; vom 8. Dezember 1988 IV R 33/87, BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407; vom 19. Oktober 1993 VIII R 87/91, BFHE 172, 376, BStBl II 1994, 109).
  • BFH, 23.04.1991 - IX R 86/89

    Behandlung der vom Erbbauberechtigten an den Grundstückseigentümer gezahlten

    Soweit sich der BFH bisher zur Beurteilung der Erschließungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geäußert hat, rechnet er sie zu den Anschaffungskosten des Erbbauberechtigten auf das Erbbaurecht, die im Ergebnis - wie die Erschließungskosten im gewerblichen Bereich - auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen sind (BFH-Urteil vom 22. Februar 1967 VI 295/65, BFHE 88, 285, BStBl III 1967, 417).
  • BFH, 08.11.1979 - IV R 42/78

    Grundstückserwerb im Ausland - Landwirtschaftliche Nutzung - Bewirtschaftung -

    Trotzdem können auch beim Erwerb größerer Flächen von unbebautem Grund und Boden zum Zwecke der Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebes unter dem Gesichtspunkt des anschaffungsnahen Aufwandes solche erstmaligen Aufwendungen als Herstellungskosten zu aktivieren sein, wenn sie dazu dienen bzw. erforderlich sind, den wegen seines geringen Nutzungswertes für einen entsprechend niedrigen Kaufpreis erworbenen Grund und Boden im unmittelbaren Anschluß an den Erwerb so zu verbessern, daß er für die vorgesehene intensivere Nutzung in dem neu zu errichtenden landwirtschaftlichen Betrieb brauchbar wird, der Grund und Boden durch die Aufwendungen also erst in den Zustand versetzt wird, der für die mit dem Erwerb verfolgte ertragreichere landwirtschaftliche Bewirtschaftungsart erforderlich ist (vgl. BFH-Entscheidungen vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620; vom 18. September 1964 VI 100/63 S, BFHE 81, 233, BStBl III 1965, 85, und vom 22. Februar 1967 VI 295/65, BFHE 88, 285, BStBl III 1967, 417).
  • BFH, 16.11.1967 - IV R 8/67

    Personengesellschaft - Einstellung eines Kinounternehmens - Gesamthandsvermögen -

    Für diesen Zeitpunkt muß nach der tatsächlichen Gestaltung der Dinge davon ausgegangen werden, daß die KG nicht einen Gewerbebetrieb oder dessen wesentliche Grundlage, sondern lediglich ein Grundstück vermietete (vgl. auch Urteil des BFH IV R 240/66 vom 12. April 1967, BFH 88, 417, BStBl III 1967, 417).
  • BFH, 11.03.1976 - VIII R 212/73

    Ansiedlungsbeitrag - Gründung neuer Ansiedlungen - Gebäudeherstellungskosten -

  • FG Köln, 11.05.2000 - 15 K 6076/94

    Vorkostenabzug von Erschließungskosten durch einen Erbbauberechtigten

  • FG Niedersachsen, 11.10.2006 - 2 K 619/01

    Erschließungskosten eines Gebäudes als sofort abzugsfähiger Aufwand bei der

  • BFH, 23.11.1993 - IX R 142/89

    Qualifizierung von Erschließungskosten als Anschaffungskosten

  • BFH, 28.10.1975 - VIII R 104/71

    Erhöhung der AfA - Ersterwerber eines Wohngebäudes - Keine Inanspruchnahme durch

  • FG Münster, 23.02.1988 - VI 430/86
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