Rechtsprechung
   BFH, 24.05.1968 - VI R 6/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,219
BFH, 24.05.1968 - VI R 6/67 (https://dejure.org/1968,219)
BFH, Entscheidung vom 24.05.1968 - VI R 6/67 (https://dejure.org/1968,219)
BFH, Entscheidung vom 24. Mai 1968 - VI R 6/67 (https://dejure.org/1968,219)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anschaffungskosten - Herstellungskosten - Finanzierungskosten - Berechnung der Investitionszulage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 92, 400
  • BStBl II 1968, 574
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 19.04.1977 - VIII R 119/75

    Die Behandlung von Bauzeitzinsen beim Erwerber eines Gebäudes richtet sich nach

    Anschaffungskosten sind alle Kosten, die der Erwerber eines Wirtschaftsgutes tätigt, um das Wirtschaftsgut von der fremden in die eigene wirtschaftliche Verfügungsmacht zu überführen (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 24. Mai 1968 VI R 6/67, BFHE 92, 400, BStBl II 1968, 574, und vom 3. August 1976 VIII R 101/71, BFHE 119, 574, BStBl II 1977, 65).

    Zu den Anschaffungskosten gehören die unmittelbar durch den Erwerb veranlaßten Nebenkosten, nicht aber die in einem nur mittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Erwerb stehenden Finanzierungskosten des Erwerbers (ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. Urteil VI R 6/67).

    Dabei ist unerheblich, ob als Kreditgeber ein am Geschäft unbeteiligter Dritter, der Veräußerer selbst (BFH-Urteil VI R 6/67) oder ein vom Veräußerer bestimmtes Geldinstitut auftritt (BFH-Urteil vom 15. Februar 1967 I 48/64, BFHE 88, 82, BStBl III 1967, 297).

    Auch Anschaffungsgeschäfte, bei denen das geschuldete Entgelt gestundet oder verrentet bzw. in Raten zu zahlen ist, unterliegen keiner einheitlichen steuerrechtlichen Beurteilung: Der Erwerber hat das angeschaffte Wirtschaftsgut mit dem Barpreis zu aktivieren (z. B. BFH-Urteile VI R 6/67 und vom 5. Februar 1969 I R 21/66, BFHE 95, 151, BStBl II 1969, 334), wobei der Senat offenlassen kann, ob eine abweichende Beurteilung geboten ist, wenn ein Gegenstand zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird, da ein damit vergleichbarer Fall nicht vorliegt (vgl. dazu VI R 6/67; Herrmann-Heuer, a. a. O., § 6 EStG Anm. 38 a "Finanzierungskosten"; Husemann, Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Anlagegegenstände, 1970, S. 96, mit weiteren Hinweisen; Littmann, Das Einkommensteuerrecht, 11. Aufl., § 6 Anm. 39; Hanraths in Finanz-Rundschau 1973 S. 536).

  • BFH, 19.07.1995 - I R 56/94

    Teilwert - Herstellungskosten - Zuschußempfänger - Krankenhauswäsche

    Dieser heute in § 255 des Handelsgesetzbuches (HGB) enthaltenen und mangels steuerlicher Sondervorschriften grundsätzlich auch im Steuerrecht zu beachtenden Legaldefinition entsprechen die bis zur Transformation der Bilanzrichtlinie von der Rechtsprechung entwickelten und im Streitjahr noch anzuwendenden Grundsätze (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 13. Oktober 1983 IV R 160/78, BFHE 139, 273, BStBl II 1984, 101, und vom 24. Mai 1968 VI R 6/67, BFHE 92, 400, BStBl II 1968, 574).
  • BFH, 13.10.1983 - IV R 160/78

    Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Provisionen, die a) ein Steuerpflichtiger

    Wenn aber die Kosten für die Beschaffung von Fremdkapital nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der hieraus finanzierten Investitionen zu rechnen sind (z. B. BFH-Urteil vom 24. Mai 1968 VI R 6/67, BFHE 92, 400, BStBl II 1968, 574, m. w. N.; vgl. aber auch § 260 Abs. 4 HGB i. d. F. des Entwurfs eines Bilanzrichtlinie-Gesetzes, BRDrucks 257/83), können auch die Kosten über die Beschaffung von Eigenkapital im Regelfalle nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten entsprechender Investitionen gehören.
  • BFH, 13.11.1985 - I R 145/81

    Fehlerhafte Erfassung der Anschaffungskosten eines Gebäudes auf Grund des

    Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die der Erwerber eines Wirtschaftsguts macht, um das Wirtschaftsgut von der fremden in die eigene wirtschaftliche Verfügungsmacht zu überführen (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 24. Mai 1968 VI R 6/67, BFHE 92, 400, BStBl II 1968, 574, und vom 3. August 1976 VIII R 101/71, BFHE 119, 574, BStBl II 1977, 65).

    Sie sind Anschaffungsaufwand für den Kredit, nicht aber für das mit dem Kredit erworbene Wirtschaftsgut (Urteil in BFHE 92, 400, BStBl II 1968, 574 m.w.H. auf die Rechtsprechung des RFH und des BFH).

    Für Kreditzinsen im Zusammenhang mit der Finanzierung des Grundstückskaufs kann diese Äußerung schon deshalb nicht gelten, weil die EStR auf das Urteil in BFHE 92, 400, BStBl II 1968, 574 eigens Bezug nehmen.

    Der Hauptfachausschuß des IDW geht selbst von dem Urteil in BFHE 92, 400, BStBl II 1968, 574 aus und anerkennt dieses, soweit es sich um die Anschaffung eines Wirtschaftsguts handelt.

  • BFH, 19.04.1977 - VIII R 44/74

    Hersteller eines Gebäudes - Bauzinsen - Finanzierungskosten - Anschaffungskosten

    Anschaffungskosten sind alle Kosten, die der Erwerber eines Wirtschaftsgutes tätigt, um das Wirtschaftsgut von der fremden in die eigene wirtschaftliche Verfügungsmacht zu überführen (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 24. Mai 1968 VI R 6/67, BFHE 92, 400, BStBl II 1968, 574, und vom 3. August 1976 VIII R 101/71, BFHE 119, 574, BStBl II 1977, 65).

    Zu den Anschaffungskosten gehören die unmittelbar durch den Erwerb veranlaßten Nebenkosten, nicht aber die in einem nur mittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Erwerb stehenden Finanzierungskosten des Erwerbers (ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. Urteil VI R 6/67).

    Dabei ist unerheblich, ob als Kreditgeber ein am Geschäft unbeteiligter Dritter, der Veräußerer selbst (BFH-Urteil VI R 6/67) oder ein vom Veräußerer bestimmtes Geldinstitut auftritt (BFH-Urteil vom 15. Februar 1967 I 48/64, BFHE 88, 82, BStBl III 1967, 297).

  • BFH, 27.07.2004 - IX R 32/01

    Wann sind Schuldzinsen als Werbungskosten absetzbar?

    Dabei ist unerheblich, ob als Kreditgeber ein am Geschäft unbeteiligter Dritter oder der Veräußerer selbst auftritt (BFH-Urteil vom 24. Mai 1968 VI R 6/67, BFHE 92, 400, BStBl II 1968, 574).
  • BFH, 02.09.1988 - III R 53/84

    Bewegliche Wirtschaftsgüter sind im Investitionszulagenrecht auch dann erst mit

    Montage- und Fundamentierungskosten können auch Nebenkosten der Inbetriebnahme eines angeschafften Wirtschaftsgutes und damit Anschaffungskosten sein (Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 5. Aufl., § 255 HGB Anm. 35 und 39; s. auch das BFH-Urteil vom 24. Mai 1968 VI R 6/67, BFHE 92, 400, BStBl II 1968, 574).
  • FG Düsseldorf, 24.07.2008 - 11 K 1841/07

    Berücksichtigung eines Disagios als sofort abzugsfähige Finanzierungskosten

    Nebenkosten der Darlehensaufnahme sind als Schuldzinsen in diesem Sinne anzusehen (BFH-Urteil vom 24. Mai 1968 VI R 6/67, BFHE 92, 400, BStBl II 1968, 574).

    Ihr unmittelbarer Zweck ist die Bereitstellung von Kapital, d.h. sie sind Anschaffungsaufwand für den Kredit, nicht aber für das mit dem Kredit erworbene Wirtschaftsgut (BFH-Urteil vom 24. Mai 1968 VI R 6/67, a.a.O.).

  • BFH, 19.10.2006 - III R 73/05

    Bauzeitzinsen als Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage

    Sie wird auch nicht durch das BFH-Urteil vom 24. Mai 1968 VI R 6/67 (BFHE 92, 400, BStBl II 1968, 574) gestützt, denn der vom Kläger jenes Verfahrens gezahlte Abzahlungsaufschlag beruhte auf einem neben dem Kaufvertrag stehenden Finanzierungsvertrag und durfte in der Handels- und Steuerbilanz nicht in die Anschaffungskosten einbezogen werden.
  • BFH, 03.08.1976 - VIII R 101/71

    Höhe der Anschaffungskosten - Erwerb von Anteilen des iii-Fonds Nr. 1 -

    Nach der Rechtsprechung des BFH entstammt der Begriff Anschaffungskosten dem Einkommensteuerrecht (vgl. Urteil vom 24. Mai 1968 VI R 6/67, BFHE 92, 400, BStBl II 1968, 574).

    Der BFH hat als Anschaffungskosten für ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens im Sinne der Vorschriften des EStG alle Aufwendungen eines Kaufmannes angesehen, die er macht, um ein Wirtschaftsgut aus der fremden in die eigene Verfügungsgewalt zu überführen (BFH-Urteile VI R 6/67 und vom 31. Juli 1967 I 219/63, BFHE 90, 128, BStBl II 1968, 22).

  • BFH, 16.12.1977 - III R 92/75

    Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage ist bei Anschaffungsgeschäften in

  • BFH, 11.04.1989 - VIII R 302/84

    Eine Rücklage für Ersatzbeschaffung mindert die Bemessungsgrundlage des

  • BFH, 19.04.1977 - VIII R 237/73

    Hersteller eines Gebäudes - Bauzinsen - Zeit vor Fertigstellung - Fälligkeit der

  • BFH, 14.11.1985 - IV R 170/83

    Anschaffungskosten - Transportkosten - Seeleichter - Seeleichter im Ausland -

  • FG Brandenburg, 27.10.2005 - 5 K 285/04

    Bauzeitzinsen sind keine Aufwendungen für begünstigte Herstellungsarbeiten oder

  • FG Niedersachsen, 09.09.1999 - VIII 776/98

    Notargebühren für eine Grundschuldbestellung als Schuldzinsen; Nebenkosten der

  • FG Berlin, 30.07.1997 - VI 395/94

    Maklerkosten für Einfamilienhaus als Umzugskosten abziehbar

  • BFH, 02.08.1977 - VIII R 104/74

    Erwerber einer Eigentumswohnung - Zahlung von Entgelten an Veräußerer -

  • BFH, 21.04.1971 - I R 97/68

    Zinsen für Schulden - Erwerb einer Beteiligung - Ausländische Kapitalgesellschaft

  • BFH, 11.12.1973 - VIII R 11/71

    Einbauschrank - Kosten - Abschreibungsbegünstigte Herstellungskosten -

  • BFH, 24.02.1972 - IV R 4/68

    Im Warenbeschaffungsbereich entstandene Reisekosten gehören nicht zu den

  • FG Niedersachsen, 13.07.2006 - 11 K 579/03

    Kontoeinrichtungsgebühren als Werbungskosten bei den Einkünften aus

  • BFH, 04.10.1989 - II R 72/86

    Kein Einfluß von sog. Bauzeitzinsen auf den Teilwert der betreffenden

  • FG Düsseldorf, 14.12.2006 - 14 K 6996/03

    Grundstückskauf; Abgeltung eines Zinsvorteils; Darlehensübernahme; Zinsloses

  • BFH, 01.12.1970 - VI R 47/70

    Geringwertige Anlagegüter - Wertgrenze - Anschaffungskosten - Herstellungskosten

  • FG Bremen, 10.12.1997 - 496177K 3

    Kosten der Zwischenfinanzierung; Finanzierungskosten des Erwerbers;

  • FG Niedersachsen, 09.09.1999 - VIII 770/98

    Geldbeschaffungskosten, Schuldzinsen i.S.d. § 9 a Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG

  • BFH, 22.09.1983 - IV B 21/83
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht