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   BFH, 19.01.1967 - IV 12/63   

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https://dejure.org/1967,2778
BFH, 19.01.1967 - IV 12/63 (https://dejure.org/1967,2778)
BFH, Entscheidung vom 19.01.1967 - IV 12/63 (https://dejure.org/1967,2778)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 1967 - IV 12/63 (https://dejure.org/1967,2778)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewinnermittlungsart als Grundlage der Besteuerung auch bei schwerwiegenden Mängeln der Buchführung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 88, 47
  • DB 1967, 755
  • BStBl III 1967, 288
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.11.1959 - I 47/58 U

    Gewinnermittlung durch die Angehörigen der freien Berufe - Gewinnermittlung durch

    Auszug aus BFH, 19.01.1967 - IV 12/63
    Ob eine solche Buchführung vorliegt, kann nach dem insoweit einen ähnlich gelagerten Fall entscheidenden Urteil des BFH I 47/58 U vom 24. November 1959 (BFH 70, 499, BStBl III 1960, 188) nur nach den Verhältnissen des Einzelfalles beurteilt werden.
  • BFH, 10.06.1954 - IV 68/53 U

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen kaufmänischen Buchführung bei einem

    Auszug aus BFH, 19.01.1967 - IV 12/63
    Mit Recht hob das FG hervor, daß der Stpfl. keine gesonderte Geschäftskasse hatte (vgl. zu diesem Erfordernis das Urteil des Senats IV 68/53 U vom 10. Juni 1954, BFH 59, 227, BStBl III 1954, 298), daß keine Geldbestandsaufnahme gemacht wurde und daß die Abschlußarbeiten des Stpfl. im Journal und auf der Abschlußtafel den Eindruck eines nicht zu Steuerzwecken bestimmten Provisoriums machten.
  • BFH, 15.04.1999 - IV R 68/98

    Gewinnschätzung nach Richtsätzen

    Der Kläger konnte in diesem Sinne zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG optieren (zum Wahlrecht vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 24. November 1959 I 47/58 U, BFHE 70, 499, BStBl III 1960, 188; vom 19. Januar 1967 IV 12/63, BFHE 88, 47, BStBl III 1967, 288, und vom 12. Oktober 1994 X R 192/93, BFH/NV 1995, 587).
  • BFH, 02.03.1978 - IV R 45/73

    Keine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG bei nicht buchführungspflichtigem

    Ferner ist es ihm verwehrt, eine für ein Wirtschaftsjahr getroffene Wahl nachträglich wieder zu ändern (Urteil des Senats vom 19. Januar 1967 IV 12/63, BFHE 88, 47, BStBl III 1967, 288).

    Darüber hinaus ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 4 Abs. 3 EStG, daß bei einem Steuerpflichtigen, der zwar nicht buchführungspflichtig ist, der aber freiwillig Bücher führt und Abschlüsse aufgrund von Bestandsaufnahmen macht, der Gewinn grundsätzlich (wegen etwaiger Ausnahmen vgl. das BFH-Urteil IV 12/63) nach § 4 Abs. 1 EStG anzusetzen ist (BFH-Urteil I 47/58 U; vgl. auch Herrmann/Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 4 EStG Anm. 88; Segebrecht, Die Einnahme-Überschußrechnung, 4. Aufl., S. 46).

  • BFH, 20.05.1988 - III R 217/84

    Anforderungen an die Grundsätze des Vermögensvergleichs - Überschuss der

    Hat er keine Eröffnungsbilanz aufgestellt und keine den Stand des Vermögens bereits während des laufenden Jahres darstellende Buchführung eingerichtet, sondern nur die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufgezeichnet, so hat er sich aufgrund der von ihm gewählten Gestaltung für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG entschieden; sein späteres Verlangen, der Besteuerung einen nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermittelnden Gewinn zugrunde zu legen, ist eine unzulässige nachträgliche Änderung der Gewinnermittlungsart (BFH-Urteile vom 29. April 1982 IV R 95/79, BFHE 136, 94, BStBl II 1982, 593; vom 2. März 1978 IV R 45/73, BFHE 125, 45, BStBl II 1978, 431; vom 19. Januar 1967 IV 12/63, BFHE 88, 47, BStBl III 1967, 288).
  • BFH, 09.02.1967 - IV 291/64

    Planmäßige Erfindertätigkeit als freie Berufstätigkeit

    Dieser Beurteilung stehen die Überlegungen des Senats in seiner zur Veröffentlichung bestimmten - beigefügten - Entscheidung IV 12/63 vom 19. Januar 1967 nicht entgegen.
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