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   BFH, 27.01.1967 - VI R 216/66   

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https://dejure.org/1967,202
BFH, 27.01.1967 - VI R 216/66 (https://dejure.org/1967,202)
BFH, Entscheidung vom 27.01.1967 - VI R 216/66 (https://dejure.org/1967,202)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 1967 - VI R 216/66 (https://dejure.org/1967,202)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben - Umdeutung einer Revision in eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 88, 73
  • DB 1967, 846
  • BStBl III 1967, 291
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.01.1958 - VI 195/56 U
    Auszug aus BFH, 27.01.1967 - VI R 216/66
    Bemessungsgrundlage für den Streitwert ist nur der Einkommensteuerbetrag, um den im Verfahren unmittelbar gestritten wird (BFH-Entscheidung VI 195/56 U vom 24. Januar 1958, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 66 S. 318 - BFH 66, 318 -, BStBl III 1958, 122).
  • BFH, 25.08.1955 - IV 410/55 U
    Auszug aus BFH, 27.01.1967 - VI R 216/66
    Im Verfahren gegen einen Einkommensteuerbescheid hat darum die Kirchensteuer bei Feststellung des Werts des Streitgegenstandes außer Betracht zu bleiben (BFH-Entscheidung IV 410/55 U vom 25. August 1955, BFH 61, 261, BStBl III 1955, 298).
  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung

    Dabei hat es sich auf die eigene ständige Rechtsprechung und auf die des Bundesfinanzhofs (BFH) gestützt, wonach ein eindeutig eingelegter Rechtsbehelf nicht in einen anderen umgedeutet werden könne, insbesondere eine Revision nicht in eine Nichtzulassungsbeschwerde (BFHE 88, 73; 146, 395; BFH vom 3. Juni 1993 - VII R 24/93; BVerwG, Buchholz 448.0, § 34 WPflG Nr. 35 mwN).
  • BVerwG, 02.08.1995 - 9 B 303.95

    Berufung - Einlegung - Gerichtsbescheid - Verwerfung - Mündliche Verhandlung -

    Es entspricht jedoch ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und auch des Bundesfinanzhofs, daß ein eindeutig eingelegter Rechtsbehelf nicht in einen anderen umgedeutet werden kann, wenn die Rechtsbehelfe unterschiedlichen Zwecken dienen (Beschluß vom 19. Juli 1974 - BVerwG 6 C 63.74 - BayVBl 1974, 708; BFHE 88, 73; 146, 395).
  • BFH, 01.12.1992 - VII R 59/92

    Zolltarifliche Zugehörigkeit von außertariflichen Zollfreiheiten

    Eine Revision kann regelmäßig nicht in eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision umgedeutet werden (ständige Rechtsprechung seit BFH-Beschluß vom 27. Januar 1967 VI R 216/66, BFHE 88, 73, BStBl III 1967, 291; zuletzt BFH-Beschluß vom 10. Juni 1988 IX R 29/88, BFH/NV 1990, 119), da zwischen beiden Rechtsmitteln erhebliche rechtliche und verfahrensmäßige Unterschiede bestehen.

    Gerade diese Besonderheit in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde unterscheidet sie wesentlich von der Revision (vgl. zu den sonstigen Unterschieden BFHE 88, 73).

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