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   BFH, 23.02.1968 - III B 2/67   

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https://dejure.org/1968,860
BFH, 23.02.1968 - III B 2/67 (https://dejure.org/1968,860)
BFH, Entscheidung vom 23.02.1968 - III B 2/67 (https://dejure.org/1968,860)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 1968 - III B 2/67 (https://dejure.org/1968,860)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beiladung - Kostenentscheidung - Erstattungsfähigkeit - Außergerichtliche Kosten - Ergänzung auf Antrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 91, 559
  • NJW 1969, 256
  • BStBl II 1968, 441
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.04.1965 - V C 58.63

    Antrag auf Urteilsergänzung - Erstattungsfähigkeit von außergerichtlichen Kosten

    Auszug aus BFH, 23.02.1968 - III B 2/67
    Ist eine Beiladung erfolgt, so ist deshalb stets von Amts wegen eine Entscheidung über die Tragung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu treffen (vgl. auch Urteil des BVerwG V C 58/63 vom 7. April 1965, Verwaltungs-Rechtsprechung, Bd. 17 S. 638; ebenso Schunck-de Clerck, Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Aufl., § 162, Anm. 3a bb).

    Nach dem Urteil des BVerwG V C 62/61 vom 23. Mai 1962 (BVerwGE 14, 171 [174]; ebenso BVerwG-Urteil V C 58/63, a. a. O.) kann allerdings eine Entscheidung des Gerichts "in unzweifelhaften Fällen" auch gegeben sein, wenn über die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen weder im Tenor noch in den Gründen der Entscheidung etwas gesagt ist.

  • BFH, 05.12.1967 - III R 69/67

    Revisionsinstanz - Klageanspruch - Verwaltungsakt - Revisionsrücknahme -

    Auszug aus BFH, 23.02.1968 - III B 2/67
    Denn auch bei prozessualen Erklärungen ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Ausdruck zu haften, falls solche Erklärungen überhaupt einer Auslegung fähig sind (vgl. auch Beschluß des BFH III R 69/67 vom 5. Dezember 1967, BFH 91, 20, BStBl II 1968, 203).
  • BVerwG, 23.05.1962 - V C 62.61

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für den Untergang

    Auszug aus BFH, 23.02.1968 - III B 2/67
    Nach dem Urteil des BVerwG V C 62/61 vom 23. Mai 1962 (BVerwGE 14, 171 [174]; ebenso BVerwG-Urteil V C 58/63, a. a. O.) kann allerdings eine Entscheidung des Gerichts "in unzweifelhaften Fällen" auch gegeben sein, wenn über die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen weder im Tenor noch in den Gründen der Entscheidung etwas gesagt ist.
  • BFH, 18.07.1967 - GrS 5/66

    Kostenentscheidung nach der notwendigen Zuziehung eines Bevollmächtigten oder

    Auszug aus BFH, 23.02.1968 - III B 2/67
    Denn der Ausspruch des Gerichts nach § 139 Abs. 4 FGO ist -- im Gegensatz zur Erklärung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO -- Teil der gerichtlichen Kostenentscheidung nach §§ 143, 144 FGO (BFH-Beschluß Gr. S. 5--7/66 vom 18. Juli 1967, BFH 90, 150, BStBl II 1968, 56).
  • BFH, 17.11.1987 - VIII R 346/83

    Beschluß des BFH - Antrag auf Ergänzung eines Beschlusses - Zweiwochenfrist -

    Das Gericht hat vielmehr seine Erwägungen - auch über die Kostenpflicht - erkennbar darzulegen, damit die Beteiligten die tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen des Gerichts kennen (BFH-Beschluß vom 23. Februar 1968 III B 2/67, BFHE 91, 559, BStBl II 1968, 441).
  • BFH, 29.10.1997 - II R 49/89

    Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten eines

    Der Antrag des Beigeladenen auf Ergänzung des Senatsurteils vom 11. Dezember 1991 nach § 109 FGO ist entgegen der Auffassung der Kläger zulässig, da bisher über die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen nicht entschieden wurde (BFH-Beschluß vom 23. Februar 1968 III B 2/67, BFHE 91, 559, BStBl II 1968, 441).
  • BFH, 21.02.2000 - X B 3/99

    Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen; Ergänzung einer Kostenentscheidung

    Der Antrag des Beigeladenen auf Ergänzung des Beschlusses vom 20. Oktober 1999 ist zulässig, da bisher über die Erstattungsfähigkeit seiner außergerichtlichen Kosten nicht entschieden wurde (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Februar 1968 III B 2/67, BFHE 91, 559, BStBl II 1968, 441).
  • BFH, 12.04.1972 - I R 123/71

    Ergänzungsurteile - Nachholung einer Kostenentscheidung - Entscheidung der

    Auch bei prozessualen Erklärungen ist der wirkliche Wille der Beteiligten zu erforschen (BFH-Beschluß III B 2/67 vom 23. Februar 1968, BFH 91, 559, BStBl II 1968, 441).
  • BFH, 27.07.1983 - I R 50/82
    NV: Im Rahmen der gerichtlichen Kostenentscheidung wurden die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen dem unterlegenen Kläger auferlegt, weil eine Selbsttragung der Kosten durch den Beigeladenen unbillig gewesen wäre, nachdem er sich in zwei Instanzen dem Risiko der Kostentragung unterworfen hatte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21.12.1967 VI B 9/67 und vom 23.2.1968 III B 2/67; Literatur).
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