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   BFH, 23.11.1967 - IV R 173/67   

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https://dejure.org/1967,1078
BFH, 23.11.1967 - IV R 173/67 (https://dejure.org/1967,1078)
BFH, Entscheidung vom 23.11.1967 - IV R 173/67 (https://dejure.org/1967,1078)
BFH, Entscheidung vom 23. November 1967 - IV R 173/67 (https://dejure.org/1967,1078)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsveräußerung - Veräußerungserlös - Entnahme - Privatvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 378
  • DB 1968, 692
  • BStBl II 1968, 93
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 07.02.1964 - VI 19/63 U

    Entnahme aus einem OHG Vermögen

    Auszug aus BFH, 23.11.1967 - IV R 173/67
    Dem Stpfl. ist darin zuzustimmen, daß auch im gesonderten Gewinnfeststellungsverfahren nach § 6 der Verordnung über die Zuständigkeit im Besteuerungsverfahren vom 3. Januar 1944 (RGBl I S. 11) zu prüfen ist, ob bei Wirtschaftsgütern, die der Stpfl. aus dem Betrieb in einen anderen ihm gehörigen Betrieb überführt, deshalb keine Entnahme vorliege, weil die Wirtschaftsgüter den betrieblichen Bereich nicht verlassen hätten (vgl. besonders Urteil des BFH VI 19/63 U vom 7. Februar 1964, BFH 79, 264, BStBl III 1964, 328).
  • BFH, 19.01.1978 - IV R 61/73

    Ansatz des gemeinen Werts für gestundete Kaufpreisforderung bei

    Daraus, daß nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG Entnahmen mit dem Teilwert anzusetzen sind und daß die Kaufpreisforderung aus einer Betriebsveräußerung im ganzen - ähnlich wie entnommene Wirtschaftsgüter - mit der Bewirkung der geschuldeten Leistung durch den Veräußerer (Betriebsübertragung, Betriebsaufgabe) notwendig in das Privatvermögen des Veräußerers übergeht (BFH-Urteile vom 23. November 1967 IV R 173/67, BFHE 90, 378, BStBl II 1968, 93; vom 24. September 1976 I R 41/75, BFHE 120, 212, BStBl II 1977, 127; Herrmann/Heuer, a. a. O., EStG § 16 Rdnr. 190), läßt sich kein Rechtfertigungsgrund für eine analoge Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG und damit für die rechtliche Schlußfolgerung ableiten, die Kaufpreisforderung sei mit dem Teilwert anzusetzen.
  • BFH, 24.09.1976 - I R 41/75

    Uneinbringlichkeit der Kaufpreisforderung - Betriebsveräußerung - Auswirkung auf

    b) Der IV. Senat des BFH hat im Urteil vom 23. November 1967 IV R 173/67 (BFHE 90, 378, BStBl II 1968, 93) entschieden, daß die Kaufpreisforderung aus einer Betriebsveräußerung ebenso wie der Erlös selbst unmittelbar in das Privatvermögen des Veräußerers übergeht.
  • BFH, 16.03.1989 - IV R 153/86

    Uneinbringliche Vorauszahlung des Betriebserwerbers an Bevollmächtigten des

    Der Senat braucht sich deshalb auch nicht mit den Einwendungen gegen die ständige Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 23. November 1967 IV R 173/67, BFHE 90, 378, BStBl II 1968, 93; in BFHE 120, 212, 216, BStBl II 1977, 127, 129; in BFHE 124, 327, 329, BStBl II 1978, 295, 296; vom 28. Januar 1981 I R 234/78, BFHE 133, 30, 32, BStBl II 1981, 464, 465; vom 26. Juni 1985 IV R 22/83, BFH/NV 1987, 24, 25) auseinanderzusetzen, nach der die Forderung aus der Veräußerung des Betriebs im ganzen mit der Bewirkung der vom Veräußerer geschuldeten Leistung (Betriebsübertragung) unmittelbar in das Privatvermögen des Veräußerers übergeht.
  • BFH, 09.11.1999 - II R 45/97

    Restkaufpreisforderung aus Betriebsveräußerung

    a) Nach der Rechtsprechung des BFH soll die Kaufpreisforderung aus einer Betriebsveräußerung im ganzen, d.h. aus der Veräußerung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen (so BFH-Urteil vom 12. Juni 1996 XI R 56, 57/95, BFHE 180, 436, BStBl II 1996, 527), mit dem Bewirken der geschuldeten Leistung durch den Veräußerer notwendig in dessen Privatvermögen übergehen (so BFH- Urteile vom 23. November 1967 IV R 173/67, BFHE 90, 378, BStBl II 1968, 93; vom 19. Januar 1978 IV R 61/73, BFHE 124, 327, BStBl II 1978, 295, sowie vom 24. September 1976 I R 41/75, BFHE 120, 212, BStBl II 1977, 127, 129), weil mit der Veräußerung die betriebliche Tätigkeit ende und danach Betriebsvermögen begriffsnotwendig ausgeschlossen sei.
  • BFH, 19.01.1982 - VIII R 150/79

    Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben, soweit Verbindlichkeiten bei

    Dieser Beurteilung steht es nicht entgegen, daß bei einer Betriebsveräußerung die Kaufpreisforderung ebenso wie der gezahlte Kaufpreis selbst unmittelbar in das Privatvermögen des Veräußerers übergehen (vgl. BFH-Urteile vom 24. September 1976 I R 41/75, BFHE 120, 212, BStBl II 1977, 127; vom 23. November 1967 IV R 173/67, BFHF 90, 378, BStBl II 1968, 93).
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