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   BFH, 14.06.1967 - VI R 226/66   

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https://dejure.org/1967,2328
BFH, 14.06.1967 - VI R 226/66 (https://dejure.org/1967,2328)
BFH, Entscheidung vom 14.06.1967 - VI R 226/66 (https://dejure.org/1967,2328)
BFH, Entscheidung vom 14. Juni 1967 - VI R 226/66 (https://dejure.org/1967,2328)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von einem Fluglotsen gewährte Wechselschichtzulagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 69, 241
  • BFHE 89, 241
  • DB 1967, 1704
  • BStBl III 1967, 609
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.06.1962 - VI 50/61 S

    Verfolgung wirtschaftspolitischer und sozialpolitischer Zwecke durch die Erhebung

    Auszug aus BFH, 14.06.1967 - VI R 226/66
    Wie der Bundesminister der Finanzen (BdF) in seiner Stellungnahme zu dem dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) VI 50/61 S vom 22. Juni 1962 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 75 S. 302 - BFH 75, 302 -, BStBl III 1962, 376) zugrunde liegenden Fall ausgeführt habe, seien durch § 32 a LStDV solche Zuschläge begünstigt, die einen Ausgleich für die ungünstige Arbeitszeit darstellten.

    Die Regelung des § 34 a EStG hat der erkennende Senat trotz Bedenken nicht als verfassungswidrig angesehen (vgl. das Urteil VI 50/61 S vom 22. Juni 1962, a.a.O.).

  • BFH, 15.02.2017 - VI R 30/16

    Keine Steuerfreiheit einer Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten

    Begünstigt sind daher nur solche Zuschläge, die ausschließlich eine ungünstig liegende Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit abgelten (Senatsurteil vom 14. Juni 1967 VI R 226/66, BFHE 89, 241, BStBl III 1967, 609; von Beckerath, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 3b Rz B 24).
  • BFH, 15.02.2017 - VI R 20/16

    Keine Steuerfreiheit einer Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten

    Begünstigt sind daher nur solche Zuschläge, die ausschließlich eine ungünstig liegende Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit abgelten (Senatsurteil vom 14. Juni 1967 VI R 226/66, BFHE 89, 241, BStBl III 1967, 609; von Beckerath, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 3b Rz B 24).
  • BAG, 31.05.1978 - 5 AZR 116/77

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt -

    Pür den hier maßgebenden Zeitraum folgt das aus § 3 b Abs. 2 EStG 1975 (in der Passung vom 5® September 1974- - BGBl. I, 2165; zum früheren § 34 a EStG vgl. BPH Urteil vom 14. Juni 1967 - VI R 226/66 - BStBl. 1967 III 609 [610]).
  • BFH, 24.11.1989 - VI R 92/88

    Zuschlag für Bereitschaftsdienst in Krankenhäusern nicht steuerfrei

    Mit seiner extensiven Auslegung der Voraussetzungen des § 3b Abs. 2 EStG habe sich das FG auch in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) betreffend die Steuerfreiheit von Wechselschichtzulagen gesetzt (Urteil vom 14. Juni 1967 VI R 226/66, BFHE 89, 241, BStBl III 1967, 609).

    Nach dem Urteil in BFHE 89, 241, BStBl III 1967, 609, das zu der früheren, insoweit wortgleichen Vorschrift des § 34a EStG ergangen ist, setzt die Steuerfreiheit von Lohnzuschlägen u.a. voraus, daß der betreffende Zuschlag ausschließlich eine Arbeit während einer ungünstig liegenden Arbeitszeit, nämlich an Sonn- bzw. Feiertagen oder zur Nachtzeit, abgilt.

    Der Senat kann offenlassen, ob er an den Grundsätzen des Urteils in BFHE 89, 241, BStBl III 1967, 609 auch für Fälle festhalten würde, in denen die zuschlagsbegünstigte Arbeitsleistung (hier: der Bereitschaftsdienst) fast ausschließlich auf Sonntage, Feiertage oder Nachtzeit entfällt, nicht begünstigte Zeiten also nur in einem Umfang abgeleistet werden, dem keinerlei wirtschaftliche Bedeutung zukommt.

  • FG Niedersachsen, 24.09.2015 - 14 K 232/14

    Einkommensteuerliche Behandlung einer pauschalen Offshore-Zulage zur Abgeltung

    Nach der Rechtsprechung wird ein solcher Zuschlag nicht als Entgelt für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, sondern als Entgelt für ein Bündel verschiedener Erschwernisse gezahlt (BFH-Urteil vom 14. Juni 1967 VI R 226/66, BStBl - III 1967, 609).
  • FG Düsseldorf, 06.04.2000 - 17 K 1331/97

    Zulagen; Wechselschichtzulage; Nachtarbeit; Mischzuschläge - Wechselschichtzulage

    Nach der Rechtsprechung wird ein Mischzuschlag nicht als Entgelt für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, sondern als Entgelt für ein Bündel verschiedener Erschwernisse gezahlt (Bundesfinanzhof - BFH - vom 14.6.1967 - VI R 226/66, Bundessteuerblatt - BStBl - III 1967, 609, 610); vgl. auch FG Baden-Württemberg v. 5.11.1986 - II (III) 316/82, EFG 1987, 108; FG München v. 9.4.1997 - 1 K 2017/95, Juris DOK-Nr. DVRE 000141485. Diese Auffassung lässt sich mit dem Wortlaut des § 3 b Abs. 1 begründen, der einen Zuschlag fordert, der die Arbeit an einem Sonntag, an einem Feiertag "oder" zur Nachtzeit abgilt.
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