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   BFH, 25.04.1968 - V 73/65   

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https://dejure.org/1968,1411
BFH, 25.04.1968 - V 73/65 (https://dejure.org/1968,1411)
BFH, Entscheidung vom 25.04.1968 - V 73/65 (https://dejure.org/1968,1411)
BFH, Entscheidung vom 25. April 1968 - V 73/65 (https://dejure.org/1968,1411)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerbefreiung bei Vermietung oder Verpachtung eines Grundstückseigentümers bei Bestellung eines Nießbrauchs für den Mieter oder Pächter am Grundstück zur Sicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 92, 303
  • DB 1968, 1386
  • BStBl II 1968, 509
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.12.1967 - V R 33/67

    Ausschluss einer steuerfreien Vermietung durch die Bestellung einer beschränkten

    Auszug aus BFH, 25.04.1968 - V 73/65
    Der Senat hat im Urteil V 33/67 vom 7. Dezember 1967 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 90 S. 561 - BFH 90, 561 -, BStBl II 1968, 130) entschieden, daß ein Mietverhältnis und eine persönliche Dienstbarkeit unter bestimmten Umständen nebeneinander bestehen können.
  • BFH, 20.07.1967 - V 240/64

    Ausschluss einer Übereignung durch Übernahme von Einrichtungsgegenständen und

    Auszug aus BFH, 25.04.1968 - V 73/65
    Die Sicherungsübereignung wirkt sich daher auf das Umsatzsteuerrecht nicht aus und stellt deshalb keine Lieferung dar (vgl. das in einer Haftungssache ergangene Urteil des Senats V 240/64 vom 20. Juli 1967, BFH 89, 466, BStBl III 1967, 684 und die dort angeführte weitere Rechtsprechung).
  • BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96

    Mietvertrag mit Sicherungsnießbrauch

    Bereits in seinem Urteil vom 25. April 1968 V 73/65 (BFHE 92, 303, BStBl II 1968, 509) hat der BFH entschieden, daß ein Nießbrauch, der dem Mieter sicherheitshalber eingeräumt worden ist, das Mietverhältnis nicht beeinträchtigt, wenn der Nießbrauch tatsächlich nicht ausgeübt worden ist.

    Unmöglichkeit würde erst eintreten, wenn der Begünstigte seinen Nießbrauch tatsächlich ausüben würde (vgl. BFH in BFHE 92, 303, BStBl II 1968, 509).

    Im übrigen ist eine gleichzeitige Vereinbarung von Mietrecht und dinglichem Nutzungsrecht auch unter fremden Dritten möglich und sinnvoll (vgl. BFH in BFHE 92, 303, BStBl II 1968, 509; Schön, a.a.0., S. 371; Stein, Deutsches Steuerrecht 1997, 1469, 1471).

    Sie ist jedoch grundsätzlich unter Fremden möglich und wird entsprechend vereinbart (vgl. z.B. BFH in BFHE 92, 303, BStBl II 1968, 509).

  • BFH, 16.12.1971 - V R 41/68

    Bestellung eines Nießbrauchs gegen Entgelt ist eine steuerpflichtige

    Im übrigen habe die Nießbrauchsbestellung lediglich der Sicherung eines Mietverhältnisses gedient und könne nach dem Urteil des BFH V 73/65 vom 25. April 1968 (BFH 92, 303, BStBl II 1968, 509) die Steuerfreiheit nicht beeinträchtigen.

    Die Steuerpflichtige kann sich nicht auf die Rechtsprechung des Senats berufen, nach der Steuerbefreiung gewährt werden kann, wenn der Grundstückseigentümer einen Nießbrauch zur Sicherung eines Miet- oder Pachtverhältnisses bestellt (BFH-Urteil V 73/65, a. a. O., vgl. neuerdings auch BFH-Urteil V R 96/67 vom 25. März 1971, BFH 102, 165, BStBl II 1971, 473, betreffend Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Sicherungszwecken).

  • BFH, 25.03.1971 - V R 96/67

    Vermietung eines Grundstücks - Steuerfreiheit - Rechte des Mieters - Beschränkte

    Eine weitere Frage aus diesem Problemkreis hat der Senat im Urteil V 73/65 vom 25. April 1968 (BFH 92, 303, BStBl II 1968, 509) behandelt.

    Eine solche Vorsorge für die Zukunft würde noch stärker für den Sicherungszweck und damit für die Rechtsauffassung der Steuerpflichtigen sprechen (vgl. Urteil des Senats V 73/65 vom 25. April 1968, a. a. O.).

  • BFH, 14.07.1977 - V R 20/74

    Die Überlassung einer zentralen Fernsprech- und Fernschreibanlage zur Nutzung ist

    Der Begriff der Vermietung sei nach bürgerlichem Recht zu beurteilen (Urteil des BFH vom 25. April 1968 V 73/65, BFHE 92, 303, BStBl II 1968, 509).
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