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   BFH, 14.03.1968 - V R 109/66   

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https://dejure.org/1968,1455
BFH, 14.03.1968 - V R 109/66 (https://dejure.org/1968,1455)
BFH, Entscheidung vom 14.03.1968 - V R 109/66 (https://dejure.org/1968,1455)
BFH, Entscheidung vom 14. März 1968 - V R 109/66 (https://dejure.org/1968,1455)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerpflicht von Beförderungen auf Wasserstraßen als Teilleistung oder Nebenleistung zu Warenlieferungen aufgrund einheitlichen Umsatzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 92, 118
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.05.1965 - V 32/63 U

    Umsatzsteuerfreiheit des Warenverkehrs auf Wasserstrassen

    Auszug aus BFH, 14.03.1968 - V R 109/66
    Das angefochtene Urteil berücksichtigt zutreffend das letzte zu dieser Rechtsfrage amtlich veröffentlichte BFH-Urteil V 32/63 U vom 20. Mai 1965 (BFH 82, 695, BStBl III 1965, 497).

    Die Schiffsfrachten teilen daher auch bei gesondertem Ausweis auf den Rechnungen jeweils das Schicksal der Hauptleistung, die in der Lieferung von Bims besteht und voll der Umsatzsteuer unterliegt (so für Kieslieferungen das BFH-Urteil V 32/63 U, a.a.O., bei Ausstellung getrennter Rechnungen für Lieferung und Transport).

    Die Begründung des BFH-Urteils V 32/63 U (a.a.O.), in dem Lieferauftrag und Transportauftrag verschiedenen Betriebsabteilungen des Lieferanten erteilt wurden, gilt sinngemäß.

  • BFH, 20.10.1959 - V 18/58 U
    Auszug aus BFH, 14.03.1968 - V R 109/66
    Hiernach ist aber - so die ständige Rechtsprechung des Senats - unter "Beförderung" nur eine Fortbewegung von Gütern durch einen Frachtführer oder Güterbeförderer - also nicht den Lieferanten - zu verstehen; die Fortbewegung muß Selbstzweck oder Hauptzweck der Tätigkeit sein (BFH-Ureil V 18/58 U vom 20. Oktober 1959, BFH 69, 622, BStBl III 1959, 492).
  • BFH, 05.08.1965 - V 221/64
    Auszug aus BFH, 14.03.1968 - V R 109/66
    Abzugsfähige Versendungsauslagen liegen nur vor, wenn der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung durch einen Börderungsunternehmer zu einem Dritten befördern läßt (BFH-Urteil V 221/64 vom 5. August 1965, StRK, Umsatzsteuergesetz, § 5 Abs. 4, Rechtsspruch 14).
  • BFH, 13.12.1962 - V 87/60 S

    Verfassungsmäßigkeit des Umsatzsteuergesetzes - Entstehen einer Steuerpflicht von

    Auszug aus BFH, 14.03.1968 - V R 109/66
    Wie der Senat bereits im Urteil V 87/60 S vom 13. Dezember 1962 (BFH 76, 204, BStBl III 1963, 72) ausgeführt hat, muß das bis zum 31. Dezember 1967 geltende Umsatzsteuerrecht als Ganzes und in seinem Zusammenhang mit dem gesamten Steuersystem gesehen werden.
  • BFH, 01.08.1996 - V R 58/94

    Umsatzsteuer bei Beförderungsleistungen und Pauschalreisen durch ausländische

    Die Klägerin hat selbständige Leistungen durch Personenbeförderung ausgeführt, weil sie (mit Hilfe von anderen Unternehmern) Personen auf einem Schiff als Beförderungsmittel fortbewegt hat (zum Begriff von Beförderungsleistungen vgl. BFH-Urteil vom 14. März 1968 V R 109/66, BFHE 92, 118, zur Beförderung auf Wasserstraßen).
  • BFH, 05.08.1999 - V R 14/98

    Sachprämie für Kundenwerbung

    Die Versendung ist Nebenleistung zur Lieferung (vgl. BFH-Urteile vom 14. März 1968 V R 109/66, BFHE 92, 118, und vom 20. Mai 1965 V 32/63 U, BFHE 82, 695, BStBl III 1965, 497), deren Kosten der Lieferer für die Erlangung der Vermittlungsleistung aufzuwenden bereit ist.
  • BFH, 28.01.1971 - V R 21/69
    Versendungsauslagen, die vor der Verschaffung der Verfügungsmacht an den Abnehmer anfallen, sind nicht abzugsfähige Vorfrachten (BFH-Urteil V R 109/66 vom 14. März 1968, BFH 92, 118).
  • BFH, 07.05.1975 - V R 30/71

    Bergung von Kies - Bergung aus dem Meer - Lieferung - Beförderung von Material -

    Denn auch wenn die Bergung von Kies, d. h. das Aufsuchen der Lagerstätten des für die Auftraggeber geeigneten Materials und seine Übernahme an Bord, eine steuerbare sonstige Leistung i. S. von § 1 Nr. 1 UStG 1951 darstellen würde, ist die Beförderungsleistung des Klägers als eine Nebenleistung zur Bergung anzusehen (vgl. BFH-Urteile vom 14. März 1968 V R 109/66, BFHE 92, 118 für die Beförderung als Nebenleistung zu einer Lieferung, und vom 7. Februar 1974 V R 72/70, BFHE 111, 562, BStBl II 1974, 344, für die Beförderungsleistung als Nebenleistung zu einer sonstigen Leistung).
  • Bundesfinanzhof München, 01.08.1996 - VR 58/94
    Die Klägerin hat selbständige Leistungen durch Personenbeförderung ausgeführt, weil sie (mit Hilfe von anderen Unternehmern) Personen auf einem Schiff als Beförderungsmittel fortbewegt hat (zum Begriff von Beförderungsleistungen vgl. BFH-Urteil vom 14. März 1968 V R 109/66, BFHE 92, 118, zur Beförderung auf Wasserstraßen).
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