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   BFH, 30.11.1966 - VI 313/64   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 88, 407
  • NJW 1968, 224 (Ls.)
  • BStBl III 1967, 457



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Wird zitiert von ... (24)  

  • BFH, 11.12.1987 - III R 95/85  

    Aufwendungen für eine Heilkur

    Danach haben Steuerpflichtige ein Wahlrecht, die von § 33b EStG erfaßten Aufwendungen entweder insgesamt als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzuziehen oder den nach § 33b Abs. 3 EStG zu bemessenden Pauschbetrag in Anspruch zu nehmen; es ist daher insoweit unzulässig, für einen Teil der Aufwendungen den Einzelnachweis zu führen und im übrigen die Anwendung des Pauschbetrags zu verlangen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. November 1966 VI 313/64, BFHE 88, 407, BStBl III 1967, 457, 459 zu 4.), weil eine derartige Gestaltung zu einer mehrfachen Berücksichtigung derselben Aufwendungen führen könnte.

    Darüber hinaus sind außerordentliche Kosten auch dann neben dem Pauschbetrag gesondert zu berücksichtigen, wenn sie zwar mit der Körperbehinderung zusammenhängen, sich jedoch infolge ihrer Einmaligkeit der Typisierung des § 33b EStG entziehen; denn die Pauschale dient nur der Abgeltung laufender und typischer Kosten, die mit der krankheitsbedingten Erwerbsminderung zusammenhängen (vgl. Urteil in BFHE 88, 407, BStBl III 1967, 457, 459 zu 4.).

    Solche außerordentlichen nach § 33 EStG abziehbaren Kosten sind, wie der BFH in BFHE 88, 407, BStBl III 1967, 457 ausgeführt hat, in der Regel die Kosten einer Operation einschließlich der Heilbehandlungen.

  • BFH, 04.07.2002 - III R 58/98  

    Zusätzliche Steuervergünstigung für Behinderte

    Dazu gehören Kfz-Aufwendungen Schwerkörperbehinderter, die in ihrer Geh- und Stehfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind, sowie außerordentliche Kosten, die zwar mit der Körperbehinderung zusammenhängen, sich aber infolge ihrer Einmaligkeit der Typisierung des § 33b EStG entziehen, wie z.B. Kosten einer Operation (BFH-Urteil vom 30. November 1966 VI 313/64, BFHE 88, 407, BStBl III 1967, 457) oder Aufwendungen für eine Heilkur (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1987 III R 95/85, BFHE 152, 131, BStBl II 1988, 275).
  • BVerwG, 03.12.1976 - VII C 75.74  
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